{"data":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-98","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"23. Sitzung des Ortsgemeinderates Bretzenheim","more-it-solutions:public_status_id":"1","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2017-07-27T20:00:00+02:00","end":"2017-07-27T21:00:00+02:00","location":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-98/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Wein- und Kulturzentrum, Gro\u00dfe Str. 12, Gro\u00dfe Stra\u00dfe 12, 55559 Bretzenheim","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Gro\u00dfe Stra\u00dfe 12","room":"Wein- und Kulturzentrum, Gro\u00dfe Str. 12","postalCode":"55559","subLocality":"Bretzenheim","locality":"Bretzenheim","web":"https://langenlonsheim.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/organization/OGBRETZ"],"organization_active_1":"1","participant":["https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/302","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/270","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/433","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/601","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1508","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1585","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1425","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/107","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/109","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1704","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/185","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/770","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/511","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1510","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1485","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1122","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1160"],"invitation":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/sib%7C2017-OGBRETZ-98","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Bekanntmachung","fileName":"bekanntmachung.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-07-19","size":10344,"sha1Checksum":"4270299a9c884056e3d7646b3761aaaecab811e6","text":"Sitzung des Ortsgemeinderates Bretzenheim Am Donnerstag, 27.07.2017, 20:00 Uhr findet im Wein- und Kulturzentrum eine \u00f6ffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Bretzenheim statt. Tagesordnung: 1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes 2. Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) 3. Entscheidung der Auftragsvergabe zum Ausbau der Kirchstra\u00dfe 4. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnlichen Zuwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7 94 Abs. 3 GemO 5. Entscheidung \u00fcber die Anschaffung einer Arbeitsb\u00fchne f\u00fcr den Kubota-Traktor 6. Nachwahlen zur Ausschussbesetzung 7. K\u00fcnftige Baulandentwicklung in der Ortsgemeinde Bretzenheim; Schwellenwerte 8. Abnahme Jahresabschluss und Entlastung 1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2016 2. Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten 9. Wegesanierung auf dem Friedhof und Kirchenumfeld, Auftragsvergabe 10. Mitteilungen und Anfragen Bretzenheim, den 19.07.2017 Thomas Gleichmann Ortsb\u00fcrgermeister\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2017-OGBRETZ-98","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2017-OGBRETZ-98","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2017-OGBRETZ-98","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Gesamtprotokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2018-02-01","size":581246,"accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=7&meeting_id=ni_2017-OGBRETZ-98","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=7&meeting_id=ni_2017-OGBRETZ-98","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2017-OGBRETZ-98","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Gesamtprotokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2018-02-01","size":581246,"accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=7&meeting_id=ni_2017-OGBRETZ-98","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=7&meeting_id=ni_2017-OGBRETZ-98","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-98%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-98","number":"1","name":"Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-98%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-08-10","size":93294,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 27.07.2017 TOP: 1 (\u00f6ffentlich) Betreff: Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann verpflichtet Frau Cath\u00e9rine Petermann als neues Ratsmitglied. Frau Petermann r\u00fcckt f\u00fcr das verstorbene Ratsmitglied Erich Jung in den Ortsgemeinderat nach. I II III IV V Anlage: 3 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-98%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-98","number":"2","name":"Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde)","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-98%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_47_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-08-10","size":88884,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 27.07.2017 TOP: 2 (\u00f6ffentlich) Betreff: Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) Hier liegt nichts vor. I II III IV V Anlage: 4 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7C47%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7C47%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-98%7C1611407100016%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-98","number":"3","name":"Entscheidung der Auftragsvergabe zum Ausbau der Kirchstra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/1094","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-98%7C1611407100016%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_1611407100016_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-08-10","size":218048,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2017/BR/0016 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 27.07.2017 3 bereits beraten im: am: Betreff: Entscheidung der Auftragsvergabe zum Ausbau der Kirchstra\u00dfe Begr\u00fcndung: Aufgrund einer \u00f6ffentlichen Ausschreibung wurden zu o. g. Ma\u00dfnahme 13 Angebote angefordert. Davon wurden 4 Angebote eingereicht, die dem Verhandlungsleiter bei der Er\u00f6ffnung am 12.07.2017, um 11:00 Uhr, im Hause der VGV Langenlonsheim vorlagen (siehe Submissionsniederschrift). Wertungsstufe I: Pr\u00fcfung formaler Ausschlussgr\u00fcnde: Bei allen Bietern wurden die Angebotsunterlagen vollst\u00e4ndig eingereicht und unterschrieben. Wertungsstufe II: Pr\u00fcfung der Eignung nach \u00a7\u00a7 6a und 6b, VOB/A: Der Bieter hatte zum Nachweis seiner Eignung entweder einen Eintrag in die Liste des Vereins f\u00fcr die Pr\u00e4qualifikation von Bauunternehmen (Pr\u00e4qualifikationsverzeichnis) vorzulegen oder die Nachweise gem. \u00a7\u00a7 6a und 6 b VOB A mit dem Angebot einzureichen. Die Eignung der Bieter wurde mittels entsprechender Nachweise belegt. Wertungsstufe III. Pr\u00fcfung der Angebote nach \u00a7 16, Abs. 3-5, VOB/A Rechnerische Pr\u00fcfung Es wurden keine Rechenfehler festgestellt. Nachgerechnete Ergebnisse (incl. MwSt): In den Angebotssummen sind noch Arbeiten f\u00fcr Kanal und den ZVW Trollm\u00fchle enthalten. Firma Angebotsummen Anteil StrBau Anteil Kanal Anteil ZVW 1. Rodenbusch, Otzweiler 297.162,61 \u20ac 274.073,26 \u20ac 7.503,56 \u20ac 5.585,79 \u20ac 2. Strabag, Sprendlingen 307.346,13 \u20ac 272.806.96 \u20ac 31.918,17 \u20ac 2.621,00 \u20ac 3. Faber, Schlierschied 320.266,75 \u20ac 282.545,70 \u20ac 29.177,35 \u20ac 8.543,70 \u20ac 4. HEBAU, Mz.-Hechtsheim 398.832,14 \u20ac 331.816,91 \u20ac 59.904,75 \u20ac 7.110,48 \u20ac Hinweis: Die Fa. Rodenbusch weist darauf hin, dass sie mit den Arbeiten erst in der 37. KW 2017 beginnen kann. Das Bauende 48. KW 2017 wird nicht ge\u00e4ndert. Stellungnahme zu Nebenangeboten und Nachl\u00e4ssen: Es wurden keine Nebenangebote abgegeben und keine Nachl\u00e4sse gew\u00e4hrt. Technische Pr\u00fcfung Die angebotenen Leistungen entsprechen den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses. Wirtschaftliche Pr\u00fcfung Im Hinblick auf die Kostenberechnung des Ing.-B\u00fcros Lenhard, die, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungen eine Summe von rd. 228.000,00 \u20ac einschl. MwSt ergab, ist das Angebot des Mindestfordernden, der Firma Rodenbusch, mit 274.073,26 \u20ac um rd. 46.000,00 \u20ac teurer. Die Kostensituation entspricht den momentanen Verh\u00e4ltnissen im Tiefbau, die bei Ma\u00dfnahmen in beengten Verh\u00e4ltnissen und/oder kurzen Ausf\u00fchrungsfristen Preissteigungen von 20 \u2013 30 % zeigen. Vergabevorschlag Unter der Annahme, dass der Auftrag erteilt wird, wird die Fa. Rodenbusch, Otzweiler, mit einer Auftragssumme 274.073,26 \u20ac vorgeschlagen. F\u00fcr die Kanalisation betr\u00e4gt die Auftragssumme bei der Fa. Rodenbusch 17.503,56 \u20ac und f\u00fcr den ZVW Trollm\u00fchle 5.585,79 \u20ac. Allgemeine Hinweise Hinweis auf Zuschlagsfrist: An dieser Stelle m\u00f6chten wir darauf hinweisen, dass die Zuschlagsfrist am 12.08.2017 endet. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat entscheidet \u00fcber die Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Kirchstra\u00dfe. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 19.07.2017 durch: Uthe, Andreas Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x 13 3 1 x I II III IV V Anlage: 5 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 27.07.2017 TOP: 3 (\u00f6ffentlich) Betreff: Entscheidung der Auftragsvergabe zum Ausbau der Kirchstra\u00dfe Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass laut R\u00fccksprache mit Herrn Lenhard vom B\u00fcro Dillig IBU Ingenieurgesellschaft mbH aus Bad Kreuznach das Angebot des Mindestfordernden um ca. 46.000 Euro \u00fcber der Kostensch\u00e4tzung liegt. Dies h\u00e4ngt mit den derzeitigen Preissteigerungen in der Baubranche und hier besonders mit den erforderlichen Tiefbauten zusammen. Geschuldet ist dies der hohen Nachfrage nach Bauleistungen. Das mindestfordernde Unternehmen ist der Ortsgemeinde bekannt und wird laut eigenen Angaben in der 37. KW beginnen k\u00f6nnen. Ratsmitglied Seidel findet, dass der finanzielle Rahmen mit einer Kostensteigerung in H\u00f6he von ca. 46.000 Euro gesprengt ist und schl\u00e4gt vor, die Ma\u00dfnahme um ein bis zwei Jahre zu verschieben, um ein besseres Angebot zu erhalten. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann gibt zu bedenken, dass es sich um eine Ausschreibung handelt, die nicht so einfach zur\u00fcckgezogen werden kann, ohne sich Schadenersatzanspr\u00fcchen auszusetzen. Laut der ersten VG-Beigeordneten Stern kann eine Ausschreibung nur dann zur\u00fcckgezogen werden, wenn das Ergebnis den finanziellen Rahmen der Ortsgemeinde sprengen wird. Hier sollte man sich zun\u00e4chst rechtlich absichern und evtl. einen Vorratsbeschluss fassen. Ratsmitglied Seidel fragt nach, ob die Gr\u00f6\u00dfenordnung des Zuschusses bekannt ist und ob noch ein Nachtragshaushalt beschlossen werden muss. Beides kann Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann derzeit nicht beantworten. Er bittet k\u00fcnftig, schwierige Rechtsfragen wie z.B. unter welchen Umst\u00e4nden eine Ausschreibung zur\u00fcckgenommen werden kann, vor der Sitzung kl\u00e4ren zu lassen. Ratsmitglied Seidel stellt den Antrag, die Ausschreibung auf Grund einer Kostensteigerung von \u00fcber 20 Prozent zur\u00fcck zuziehen, sofern dies rechtlich m\u00f6glich ist und die Ma\u00dfnahme auf einen sp\u00e4teren Zeitpunkt zu verschieben. Ratsmitglied Freis macht darauf aufmerksam, dass eine 20-prozentige Kostensteigerung im Rahmen einer Ausschreibung rechtlich m\u00f6glich sein kann und sich die Auftragslage in der Baubranche auf absehbare Zeit nicht ver\u00e4ndern wird. Durch eine Verschiebung der Ma\u00dfnahme besteht das Risiko einer weiteren allgemeinen Kostensteigerung, man gewinnt also nichts. Ratsmitglied Seidel teilt mit, dass sie sich vor Ort umgeschaut hat und der Meinung ist, dass die Ma\u00dfnahme nicht zwingend notwendig ist. Ratsmitglied Partenheimer findet auch, dass eine Kostensteigerung von ca. 20 Prozent zu viel ist. Ratsmitglied Dietz sieht in einer Ma\u00dfnahmenverschiebung auch das Risiko, dass weniger oder keine Zusch\u00fcsse mehr flie\u00dfen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat vergibt den Auftrag zum Ausbau der Kirchstra\u00dfe an das mindestbietende Unternehmen zum Preis von 274.073,26 Euro. Abstimmungsergebnis: 13 Ja- Stimmen, 3 Nein- Stimmen, 1 Enthaltungen I II III IV V Anlage: 5 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7C1611407100016%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7C1611407100016%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-98%7C1611807100017%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-98","number":"4","name":"Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnlichen Zuwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7 94 Abs. 3 GemO","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/1096","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-98%7C1611807100017%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_1611807100017_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-08-10","size":186338,"text":"(\u00f6ffentlich)Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2017/BR/0017 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 27.07.2017 4 Betreff: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnlichen Zuwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7 94 Abs. 3 GemO Begr\u00fcndung: Mit dem Landesgesetz zur \u00c4nderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2007 ist mit Wirkung vom 11.01.2008 folgender Abs. 3 in \u00a7 94 GemO in Kraft getreten: \u201e(3) Die Gemeinde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach \u00a7\u00a02 Abs.\u00a01 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erf\u00fcllung von Aufgaben nach \u00a7\u00a02 Abs.\u00a01 beteiligen. Nicht zul\u00e4ssig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz\u00a01 in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein b\u00f6ser Anschein f\u00fcr eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschlie\u00dflich dem B\u00fcrgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich anzuzeigen. \u00dcber die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbeh\u00f6rde sind s\u00e4mtliche f\u00fcr die Entscheidung ma\u00dfgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu geh\u00f6rt insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverh\u00e4ltnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die f\u00fcr die Entscheidung ma\u00dfgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes\u00a06 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten.\u201c Hinweis: Gem\u00e4\u00df 24 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), in Kraft seit 30.04.2010, kommt die vorg. Regelung erst zur Anwendung, wenn das Angebot der Zuwendung die Wertgrenze von 100,00 \u20ac \u00fcbersteigt. Spenden bis 100,00 \u20ac werden daher dem Rat nicht mehr zur Zustimmung der Annahme vorgelegt. 2017 Lfd. Nr. Angebot von / vom \u00fcber \u20ac Zweck 2 Michelin Reifenwerke, Binger Stra\u00dfe, KH 1.000,00 Spende f\u00fcr Kita Flitz-Kids Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Annahme der Spende. Die Anzeige an die Aufsichtsbeh\u00f6rde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht) erfolgt durch die VG. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 18.07.2017 durch: Hoffmann, Marc Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 6 %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7C1611807100017%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7C1611807100017%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-98%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-98","number":"5","name":"Entscheidung \u00fcber die Anschaffung einer Arbeitsb\u00fchne f\u00fcr den Kubota-Traktor","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-98%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_zt_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-08-10","size":98440,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 27.07.2017 TOP: 5 (\u00f6ffentlich) Betreff: Entscheidung \u00fcber die Anschaffung einer Arbeitsb\u00fchne f\u00fcr den Kubota-Traktor Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die Anschaffung einer Arbeitsb\u00fchne ben\u00f6tigt wird, um auch Arbeiten in gr\u00f6\u00dferer H\u00f6he sicher durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Ratsmitglied Metz teilt mit, dass bei der Verwendung einer solchen Arbeitsb\u00fchne eine Baumeisterpr\u00fcfung durchgef\u00fchrt werden muss. Hier kommen nochmals Kosten in H\u00f6he von 3.233 Euro zu den Anschaffungskosten hinzu. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Vorgabe. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann kann dies aus dem Stand heraus nicht beantworten und wird es pr\u00fcfen. Er schl\u00e4gt vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Der Ortsgemeinderat stellt sein Einvernehmen dar\u00fcber her, den TOP 5 bis zu einer Kl\u00e4rung zu vertagen. I II III IV V Anlage: 7 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7Czt_2%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7Czt_2%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/stanl%7Cni_2017-OGBRETZ-98%7Czt_2%7C1%7C20170711091828_zt_2_1.pdf","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"TOP 4- Entscheidung \u00fcber Anschaffung einer Arbeitsb\u00fchne","fileName":"20170711091828_zt_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","size":237220,"accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7Czt_2%7C1%7C20170711091828_zt_2_1.pdf","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7Czt_2%7C1%7C20170711091828_zt_2_1.pdf"}]},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-98%7C1610607100015%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-98","number":"6","name":"Nachwahlen zur Ausschussbesetzung","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/1089","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-98%7C1610607100015%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_1610607100015_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-08-10","size":34297,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2017/BR/0015 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 27.07.2017 6 bereits beraten im: am: Betreff: Nachwahlen zur Ausschussbesetzung Begr\u00fcndung: Herr Erich Jung ist verstorben. Er war Mitglied im Ausschuss f\u00fcr Wegebau, Umwelt und Landespflege und stellvertretendes Mitglied im Bauausschuss Friedhofsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rechnungspr\u00fcfungsausschuss. Daher sind Nachwahlen erforderlich. Das Vorschlagsrecht liegt bei der SPD-Fraktion die gebeten wird, bis zur Sitzung geeignete Vorschl\u00e4ge zur Nachwahl zu unterbreiten. Hinweis: Grunds\u00e4tzlich erfolgen Wahlen in \u00f6ffentlicher Sitzung geheim durch Stimmzettel, sofern nicht der Gemeinderat etwas anderes beschlie\u00dft (\u00a7 40 Abs. 5 GemO). Es kann deshalb beschlossen werden, dass die Nachwahlen, wie bisher grunds\u00e4tzlich \u00fcblich, offen durch Handzeichen erfolgen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht (\u00a7 36 Abs. 3 Ziffer 1 GemO). Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat nimmt die Nachwahlen vor. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 07.07.2017 durch: Zuck, Gerhard Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 8 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 27.07.2017 TOP: 6 (\u00f6ffentlich) Betreff: Nachwahlen zur Ausschussbesetzung Mitglied Ausschuss f\u00fcr Wegebau, Umwelt und Landespflege: Hans-Berthold Brill, Vertreter: Walter Hofmann Vertreterin Bauausschuss: Cath\u00e9rine Petermann Vertreter Friedhofsausschuss: Ernst Br\u00fcckner Vertreterin Rechnungspr\u00fcfungsausschuss: Birgit Strobel Vertreterin Haupt- und Finanzausschuss: Birgit Strobel Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Nachwahl der Ausschussmitglieder enbloque und offen per Handzeichen durchzuf\u00fchren. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Das Wahlrecht des Vorsitzenden ruht. I II III IV V Anlage: 8 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7C1610607100015%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7C1610607100015%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-98%7C1613006100014%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-98","number":"7","name":"K\u00fcnftige Baulandentwicklung in der Ortsgemeinde Bretzenheim; Schwellenwerte","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/1085","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-98%7C1613006100014%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_1613006100014_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-08-10","size":97330,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2017/BR/0014 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim) 27.07.2017 7 bereits beraten im: am: Betreff: K\u00fcnftige Baulandentwicklung in der Ortsgemeinde Bretzenheim; Schwellenwerte Begr\u00fcndung: Vor dem Hintergrund des nachhaltigen Umgangs mit Grund und Boden und der demographischen Entwicklung ist eine Begrenzung bzw. Reduzierung des derzeitigen Umgangs der Fl\u00e4cheninanspruchnahme erforderlich, was mit der Einf\u00fchrung von Schwellenwerten f\u00fcr die Wohnbaufl\u00e4chenausweisung als Ziel der Raumordnung festgelegt werden sollte. Durch den Regionalplan wurde, unter Zugrundelegung der Grundwerte (max. 2 Wohneinheiten je 1000 Einwohner pro Jahr), der Dichtewerte (Wohnbaudichte in Wohneinheiten pro Hektar) und der statistischen Bev\u00f6lkerungsprognose, die Ausweisung von Wohnbaufl\u00e4chen bis zum Jahr 2025, im Bereich der Verbandsgemeinde Langenlonsheim, auf 17 ha begrenzt. Aufgrund von Klagen gegen den Regionalen Raumordnungsplan, wird die Forderung zur Festlegung von Schwellenwerten vorerst ausgesetzt. Bei einer Fortschreibung des Fl\u00e4chennutzungsplanes zur Ausweisung von Bauland gilt jedoch nach wie vor das Landesentwicklungsprogramm IV, wonach der konkrete Bedarf an Baufl\u00e4chen zu begr\u00fcnden ist. Die Innenentwicklung hat Vorrang vor der Au\u00dfenentwicklung. Bei einer Ausweisung von neuen, nicht erschlossenen Baufl\u00e4chen im planerischen Au\u00dfenbereich i.S. des \u00a7 35 BauGB ist durch vorbereitende Bauleitplanung nachzuweisen, welche Fl\u00e4chenpotenziale im Innenbereich vorhanden sind und aus welchen Gr\u00fcnden diese nicht genutzt werden k\u00f6nnen, um erforderliche Bedarfe zu decken. Es ist \u00fcber das Internetportal \u201eRaum + Monitor\u201c zu pr\u00fcfen, welche alternativen Fl\u00e4chen in der Ortsgemeinde vorhanden sind und ob diese Fl\u00e4chen tats\u00e4chlich zur Verf\u00fcgung stehen. Sollten evtl. vorhandene Fl\u00e4chen nicht zur Verf\u00fcgung stehen, ist dies zu begr\u00fcnden. Es muss dargelegt werden, warum die von der Gemeinde ausgew\u00e4hlte Fl\u00e4che als Bauland ausgewiesen werden soll und warum eine andere Fl\u00e4che hierf\u00fcr nicht geeignet ist. Es ist f\u00fcr jede einzelne Ortsgemeinde eine \u201ePriorit\u00e4tenliste\u201c (welche Gebiete sollen wann in n\u00e4chster Zeit baulich entwickelt werden) f\u00fcr die Ausweisung von Bauland zu erstellen. Die auf der Plattform \u201eRaum + Monitor\u201c erfassten Daten jeder Ortsgemeinde wurden bereits im Dezember 2016 von der Verwaltung, im Hinblick auf die k\u00fcnftige Einhaltung von Schwellen-werten, \u00fcberpr\u00fcft und entsprechend korrigiert. Im Zuge eines Gespr\u00e4chstermines mit dem Ortsb\u00fcrgermeister im Juni diesen Jahres wurden diese Daten nochmals \u00fcberpr\u00fcft. /2 -2- Die Ortsgemeinde Bretzenheim hat demnach 23 Baul\u00fccken = ~1,5 ha, ~ 5,5 ha Au\u00dfenreserven (Gebiet \u201eHaubersbach\u201c, nord\u00f6stlich der Ortslage in Richtung Langenlonsheim und Gebiet s\u00fcdlich des Heideparker Hofes/westlich der K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe) und ~1 ha Innenpotenzial. Die Priorit\u00e4ten zur Ausweisung von potenziellen Baulandfl\u00e4chen k\u00f6nnte sich wie folgt darstellen: Priorit\u00e4t 1: Gebiet s\u00fcdlich des Heideparker Hofes/westlich der K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe Priorit\u00e4t 2: Gebiet \u201eHaubersbach\u201c, nord\u00f6stlich der Ortslage in Richtung Langenlonsheim Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft \u00fcber die Priorit\u00e4ten hinsichtlich der Ausweisung von Bauland, legt einen groben Zeitraum zur Ausweisung der einzelnen Fl\u00e4chen fest. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 30.06.2017 durch: Hermes, Yvonne Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 9 %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7C1613006100014%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7C1613006100014%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-98%7C1611406100013%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-98","number":"8","name":"Abnahme Jahresabschluss und Entlastung\r\n1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2016\r\n2. Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/1069","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-98%7C1611406100013%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_1611406100013_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-08-10","size":85143,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2017/BR/0013 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 27.07.2017 8 bereits beraten im: am: Rechnungspr\u00fcfungsausschuss 08.06.2017 Betreff: Abnahme Jahresabschluss und Entlastung 1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2016 2. Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten - Auf die Beachtung von \u00a7 22 GemO wird hingewiesen - Begr\u00fcndung: Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 08.06.2017 den Jahresabschluss eingehend gepr\u00fcft. Das Pr\u00fcfungsergebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der Beschlussvorlage beigef\u00fcgt. Bei der Pr\u00fcfung der Jahresrechnung wurden folgende Anregungen festgestellt. Der erh\u00f6hte Stromverbrauch (1.620 \u20ac) auf dem Marktplatz l\u00e4sst darauf schlie\u00dfen, dass hier der Baustrom f\u00fcr den Neubau des Feuerwehrger\u00e4tehauses entnommen wurde. Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss bittet um \u00dcberpr\u00fcfung, ob dies tats\u00e4chlich der Fall war und die Kosten erstattet wurden. Der starke Anstieg der Wasser- und Abwasserkosten im Kindergarten l\u00e4sst auf einen Wasserschaden im Vorjahr schlie\u00dfen. Dies wurde von Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann best\u00e4tigt. Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss bittet um \u00dcberpr\u00fcfung, ob dies tats\u00e4chlich der Fall war und ob eine nachtr\u00e4gliche Absetzung bei den Abwassergeb\u00fchren m\u00f6glich ist. Pr\u00fcfungsergebnis der Verwaltung: Zu 1. Stromverbrauch Marktplatz Der Baustrom wurde nicht vom Marktplatzz\u00e4hler, sondern \u00fcber einen Baustromz\u00e4hler direkt von der Trafostation entnommen. Dies wird durch den Stromverbrauch der Vorjahre best\u00e4tigt, der sich ab dem Jahr 2012 zwischen 1.130 \u20ac und 1.400 \u20ac j\u00e4hrlich bewegt. Der Mehrverbrauch 2016 beruht auf einer Anhebung der Abschlagszahlungen und wurde im Jahr 2017 wieder erstattet (= 238 \u20ac). Zu 2. Wasserschaden Kindergarten Im Jahr 2015 gab es einen Wasserschaden im Heizungskeller des Kindergartens. Eine Absetzung des Mehrverbrauchs bei den Abwassergeb\u00fchren war nicht m\u00f6glich, da das Wasser \u00fcber den Bodenablauf in die Kanalisation gelangte und damit tats\u00e4chlich angefallen ist. Im Folgejahr wurden 4.427 \u20ac der zuvor erh\u00f6hten Abschlagszahlungen wieder erstattet. Die von der Verwaltung geltend gemachte Kostenbeteiligung wurde von der Versicherung abgelehnt, da dies nicht Vertragsbestandteil ist. Nach Beurteilung des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses aufgrund der bei der Pr\u00fcfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Voraussetzungen der \u00a7\u00a7 112 und 113 GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen entsprechendes Bild der Verm\u00f6gens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grunds\u00e4tze ordnungsgem\u00e4\u00dfer Buchf\u00fchrung f\u00fcr Gemeinden vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie erg\u00e4nzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat gem\u00e4\u00df \u00a7 114 Abs. 1 GemO einstimmig die Feststellung des gepr\u00fcften Jahresabschlusses, die Entlastung des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten sowie die nachtr\u00e4gliche Genehmigung der \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte. Die Beschlussfassung hier\u00fcber hat gem\u00e4\u00df \u00a7 114 Abs.1 GemO getrennt zu erfolgen. Anlagen: Erl\u00e4uterung / Zusammenfassung Jahresabschluss Pr\u00fcfbericht des Rechnungspr\u00fcfungsausschuss Aus Umweltschutzgr\u00fcnden wird der Jahresabschluss k\u00fcnftig nicht mehr der Beschlussvorlage beigef\u00fcgt. Dieser kann nach wie vor \u00fcber das Rats- und B\u00fcrgerinformationssystem eingesehen werden. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Entlastung des B\u00fcrgermeisters und des Ortsb\u00fcrgermeisters sowie der Beigeordneten, soweit diese den B\u00fcrgermeister und den Ortsb\u00fcrgermeister vertreten haben. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 14.06.2017 durch: Meffert, Axel Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 10 %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7C1611406100013%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7C1611406100013%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-98%7C1611907100018%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-98","number":"9","name":"Wegesanierung auf dem Friedhof und Kirchenumfeld, Auftragsvergabe","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/1099","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-98%7C1611907100018%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_1611907100018_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-08-10","size":214574,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2017/BR/0018 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 27.07.2017 9 bereits beraten im: am: Betreff: Wegesanierung auf dem Friedhof und Kirchenumfeld, Auftragsvergabe Begr\u00fcndung: Das Landschaftsarchitekturb\u00fcro Schmitz & W\u00fcnsch, Bad Kreuznach, hat die Arbeiten zur Sanierung der Wege auf dem Friedhof und dem Kirchenumfeld, einschl. Dachentw\u00e4sserung und Sockelsanierung \u00f6ffentlich ausgeschrieben. Angebotser\u00f6ffnung: Bis zum 12.07.2017 um 11.00 Uhr wurden 3 Angebote fristgerecht empfangen und ge\u00f6ffnet. Niederschrift: Eine Submissionsniederschrift der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim wurde angefertigt. Angebotspr\u00fcfung: Die Angebote wurden nach VOB/A \u00a7 16 gepr\u00fcft. Die technische Pr\u00fcfung ergab keine Beanstandungen. Preisspanne: Die rechnerisch gepr\u00fcften Endsummen (brutto) der g\u00fcltigen Angebote variieren von 219.119,73 \u20ac bis 279.005,67 \u20ac. 1. Fa. Hebau, Mz-Hechtsheim 279.055,67 \u20ac 2. Fa. Strabag, Sprendlingen 248.754,39 \u20ac 3. Fa. Serhan, Kirchheimbolanden 219.119,73 \u20ac Preisspiegel: Eine Kostengegen\u00fcberstellung der Angebote erfolgte in Form eines Preisspiegels. Nebenangebote: Der g\u00fcnstigste Bieter reichte 4 Nebenangebote ein. Nebenangebot 1 und 2 betreffen reduzierte Aufbauten der wassergebundenen Decke. Diese Arbeiten sind nicht gleichwertig mit dem Hauptangebot, da die Schichtst\u00e4rken geringer sind. Eine Annahme dieser Nebenangebote wird nicht empfohlen. Nebenangebot 3 und 4 betreffen den Ersatz der Stahlbandeinfassung Pos 4.3 durch Tiefbordsteine in Granit oder Basalt, 8 cm breit mit Betonr\u00fcckenst\u00fctze. Die Stahlbandeinfassung wurde an dem Gr\u00e4berweg vorgesehen, der f\u00fcr die Fundamentierung der Wegekante vor den Fundamenten der Grabeinfassungen r\u00e4umlich beengt ist, sowie zum Schonen der Heckenwurzeln am Verbindungsweg 1. Aus technischen Gr\u00fcnden wird deshalb die Annahme dieser beiden Nebenangebote nicht empfohlen. Kostensch\u00e4tzung: Die Kostenberechnung des B\u00fcro Schmitz + W\u00fcnsch betr\u00e4gt (brutto) 213.291,44 \u20ac (05.01.2017 Friedhofswege mit 146.912,64 \u20ac und 06.07.2017 f\u00fcr Kirchenumfeld, Dachentw\u00e4sserung, Sockelsanierung mit 66.378,80 \u20ac). Niedrigstes Angebot Das niedrigste Angebot betr\u00e4gt 219.119,73 \u20ac (brutto) und liegt 5.828,29 \u20ac (brutto) bzw. 2,7 % \u00fcber der Kostenberechnung. Das Preisniveau des niedrigsten Bieters, der Fa. Serhan Garten- und Landschaftsbau, bewegt sich im mittleren Bereich des gegenw\u00e4rtigen Marktniveaus f\u00fcr Fachfirmen. Vergabevorschlag: Es wird vorgeschlagen, den Auftrag an die Fa. Serhan Garten- und Landschaftsbau, Kirchheimbolanden zu vergeben zu der Summe von brutto: 219.119,73 \u20ac Die Pr\u00fcfung der Referenzliste ergab, dass die Firma auf die Ausf\u00fchrung der ausgeschriebenen Arbeiten eingerichtet ist und als leistungsf\u00e4hig, fachkundig und zuverl\u00e4ssig bekannt ist. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, der mindestbietenden Firma Serhan, Kirchheimbolanden, den Auftrag zur Sanierung der Wege auf dem Friedhof und dem Kirchenumfeld einschl. Dachentw\u00e4sserung und Sockelsanierung zu einem Angebotspreis von brutto 219.119,73 \u20ac zu erteilen. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 19.07.2017 durch: Siegel, Heike Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 11 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 27.07.2017 TOP: 9 (\u00f6ffentlich) Betreff: Wegesanierung auf dem Friedhof und Kirchenumfeld, Auftragsvergabe Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass sich die Bestattungskultur in den letzten Jahren ge\u00e4ndert hat und kaum noch Erdbestattungen gew\u00fcnscht sind. Es wird damit erforderlich, die Urnenbegr\u00e4bnisst\u00e4tten zu erweitern. Aktuell geht es um die Wegesanierung der Hauptwege. Die Friedhofsfl\u00e4che ist nicht komplett im Besitz der Ortsgemeinde, sondern es gibt einen Streifen von ca. drei bis vier Metern rund um die katholische Kirche, der der katholischen Kirchengemeinde geh\u00f6rt. Dies betrifft auch einen Teil der Kirchstra\u00dfe. Die katholische Kirchengemeinde hat sich bereit erkl\u00e4rt, ihre Fl\u00e4chen sowohl vor als auch um die Kirche herum ebenfalls zu sanieren. Die Bauma\u00dfnahme kann dann auch einem Guss erfolgen. Der Anteil der katholischen Kirchengemeinde bei den Gesamtkosten betr\u00e4gt ca. 83.000 Euro. F\u00fcr die gesamte Ma\u00dfnahme gibt es keine F\u00f6rderung. Das mindestbietende Unternehmen hat ein Angebot abgegeben, dass ca. 2,7 Prozent \u00fcber der Kostensch\u00e4tzung liegt. Es gibt keine Bedenken gegen das Unternehmen oder das Angebot. Ratsmitglied Seidel fragt nach, ob der Kirchenanteil schriftlich festgehalten wurde. Laut Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann ist dies der Fall, das Bistum hat sein Einverst\u00e4ndnis erteilt. Ratsmitglied Metz schl\u00e4gt vor, dies in der Beschlussfassung mit aufzunehmen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft der mindestbietenden Firma Serhan, Kirchheimbolanden, den Auftrag zur Sanierung der Wege auf dem Friedhof und dem Kirchenumfeld einschl. Dachentw\u00e4sserung und Sockelsanierung zu einem Angebotspreis von brutto 219.119,73 Euro zu erteilen. Der anteilige Beitrag der katholischen Kirchengemeinde betr\u00e4gt 83.123,19 Euro. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 11 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7C1611907100018%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7C1611907100018%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-98%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-98","number":"10","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-98%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 10","fileName":"be_8_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-08-10","size":7537,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 27.07.2017 TOP: 10 (\u00f6ffentlich) Betreff: Mitteilungen und Anfragen Ratsmitglied Metz teilt mit, dass die Fl\u00e4chen zwischen den Gr\u00e4bern auf dem Friedhof teilweise sehr ungepflegt sind. Wenn Angeh\u00f6rige bekannt sind, sollte man sie auffordern, die Fl\u00e4chen rund um die Grabeinfassungen zu pflegen. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann gibt zu bedenken, dass die Gemeindearbeiter kein Gift spritzen und man so das Unkraut zeitintensiv beseitigen muss. Derzeit gibt es daf\u00fcr kaum Zeitkapazit\u00e4ten. Teilweise fehlen auch die Daten zu den Grabnutzungen, so dass man keine Angeh\u00f6rigen mehr findet. Ratsmitglied Seidel schl\u00e4gt vor, dass man, \u00e4hnlich wie bei baulichen M\u00e4ngeln, einen Hinweis direkt am Grab anbringt. Ratsmitglied Metz schl\u00e4gt vor, im Amtsblatt einen Aufruf zur Pflege der Fl\u00e4chen um die Grabeinfassung zu ver\u00f6ffentlichen, zumal die Ortsgemeinde mit der Sanierung der Wege mit gutem Beispiel voran geht. Sitzungsende: 21.00 Uhr I II III IV V Anlage: 12 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7C8%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-98%7C8%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-97","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"22. 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Tagesordnung: I. \u00d6ffentlicher Teil: 1. Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. 9. Fortschreibung des Fl\u00e4chennutzungsplanes der Verbandsgemeinde zur Ausweisung von Fl\u00e4chen f\u00fcr Windenergieanlagen; Zustimmung der Ortsgemeinde 3. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnlichen Zuwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7 94 Abs. 3 GemO 4. Nachwahlen zur Ausschussbesetzung 5. Mitteilungen und Anfragen II. Nicht\u00f6ffentlicher Teil: 6. Beratung und Entscheidung \u00fcber eine Bauvoranfrage 7. Personalangelegenheit Bretzenheim, den 26.05.2017 Hardy Hollinka Erster Beigeordneter\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2017-OGBRETZ-97","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2017-OGBRETZ-97","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-97%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-97","number":"1","name":"Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde)","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-97%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_47_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-07-06","size":6499,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 08.06.2017 TOP: 1 (\u00f6ffentlich) Betreff: Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegt keine fristgem\u00e4\u00df eingereichte schriftliche Anfragen gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) vor. I II III IV V Anlage: 3 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-97%7C47%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-97%7C47%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-97%7C1610905100010%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-97","number":"2","name":"9. Fortschreibung des Fl\u00e4chennutzungsplanes der Verbandsgemeinde zur Ausweisung von Fl\u00e4chen f\u00fcr Windenergieanlagen;\r\nZustimmung der Ortsgemeinde","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/1034","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-97%7C1610905100010%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_1610905100010_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-07-06","size":16436,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2017/BR/0010 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 08.06.2017 2 bereits beraten im: am: Betreff: 9. Fortschreibung des Fl\u00e4chennutzungsplanes der Verbandsgemeinde zur Ausweisung von Fl\u00e4chen f\u00fcr Windenergieanlagen; Zustimmung der Ortsgemeinde Begr\u00fcndung: Nach Abschluss des Verfahrens zur 9. Fortschreibung des Fl\u00e4chennutzungsplanes der Verbandsgemeinde hat der Verbandsgemeinderat in der Sitzung am 12.12.2016 die Fl\u00e4chennutzungsplan\u00e4nderung endg\u00fcltig beschlossen. Gegenstand der Fortschreibung ist die Ausweisung eines rd. 55 ha gro\u00dfen Sondergebietes f\u00fcr Windenergieanlagen s\u00fcdlich des Langenlonsheimer Waldes in den Gemarkungen Heddesheim und Langenlonsheim. Aufgrund der Erm\u00e4chtigung in \u00a7 203 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. \u00a7 67 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) ist die Fl\u00e4chennutzungsplanung zwar den Verbandsgemeinden \u00fcbertragen worden, jedoch bedarf die endg\u00fcltige Entscheidung \u00fcber die Aufstellung, \u00c4nderung, Erg\u00e4nzung oder Aufhebung des Fl\u00e4chennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Eine verkleinerte Kopie des Fl\u00e4chennutzungsplanes, in der durch den Verbandsgemeinderat beschlossenen Fassung, ist der Beschlussvorlage beigef\u00fcgt. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, der vom Verbandsgemeinderat am 12.12.2016 endg\u00fcltig beschlossenen 9. Fortschreibung des Fl\u00e4chennutzungsplanes der Verbandsgemeinde, in der vorliegenden Fassung, zuzustimmen. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 09.05.2017 durch: Hermes, Yvonne Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 4 %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-97%7C1610905100010%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-97%7C1610905100010%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-97%7C1612205100012%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-97","number":"3","name":"Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnlichen Zuwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7 94 Abs. 3 GemO","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/1049","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-97%7C1612205100012%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_1612205100012_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-07-06","size":187512,"text":"(\u00f6ffentlich)Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2017/BR/0012 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 08.06.2017 3 Betreff: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnlichen Zuwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7 94 Abs. 3 GemO Begr\u00fcndung: Mit dem Landesgesetz zur \u00c4nderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2007 ist mit Wirkung vom 11.01.2008 folgender Abs. 3 in \u00a7 94 GemO in Kraft getreten: \u201e(3) Die Gemeinde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach \u00a7\u00a02 Abs.\u00a01 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erf\u00fcllung von Aufgaben nach \u00a7\u00a02 Abs.\u00a01 beteiligen. Nicht zul\u00e4ssig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz\u00a01 in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein b\u00f6ser Anschein f\u00fcr eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschlie\u00dflich dem B\u00fcrgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich anzuzeigen. \u00dcber die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbeh\u00f6rde sind s\u00e4mtliche f\u00fcr die Entscheidung ma\u00dfgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu geh\u00f6rt insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverh\u00e4ltnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die f\u00fcr die Entscheidung ma\u00dfgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes\u00a06 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten.\u201c Hinweis: Gem\u00e4\u00df 24 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), in Kraft seit 30.04.2010, kommt die vorg. Regelung erst zur Anwendung, wenn das Angebot der Zuwendung die Wertgrenze von 100,00 \u20ac \u00fcbersteigt. Spenden bis 100,00 \u20ac werden daher dem Rat nicht mehr zur Zustimmung der Annahme vorgelegt. 2017 Lfd. Nr. Angebot von / vom \u00fcber \u20ac Zweck 1 Konrad, Gerlinde, Bad Kreuznach 350,00 Spende zur Reinigung Mahnmal \u201eFeld des Jammers\u201c Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Annahme der Spende. Die Anzeige an die Aufsichtsbeh\u00f6rde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht) erfolgt durch die VG. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: durch: Jung, Corina Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 5 %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-97%7C1612205100012%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-97%7C1612205100012%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-97%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-97","number":"4","name":"Nachwahlen zur Ausschussbesetzung","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-97%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-07-06","size":6987,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 08.06.2017 TOP: 4 (\u00f6ffentlich) Betreff: Nachwahlen zur Ausschussbesetzung Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass von der FWL Herr Dennis Bischof als Vertreter f\u00fcr Herrn Marcel Kreuzer f\u00fcr den Wegebauausschuss vorgeschlagen wurde. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der FWL zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 6 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-97%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-97%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-97%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-97","number":"5","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-97%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_8_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-07-06","size":71071,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 08.06.2017 TOP: 5 (\u00f6ffentlich) Betreff: Mitteilungen und Anfragen Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass eine Anfrage vom 30.05.2017 von der SPD-Fraktion zu den Kosten und dem Nutzen der Umstellung der Stra\u00dfenbeleuchtung auf LED vorliegt. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann beantwortet die Anfrage wie folgt: Die Gesamtsumme betr\u00e4gt 157.351,04 EUR, wovon 20.410,31 EUR nicht umgelegt werden k\u00f6nnen (zus\u00e4tzliche Leuchten in der Naheweinstra\u00dfe, in der Stra\u00dfe In den zehn Morgen und am Friedhof und zwei Umsetzungen von Leuchten). Der Zuschuss des Bundes betrage 31.000 EUR. Mit der Umstellung k\u00f6nne die Ortsgemeinde viel Steuergeld sparen, die an anderer Stelle in der Gemeinde eingesetzt werden k\u00f6nnten. Auch werden die Unterhaltungskosten stark reduziert. Ratsmitglied Metz bittet um Pr\u00fcfung, warum die Ortsgemeinde keinen Landeszuschuss erhalte. Dazu teilt Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann mit, dass das Landesprogramm erst in diesem Jahr f\u00fcr in 2017 anstehende Projekte gew\u00e4hrt werde. Da das Bretzenheimer Projekt jedoch schon abgeschlossen sei, gebe es keine F\u00f6rderung, so die Auskunft der Kreisverwaltung. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann gibt sein Unverst\u00e4ndnis dar\u00fcber zum Ausdruck. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die Bauma\u00dfnahmen in der Kirchstra\u00dfe parallel mit den Bauma\u00dfnahmen auf dem Friedhof durchgef\u00fchrt werden. Die Ortsgemeinde warte bereits seit Wochen auf die Zusage des vorzeitigen Baubeginns durch das Ministerium, die bereits m\u00fcndlich seitens der ADD angek\u00fcndigt wurde. Die Ausschreibungen der Arbeiten, die bereits seit Wochen durch die Ingenieurb\u00fcros fertiggestellt wurden, d\u00fcrften erst mit der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns erfolgen. Die Arbeiten in der Kirchstra\u00dfe werden voraussichtlich Mitte Dezember 2017 beendet sein. Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft im Juli die Vergabe der Arbeiten. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die Kreisverwaltung jetzt doch \u00fcberraschenderweise bereit sei, die Baugenehmigungen f\u00fcr das Baugebiet \u201eHeideparker Hof\u201c zu erteilen, so dass die Baut\u00e4tigkeiten weitergehen k\u00f6nnten. Allerdings wehre sich die Kreisverwaltung noch gegen das Vorhaben des Eigent\u00fcmers, das komplette Gel\u00e4nde westlich des Wirtschaftsweges bebauen zu k\u00f6nnen. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass dem Fliesenleger in der Kronenberghalle endlich gek\u00fcndigt wurde, nachdem dieser nicht bereit war, die Baum\u00e4ngel zu beseitigen. Die n\u00e4chste Ortsgemeinderatssitzung findet am 27.07.2017 statt. Ratsmitglied Seidel erinnert an die Anfrage der FWL zum Thema Schulanbau. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass sich der Bauausschuss am 14.06.2017 und der Schultr\u00e4gerausschuss am 26.06.2017 mit diesem Thema befassen. Ende der \u00f6ffentlichen Sitzung: 20.55 Uhr I II III IV V Anlage: 7 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-97%7C8%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-97%7C8%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-97%7Czt_0%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-97","number":"6","name":"Beratung und Entscheidung \u00fcber eine Bauvoranfrage","public":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-97%7C1611705100011%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-97","number":"7","name":"Personalangelegenheit\nVorlage ist noch nicht ver\u00f6ffentlicht worden.","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-96","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"21. 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Tagesordnung: I. \u00d6ffentlicher Teil: 1. Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. Vorstellung des Plans der Bebauung des Tullius-Hofes 3. Entscheidung \u00fcber die Ausbauvariante der Kindertagesst\u00e4tte / Ausschreibung der Arbeiten 4. Entscheidung \u00fcber die Aufstellung eines Blockhauses zur Unterbringung von Kinderwagen 5. Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplanes und Beschlussfassung \u00fcber die 1. Nachtraghaushaltssatzung 6. Entscheidung \u00fcber die Einrichtung eines provisorischen Archivs f\u00fcr Gemeinde- und Vereinsdokumente in der Alten Schule (ehemaliges Feuerwehrhaus) 7. Mitteilungen und Anfragen II. Nicht\u00f6ffentlicher Teil: 8. Entscheidung \u00fcber die Aus\u00fcbung eines Vorkaufsrecht 9. Entscheidung \u00fcber eine Bauvoranfrage Bretzenheim, den 25.04.2017 Thomas Gleichmann Ortsb\u00fcrgermeister\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2017-OGBRETZ-96","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2017-OGBRETZ-96","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-96%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-96","number":"1","name":"Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde)","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-96%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_47_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-06-08","size":6512,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 04.05.2017 TOP: 1 (\u00f6ffentlich) Betreff: Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegt keine fristgem\u00e4\u00df eingereichte schriftliche Anfrage gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) vor. 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Bei der vorliegenden Bauvoranfrage handelt es sich nach \u00a7 34 BauGB um ein Gebiet der Innenentwicklung, welches keines Bebauungsplanes bedarf, sofern die Erschlie\u00dfung gesichert ist. \u00dcber diese Bauvoranfrage ist nach Vorschrift der Landesbauordnung innerhalb von 2 Monaten nach Eingang zu entscheiden. Mit der Bauvoranfrage soll erreicht werden, ob eine Bebauung m\u00f6glich ist, welche von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach letztlich gekl\u00e4rt und entschieden werden muss. Die Ortsgemeinde Bretzenheim kann das gemeindliche Einvernehmen im nicht\u00f6ffentlichen Teil der Sitzung erteilen oder versagen. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erteilt Herrn Spingler von der Townhouse GmbH & Co. KG nunmehr das Wort und bittet um Pr\u00e4sentation dieses Baukonzeptes. Er bittet die Ratsmitglieder, sich ausgiebig mit diesem Bauvorhaben auseinanderzusetzen und entsprechende Fragen zu stellen. Herr Spingler stellt dem Ortsgemeinderat das Konzept f\u00fcr die Bebauung des Tullius-Hofes vor. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann dankt Herrn Spingler f\u00fcr seine Pr\u00e4sentation und weist auf die Vor- und Nachteile einer solchen Bebauung hin. I II III IV V Anlage: 4 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_0%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/stanl%7Cni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_0%7C1%7C20170424150814_zt_0_1.pdf","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"TOP 2- Vorstellung des Planes der Bebauung des Tullius-Hofes","fileName":"20170424150814_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","size":1621671,"accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_0%7C1%7C20170424150814_zt_0_1.pdf","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_0%7C1%7C20170424150814_zt_0_1.pdf"}]},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-96%7C1611904100008%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-96","number":"3","name":"Entscheidung \u00fcber die Ausbauvariante der Kindertagesst\u00e4tte / Ausschreibung der Arbeiten","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/1017","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-96%7C1611904100008%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_1611904100008_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-06-08","size":78581,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2017/BR/0009 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 04.05.2017 3 bereits beraten im: am: Ortsgemeinderat Bretzenheim 29.03.2017 Betreff: Entscheidung \u00fcber die Ausbauvariante der Kindertagesst\u00e4tte / Ausschreibung der Arbeiten Begr\u00fcndung: Um den aktuellen Platzproblemen in der Kita Bretzenheim gerecht zu werden, soll ein B\u00fcrocontainer auf dem noch freien Gel\u00e4nde rechts neben dem Eingang errichtet werden. Der zus\u00e4tzlich geschaffene Raum von ca. 45 qm soll als Raum f\u00fcr die Erzieherinnen und B\u00fcro f\u00fcr die Kindergartenleitung dienen. Die Kosten f\u00fcr die Errichtung, inkl. aller Nebenkosten und Nebenarbeiten betragen ca. 40.000,- bis 45.000,- \u20ac. Diese ermitteln sich aus folgenden Leistungen: Kauf eines gebrauchten Containers mit vorhandener Elektroinstallation, Klimager\u00e4ten und Warmwasser- Heizk\u00f6rpern Herstellung von Elektrozuleitungen inkl. Telefon, Anschlussleitungen zur bestehenden Heizungsanlage, Anschluss der Dachentw\u00e4sserung an bestehenden Kanal, Herstellung einer Schotterschicht mit Randeinfassung als Tragschicht Geb\u00fchren f\u00fcr s\u00e4mtliche Antr\u00e4ge und Genehmigungen, wie Bauantrag bzw. Genehmigung, Statik und Pr\u00fcfstatik, sowie die Erstellung eines EnEV- Nachweises Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, die Bauabteilung mit der Einholung von Angeboten f\u00fcr die oben genannte Bauma\u00dfnahme zu beauftragen und bevollm\u00e4chtigt den Ortsb\u00fcrgermeister dem jeweils g\u00fcnstigsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 19.04.2017 durch: Uthe, Andreas Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 5 %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7C1611904100008%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7C1611904100008%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-96","number":"4","name":"Entscheidung \u00fcber die Aufstellung eines Blockhauses zur Unterbringung von Kinderwagen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_zt_3_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-06-08","size":70163,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 04.05.2017 TOP: 4 (\u00f6ffentlich) Betreff: Entscheidung \u00fcber die Aufstellung eines Blockhauses zur Unterbringung von Kinderwagen Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass der Kita Bretzenheim seit geraumer Zeit eine witterungsgesch\u00fctzte Unterstellm\u00f6glichkeit f\u00fcr Kinderwagen anschaffen m\u00f6chte. Es liegt ein von der Kita Bretzenheim eingeholtes Angebot f\u00fcr ein Holzhaus vor. Hiernach belaufen sich die Kosten auf 1126,41 \u20ac. Ratsmitglied Freis wurde gebeten, ein weiteres Angebot f\u00fcr die Aufstellung eines Metallhauses (Stahlblech mit 20 Jahre Garantie) einzuholen. Hiernach belaufen sich die kompletten Kosten auf ca. 1.800,-- \u20ac. Nach Auskunft von der Kindergartenleiterin Frau Kossov nahm die Kita am INES-Projekt der Fa. Michelin teil und erh\u00e4lt nunmehr von der Fa. Michelin eine Spende in H\u00f6he von 1.000,-- \u20ac, sofern die Ma\u00dfnahme bis zum 08.06.2017 durchgef\u00fchrt wird. Ratsmitglied Dr. Hahne schl\u00e4gt nach ausf\u00fchrlicher Diskussion vor, die VG Langenlonsheim mit der Pr\u00fcfung zu beauftragen, welche witterungsgesch\u00fctzte Unterstellm\u00f6glichkeit f\u00fcr Kinderwagen und welche Stelle auf dem Kindergartengel\u00e4nde am besten geeignet ist. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Aufstellung eines Blockhauses zur witterungsgesch\u00fctzten Unterbringung von Kinderwagen in einer Form bis zu einem Betrag in H\u00f6he von maximal 3.000,-- \u20ac. Der Ortsb\u00fcrgermeister wird erm\u00e4chtigt, gemeinsam mit der VG eine geeignete L\u00f6sung zu finden und entsprechend zu entscheiden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 6 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_3%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_3%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/stanl%7Cni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_3%7C1%7C20170419134220_zt_3_1.pdf","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"TOP 4- Entscheidung Blockhaus","fileName":"20170419134220_zt_3_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","size":115796,"accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_3%7C1%7C20170419134220_zt_3_1.pdf","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_3%7C1%7C20170419134220_zt_3_1.pdf"}]},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-96%7C1611104100007%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-96","number":"5","name":"Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplanes und Beschlussfassung \u00fcber die 1. Nachtraghaushaltssatzung","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/1016","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-96%7C1611104100007%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_1611104100007_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-06-08","size":314741,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2017/BR/0008 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 04.05.2017 5 bereits beraten im: am: Gemeinderat Betreff: Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplanes und Beschlussfassung \u00fcber die 1. Nachtraghaushaltssatzung Begr\u00fcndung: Gem\u00e4\u00df Beschluss des Gemeinderates vom 29.03.2017 wurde zur Erweiterung des Kindergartens folgender Nachtragshaushalt erstellt. 1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG DER ORTSGEMEINDE BRETZENHEIM F\u00dcR DAS JAHR 2017 VOM ____________ Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von \u00a7 98 der Gemeindeordnung f\u00fcr Rheinland-Pfalz in der Fassung in der Fassung vom 31. Januar 1994, zuletzt ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015, folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: \u00a7 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird festgesetzt: gegen\u00fcber bisher Euro erh\u00f6ht um Euro vermindert um Euro nunmehr festgesetzt auf Euro 1. im Ergebnishaushalt \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 Gesamtbetrag der Ertr\u00e4ge 3.358.090 0 0 3.358.090 Gesamtbetrag der Aufwendungen 3.481.820 0 0 3.481.820 Entnahme Sonderposten kommunaler Finanzausgleich 5.010 0 0 5.010 Jahres\u00fcberschuss / Jahresfehlbetrag -118.720 0 0 -118.720 2. im Finanzhaushalt \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 ordentlichen Einzahlungen 3.099.780 0 0 3.099.780 ordentlichen Auszahlungen 2.979.350 0 0 2.979.350 Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 120.430 0 0 120.430 \u00a0 \u00a0 au\u00dferordentlichen Einzahlungen 0 0 0 0 au\u00dferordentlichen Auszahlungen 0 0 0 0 Saldo der au\u00dferordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 0 0 0 \u00a0 \u00a0 Einzahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit 494.500 0 0 494.500 Auszahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit 866.650 40.000 0 906.650 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit -372.150 -40.000 0 -412.150 \u00a0 \u00a0 Einzahlungen aus Finanzierungst\u00e4tigkeit 251.720 40.000 0 291.720 Auszahlungen aus Finanzierungst\u00e4tigkeit 0 0 0 0 Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungst\u00e4tigkeit 251.720 40.000 0 291.720 \u00a0 \u00a0 Gesamtbetrag der Einzahlungen 3.846.000 40.000 0 3.886.000 Gesamtbetrag der Auszahlungen 3.846.000 40.000 0 3.886.000 Ver\u00e4nderung Finanzmittelbestand im Haushaltsjahr 0 0 0 0 Die folgenden \u00a7\u00a7 2 - 3 und 5 - 10 der bisherigen Haushaltssatzung unterliegen keiner Ver\u00e4nderung. \u00a7 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsf\u00f6rderungsma\u00dfnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt f\u00fcr zinslose Kredite auf 0,00 \u20ac verzinste Kredite auf 0,00 \u20ac zusammen auf 0,00 \u20ac \u00a7 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Erm\u00e4chtigungen Der Gesamtbetrag der Erm\u00e4chtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in k\u00fcnftigen Haushalten zu Auszahlungen f\u00fcr Investitionen und Investitionsf\u00f6rderungsma\u00dfnahmen (Verpflichtungs- erm\u00e4chtigungen) f\u00fchren k\u00f6nnen, wird festgesetzt auf 0,00 \u20ac. Die Summe der Verpflichtungserm\u00e4chtigungen, f\u00fcr die in den k\u00fcnftigen Haushalten voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden m\u00fcssen, bel\u00e4uft sich auf 0,00 \u20ac. \u00a7 4 Verbindlichkeiten zur Liquidit\u00e4tssicherung in der Einheitskasse (nachrichtlich) Kredite zur Liquidit\u00e4tssicherung in der Einheitskasse der VG 29.000,00 \u20ac \u00a7 5 Steuers\u00e4tze Die Steuers\u00e4tze f\u00fcr die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A auf 300 v.H. - Grundsteuer B auf 365 v.H. - Gewerbesteuer auf 365 v.H. Die Hundesteuer betr\u00e4gt f\u00fcr Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: - f\u00fcr den ersten Hund 36,00 \u20ac - f\u00fcr den zweiten Hund 48,00 \u20ac - f\u00fcr jeden weiteren Hund 60,00 \u20ac \u00a7 6 Geb\u00fchren und Beitr\u00e4ge Die S\u00e4tze der Geb\u00fchren und Beitr\u00e4ge f\u00fcr st\u00e4ndige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunal- abgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) werden festgesetzt auf - Beitr\u00e4ge f\u00fcr den Bau und die Unterhaltung von Wirtschaftswegen der im Au\u00dfenbereich liegenden Grundst\u00fccksfl\u00e4chen je Ar 0,25 \u20ac \u00a7 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 10.515.170,75 \u20ac Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres 10.389.670,75 \u20ac Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 10.270.950,75 \u20ac \u00a7 8 \u00dcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen oder Auszahlungen gem\u00e4\u00df \u00a7 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 10.000,00 \u20ac \u00fcberschritten werden. \u00a7 9 Wertgrenze f\u00fcr Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000 \u20ac sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. \u00a7 10 Leistungszahlungen F\u00fcr die Bewilligung von Zahlungen nach \u00a7 18 VKA des TV\u00f6D an Arbeitnehmer/innen werden festgesetzt: Leistungspr\u00e4mien und Leistungszulagen 17.890,00 \u20ac Gemeindeverwaltung Bretzenheim, den ____________________________ Thomas Gleichmann Ortsb\u00fcrgermeister Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan entsprechend dem vorgelegten Entwurf. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 11.04.2017 durch: Meffert, Axel Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen In Vertretung: Elke Stern Erste Beigeordnete Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 7 %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7C1611104100007%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7C1611104100007%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-96","number":"6","name":"Entscheidung \u00fcber die Einrichtung eines provisorischen Archivs f\u00fcr Gemeinde- und Vereinsdokumente in der Alten Schule (ehemaliges Feuerwehrhaus)","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-06-08","size":8289,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 04.05.2017 TOP: 6 (\u00f6ffentlich) Betreff: Entscheidung \u00fcber die Einrichtung eines provisorischen Archivs f\u00fcr Gemeinde- und Vereinsdokumente in der Alten Schule (ehemaliges Feuerwehrhaus) Ortb\u00fcrgermeister Gleichmann weist darauf hin, dass keine Beschlussvorlage vorliegt. Durch den Umzug der Feuerwehr in das neue Feuerwehrhaus steht das Geb\u00e4ude der alten Schule leer und k\u00f6nnte nunmehr der Ortsgemeinde und den Vereinen die M\u00f6glichkeit geben, evtl. einen Raum zur Lagerung von Dokumenten der Ortsgeschichte bzw. Vereinsdokumenten zu nutzen. Es handelt sich hierbei nicht um die Errichtung eines neuen Archives bzw. Museums, sondern lediglich um die M\u00f6glichkeit der Lagerung von Vereinsdokumenten. Ratsmitglied Seidel h\u00e4lt die Lagerung von Vereinsdokumenten f\u00fcr problematisch, da noch nicht entschieden wurde, was mit diesem Geb\u00e4ude der alten Schule geschieht. Den Vereinen kann somit nur eine provisorische Lagerung von Vereinsdokumenten zugesagt werden. Ratsmitglied Metz findet diese Idee gut, zumal die Lagerung von Dokumenten keine Zusatzkosten verursacht. Ratsmitglied Dr. Hahne stimmt der provisorischen Lagerung ebenfalls zu. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, den Vereinen der Ortsgemeinde Bretzenheim eine provisorische Lagerung von Vereinsdokumenten in der alten Schule anzubieten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 8 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_5%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-96","number":"7","name":"Entscheidung \u00fcber die LED-Stra\u00dfenbeleuchtung \"In den Zehn Morgen\"","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_5%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_zt_5_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-06-16","size":66450,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 04.05.2017 TOP: 7 (\u00f6ffentlich) Betreff: Entscheidung \u00fcber die LED-Stra\u00dfenbeleuchtung In den Zehn Morgen Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass im Rahmen der LED-Umstellung der Stra\u00dfenbeleuchtung auch die \u00e4ltere Stra\u00dfe \u201eIn den Zehn Morgen\u201c komplett auf die LED-Beleuchtung umgestellt werden soll. Die Anschaffung dieser zus\u00e4tzlichen Lampen incl. Montage und Entsorgung der alten Lampen w\u00fcrde sich auf 2.213,-- \u20ac belaufen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die LED-Stra\u00dfenbeleuchtung in der Stra\u00dfe \u201eIn den Zehn Morgen\u201c. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 9 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_5%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_5%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-96%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-96","number":"8","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-96%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_8_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-06-16","size":72999,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 04.05.2017 TOP: 8 (\u00f6ffentlich) Betreff: Mitteilungen und Anfragen Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die n\u00e4chste Ortsgemeinderatssitzung am Donnerstag, den 08.06.2017 stattfindet. Die \u00c4ltestenratssitzung findet am 31.05.2017 statt. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann informiert den Ortsgemeinderat hinsichtlich des Fortgangs des Baugebietes Heideparker Hof dahingehend, dass die Kreisverwaltung Bad-Kreuznach seit \u00fcber 1 \u00bd Jahren auf Anrufe, schriftliche Anfragen, Bitten und Dr\u00e4ngen seitens der Ortsgemeinde nicht reagierte. Vor ca. 3 Wochen kam es zu einem \u00fcberraschenden Gespr\u00e4ch zwischen der Kreisverwaltung und Ortsb\u00fcrgermeister. Die KV Bad Kreuznach habe ihm mitgeteilt, dass sie derzeit alle Baugenehmigungen versage und begr\u00fcndet dies mit Brandschutzbestimmungen bzw. fehlender Widmung des Wirtschaftsweges durch das Baugebiet zwischen Notgottes- und Eremitageweg. Es wurde jedoch versucht, eine L\u00f6sung zu erreichen. Diesen L\u00f6sungsansatz sollte Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann am folgenden Tag in einem Gespr\u00e4ch mit dem Investor kundgeben. Dieses Gespr\u00e4ch habe ebenfalls stattgefunden, ohne dass allerdings eine L\u00f6sung des Problems erreicht werden konnte. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann weist erneut darauf hin, dass in den n\u00e4chsten Wochen die Bescheide der Wiederkehrenden Stra\u00dfenbaubeitr\u00e4ge versendet werden. Am 25.06.2017 findet der \u00fcber\u00f6rtliche Wandererlebnistag auf dem neuen Wanderweg der Gemeinde statt. Es wurde eine Musterbank bestellt, welche auf der Strecke aufgestellt wird. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass das Radwegenetz zwischen der Ortsgemeinde Bretzenheim und Guldental erweitert werden soll. Am 10.05.2017 findet eine Ortsbegehung statt. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann gibt bekannt, dass mit der Stra\u00dfenbauma\u00dfnahme in der Kirchstra\u00dfe und auf dem Friedhof begonnen werden kann, sobald der Bescheid von der Landesregierung bei der Ortsgemeinde eingegangen ist. Auf diesen Bescheid warte man t\u00e4glich. Die Feuerwehr ist letztes Wochenende umgezogen und Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann dankt allen Helfern und G\u00e4sten f\u00fcr das gelungene und gut besuchte Fest. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann berichtet, dass von der VG Langenlonsheim jeweils in den einzelnen Ortsgemeinden das Projekt \u201eblaue Bank\u201c eingerichtet werden soll. Dies bedeutet, dass B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger auf dieser blauen Bank anderen signalisieren, mitgenommen zu werden. Das Einkaufszentrum w\u00e4re ein geeigneter Platz f\u00fcr die Aufstellung der \u201eblauen Bank\u201c. Ratsmitglied Dietz erkundigt sich, wann mit der Schlie\u00dfung der Zaunl\u00fccke am Sportplatz gerechnet werden kann. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass der Zaun durch eine Bretzenheimer Firma zeitnah repariert wird. Der Auftrag sei erteilt worden. Ratsmitglied Metz erkundigt sich nach dem Sachverhalt des Parkplatzes in der oberen Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann gibt an, dass durch die Schaffung dieses Parkplatzes die hohe Geschwindigkeit in dieser Stra\u00dfe herausgenommen werden soll. Ratsmitglied Unger fragt nach, wann der Bolzplatz wieder so hergerichtet wird, dass er bespielbar ist. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass zwischenzeitlich der Erdaushub der Feuerwehrbaustelle dort abgelagert wurde. Der Erdaushub wird wahrscheinlich nicht ausreichen und m\u00fcsste von Ehrenamtlichen verteilt und planiert werden. Ende der \u00f6ffentlichen Sitzung: 22.00 Uhr I II III IV V Anlage: 10 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7C8%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-96%7C8%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_2%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-96","number":"9","name":"Entscheidung \u00fcber die Aus\u00fcbung eines Vorkaufsrecht","public":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-96%7Czt_4%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-96","number":"10","name":"Entscheidung \u00fcber eine Bauvoranfrage","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-95","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"20. Sitzung des Ortsgemeinderates Bretzenheim","more-it-solutions:public_status_id":"4","meetingState":"durchgef\u00fchrt","cancelled":false,"start":"2017-03-29T20:00:00+02:00","end":"2017-03-29T22:15:00+02:00","location":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-95/location","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Location","description":"Wein- und Kulturzentrum, Gro\u00dfe Str. 12, Gro\u00dfe Stra\u00dfe 12, 55559 Bretzenheim","geojson":{"type":"Feature","geometry":{"type":"Point","coordinates":[]}},"streetAddress":"Gro\u00dfe Stra\u00dfe 12","room":"Wein- und Kulturzentrum, Gro\u00dfe Str. 12","postalCode":"55559","subLocality":"Bretzenheim","locality":"Bretzenheim","web":"https://langenlonsheim.gremien.info","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false,"meetings":[]},"organization":["https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/organization/OGBRETZ"],"organization_active_1":"1","participant":["https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/302","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/270","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/359","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/433","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/601","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1508","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1511","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1585","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1217","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1425","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/107","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/109","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/185","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/770","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/511","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1510","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1485","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1122","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1389","https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/person/1568"],"invitation":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/sib%7C2017-OGBRETZ-95","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Bekanntmachung","fileName":"bekanntmachung.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-03-29","size":10744,"sha1Checksum":"4f69af765e95d06623be1bc9cf215ab8a78336da","text":"Sitzung des Ortsgemeinderates Bretzenheim der Ortsgemeinde Bretzenheim Am Mittwoch, 29.03.2017, 20:00 Uhr findet im Wein- und Kulturzentrum eine \u00f6ffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Bretzenheim der OG Bretzenheim statt. Tagesordnung: 1. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes 2. Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) 3. Grundsatzentscheidung \u00fcber die Aufstellung eines B\u00fcrocontainers auf dem Gel\u00e4nde der Kita 4. Nachwahlen zur Ausschussbesetzung 5. Elementarschadenversicherung kommunale Geb\u00e4ude 6. Erhebung von Vorausleistungen auf wiederkehrende Stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4ge: 7. Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz; Absicht des Landes, die VG Stromberg in die VG Langenlonsheim einzugliedern 8. Fachplanung Vitaltour Bretzenheim 9. Antrag der SPD-Fraktion Nutzung der Plakatw\u00e4nde 10. Antrag der SPD-Fraktion Barrierefreier Zugang zum Bahnsteig 2 11. Mitteilungen und Anfragen Bretzenheim, den 29.03.2017 Thomas Gleichmann Ortsb\u00fcrgermeister\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2017-OGBRETZ-95","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2017-OGBRETZ-95","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-95","number":"1","name":"Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-04-18","size":6415,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 29.03.2017 TOP: 1 (\u00f6ffentlich) Betreff: Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann begr\u00fc\u00dft Herrn Michael Bischof und verpflichtet ihn per Handschlag zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Wahrnehmung des Ehrenamtes. 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Bedarfseinsch\u00e4tzung des Kreisjugendamtes k\u00fcnftig steigenden Kinderzahlen in Bretzenheim Rechnung zu tragen?\u201c Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass au\u00dfer den \u00fcblichen Investitionen neben der Bauma\u00dfnahme aus TOP 3 nichts geplant sei. I II III IV V Anlage: 4 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7C47%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7C47%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-95","number":"3","name":"Grundsatzentscheidung \u00fcber die Aufstellung eines B\u00fcrocontainers auf dem Gel\u00e4nde der Kita","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_zt_3_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-04-18","size":73736,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 29.03.2017 TOP: 3 (\u00f6ffentlich) Betreff: Grundsatzentscheidung \u00fcber die Aufstellung eines B\u00fcrocontainers auf dem Gel\u00e4nde der Kita Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann liest dem Ortsgemeinderat vorab das Haushaltsschreiben zum Haushalt 2017 der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bad Kreuznach vor, da er der Auffassung ist, dass der Inhalt des Schreibens den Ratsmitgliedern vor den heutigen Beschlussfassungen zur Kenntnis kommen sollte. Die Kommunalaufsicht am 09.03.2017 schreibt: \u201eDieser Versto\u00df gegen das Gebot des Haushaltsausgleichs wird hiermit gem. \u00a7 121 GemO beanstandet...Sowohl im Haushaltsjahr 2017 als auch in den Finanzplanungsjahren ist die Ortsgemeinde nicht in der Lage, jeweils den laufenden Haushalt auszugleichen, d.h. die laufenden Aufwendungen der einzelnen Haushaltsjahre k\u00f6nnen nicht durch die erwarteten Ertr\u00e4ge gedeckt werden...Die Ortsgemeinde muss um eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsf\u00fchrung bem\u00fcht sein, um die Unterdeckungen in den Ergebnishaushalten der Haushaltsjahre 2017 bis 2020 zu vermeiden, zumindest jedoch zu reduzieren\u201c Dazu erl\u00e4utert Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann, dass hinter dem Ergebnishaushalt das Prinzip der Generationengerechtigkeit steht, wonach dieser in Ertr\u00e4gen und Aufwendungen dauerhaft ausgeglichen sein soll um sicherzustellen, dass jede Generation nur so viele Ressourcen verbraucht wie sie selbst erwirtschaftet. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann f\u00fchrt sodann m\u00fcndlich in die Sachlage \u201eAnbau Kita\u201c ein. Danach gebe es beim Betrieb der Kindertagesst\u00e4tte erhebliche Schwierigkeiten, die verschiedene, zu Teil auch \u00fcberschneidende Gr\u00fcnde haben. In dem Beratungstermin am 15.03.2017, an dem das Landesjugendamt, die Kreisverwaltung, Vertreter der Kita nebst der Leitung, die Fachberatung und Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilnahmen, wurden die beengte Raumsituation und der hohe Krankenstand beim Personal thematisiert. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann bittet, Schuldzuweisungen in jegliche Richtungen zu unterlassen, wie z.B, das h\u00e4tte man fr\u00fcher wissen k\u00f6nnen oder sollen, warum wurden wir nicht fr\u00fcher informiert, wir haben doch erst angebaut, fr\u00fcher ging das doch auch mit weniger R\u00e4umen, die sollen sich nicht so anstellen, warum bekamen wir eine Betriebsgenehmigung? usw.. Dies helfe bei der L\u00f6sung der Probleme nicht weiter, wenn auch grunds\u00e4tzlich die o.g. Fragen ihre Berechtigung h\u00e4tten. Es bestand im Termin am 15.03.2017 Einigkeit \u00fcber zwei Alternativen: \u00c4nderung der Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes durch Reduzierung von 100 Kinder (ohne Krippe) auf 80 Kinder nach der Sommerpause, was zur Folge haben werde, dass am Ende der Sommerferien keine Kinder mehr aufgenommen werden k\u00f6nnen bzw. Kindern der Platz gek\u00fcndigt werden m\u00fcsse oder die Errichtung eines B\u00fcrocontainers f\u00fcr den Personalraum und das Leitungsb\u00fcro auf dem Gel\u00e4nde der Kita, um die dadurch frei werdenden R\u00e4ume im Kitageb\u00e4ude f\u00fcr die Aufgaben der Erziehung zu nutzen. Aus Sicht von Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann und der Teilnehmer des Beratungstermins kommt die 1. Alternative nicht in Betracht. Mit der 2. Alternative und weiteren Ma\u00dfnahmen hege er die Hoffnung, dass damit auch der Druck auf die Erzieherinnen genommen werden k\u00f6nne, was auch den Krankenstand positiv beeinflussen k\u00f6nne. Die gesch\u00e4tzten Kosten f\u00fcr die Aufstellung eines B\u00fcrocontainers belaufen sich auf insgesamt ca. 40.000,-- \u20ac. Dazu werde ein Nachtragshaushalt aufgestellt. Es besteht Einigkeit im Rat, dass nur die L\u00f6sung \u00fcber die 2. Alternative m\u00f6glich sei. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Grundsatzentscheidung \u00fcber die Aufstellung eines B\u00fcrocontainers auf dem Gel\u00e4nde der Kita. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 5 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_3%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_3%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-95%7C1611503100005%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-95","number":"4","name":"Nachwahlen zur Ausschussbesetzung","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/997","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-95%7C1611503100005%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_1611503100005_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-04-18","size":95804,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2017/BR/0006 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 29.03.2017 4 bereits beraten im: am: Betreff: Nachwahlen zur Ausschussbesetzung Begr\u00fcndung: Frau Nicole Budde hat durch Wegzug neben ihrem Ratsmandat auch die Mitgliedschaft in den gemeindlichen Aussch\u00fcssen verloren. Sie war Mitglied im Rechnungspr\u00fcfungsausschuss und Haupt- und Finanzausschuss sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss f\u00fcr Wegebau, Umwelt und Landespflege. Daher sind Nachwahlen erforderlich. Das Vorschlagsrecht liegt bei der \u201eFreie W\u00e4hlerliste Bretzenheim e. V.\u201c, die vorschl\u00e4gt, anstelle von Frau Budde Herrn Michael Bischof zu w\u00e4hlen. Hinweis: Grunds\u00e4tzlich erfolgen Wahlen in \u00f6ffentlicher Sitzung geheim durch Stimmzettel, sofern nicht der Gemeinderat etwas anderes beschlie\u00dft (\u00a7 40 Abs. 5 GemO). Es kann deshalb beschlossen werden, dass die Nachwahlen, wie bisher grunds\u00e4tzlich \u00fcblich, offen durch Handzeichen erfolgen. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht (\u00a7 36 Abs. 3 Ziffer 1 GemO). Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat nimmt die Nachwahlen vor. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 17.03.2017 durch: Zuck, Gerhard Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 6 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 29.03.2017 TOP: 4 (\u00f6ffentlich) Betreff: Nachwahlen zur Ausschussbesetzung Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht (\u00a7 36 Abs. 3 Ziffer 1 GemO). Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass Frau Nicole Budde durch ihren Wegzug aus der Ortsgemeinde Bretzenheim neben ihrem Ratsmandat auch die Mitgliedschaft in den gemeindlichen Aussch\u00fcssen verloren hat. Das Vorschlagsrecht liegt bei der FWL. Ratsmitglied Seidel schl\u00e4gt das neue Ratsmitglied Michael Bischof f\u00fcr die Besetzung der Aussch\u00fcsse vor. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat w\u00e4hlt Herrn Michael Bischof als Mitglied im Rechnungspr\u00fcfungsausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss sowie als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss f\u00fcr Wegebau, Umwelt und Landespflege. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 6 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7C1611503100005%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7C1611503100005%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-95%7C1610302100003%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-95","number":"5","name":"Elementarschadenversicherung kommunale Geb\u00e4ude","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/948","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-95%7C1610302100003%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_1610302100003_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-04-18","size":23611,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2017/BR/0004 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 29.03.2017 5 bereits beraten im: am: Ortsb\u00fcrgermeister-Dienstbesprechung 17.01.2017 Betreff: Elementarschadenversicherung kommunale Geb\u00e4ude Begr\u00fcndung: Die in vorigem Jahr stattgefundenen extremen Wetterereignisse im Fr\u00fchsommer haben ganz Rheinland-Pfalz zu sp\u00fcren bekommen. Gen\u00fcgend Beispiele belegen, dass durch Starkregen, kleine Rinnsale oder unbedeutende Nebengew\u00e4sser zu rei\u00dfenden Fl\u00fcssen werden. Auch abseits der Fl\u00fcsse besteht Gefahr. \u00dcberschwemmungen treffen l\u00e4ngst nicht mehr nur die klassischen Hochwassergebiete. Auch R\u00fcckstausch\u00e4den sowie bauliche Sch\u00e4den durch Erdsenkungen oder Schneedruck gef\u00e4hrden kommunale Geb\u00e4ude. B\u00f6swillige Besch\u00e4digungen an und in kommunalen Geb\u00e4ude stellen ebenfalls ein hohes Risiko dar. Eine Elementarschadenversicherung ist eine sinnvolle Erg\u00e4nzung zur bestehenden Sachversicherung. Im Rahmen der bestehenden Vertr\u00e4ge mit der Provinzial wurde ein Erweiterungsangebot eingeholt: Folgende Risiken beinhalt das Angebot: 1. Innere Unruhen, b\u00f6swillige Besch\u00e4digung, Streik oder Aussperrung (SB*) 12.500 EUR, Jahresh\u00f6chstentsch\u00e4digung 25. Mio EUR). 2. \u00dcberschwemmung inkl. Starkregen/R\u00fcckstau (SB 10 %, mindestens 500 EUR und max. 5.000 EUR, Jahresh\u00f6chstentsch\u00e4digung 5 Mio. EUR) 3. Erdsenkung oder Erdrutsch (SB 5.000 EUR, Jahresh\u00f6chstentsch\u00e4digung 5 Mio. EUR). 4. Schneedruck/Lawinen (SB 5.000 EUR, Jahresh\u00f6chstentsch\u00e4digung 5 Mio. EUR). *) SB = Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall Anlagen: 1. Objektliste mit Versicherungswerten 2. Auszug Versicherungsbedingungen Die Elementarschadenversicherung umfasst Sch\u00e4den an Geb\u00e4ude und Inventar gegen o.a. Risiken. Diese Risiken sind im Rahmen der bestehenden Sachgeb\u00e4ude- und Sachinhaltsversicherung n i c h t abgesichert. Es k\u00f6nnen nur alle kommunalen Geb\u00e4ude innerhalb einer Gemeinde gemeinsam abgesichert werden. Der Beitrag bemisst sich an dem derzeitigen Versicherungswert (Neuwertversicherung siehe Anlage 1). F\u00fcr Bretzenheim bel\u00e4uft sich der Beitrag im Jahr auf 4.476,46 EUR inkl. Versicherungssteuer. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Gemeinderat Bretzenheim ber\u00e4t und beschlie\u00dft \u00fcber den Abschluss einer Elementarschadenversicherung f\u00fcr die kommunalen Geb\u00e4ude der Ortsgemeinde Bretzenheim. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 03.02.2017 durch: Mang, Kirsten Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 7 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 29.03.2017 TOP: 5 (\u00f6ffentlich) Betreff: Elementarschadenversicherung kommunale Geb\u00e4ude Im Finanzausschuss der Verbandsgemeinde wurde dieses Thema ebenfalls behandelt. Man vertrat die Auffassung, die Ausarbeitung der TH Bingen abzuwarten, die diese in der Verbandsgemeinderatssitzung am 05.04.2017 vorstellen werde. Danach m\u00f6ge erneut beraten werden. Erg\u00e4nzend gaben Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann und B\u00fcrgermeister Cyfka weitere Informationen zu den Vertragsbedingungen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, diesen Punkt zu vertagen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 7 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7C1610302100003%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7C1610302100003%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-95%7C1612202100004%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-95","number":"6","name":"Erhebung von Vorausleistungen auf wiederkehrende Stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4ge:","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/971","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-95%7C1612202100004%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_1612202100004_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-04-18","size":158245,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2017/BR/0005 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim) 29.03.2017 6 bereits beraten im: am: Betreff: Erhebung von Vorausleistungen auf wiederkehrende Stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4ge: Begr\u00fcndung: In diesem Jahr sollen die ersten WKB-Bescheide erlassen werden. F\u00fcr die Jahre 2015 und 2016 erfolgt eine Abrechnung der tats\u00e4chlich angefallenen Kosten. Aufgrund des relativ geringen Kostenvolumens wurden hierf\u00fcr keine Vorausleistungen erhoben. Gem\u00e4\u00df \u00a7 9 Abs. 1 der Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beitr\u00e4ge der Ortsgemeinde Bretzenheim vom 02.07.2014 k\u00f6nnen Vorausleistungen auf wiederkehrende Beitr\u00e4ge erhoben werden. Da es sich hierbei um eine \u201eKann-Regelung\u201c handelt, bedarf es eines Ratsbeschlusses zur Erhebung von Vorausleistungen f\u00fcr die Ma\u00dfnahmen in 2017 (Restaufwand Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe, Kirchstra\u00dfe, Umstellung LED-Beleuchtung). Der Ortsgemeinderat ber\u00e4t und beschlie\u00dft, ob Vorausleistungen f\u00fcr das Jahr 2017 erhoben werden. Folgende Kostenverteilung stellt sich f\u00fcr die ersten Bescheide dar: Abrechnung 2015/2016 Beitragssatz von ca. 0,12 \u20ac/m\u00b2 gewichtete Fl\u00e4che Vorausleistung 2017 Beitragssatz von ca. 0,39 \u20ac/m\u00b2 gewichtete Fl\u00e4che (davon entfallen ca. 0,13 \u20ac/m\u00b2 gewichtete Fl\u00e4che auf die LED-Umstellung) Voraussichtliche Kosten 2017: 70.000 \u20ac Restkosten Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe 256.000 \u20ac Ausbau Kirchstra\u00dfe 171.000 \u20ac Umstellung LED-Beleuchtung = 497.000 \u20ac - 173.950 \u20ac Gemeindeanteil = 323.050 \u20ac umlagef\u00e4higer Aufwand Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend der Satzung die Vorausleistungen in vier gleichm\u00e4\u00dfigen Raten erhoben werden. Aufgrund des derzeitigen Bearbeitungsstandes ist mit einem Erlass der Bescheide Mitte/Ende April zu rechnen. Die vier Raten sollen daher m\u00f6glichst auf 30. Mai, 30. Juli, 30.September und 30. November festgelegt werden. Seite 2 Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat fasst den vorgenannten Beschluss. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 16.03.2017 durch: Maurer, Alexandra Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 8 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 29.03.2017 TOP: 6 (\u00f6ffentlich) Betreff: Erhebung von Vorausleistungen auf wiederkehrende Stra\u00dfenausbaubeitr\u00e4ge: Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass gem\u00e4\u00df \u00a7 9 Abs. 1 der Ausbaubeitragssatzung der Ortsgemeinde Bretzenheim vom 02.07.2014 Vorausleistungen auf wiederkehrende Beitr\u00e4ge erhoben werden k\u00f6nnen. Die tats\u00e4chlich entstanden Kosten f\u00fcr den Ausbau der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe aus 2016 werden umgelegt, die zu erwartenden Kosten f\u00fcr den Ausbau der Kirchstra\u00dfe und die Umstellung der Stra\u00dfenbeleuchtung auf LED-Technik aus 2017 k\u00f6nnen zun\u00e4chst als Vorausleitungen abgerechnet werden. Dar\u00fcber sei heute zu entscheiden. Die endg\u00fcltige Abrechnung erfolge nach Fertigstellung der Ma\u00dfnahmen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, Vorausleistungen f\u00fcr 2017 zu erheben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 8 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7C1612202100004%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7C1612202100004%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-95","number":"7","name":"Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz;\r\nAbsicht des Landes, die VG Stromberg in die VG Langenlonsheim einzugliedern","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_zt_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-04-18","size":69501,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 29.03.2017 TOP: 7 (\u00f6ffentlich) Betreff: Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz; Absicht des Landes, die VG Stromberg in die VG Langenlonsheim einzugliedern Ortb\u00fcrgermeister Gleichmann f\u00fchrt in das Thema ein und verweist auf den einstimmig gefassten Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 26.10.2016. Zwar m\u00fcsse die Ortsgemeinde selbst keine Stellungnahme abgeben, allerdings gibt Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann zu bedenken, dass eine Verbandsgemeinde bekanntlich nur die Summe ihrer Ortsgemeinden sei. Im Falle der Fusion h\u00e4tten in erster Linie die Ortsgemeinden die finanzielle Last zu tragen. B\u00fcrgermeister Cyfka erl\u00e4utert sodann ausf\u00fchrlich die Anlage und bittet den Ortsgemeinderat, der einstimmigen Beschlussempfehlung der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim zu folgen, nach der der Ortsgemeinderat ebenfalls eine Eingliederung der VG Stromberg in die VG Langenlonsheim zum jetzigen Zeitpunkt ablehne. Ratsmitglied Metz ist der Auffassung, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht gen\u00fcgend Informationen vorliegen w\u00fcrden und dass die vorgelegten Informationen der VG einseitig seien. Dem widersprach B\u00fcrgermeister Cyfka, der ausdr\u00fccklich betonte, dass die Zahlen von dem K\u00e4mmerer der VG Stromberg \u00fcbermittelt worden waren. Ratsmitglied Dr. Hahne gibt zu bedenken, dass im Falle der Fusion auf die Ortsgemeinde so viel Schulden zuk\u00e4men, dass sich daf\u00fcr die Ortsgemeinde mehrere Anbauten an die Kita leisten k\u00f6nne. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, sich dem Beschluss des VG-Rates vom 26.10.2016 anzuschlie\u00dfen, der hei\u00dft: \u201cDer Verbandsgemeinderat beschlie\u00dft, dass im Sinne des Gemeinwohls der Verbandsgemeinde Langenlonsheim und aufgrund der unterschiedlichen finanziellen Ausgangssituation der beiden Verbandsgemeinden, die Verbandsgemeinde Langenlonsheim ihre Eigenst\u00e4ndigkeit nicht aufgeben kann und daher eine Eingliederung der Verbandsgemeinde Stromberg in die Verbandsgemeinde Langenlonsheim abgelehnt wird.\u201c. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 5 Enthaltungen I II III IV V Anlage: 9 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_2%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_2%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/stanl%7Cni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_2%7C1%7C20170315162724_zt_2_1.pdf","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"TOP 7 -Kommunal-und Verwaltungsreform in RLP; Absicht des Landes die VG Stromberg in die VG Lalo ein","fileName":"20170315162724_zt_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","size":618666,"accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_2%7C1%7C20170315162724_zt_2_1.pdf","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_2%7C1%7C20170315162724_zt_2_1.pdf"}]},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-95%7C1611603100006%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-95","number":"8","name":"Fachplanung Vitaltour Bretzenheim","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/998","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-95%7C1611603100006%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_1611603100006_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-04-18","size":87404,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2017/BR/0007 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 29.03.2017 8 Fachplanung Vitaltour Bretzenheim F\u00fcr den in Grundz\u00fcgen konzipierten Pr\u00e4dikatswanderweg, der Vitaltour Bretzenheim, muss eine den Qualit\u00e4tsanforderungen entsprechende Routenf\u00fchrung festgelegt werden und die notwendigen Planungen zur Umsetzung einer fachgerechten Wegweisung und Markierung erfolgen. Die Routenf\u00fchrung wird nach dem Wanderwegeleitfaden von Rheinland-Pfalz und vor allem den Anforderungen eines Pr\u00e4dikatswanderweges gepr\u00fcft und ggfls. \u00fcberarbeitet und an die \u00f6rtlichen Gegebenheiten und M\u00f6glichkeiten angepasst. Es wurden nur Anbieter gefragt, die in der Region bereits Referenzobjekte vorweisen konnten. Als ersten Schritt sollte die \u00dcberpr\u00fcfung und Bewertung der Vitaltour erfolgen um eine Basis f\u00fcr weitere Schritte zu haben. Firmen Begehung, Beratung, Auswertung Preis inkl. 19 % MWSt. Planungsb\u00fcro Irle, Dipl. Ing. Matthias Irle Manderscheid 975,00 \u20ac SWECO GmbH, Planungsb\u00fcro Koblenz 1.785,00 \u20ac Das Ergebnis der Planung wird auf Wunsch im Gemeinderat pr\u00e4sentiert und diskutiert. Ziel ist f\u00fcr Bretzenheim einen Weg zu bauen, der thematisch einen geschlossenen Bogen bildet und nicht einfach nur m\u00f6glichst viele verschiedenen sehenswerte Punkte miteinander verbindet. Gerade im Hinblick auf die sp\u00e4tere Vermarktung der Tour ist dies von gro\u00dfer Bedeutung, damit den Wanderern ein in sich stimmiges Wandererlebnis geboten wird. Der bisherige Fachplaner hat aus gesundheitlichen Gr\u00fcnden sein Engagement eingestellt. F\u00fcr bisherige Leistungen (es fand nur eine Erstbegehung statt) wurde bis dato kein Honorar eingefordert. Im Nachgang zur Planung ist f\u00fcr die Umsetzung ein weiteres Angebot zur Wegweisungs- und M\u00f6blierungsplanung, Ausschreibung f\u00fcr Produktion und Erstmarkierung, etc. einzuholen. Da die Strecke noch nicht hundertprozentig festgeschrieben ist, sind hier noch keine seri\u00f6sen Zahlen lieferbar. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Die Verwaltung schl\u00e4gt vor den g\u00fcnstigen Bieter Matthias Irle mit der \u00dcberpr\u00fcfung und Bewertung der Vitaltour Bretzenheim zum Preis von 975,00 \u20ac zu beauftragen. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 16.03.2017 durch: Mang, Kirsten Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 10 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 29.03.2017 TOP: 8 Betreff: Fachplanung Vitaltour Bretzenheim Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann verweist auf die Beschlusslage, wonach die Ortsgemeinde Bretzenheim einen Pr\u00e4dikatswanderweg plane. Am 25.06.2017 findet ein \u00fcber\u00f6rtlicher \u201eProbewandertag\u201c statt. Unabh\u00e4ngig davon muss die Ortsgemeinde ein Planungsb\u00fcro mit der \u00dcberpr\u00fcfung und Bewertung der Vitaltour Bretzenheim beauftragen. Es liegen zwei Angebote f\u00fcr die Planung vor. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, den g\u00fcnstigsten Bieter Matthias Irle mit der \u00dcberpr\u00fcfung und Bewertung der Vitaltour Bretzenheim zum Preis von 975,-- \u20ac brutto zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 10 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7C1611603100006%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7C1611603100006%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-95","number":"9","name":"Antrag der SPD-Fraktion\r\nNutzung der Plakatw\u00e4nde","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-04-18","size":7210,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 29.03.2017 TOP: 9 (\u00f6ffentlich) Betreff: Antrag der SPD-Fraktion Nutzung der Plakatw\u00e4nde Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erteilt dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, Ratsmitglied Metz das Wort. Ratsmitglied Metz teilt mit, dass vor einigen Jahren die Plakatw\u00e4nde im Depot der Ortsgemeinde eingelagert wurden, um sie nach Renovierung bzw. Um\u00e4nderung wieder nutzen zu k\u00f6nnen. Die SPD-Fraktion stellt den Antrag, dass vor der anstehenden Bundestagswahl die Plakatw\u00e4nde bearbeitet, wieder aufgestellt und ggfls. erg\u00e4nzt werden. Da sich keine Plakatw\u00e4nde mehr in dem Depot der Ortsgemeinde befinden, zieht die SPD-Fraktion ihren Antrag zur\u00fcck. I II III IV V Anlage: 11 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_1%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/stanl%7Cni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_1%7C1%7C20170317141029_zt_1_1.pdf","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"(AntragSPDFraktionPlakatw\u00e4nde)","fileName":"20170317141029_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","size":8034,"accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_1%7C1%7C20170317141029_zt_1_1.pdf","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_1%7C1%7C20170317141029_zt_1_1.pdf"}]},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_4%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-95","number":"10","name":"Antrag der SPD-Fraktion\r\nBarrierefreier Zugang zum Bahnsteig 2 ","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_4%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 10","fileName":"be_zt_4_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-04-18","size":78092,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 29.03.2017 TOP: 10 (\u00f6ffentlich) Betreff: Antrag der SPD-Fraktion Barrierefreier Zugang zum Bahnsteig 2 Abstimmungsergebnis: Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erteilt dem Fraktionsvorsitzenden der SPD, Ratsmitglied Metz das Wort. Ratsmitglied Metz beantragt f\u00fcr die SPD-Fraktion, dass die Ortsgemeinde das Vorhaben zur Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Bahnsteig 2 wieder aufnimmt, die Machbarkeit und Kosten ermittelt und umgehend ausf\u00fchrt. Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass der derzeitige Zustand eine Zumutung f\u00fcr \u00e4ltere und behinderte Menschen ist. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann tr\u00e4gt ausf\u00fchrlich Informationen \u00fcber den Verfahrensablauf zwischen Herbst 2009 und September 2012 vor. Danach hatte er entgegen den Behauptungen im Antrag der SPD-Fraktion zu keinem Zeitpunkt Kontakt mit dem Staatsminister des Inneren Roger Lewentz. Tats\u00e4chlich sei jedoch durch die Ortsgemeinde, drei Landesbeauftragte f\u00fcr die Belange behinderter Menschen, den LBM, den VdK Rheinland-Pfalz, den Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz S\u00fcd (SPNV) und das Innenministerium ausf\u00fchrlich gepr\u00fcft worden, ob auch Gleis 2 des Bahnhofs Bretzenheim barrierefrei ausgestaltet werden k\u00f6nne. Die Rampenl\u00f6sung (eine k\u00fcnstliche Zuwegung in H\u00f6he des heutigen Warteh\u00e4uschens) sei aufgrund der hohen Kosten verworfen worden. Auch die erstmals durch Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann in die Diskussion eingebrachte Anbindung \u00fcber den vorhandenen Wirtschaftsweg der Ortsgemeinde, der von der Bahnunterf\u00fchrung durch das Naturschutzgebiet bis auf H\u00f6he des Gleises 2 f\u00fchrt, sei aus Kostengr\u00fcnden verworfen worden, nachdem das durch den SPNV beauftragte Ingenieurb\u00fcro die Machbarkeit und die Kosten 2012 ermittelt wurden. Die erste Kostenabsch\u00e4tzung lag bei der \u201eRampen-Variante\u201c bei 286.000 \u20ac und bei der \u201eWirtschaftsweg-Variante\u201c bei 161.000 \u20ac. Richtig sei die Darstellung der SPD-Fraktion, dass er der Auffassung war, dass dieser Wirtschaftsweg ohne gr\u00f6\u00dfere Kosten f\u00fcr die Ortsgemeinde hergestellt werden k\u00f6nne. Allerdings verschweige die SPD-Fraktion, dass zum damaligen Zeitpunkt von einer F\u00f6rderung von 85 % durch das Land Rheinland-Pfalz ausgegangen worden sei. Der Gemeindeanteil bei der \u201eWirtschaftsweg-Variante\u201c h\u00e4tte bei 37.000 \u20ac gelegen. Nachdem Herr Staatsminister Lewentz dem Ratsmitglied Brill auf dessen Anfrage mit Schreiben vom 04.09.2012 die Kosten aufgelistet und \u201ekeine konkrete Perspektive f\u00fcr eine Landesf\u00f6rderung\u201c in Aussicht gestellt habe, wurden die umfangreichen Bem\u00fchungen durch Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann 2012 eingestellt. Im \u00dcbrigen m\u00fcsse beachtet werden, dass der Weg im \u00dcberschwemmungsgebiet der Nahe ende. Letztlich teilt Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann mit, dass dem Antrag der SPD-Fraktion gesetzeswidrig kein finanzieller Deckungsvorschlag beigef\u00fcgt worden sei, so dass ein etwaiger Beschluss von ihm ausgesetzt werden m\u00fcsste. Ratsmitglied Brill brachte im Anschluss seine Verwunderung zum Ausdruck, dass die Ortsgemeinde 2015 keinen Zuschussantrag an das Bundesverkehrsministerium gestellt habe. Das Bundesverkehrsministerium f\u00f6rdere nach seinen Informationen den barrierefreien Ausbau gerade von kleineren Stationen, zu denen auch Bretzenheim z\u00e4hle. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann gibt bekannt, dass weder die Kreisverwaltung noch das Land Rheinland-Pfalz und Ratsmitglied Brill ihn \u00fcber dieses Programm informiert habe. Die SPD-Fraktion zog aufgrund der gemachten Ausf\u00fchrungen den Antrag zur\u00fcck. (Nachtr\u00e4gliche Information: Das Bundesministerium f\u00fcr Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat 2015 ein Modernisierungsprogramm f\u00fcr Bahnstationen im l\u00e4ndlichen Raum gestartet. Der Bund stellt 50 Mio. Euro zur Verf\u00fcgung, um kleine Stationen (mit weniger als 1 000 Ein- und Aussteigern pro Tag) barrierefrei zu machen. Die Bundesl\u00e4nder wurden gebeten, bis Herbst 2015 geeignete Projekte zu nennen. Der Deutsche Behindertenrat, so das BMVI, wurde bei der Auswahl der Projekte eingebunden. Die vorgeschlagenen Stationen sollen innerhalb von drei Jahren - bis sp\u00e4testens zum Jahr 2018 - barrierefrei umgebaut werden. 50 Prozent der Kosten des barrierefreien Umbaus werden \u00fcber dieses Programm gef\u00f6rdert. Die Inanspruchnahme der ZIP-Mittel ist auf die Jahre 2016 bis 2018 begrenzt. Rechtsgrundlage der F\u00f6rderung ist das Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG). Ausschlie\u00dfliche Empf\u00e4ngerin der F\u00f6rdermittel des Bundes ist die DB Station&Service AG als Eigent\u00fcmerin der Verkehrsstationen und Bauherrin der Ma\u00dfnahmen. Der Baubeginn darf unter zuwendungsrechtlichen Gesichtspunkten noch nicht erfolgt sein. Aufgabentr\u00e4ger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sind die L\u00e4nder. Vor diesem Hintergrund und um den Hebel der Investitionen im Rahmen des ZIP-Teilprogramms bundesweit zu vergr\u00f6\u00dfern, f\u00f6rdert der Bund die ZIP-Ma\u00dfnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen mit einer Quote in H\u00f6he von 50 Prozent. Die Komplement\u00e4rfinanzierung ist von den L\u00e4ndern sicherzustellen. Fazit: Offenkundig hat weder die Landesregierung, noch der Deutsche Behindertenrat den Bahnhof Bretzenheim als sanierungsbed\u00fcrftig angesehen, zumal der angedachte Weg nicht im Eigentum der DB\u00a0ist.\u00a0Rheinland-Pfalz hat im \u00dcbrigen nur 16 f\u00f6rderungsw\u00fcrdige Ma\u00dfnahmen angemeldet.) I II III IV V Anlage: 12 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_4%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_4%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/stanl%7Cni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_4%7C1%7C20170317141039_zt_4_1.pdf","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Antrag SPD behindertengerechter Bahn\u00fcbergang","fileName":"20170317141039_zt_4_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","size":24227,"accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_4%7C1%7C20170317141039_zt_4_1.pdf","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7Czt_4%7C1%7C20170317141039_zt_4_1.pdf"}]},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-95%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-95","number":"11","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-95%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 11","fileName":"be_8_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-04-18","size":7580,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 29.03.2017 TOP: 11 (\u00f6ffentlich) Betreff: Mitteilungen und Anfragen Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass evtl. im Rahmen des Radwegekonzeptes vielleicht noch in diesem Jahr der Radweg zwischen Bretzenheim/Eremitage und Campingplatz Guldental asphaltiert wird. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass am 01.05.2017 das neue Feuerwehrhaus im Rahmen eines B\u00fcrgerfestes eingeweiht und offiziell der Feuerwehr \u00fcbergeben wird. Ratsmitglied Metz weist darauf hin, dass sich Absenkungen auf den Gehwegen der Naheweinstra\u00dfe feststellen lassen. Diese entstanden durch die Verlegung der DSL-Leitungen, so Ratsmitglied Metz. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass dies zumindest f\u00fcr die Absenkung im Bereich Naheweinstra\u00dfe/Ecke Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe nicht gelte. Im \u00dcbrigen sei die VG Langenlonsheim beauftragt worden, die Sachlage zu kl\u00e4ren, da eine Abnahme der Gehwege nach der Bauma\u00dfnahme erfolgt sein. Die n\u00e4chste Ortsgemeinderatssitzung findet am 04.05.2017 um 20.00 Uhr statt. I II III IV V Anlage: 13 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7C8%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-95%7C8%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-95%7C1050%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-95","number":"12","name":"Mitteilungen","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-94","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"19. 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Tagesordnung: I. \u00d6ffentlicher Teil: 1. Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. Haushalt 2017: 1. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber Vorschl\u00e4ge der Einwohner 2. Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung 3. - Entscheidung \u00fcber die Ausschreibung des Ausbaues der Kirchstra\u00dfe 4. -Entscheidung \u00fcber die Ausschreibung der Sanierung der Friedhofswege 5. Projekt \u201eBreitbandausbau im Landkreis Bad Kreuznach\u201c; Zust\u00e4ndigkeits\u00fcbertragung auf die Verbandsgemeinde Langenlonsheim gem\u00e4\u00df \u00a7 67 Abs. 5 GemO 6. Abnahme Jahresabschluss und Entlastung 1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2015 2. Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten 7. Mitteilungen und Anfragen II. Nicht\u00f6ffentlicher Teil: 8. Grundst\u00fccksangelegenheiten 9. Mitteilungen und Anfragen Die Sitzungen finden grunds\u00e4tzlich im 1. OG statt. Sollten gehbehinderte Zuschauer, die keine Treppen gehen k\u00f6nnen, an der Sitzung teilnehmen wollen, ist dies mindestens 5 Tage vor der Sitzung der Ortsgemeindeverwaltung anzuzeigen. Bretzenheim, den 30.01.2017 Thomas Gleichmann Ortsb\u00fcrgermeister\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2017-OGBRETZ-94","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2017-OGBRETZ-94","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-94%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-94","number":"1","name":"Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde)","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-94%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_47_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-02-28","size":6436,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 09.02.2017 TOP: 1 (\u00f6ffentlich) Betreff: Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegen keine fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Anfragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) vor. 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Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung HAUSHALTSSATZUNG DER ORTSGEMEINDE BRETZENHEIM F\u00dcR DAS JAHR 2017 VOM ____________ Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von \u00a7 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994, zuletzt ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 am _________ folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung / Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach als Aufsichtsbeh\u00f6rde vom __________ hiermit bekannt gemacht wird: \u00a7 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Ertr\u00e4ge auf 3.358.090,00 \u20ac der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.481.820,00 \u20ac Entnahme Sonderposten kommunaler Finanzausgleich 5.010,00 \u20ac der Jahres\u00fcberschuss / Jahresfehlbetrag auf -118.720,00 \u20ac 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 3.099.780,00 \u20ac die ordentlichen Auszahlungen auf 2.979.350,00 \u20ac der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 120.430,00 \u20ac die au\u00dferordentlichen Einzahlungen auf 0,00 \u20ac die au\u00dferordentlichen Auszahlungen auf 0,00 \u20ac der Saldo der au\u00dferordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 \u20ac die Einzahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit auf 494.500,00 \u20ac die Auszahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit auf 866.650,00 \u20ac der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit -372.150,00 \u20ac die Einzahlungen aus Finanzierungst\u00e4tigkeit (Entnahme liq. Mittel) auf 251.720,00 \u20ac die Auszahlungen aus Finanzierungst\u00e4tigkeit auf 0,00 \u20ac der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungst\u00e4tigkeit 251.720,00 \u20ac der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 3.846.000,00 \u20ac der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 3.846.000,00 \u20ac \u00a7 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsf\u00f6rderungsma\u00dfnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt f\u00fcr zinslose Kredite auf 0,00 \u20ac verzinste Kredite auf 0,00 \u20ac zusammen auf 0,00 \u20ac \u00a7 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Erm\u00e4chtigungen Der Gesamtbetrag der Erm\u00e4chtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in k\u00fcnftigen Haushalten zu Auszahlungen f\u00fcr Investitionen & Investitionsf\u00f6rderungsma\u00dfnahmen (Verpflichtungserm\u00e4chtigungen) f\u00fchren k\u00f6nnen, wird festgesetzt auf 0,00 \u20ac. Die Summe der Verpflichtungserm\u00e4chtigungen, f\u00fcr die in den k\u00fcnftigen Haushalten vor- aussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden m\u00fcssen, bel\u00e4uft sich auf 0,00 \u20ac. \u00a7 4 Verbindlichkeiten zur Liquidit\u00e4tssicherung in der Einheitskasse (nachrichtlich) Neue Verbindlichkeiten zur Liquidit\u00e4tssicherung in der Einheitskasse der VG 0,00 \u20ac \u00a7 5 Steuers\u00e4tze Die Steuers\u00e4tze f\u00fcr die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A auf 300 v.H. - Grundsteuer B auf 365 v.H. - Gewerbesteuer auf 365 v.H. Die Hundesteuer betr\u00e4gt f\u00fcr Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: - f\u00fcr den ersten Hund 36,00 \u20ac - f\u00fcr den zweiten Hund 48,00 \u20ac - f\u00fcr jeden weiteren Hund 60,00 \u20ac - f\u00fcr jeden gef\u00e4hrlichen Hund das achtfache der vorstehend genannten S\u00e4tze \u00a7 6 Geb\u00fchren und Beitr\u00e4ge Die S\u00e4tze der Geb\u00fchren und Beitr\u00e4ge f\u00fcr st\u00e4ndige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) werden festgesetzt auf - Beitr\u00e4ge f\u00fcr den Bau und die Unterhaltung von Wirtschaftswegen der im Au\u00dfenbereich liegenden Grundst\u00fccksfl\u00e4chen je Ar 0,25 \u20ac \u00a7 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 10.515.171 \u20ac Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres 10.389.671 \u20ac Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 10.270.951 \u20ac \u00a7 8 \u00dcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen oder Auszahlungen gem\u00e4\u00df \u00a7 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 10.000,00 \u20ac \u00fcberschritten werden. \u00a7 9 Wertgrenze f\u00fcr Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000 \u20ac sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. \u00a7 10 Leistungszahlungen F\u00fcr die Bewilligung von Zahlungen nach \u00a7 18 VKA des TV\u00f6D an Arbeitnehmer/innen werden festgesetzt: Leistungspr\u00e4mien und Leistungszulagen 17.890,00 \u20ac Gemeindeverwaltung Bretzenheim, den ____________________________ Thomas Gleichmann Ortsb\u00fcrgermeister Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 04.01.2017 den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung intensiv beraten und empfiehlt dem Ortsgemeinderat einstimmig, die vorliegende Haushaltsatzung und den Haushaltsplan f\u00fcr das Haushaltsjahr 2017 zu beschlie\u00dfen. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Es lagen keine Vorschl\u00e4ge von Einwohnern vor. Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft auf Empfehlung des Finanzausschuss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan entsprechend dem vorgelegten Entwurf. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 27.01.2017 durch: Meffert, Axel Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 4 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 09.02.2017 TOP: 2 (\u00f6ffentlich) Betreff: Haushalt 2017: 1. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber Vorschl\u00e4ge der Einwohner 2. Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erl\u00e4utert diesen Tagesordnungspunkt. Er teilt mit, dass sich der Jahresverlauf 2016 positiv entwickelt habe. Statt des geplanten Jahresfehlbetrages von 534.000 \u20ac habe sich das Defizit auf 221.000 \u20ac reduziert, was mit Verschiebungen von Investitionsma\u00dfnahmen wie dem Ausbau der Kirchstra\u00dfe und der Umstellung der Stra\u00dfenbeleuchtung auf LED zusammenh\u00e4nge, die erst 2017 in Angriff genommen werden k\u00f6nnen. Das geplante Defizit werde durch die R\u00fccklage ausgeglichen. Die Steuer- und Geb\u00fchrens\u00e4tze bleiben 2017 konstant. Der Haushalt in H\u00f6he von 3.846.000 \u20ac ist ausgeglichen. Nach wie vor ist Bretzenheim schuldenfrei, was nicht viele Gemeinden behaupten k\u00f6nnten. Trotzdem seien in 2017 Investitionsausgaben in H\u00f6he von 866.000 \u20ac veranschlagt. Dem stehen jedoch Investitionseinnahmen von 494.000 \u20ac gegen\u00fcber, haupts\u00e4chlich durch die erstmal zu erhebenden Wiederkehrenden Stra\u00dfenbaubeitr\u00e4ge. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann lenkt das Augenmerk auf die k\u00fcnftige Entwicklung der freien Finanzspitze, die aussagt, was Bretzenheim k\u00fcnftig neben den j\u00e4hrlichen Ausgaben investieren kann. Diese werde voraussichtlich erst 2019 mit rund 93.000 \u20ac wieder positiv ausfallen. F\u00fcr 2020 werde eine solche in H\u00f6he von 108.000 \u20ac erwartet. Im Hinblick auf die k\u00fcnftigen anstehenden notwendigen Ausgaben aus seiner Agenda 2025 w\u00e4ren diese Betr\u00e4ge sehr niedrig. Ratsmitglied Seidel gibt folgende Stellungnahme der FWL ab: \u201eIm Namen der Ratsmitglieder der freien W\u00e4hlerliste m\u00f6chte ich dieses Jahr einen kleinen Kommentar zum Haushalt abgeben. Dieser einstimmig verabschiedete Haushalt bringt die Gemeinde wieder ein ganzes St\u00fcck voran. Bei der vielf\u00e4ltigen Aufgabenstellung und den vielen anstehenden Ma\u00dfnahmen ist es nicht gerade einfach zu entscheiden, wo f\u00e4ngt man an, was hat Vorrang. Mit den Investitionen werden durchweg bleibende Werte geschaffen und Werte erhalten. Es wird eine Amortisierung durch sich daraus ergebende Einsparungen angestrebt, was vor allem auf die Stra\u00dfenbeleuchtung zutreffen wird aber auch die Anschaffung von Maschinen spart Arbeitskraft und somit Geld. Die zukunftsorientierte, dem Zeitgeist angepasste \u00dcberplanung und Neugestaltung des Friedhofes und seiner Wege begr\u00fc\u00dfen wir sehr. Sie ist schon seit langem ein Anliegen der FWL. Die geplanten Investitionen sind wohl \u00fcberlegt, notwendig und teilweise \u00fcberf\u00e4llig. Daher hat die FWL-Fraktion in diesem Jahr ihre langj\u00e4hrige Forderung nach einem weiteren Spielplatz in Bretzenheim nicht erneut in die Haushaltsdebatte eingebracht und zur\u00fcckgestellt. Wir sind aber nach wie vor der Meinung, dass es in Bretzenheim unbedingt f\u00fcr die zur Zeit 388 Bretzenheimer Kinder im Alter von 1 \u2013 15 Jahren noch einen Spielplatz geben sollte. Nun ja, der n\u00e4chste Haushalt kommt bestimmt. Ich bedanke mich bei Allen f\u00fcr Ihre Aufmerksamkeit.\u201c Beschlussfassung: 1: Es lagen keine Vorschl\u00e4ge von Einwohnern vor. Beschlussfassung: 2: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft auf Empfehlung des Finanzausschuss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan entsprechend dem vorgelegten Entwurf. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 4 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-94%7C1610901100000%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-94%7C1610901100000%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-94%7C1612601100001%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-94","number":"3","name":"- Entscheidung \u00fcber die Ausschreibung des Ausbaues der Kirchstrasse","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/940","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-94%7C1612601100001%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_1612601100001_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-02-28","size":80837,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2017/BR/0002 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim) 09.02.2017 3a+b bereits beraten im: am: Betreff: 3a- Entscheidung \u00fcber die Ausschreibung des Ausbaues der Kirchstrasse 3b- Investitionskostenzuschuss (Antrag) Begr\u00fcndung: In der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 23.07.2015 wurde vom Ingenieurb\u00fcro Lenhard (Frau Kaufmann) aus Bad Kreuznach die Planung zum Ausbau der Kirchstrasse vorgestellt. Die Ausschreibung der geplanten Bauma\u00dfnahme soll nun erfolgen. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, das Ingenieurb\u00fcro Lenhard mit der Durchf\u00fchrung der Ausschreibung zum Ausbau der Kirchstrasse zu beauftragen Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 30.01.2017 durch: Uthe, Andreas Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 5a Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 09.02.2017 TOP: 3 (\u00f6ffentlich) Betreff: 3a - Entscheidung \u00fcber die Ausschreibung des Ausbaues der Kirchstrasse 3b \u2013 Investitionskostenzuschuss (Antrag) Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erinnert daran, dass in der letzten Sitzung dem Ortsgemeinderat nur der Planentwurf vorgestellt wurde und nunmehr in der heutigen Sitzung \u00fcber den Plan an sich abgestimmt werden soll. Die Sanierung der Kirchstra\u00dfe wird seit l\u00e4ngerer Zeit geplant, jedoch verz\u00f6gerte sich diese Ma\u00dfnahme durch den Bau des Feuerwehrhauses. Da die Katholische Kirche als Eigent\u00fcmerin eines Teils der Stra\u00dfe ebenfalls an dieser Ma\u00dfnahme beteiligt ist, hat sich der Pfarrverwaltungsrat f\u00fcr den Ausbau und die Mitfinanzierung ausgesprochen. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung des Bistums Trier wurde erteilt. Nach ausf\u00fchrlicher Beratung fasst der Ortsgemeinderat folgende Beschl\u00fcsse. Beschlussfassung: a) Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Entwurfsplanung ohne Muster (Pflastermuster). Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschlussfassung: b) Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Stellung eines Antrages auf Investitionskostenzuschuss beim Land Rheinland-Pfalz. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 5a Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-94%7C1612601100001%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-94%7C1612601100001%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-94%7C1612601100002%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-94","number":"4","name":"-Entscheidung \u00fcber die Ausschreibung der Sanierung der Friedhofswege","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/941","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-94%7C1612601100002%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_1612601100002_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-02-28","size":19331,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2017/BR/0003 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim 09.02.2017 4 bereits beraten im: am: Betreff: -Entscheidung \u00fcber die Ausschreibung der Sanierung der Friedhofswege Begr\u00fcndung: Nach der Vorstellung der Planung im Ortsgemeinderat am 07.12.2016 und Beschlussfassung zum Vorentwurf der Sanierung der Friedhofswege soll das B\u00fcro Schmitz und W\u00fcnsch mit der weiteren Bearbeitung zur Planung der Ausschreibung beauftragt werden. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, die Planung zur Ausschreibung der Sanierung der Friedhofswege an das B\u00fcro Schmitz & W\u00fcnsch aus Bad Kreuznach zu vergeben. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 30.01.2017 durch: Uthe, Andreas Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 6 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 09.02.2017 TOP: 4 (\u00f6ffentlich) Betreff: -Entscheidung \u00fcber die Ausschreibung der Sanierung der Friedhofswege Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann weist darauf hin, dass es sich bei dieser Beschlussfassung lediglich um die Sanierung der Friedhofswege handelt, wof\u00fcr es keine Zusch\u00fcsse gibt. Beschlussfassung: a) Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Entwurfsplanung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschlussfassung: b) Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Planung zur Ausschreibung der Sanierung der Friedhofswege an das B\u00fcro Schmitz & W\u00fcnsch aus Bad Kreuznach zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 6 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-94%7C1612601100002%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-94%7C1612601100002%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-94%7C1492112100023%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-94","number":"5","name":"Projekt \u201eBreitbandausbau im Landkreis Bad Kreuznach\u201c;\r\nZust\u00e4ndigkeits\u00fcbertragung auf die Verbandsgemeinde Langenlonsheim gem\u00e4\u00df \u00a7 67 Abs. 5 GemO","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/912","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-94%7C1492112100023%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_1492112100023_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-02-28","size":315250,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2016/BR/0024 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 09.02.2017 5 bereits beraten im: am: Betreff: Projekt \u201eBreitbandausbau im Landkreis Bad Kreuznach\u201c; Zust\u00e4ndigkeits\u00fcbertragung auf die Verbandsgemeinde Langenlonsheim gem\u00e4\u00df \u00a7 67 Abs. 5 GemO Begr\u00fcndung: Die fl\u00e4chendeckende Versorgung mit leistungsf\u00e4higen Breitbandanschl\u00fcssen ist eine wesentliche Voraussetzung f\u00fcr wirtschaftliches Wachstum, mehr Besch\u00e4ftigung und die Beibehaltung der Attraktivit\u00e4t des gesamten Kreisgebiets, z. B. bei der Schaffung und Sicherung von Arbeitspl\u00e4tzen, bei der Vermarktung von Baupl\u00e4tzen und Immobilien und der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die fl\u00e4chendeckende Versorgung des l\u00e4ndlichen Raumes mit einem schnellen und leistungsf\u00e4higen Internet ist in den letzten Jahren so wichtig und unerl\u00e4sslich geworden, dass diese Aufgabe inzwischen zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zu z\u00e4hlen ist. Der technologische Fortschritt geht unaufhaltsam weiter. Bis heute zeigt sich dies sowohl in Untersuchungen zu Prozessorleistungen oder Zugangsbandbreiten, als auch im Wachstum des Datenverkehrs und der Leistungsf\u00e4higkeit von Verbraucherger\u00e4ten. Bereits heutige Anwendungen nutzen die bestehenden Bandbreiten von Internetverbindungen aus. Das sich \u00e4ndernde Nutzerverhalten und der Einzug von leistungsf\u00e4higerer Technologie in den Alltag werden zuk\u00fcnftig deutlich h\u00f6here Bandbreiten erfordern. Im Kreisgebiet haben derzeit mehr als 98 Prozent der Haushalte eine Grundversorgung von mindestens 6 Mbit/s, jedoch nur etwa 85 Prozent eine leistungsf\u00e4hige NGA\u0002-Versorgung = 30 Mbit/s (Quelle: T\u00dcV Rheinland/Stand: Mitte 2016). Vor diesem Hintergrund soll auf Kreisebene die Umsetzung einer NGA-Strategie f\u00fcr das Gebiet des Landkreises, die eine fl\u00e4chendeckende Versorgung mit breitbandigem Internet zum Ziel haben soll, angestrebt werden. Hierbei sollen nach Abschluss der Ma\u00dfnahme voraussichtlich f\u00fcr mindestens 85\u00a0% der Haushalte im Planungsgebiet zuverl\u00e4ssig Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download gew\u00e4hrleistet werden sowie f\u00fcr 100 % der Haushalte mindestens 30 Mbit/s. Um ein kreisweites Projekt durchf\u00fchren und an den F\u00f6rderprogrammen auf Bundes- und Landesebene teilnehmen zu k\u00f6nnen, ist die Bildung eines Zielgebietsclusters m\u00f6glichst in der Gr\u00f6\u00dfe eines Landkreises erforderlich. Die Kreisverwaltung hat hierzu mit Zustimmung des Kreistages eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese Machbarkeitsstudie wird u.a. Aussagen treffen zu dem Ausbaugebiet und - auf Basis einer im Rahmen der Studie zu erstellenden Netzplanung - zu den gesch\u00e4tzten Kosten des Ausbaus eines Breitband-Hochgeschwindigkeitsnetzes. F\u00fcr einen landkreisweit geb\u00fcndelten Breitbandausbau m\u00fcsste in einem ersten Schritt die Kompetenz zum Breitbandausbau bzw. zur F\u00f6rderung des Breitbandausbaus von den Ortsgemeinden auf die jeweilige Verbandsgemeinde \u00fcbertragen werden. Nach \u00a7 2 Abs. 1 GemO ist die Breitbandversorgung eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Ortsgemeinde. Gem\u00e4\u00df \u00a7 67 Abs. 5 k\u00f6nnen Ortsgemeinden Selbstverwaltungsangelegenheiten den Verbandsgemeinden mit deren Zustimmung zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung \u00fcbertragen. Nach der \u00dcbertragung der Zust\u00e4ndigkeit auf die Verbandsgemeinden w\u00fcrden diese sowie die St\u00e4dte Bad Kreuznach und Kirn den Landkreis Bad Kreuznach mittels eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem sachlich begrenzten Aufgabenteil \u201eErt\u00fcchtigung des Breitbandnetzes im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz\u201c beauftragen. Hierzu z\u00e4hlen neben dem Planen und Umsetzen des Breitbandausbaus auch das Erteilen von Auftr\u00e4gen und das Stellen von F\u00f6rderantr\u00e4gen. In dem \u00f6ffentlich-rechtlichen Vertrag sollen die Verbandsgemeinden dazu verpflichtet werden, dem Landkreis die nicht durch F\u00f6rdermittel beziehungsweise Kostenbeteiligungen von EU, Bund und Land sowie sonstige Zuwendungen Dritter gedeckten Kosten zu erstatten. Nach derzeitiger Sachlage kann f\u00fcr das Ausbauprojekt mit einem kombinierten Bundes- und Landeszuschuss in H\u00f6he von insgesamt 90 % gerechnet werden (F\u00f6rdersatz Land 40 %, F\u00f6rdersatz Bund 50 %). Von der geplanten Ausbaustrategie profitieren nicht nur schlecht versorgte Ortsgemeinden; auch nach heutigem Stand gut versorgte oder k\u00fcrzlich ausgebaute Gemeinden k\u00f6nnen von dem durchzuf\u00fchrenden fl\u00e4chendeckenden Ausbau auf einheitliche NGA-Standards positive Effekte erwarten. Die Kosten des Projektes stehen gegenw\u00e4rtig noch nicht fest und k\u00f6nnen erst nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie sch\u00e4tzungsweise bzw. nach erfolgter Ausschreibung genauer beziffert werden. Mit der Beschlussfassung zur Aufgaben\u00fcbertragung gehen die Ortsgemeinden weder die Verpflichtung zu einem sp\u00e4teren Ausbau, noch zu einer konkreten Kosten\u00fcbernahme ein. Erst wenn die entstehenden Kosten durch das von uns zur Erstellung der Machbarkeitsstudie beauftragte MICUS-Institut gesch\u00e4tzt wurden und zeitlich noch vor der Ausschreibung der Ausbauleistungen wird den Ortsgemeinden nochmals Gelegenheit gegeben, sich z.B. aus Gr\u00fcnden der entstehenden Kosten aus dem Projekt zur\u00fcckzuziehen bzw. am Ausbau nicht teilzunehmen. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bretzenheim begr\u00fc\u00dft das Vorhaben des Landkreises, die Breitbandinfrastruktur im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz zu ert\u00fcchtigen, und \u00fcbertr\u00e4gt nach \u00a7 67 Abs. 5 GemO der Verbandsgemeinde Langenlonsheim mit deren Zustimmung die Aufgabe der \u201eBreitbandversorgung\u201c. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 21.12.2016 durch: Hoffmann, Marc Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 7 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 09.02.2017 TOP: 5 (\u00f6ffentlich) Betreff: Projekt \u201eBreitbandausbau im Landkreis Bad Kreuznach\u201c; Zust\u00e4ndigkeits\u00fcbertragung auf die Verbandsgemeinde Langenlonsheim gem\u00e4\u00df \u00a7 67 Abs. 5 GemO B\u00fcrgermeister Cyfka erl\u00e4utert dem Ortsgemeinderat die Beschlussvorlage und bittet um Zustimmung des Vorhabens des Landkreises. Beschlussfassung: a) Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bretzenheim begr\u00fc\u00dft das Vorhaben des Landkreises, die Breitbandinfrastruktur im Landkreis hin zu einem Hochgeschwindigkeitsnetz zu ert\u00fcchtigen, und \u00fcbertr\u00e4gt nach \u00a7 67 Abs. 5 GemO der Verbandsgemeinde Langenlonsheim mit deren Zustimmung die Aufgabe der \u201eBreitbandversorgung\u201c. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschlussfassung: b) Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft den Eigenanteil mit 740,-- \u20ac. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 7 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-94%7C1492112100023%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-94%7C1492112100023%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-94%7C1491412100022%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-94","number":"6","name":"Abnahme Jahresabschluss und Entlastung\r\n1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2015\r\n2. 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Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten Begr\u00fcndung: - Auf die Beachtung von \u00a7 22 GemO wird hingewiesen - Begr\u00fcndung: Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 den Jahresabschluss eingehend gepr\u00fcft. Das Pr\u00fcfungsergebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der Beschlussvorlage beigef\u00fcgt. Bei der Pr\u00fcfung der Jahresrechnung wurden keine Beanstandungen / Anregungen festgestellt. Nach Beurteilung des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses aufgrund der bei der Pr\u00fcfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Voraussetzungen der \u00a7\u00a7 112 und 113 GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen entsprechendes Bild der Verm\u00f6gens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grunds\u00e4tze ordnungsgem\u00e4\u00dfer Buchf\u00fchrung f\u00fcr Gemeinden vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie erg\u00e4nzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat gem\u00e4\u00df \u00a7 114 Abs. 1 GemO einstimmig die Feststellung des gepr\u00fcften Jahresabschlusses, die Entlastung des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten sowie die nachtr\u00e4gliche Genehmigung der \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte. Die Beschlussfassung hier\u00fcber hat gem\u00e4\u00df \u00a7 114 Abs.1 GemO getrennt zu erfolgen. Anlagen: Jahresabschluss Pr\u00fcfbericht des Rechnungspr\u00fcfungsausschuss Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Entlastung des B\u00fcrgermeisters und des Ortsb\u00fcrgermeisters sowie der Beigeordneten, soweit diese den B\u00fcrgermeister und den Ortsb\u00fcrgermeister vertreten haben. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 14.12.2016 durch: Meffert, Axel Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x          x I II III IV V Anlage: 8 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 09.02.2017 TOP: 6 (\u00f6ffentlich) Betreff: Abnahme Jahresabschluss und Entlastung 1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2015 2. Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten Gem\u00e4\u00df \u00a7 22 GemO r\u00fccken B\u00fcrgermeister Cyfka, Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann sowie die Beigeordneten Hollinka, Karst und Br\u00fcckner ab. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erteilt Herrn Metz als \u00e4ltestes Ratsmitglied das Wort. Ratsmitglied Metz berichtet dem Ortsgemeinderat, dass sich bei der Pr\u00fcfung des Jahresabschlusses der Ortsgemeinde Bretzenheim zum 31.12.2015 durch den Rechnungspr\u00fcfungsausschuss am 13.12.2016 keine Beanstandungen ergaben. Beschlussfassung 1: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschlussfassung 2: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Entlastung des B\u00fcrgermeisters und des Ortsb\u00fcrgermeisters sowie der Beigeordneten, soweit diese den B\u00fcrgermeister und den Ortsb\u00fcrgermeister vertreten haben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 8 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-94%7C1491412100022%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-94%7C1491412100022%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-94%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-94","number":"7","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-OGBRETZ-94%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_8_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-02-28","size":124762,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 09.02.2017 TOP: 7 (\u00f6ffentlich) Betreff: Mitteilungen und Anfragen Ratsmitglied Seidel, Vertreterin der Gemeinde in der Kindertagesst\u00e4tte verliest dem Ortsgemeinderat folgendes Informationsschreiben des Elternbeirates der Kindertagesst\u00e4tte Bretzenheim: \u201e Bretzenheim, 5.Februar 2017 Notwendige Investitionen in die Kindertagesst\u00e4tte Flitz-Kids (Informationsschreiben an den Gemeinderat der Ortsgemeinde Bretzenheim) Mit gro\u00dfem Interesse und Freude haben wir die Ansprache unseres Ortsb\u00fcrgermeisters zum diesj\u00e4hrigen Neujahrsempfang gelesen. Ein Auszug aus der Ansprache: [\u2026] Weitere Ziele gilt es, nicht aus den Augen zu verlieren und voran zu treiben. Ich nenne diese Agenda 2025. Dazu darf ich nennen: [\u2026 ] Eine erneute Erweiterung der Kindertagesst\u00e4tte [\u2026] Wir ben\u00f6tigen einen Ruheraum und mehr Platz f\u00fcr die Einnahme des Mittagessens, da die Kita aus allen N\u00e4hten platzt. [\u2026]\u201c Wir begr\u00fc\u00dfen es, dass eine erneute Investition in die Kindertagesst\u00e4tte als Ziel definiert wurde - halten aber die Aussicht auf ein m\u00f6gliches \u201eIn-Angriff-Nehmen\u201c im Jahr 2025 f\u00fcr zu sp\u00e4t. Die baulichen Gegebenheiten sollten kurz bis mittelfristig dem gestiegenen Bedarf angepasst werden. Warum? 1) Die Bed\u00fcrfnisse der Kinder haben sich in den letzten Jahren grundlegend ge\u00e4ndert. Auch Herr Gleichmann betonte in seiner Ansprache zum Neujahrsempfang die Wichtigkeit von Krippe, Kita und Schule, die neben der Familie mittlerweile die wichtigsten Lebensr\u00e4ume der heranwachsenden Kinder und Jugendlichen sind. Ein Gro\u00dfteil der Kita-Kinder besucht die Kindertagesst\u00e4tte t\u00e4glich bis zu acht Stunden. Die Kinder ben\u00f6tigen Freir\u00e4ume, M\u00f6glichkeiten, sich zur\u00fcckzuziehen, die Kinder essen und schlafen in der Einrichtung. In Bretzenheim haben diese Kinder - wenige bis gar keine R\u00fcckzugsm\u00f6glichkeiten - keinen Ruheraum - keinen separaten Essensraum / keine Mensa \u2013 die Kinder essen in den Gruppenr\u00e4umen, in denen danach wieder gespielt wird - keinen Schlafraum f\u00fcr die Kinder zwischen 3 und 4 Jahren (die Kinder schlafen derzeit in der Turnhalle, die in dieser Zeit f\u00fcr die anderen Kinder nicht genutzt werden kann) - kaum Aufenthaltsm\u00f6glichkeiten der sogenannten \u201eAbholkinder\u201c bei schlechtem Wetter in der Mittagszeit, da in dieser Zeit die Ganztagskinder entweder in den Gruppenr\u00e4umen essen oder die kleineren Ganztagskinder bereits in der Turnhalle schlafen 2) Neue Wohngebiete in Bretzenheim sowie geburtenstarke Jahrg\u00e4nge Es ist offensichtlich, dass in Bretzenheim neue Wohngebiete (Gel\u00e4nde ehem. Reiterhof sowie Tullius/Raeder-Hof) ausgewiesen sind bzw. werden. Auch dies macht zuk\u00fcnftig eine Erweiterung der Kindertagesst\u00e4tte in Bretzenheim notwendig. Au\u00dferdem belegen die Zahlen des statistischen Landesamtes, dass die Zahl der Geburten in den letzten Jahren nicht gesunken ist, daher weiterhin mindestens von dem aktuellen Bedarf an Kitapl\u00e4tzen in Bretzenheim ausgegangen werden kann. 3) Bisher gibt es keine abschlie\u00dfend gute L\u00f6sung f\u00fcr die Kita Nach R\u00fccksprache mit dem Ministerium f\u00fcr Bildung des Landes Rheinland Pfalz, Herrn L\u00f6schner und dem Landesjugendamt, Frau Courtial, gibt es f\u00fcr die Einrichtung noch keine abschlie\u00dfende und gute L\u00f6sung. Ministerium wie auch das Landes- und Kreisjugendamt kennen die aktuelle Situation der Kita in Bretzenheim und bef\u00fcrworten eine m\u00f6glichst zeitnahe L\u00f6sung der aktuell angespannten Betreuungssituation in der Einrichtung. (Termin vor Ort ist bereits - laut Frau Courtial - vorgesehen: 15. M\u00e4rz 2017). Fazit: Es liegt auf der Hand \u2013 es sollte jetzt etwas getan werden. 2025 ist definitiv zu sp\u00e4t. Wir, die Eltern der Kita Flitz-Kids, sehen Sie, die Gemeinde (den Tr\u00e4ger der Kita) gefordert. Uns sind die H\u00e4nde gebunden, Sie haben es in der Hand. Machen Sie sich stark f\u00fcr unsere Kinder, f\u00fcr unsere Gemeinde \u2013 f\u00fcr die Zukunft. Gehen Sie bitte in dem bereits geplanten Gespr\u00e4ch am 15. M\u00e4rz 2017 mit Kita-Leitung, dem Kreis- und Landesjugendamt auf unsere Punkte ein und forcieren Sie eine zeitnahe L\u00f6sung \u2013 die gut f\u00fcr unsere Kinder und am Ende f\u00fcr alle ist. Und: Planen Sie, soweit dies in Ihrer Macht steht, notwendige Investitionen f\u00fcr die Kita bereits f\u00fcr die kommenden Jahre 2018/2019 in den Haushalt der Gemeinde ein. Vielen Dank! Gerne stehen wir Ihnen f\u00fcr Gespr\u00e4che und Fragen zur Verf\u00fcgung.\u201c Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann korrigiert den Inhalt des Briefes insofern, dass mit der \u201eAgenda 2025\u201c die aus seiner Sicht notwendigen Ma\u00dfnahmen aufgez\u00e4hlt werden, die bis 2025 und nicht wie angenommen erst 2025 erledigt werden sollen. Er best\u00e4tigt, dass am 15.03.2017 ein gemeinsamer Termin mit dem Kreisjugendamt, dem Landesjugendamt, der Kita sowie dem Ortsb\u00fcrgermeister in der Kindertagesst\u00e4tte stattfindet. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass noch in diesem Monat mit der Umstellung der Stra\u00dfenbeleuchtung auf die LED-Technik begonnen wird. Am 02.03.2017 findet die Arbeitskreissitzung f\u00fcr die Vitaltour \u201eEremitenpfad\u201c statt. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann hebt die zahlreichen Zusagen zur Teilnahme beim Wandererlebnistag am 25.06.2017 hervor. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann weist darauf hin, dass am 04.03.2017 wieder der allj\u00e4hrliche Umwelttag \u201eDreck-Weg-Tag\u201c stattfindet. Es w\u00e4re sch\u00f6n, wenn sich einige Helfer finden w\u00fcrden. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass der 1. Entwurf des Radwegekonzeptes f\u00fcr die komplette Verbandsgemeinde vorliegt. Dieser Entwurf wird demn\u00e4chst in die Homepage eingestellt. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann beabsichtigt, im April/Mai 2017 gemeinsam mit dem Polizeipr\u00e4sidium Mainz im WKZ einen Beratungstermin f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit bzw. f\u00fcr die \u00e4lteren Einwohner durchzuf\u00fchren. Hierbei soll die Bev\u00f6lkerung dar\u00fcber informiert werden, inwieweit man sich gegen Trickbetr\u00fcger, Diebstahl etc. sch\u00fctzen kann. Die n\u00e4chste Ortsgemeinderatssitzung findet am Mittwoch, den 29.03.2017, 20.00 Uhr statt. I II III IV V Anlage: 9 Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-94%7C8%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-OGBRETZ-94%7C8%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-94%7C1491901100024%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-94","number":"8","name":"Grundst\u00fccksangelegenheiten","public":false,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/934"},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-OGBRETZ-94%7C1008%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-OGBRETZ-94","number":"9","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-HUFAS_OGBR-17","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"5. 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Haushaltsberatung 2017 Bretzenheim, den 30.12.2016 Thomas Gleichmann Ortsb\u00fcrgermeister\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2017-HUFAS_OGBR-17","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2017-HUFAS_OGBR-17","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2017-HUFAS_OGBR-17","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-01-06","size":126660,"accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2017-HUFAS_OGBR-17","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2017-HUFAS_OGBR-17","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2017-HUFAS_OGBR-17","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"oeffentliches Protokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-01-06","size":126660,"accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=8&meeting_id=ni_2017-HUFAS_OGBR-17","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=8&meeting_id=ni_2017-HUFAS_OGBR-17","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2017-HUFAS_OGBR-17%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2017-HUFAS_OGBR-17","number":"1","name":"Haushaltsberatung 2017","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2017-HUFAS_OGBR-17%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2017-01-06","size":88141,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Bretzenheim Sitzung am: 04.01.2017 TOP: 1 (\u00f6ffentlich) Betreff: Haushaltsberatung 2017 K\u00e4mmerer Meffert stellten den Haushalt 2017 vor. Der Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2016 betrug 486.000 \u20ac. Der ungedeckte Fehlbedarf aus der Haushaltsplanung verringert sich damit auf 55.930 \u20ac. Der vorliegende Haushaltsplan wurde unter Ber\u00fccksichtigung der Grunds\u00e4tze einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsf\u00fchrung erarbeitet. Die Ans\u00e4tze orientieren sich an den laufenden Einnahmen und Ausgaben des Planungsvorjahres und dem Ergebnis der Vorjahre. Die Empfehlungen des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Aussch\u00fcsse wurden dem Finanzausschuss in einem Haushaltsentwurf vorgelegt und von diesem intensiv beraten und \u00fcberarbeitet. Dabei wurden folgende Haushaltsans\u00e4tze ge\u00e4ndert: Produkt Konto Ansatz (alt) Ansatz (neu) Ansatzerl\u00e4uterung Laufende Ausgaben 36500 523100 11.000 5.000 Kindergarten \u2013 Geb\u00e4udeunterhaltung Die Rechnung f\u00fcr den Bau des Eingangpodestes wurde noch Ende 2016 bezahlt und der Ansatz im Planentwurf gestrichen 54100 523300 5.000 30.000 Stra\u00dfen \u2013 Unterhaltung Es fallen noch Schlussrechnungen f\u00fcr Arbeiten an der K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe (8.000 \u20ac) und in der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe (17.000 \u20ac f\u00fcr Bordsteinarbeiten am Feuerwehrhaus gem. Ratsbeschluss) an Investitionen 11430 785600 45.500 10.000 Bauhof \u2013 Ankauf Traktor Die Anschaffung erfolgte noch Ende 2016. Es verbleibt die Anschaffung der Anbauger\u00e4te 36500 785710 5.750 9.350 Kindergarten \u2013 Ausstattung Der Ansatz wurde um die anstehende Schluss-rechnung i.H.v. 3.000 \u20ac f\u00fcr die neue K\u00fcche erh\u00f6ht 54100 785330 125.000 70.000 Stra\u00dfen \u2013 Ausbau Freiherr-vom Stein-Stra\u00dfe Ende 2016 wurde noch eine Teilrechnung bezahlt um deren H\u00f6he sich der Planansatz schm\u00e4lert 54110 785330 133.000 171.000 Stra\u00dfenbeleuchtung \u2013 Umstellung auf LED Der Ansatz wurde wegen einer Kostennachmeldung der Bauabteilung erh\u00f6ht 55300 785230 125.000 0 Friedhof \u2013 Anlage eines Urnenfeldes Die Ruhefrist des letzten Grabes endet erst zum 31.12.2017. Die Ma\u00dfnahme wird daher ins Folgejahr verschoben. 55300 785230 145.000 235.000 Friedhof \u2013 Bau von Wegen Statt die Aufteilung in 2 Bauabschnitte wurden die freien Mittel aus der Verschiebung des Urnenfeldes beim Wegebau eingesetzt 61200 695295 0 262.720 Finanzen: Aufl\u00f6sung der liquiden Mittel zur HH-Finanzierung 61200 795295 0 40.000 Finanzen: Aufnahme eines Liquidit\u00e4tskredites zur Finanzierung der Deckungsl\u00fccke Beschlussvorschlag: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat die Verabschiedung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung mit den o.a. \u00c4nderungen. Abstimmungsergebnis: 9 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung Entspricht einstimmig angenommen Nachtrag: Am Tag nach der Sitzung gingen neuen Planungszahlen zur Friedhofsma\u00dfnahme ein, die eine Zwischenfinanzierung entbehrlich machen und daher nachtr\u00e4glich in den Planentwurf eingearbeitet wurden. \u00c4nderungen: Produkt Konto Ansatz (alt) Ansatz (neu) Ansatzerl\u00e4uterung 55300 785230 235.000 238.500 Friedhof \u2013 Bau von Wegen Erh\u00f6hung gem. neuester Kostensch\u00e4tzung 55300 681900 (Einnahme) 0 54.500 Friedhof \u2013 Investitionszuwendung der Kirche Ein Teil der Wege entf\u00e4llt auf den Bereich der Kirchengemeinde. Mit einer entsprechenden Kostenbeteiligung ist zu rechnen. 61200 695295 262.720 251.720 Finanzen: Teilaufl\u00f6sung der liquiden Mittel zur HH-Finanzierung 61200 795295 0 0 Finanzen: Mit dem Wegfall der Deckungsl\u00fccke entf\u00e4llt die Notwendigkeit einer Zwischenfinanzierung I II III IV V Anlage:    Seite    %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-HUFAS_OGBR-17%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2017-HUFAS_OGBR-17%7Czt_0%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/stanl%7Cni_2017-HUFAS_OGBR-17%7Czt_0%7C1%7C20161221153152_zt_0_1.pdf","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Haushaltsentwurf OG Bretzenheim 2017","fileName":"20161221153152_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","size":621132,"accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2017-HUFAS_OGBR-17%7Czt_0%7C1%7C20161221153152_zt_0_1.pdf","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2017-HUFAS_OGBR-17%7Czt_0%7C1%7C20161221153152_zt_0_1.pdf"}]}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-93","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"18. 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Tagesordnung: I. \u00d6ffentlicher Teil: 1. Beantwortung von Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. Anschaffung eines Traktors 3. Vorstellung der Friedhofsplanung durch Planerin Frau W\u00fcnsch 4. Neuregelung der Umsatzbesteuerung der \u00f6ffentlichen Hand ab 2017 (\u00a7 2b UStG) hier: Aus\u00fcbung des Wahlrechts nach \u00a7 27 Abs. 22 UstG 5. Freiwilliger Zuschuss der Ortsgemeinde nach dem Sportf\u00f6rderungsgesetz 6. Antrag der SPD auf Parkraumbewirtschaftung am Parkplatz Gartenstra\u00dfe 7. Widmung der Gemeindestra\u00dfen in der Ortsgemeinde Bretzenheim 8. Mitteilungen und Anfragen II. Nicht\u00f6ffentlicher Teil: 9. Grundst\u00fccksangelegenheiten Die Sitzungen finden grunds\u00e4tzlich im 1. OG statt. Sollten gehbehinderte Zuschauer, die keine Treppen gehen k\u00f6nnen, an der Sitzung teilnehmen wollen, ist dies mindestens 5 Tage vor der Sitzung der Ortsgemeindeverwaltung anzuzeigen. 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Tagesordnung: 1. Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung des Ortsgemeinderates 3. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnlichen Zuwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7 94 Abs. 3 GemO 4. Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der LED-Beleuchtung 5. Vergabe der Stra\u00dfenbauarbeiten Ausbau der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe zwischen Naheweinstra\u00dfe und Hermann-L\u00f6ns-Weg 6. Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe 7. Mitteilungen und Anfragen Die Sitzungen finden grunds\u00e4tzlich im 1. OG statt. Sollten gehbehinderte Zuschauer, die keine Treppen gehen k\u00f6nnen, an der Sitzung teilnehmen wollen, ist dies mindestens 5 Tage vor der Sitzung der Ortsgemeindeverwaltung anzuzeigen. 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I II III IV V Anlage: 3 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-92%7C47%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-92%7C47%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-92%7C1491209100015%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-92","number":"2","name":"\u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung des Ortsgemeinderates","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/788","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-92%7C1491209100015%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_1491209100015_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-10-06","size":76620,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2016/BR/0016 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 27.09.2016 2 bereits beraten im: am: Betreff: \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsordnung des Ortsgemeinderates Begr\u00fcndung: Aufgrund der \u00c4nderungen der Gemeindeordnung f\u00fcr Rheinland-Pfalz (GemO) durch das Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsm\u00f6glichkeiten auf kommunaler Ebene vom 22.12.2015, in Kraft getreten am 01.07.2016, wurde durch Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und f\u00fcr Sport Rheinland-Pfalz vom 24.06.2016 (MinBl. v. 18.08.2016, S. 202 \u2013 203) die Mustergesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr Gemeinder\u00e4te ge\u00e4ndert. Die \u00c4nderungen sind der anliegenden Gegen\u00fcberstellung zu entnehmen. Die Gesch\u00e4ftsordnung des Ortsgemeinderates vom 16.07.2014 entspricht der fr\u00fcheren Mustergesch\u00e4ftsordnung. Daher ist eine Anpassung an die neue Mustergesch\u00e4ftsordnung erforderlich. F\u00fcr eine wirksame Beschlussfassung ist die Mehrheit von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich. Anlage Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die \u00c4nderungen der Gesch\u00e4ftsordnung entsprechend der Mustergesch\u00e4ftsordnung gem\u00e4\u00df Anlage. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 12.09.2016 durch: Zuck, Gerhard Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 4 %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-92%7C1491209100015%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-92%7C1491209100015%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-92%7C1491409100017%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-92","number":"3","name":"Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnlichen Zuwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7 94 Abs. 3 GemO","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/796","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-92%7C1491409100017%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_1491409100017_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-10-06","size":190129,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2016/BR/0018 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 27.09.2016 3 bereits beraten im: am: Betreff: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnlichen Zuwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7 94 Abs. 3 GemO Begr\u00fcndung: Mit dem Landesgesetz zur \u00c4nderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2007 ist mit Wirkung vom 11.01.2008 folgender Abs. 3 in \u00a7 94 GemO in Kraft getreten: \u201e(3) Die Gemeinde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach \u00a7\u00a02 Abs.\u00a01 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erf\u00fcllung von Aufgaben nach \u00a7\u00a02 Abs.\u00a01 beteiligen. Nicht zul\u00e4ssig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz\u00a01 in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein b\u00f6ser Anschein f\u00fcr eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschlie\u00dflich dem B\u00fcrgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich anzuzeigen. \u00dcber die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbeh\u00f6rde sind s\u00e4mtliche f\u00fcr die Entscheidung ma\u00dfgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu geh\u00f6rt insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverh\u00e4ltnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die f\u00fcr die Entscheidung ma\u00dfgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes\u00a06 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten.\u201c Hinweis: Gem\u00e4\u00df 24 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), in Kraft seit 30.04.2010, kommt die vorg. Regelung erst zur Anwendung, wenn das Angebot der Zuwendung die Wertgrenze von 100,00 \u20ac \u00fcbersteigt. Spenden bis 100,00 \u20ac werden daher dem Rat nicht mehr zur Zustimmung der Annahme vorgelegt. 2016 Lfd. Nr. Angebot von / vom \u00fcber \u20ac Zweck 1 Modes, Gerd, Bad Kreuznach 150,00 Spende f\u00fcr die Kindertagesst\u00e4tte \u201eFlitz Kids\u201c Die Annahme der Spende ist vom Ortsgemeinderat zu beschlie\u00dfen. Die Anzeige der Sopende an die Aufsichtsbeh\u00f6rde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht) erfolgt durch die VG. /2 Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Annahme der Spende. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 14.09.2016 durch: Jung, Corina Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 5 %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-92%7C1491409100017%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-92%7C1491409100017%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-92%7C1491309100016%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-92","number":"4","name":"Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der LED-Beleuchtung","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/794","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-92%7C1491309100016%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_1491309100016_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-10-06","size":82630,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2016/BR/0017 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 27.09.2016 4 bereits beraten im: am: Betreff: Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der LED-Beleuchtung Begr\u00fcndung: F\u00fcr die Erneuerung der LED-Beleuchtung sind in einigen Bereichen, in denen kein Beleuchtungskabel vorhanden ist bzw. an den Stellen, an denen die Lampenmasten versetzt werden m\u00fcssen, Tiefbauarbeiten erforderlich. Dies ist zum einen in der Naheweinstra\u00dfe der Fall zwischen der letzten Lampe Richtung Kreisel und der letzten Lampe Richtung Winzenheimer Stra\u00dfe. Dort hat die beauftragte Fa. Memmesheimer festgestellt, dass in diesem Bereich keine Verkabelung vorliegt. Des Weiteren soll die Lampe am Anwesen Brill (neben dem D\u00f6nerladen) der Lampenmast, der derzeitig mittig im Gehweg steht, um ca. 50 cm nach hinten an die Grundst\u00fccksgrenze versetzt werden. In der Freiherr \u2013vom-Stein-Stra\u00dfe (gegen\u00fcber dem Feuerwehrhaus) soll die Stra\u00dfenlampe, die zurzeit vor der Garageneinfahrt steht, neben die Garage versetzt werden. Au\u00dferdem ist im Hermann-L\u00f6ns-Weg im Kurvenbereich am Friedhof keine Stra\u00dfenbeleuchtung vorhanden. Hier soll ebenfalls eine Stra\u00dfenlampe aufgestellt werden. Die Arbeiten werden ausgeschrieben und am 12.10.2016 submittiert, so dass die Tiefbauarbeiten im Anschluss daran vergeben werden k\u00f6nnen. Die Lampen sind bestellt und ab ca. Mitte Oktober soll damit begonnen werden, diese einzubauen. Im Haushalt sind f\u00fcr die Gesamtma\u00dfnahme 170.000,00 \u20ac eingestellt, wobei die Beleuchtung 133.125,30 \u20ac kostet zuz\u00fcglich der Ma\u00dfnahmen, die noch hinzugekommen sind und das B\u00fcro Reichelt 9.401,00 \u20ac an Honorar erh\u00e4lt, so dass noch ein Rest zur Verf\u00fcgung steht. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, den Ortsb\u00fcrgermeister zu erm\u00e4chtigen, der wirtschaftlichsten Firma den Auftrag f\u00fcr die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der LED-Beleuchtung zu erteilen. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 19.09.2016 durch: Siegel, Heike Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 6 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 27.09.2016 TOP: 4 (\u00f6ffentlich) Betreff: Vergabe der Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der LED-Beleuchtung Gem\u00e4\u00df \u00a7 22 GemO r\u00fccken Ratsmitglied Brill und Ratsmitglied Freis ab und nehmen im Zuschauerraum Platz. Erster Beigeordneter Hollinka erl\u00e4utert dem Ortsgemeinderat ausf\u00fchrlich den Tagesordnungspunkt und bittet diesen, einen Erm\u00e4chtigungsbeschluss zu fassen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, den Ortsb\u00fcrgermeister zu erm\u00e4chtigen, der wirtschaftlichsten Firma den Auftrag f\u00fcr die Tiefbauarbeiten zur Erneuerung der LED-Beleuchtung zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 6 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-92%7C1491309100016%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-92%7C1491309100016%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-92%7C1490109100013%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-92","number":"5","name":"Vergabe der Stra\u00dfenbauarbeiten Ausbau der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe zwischen Naheweinstra\u00dfe und Hermann-L\u00f6ns-Weg","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/780","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-92%7C1490109100013%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_1490109100013_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-10-06","size":83150,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2016/BR/0014 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 27.09.2016 5 bereits beraten im: am: Betreff: Vergabe der Stra\u00dfenbauarbeiten Ausbau der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe zwischen Naheweinstra\u00dfe und Hermann-L\u00f6ns-Weg Begr\u00fcndung: Die Stra\u00dfenbauarbeiten zum Ausbau der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe zwischen Naheweinstra\u00dfe und Hermann-L\u00f6ns-Weg wurden vom Ing.-B\u00fcro Lenhard, Bad Kreuznach, \u00f6ffentlich ausgeschrieben. Hierin enthalten sind auch die Erdarbeiten f\u00fcr die Stra\u00dfenbeleuchtung. Da die Submission erst am 21.09.2016 stattfindet, liegen die Ergebnisse noch nicht vor und werden in der Sitzung verlesen. Im Haushalt sind f\u00fcr diese Ma\u00dfnahme insgesamt 200.000,00 \u20ac eingestellt, wovon bereits ca. 7.000,00 \u20ac ausgegeben sind. Es ist beabsichtigt, die Ma\u00dfnahme bis zum 17.10.2016 zu beginnen und sp\u00e4testens zum 16.12.2016 zu beenden. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, der wirtschaftlichsten Firma den Auftrag der Stra\u00dfenbau-arbeiten zum Ausbau der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe zwischen Naheweinstra\u00dfe und Hermann-L\u00f6ns-Weg zu erteilen. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 19.09.2016 durch: Siegel, Heike Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x 1 x I II III IV V Anlage: 7 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 27.09.2016 TOP: 5 (\u00f6ffentlich) Betreff: Vergabe der Stra\u00dfenbauarbeiten Ausbau der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe zwischen Naheweinstra\u00dfe und Hermann-L\u00f6ns-Weg Erster Beigeordneter Hollinka teilt mit, dass im Haushalt f\u00fcr diese Ma\u00dfnahmen aufgrund einer groben Kostensch\u00e4tzung insgesamt 200.000,-- \u20ac eingestellt wurden. Beigeordneter Hollinka berichtet, dass nunmehr 4 Angebote vorliegen und verweist auf die ausgelegte Tischvorlage. Ratsmitglied Seidel bem\u00e4ngelt, dass sich das Planungsb\u00fcro so verkalkuliert hat. B\u00fcrgermeister Cyfka erkl\u00e4rt dem Ortsgemeinderat die Situation und weist ausdr\u00fccklich darauf hin, dass seitens der VG s\u00e4mtliche Vorg\u00e4nge gepr\u00fcft wurden. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, der wirtschaftlichsten Firma Rodenbusch aus Otzweiler den Auftrag der Stra\u00dfenbauarbeiten zum Ausbau der Freiherr-vom-Stra\u00dfe zwischen Naheweinstra\u00dfe und Hermann-L\u00f6ns-Weg mit einer voraussichtlichen anteiligen Auftragssumme in H\u00f6he von 180.499,23 \u20ac zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung I II III IV V Anlage: 7 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-92%7C1490109100013%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-92%7C1490109100013%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-92%7C1490109100014%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-92","number":"6","name":"Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/781","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-92%7C1490109100014%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_1490109100014_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-10-06","size":78388,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2016/BR/0015 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 27.09.2016 6 bereits beraten im: am: Betreff: Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe Begr\u00fcndung: Die Arbeiten zur Sanierung der \u201eK\u00f6nigsberger Stra\u00dfe\u201c wurden ausgeschrieben und brachten folgende nachgerechnete Ergebnisse incl. MwSt.: Fa. Andreas Seifert, Bretzenheim 17.154,45 \u20ac Fa. Barth, Wallhausen 19.515,68 \u20ac Fa. Lamoth, R\u00fcmmelsheim 26.519,15 \u20ac Somit ist die Fa. A. Seifert, Bretzenheim mindestfordernde Firma. Es wird daher vorgeschlagen, der Fa. Seifert den Auftrag zu erteilen. Im Haushalt sind f\u00fcr die Unterhaltung von Stra\u00dfen zum Zeitpunkt der Vergabe noch 18.000,- \u20ac vorhanden. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, der Fa. Andreas Seifert, Bretzenheim, den Auftrag zur Sanierung der K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe mit einer voraussichtlichen Auftragssumme von 17.154,45 \u20ac zu erteilen. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am:19.09.2016 durch: Siegel, Heike Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 8 %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-92%7C1490109100014%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-92%7C1490109100014%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-92%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-92","number":"7","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-92%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_8_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-10-06","size":70572,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 27.09.2016 TOP: 7 (\u00f6ffentlich) Betreff: Mitteilungen und Anfragen Erster Beigeordneter Hollinka teilt mit, dass am 13.10.2016 um 19.00 Uhr im Wein- und Kulturzentrum eine Einwohnerversammlung mit folgender vorl\u00e4ufiger Tagesordnung stattfindet. Pr\u00e4sentation der Studie der Technischen Hochschule Mittelhessen Campus Gie\u00dfen zum Zustand der Guldenbachbr\u00fccke an der Eremitage -Wanderwegplanung der Ortsgemeinde Betreuende Grundschule und Schulangelegenheiten Stra\u00dfenplanung LED-Stra\u00dfenbeleuchtung Friedhofplanungen Feuerwehrangelegenheiten Erster Beigeordneter Hollinka dankt den \u201eR\u00fcstigen Rentnern\u201c f\u00fcr die Arbeiten an den Pflanzbeeten in der Winzenheimer Stra\u00dfe. Erster Beigeordneter Hollinka weist darauf hin, dass die Fu\u00dfg\u00e4ngerbr\u00fccke \u00fcber den Guldenbach an der Eremitage weiterhin strikt gesperrt bleiben muss und liest hierzu dem Ortsgemeinderat ein Schreiben der THM Campus Gie\u00dfen vor. Erster Beigeordneter Hollinka teilt mit, dass die Kreisverwaltung Bad Kreuznach \u2013 Bauamt- bei zwei zuletzt gestellten Bauantr\u00e4gen im Bereich des \u201eHeideparker Hof\u201c das gemeindliche Einvernehmen ersetzt und die Baugenehmigungen erteilt hat und verliest hierzu dem Ortsgemeinderat eine Stellungnahme der Kreisverwaltung Bad Kreuznach. Erster Beigeordneter Hollinka teilt mit, dass Ende August im Wohnhaus in der Flurstra\u00dfe 6 eine Wohnung frei geworden ist. Die Wohnung wurde im Mitteilungsblatt angeboten und bisher haben sich 4 Interessenten gemeldet. Eine Entscheidung, an wen die Wohnung vermietet werden wird, soll in den n\u00e4chsten Wochen getroffen werden. I II III IV V Anlage: 9 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-92%7C8%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-92%7C8%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-91","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"16. 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Tagesordnung: I. \u00d6ffentlicher Teil: 1. Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. Umstellung der Stra\u00dfenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung, Auftragsvergabe 3. Mitteilungen und Anfragen II. Nicht\u00f6ffentlicher Teil: 4. 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I II III IV V Anlage: 3 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-91%7C47%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-91%7C47%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-91%7C1492806100011%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-91","number":"2","name":"Umstellung der Stra\u00dfenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung,\r\nAuftragsvergabe","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/755","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-91%7C1492806100011%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_1492806100011_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-08-11","size":97373,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2016/BR/0011 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 04.08.2016 2 bereits beraten im: am: Betreff: Umstellung der Stra\u00dfenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung, Auftragsvergabe Begr\u00fcndung: Am 26.07.2016 fand im Hause der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim die Submission zur Umstellung der Stra\u00dfenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung statt. Die Reichelt Ing.-gesellschaft mbH & Co.KG aus Langenlonsheim hatte die Arbeiten ausgeschrieben, die Angebote \u00fcberpr\u00fcft und den Vergabevorschlag erarbeitet. Folgende Firmen haben ein Angebot eingereicht: - Fa. Wenzel Elektro GmbH & Co.KG, 55590 Meisenheim - Fa. Elektrotechnik J\u00f6rg Gensmann, 56379 Wein\u00e4hr - Fa. SEB Technology GmbH, 66606 St. Wendel - Fa. SAG GmbH, 55543 Bad Kreuznach - Fa. Memmesheimer, 55595 Bockenau Folgende Firmen, die Leistungsverzeichnisse angefordert hatten, gaben kein Angebot ab: - Fa. INLOCON, Albstadt-Ebingen - Fa. S\u00fcd Solar GmbH, Tamm - Fa. Roland M\u00fcller, Oberhausen - Fa. HELLUX, Laatzen - Fa. EWR AG, Worms 2.1 Rechnerische Pr\u00fcfung ohne Wartung Anbieter Summe netto Summe brutto Summe in Prozent 1.Fa. Memmesheimer 111.474,00 \u20ac 132.654,06 \u20ac 100,00 2.Fa. Gensmann 120.886,00 \u20ac 143.854,34 \u20ac 108,44 3.Fa.Wenzel 128.082,61 \u20ac 152.418,31 \u20ac 114,90 4.Fa.SAG 139.746,00 \u20ac 166.297,74 \u20ac 125,36 5.Fa.SEB 142.046,47 \u20ac 169.035,30 \u20ac 127,43 2.2 Rechnerische Pr\u00fcfung mit Wartung Anbieter Summe netto Summe brutto Summe in Prozent 1.Fa. Memmesheimer 113.000,00 \u20ac 133.125,30 \u20ac 100,00 2.Fa. Gensmann 123.486,00 \u20ac 145.478,86 \u20ac 109,28 3.Fa.Wenzel 130.082,61 \u20ac 154.798,31 \u20ac 115,12 4.Fa.SEB 146.846,47 \u20ac 174.747,30 \u20ac 129,95 5.Fa.SAG 153.746,00 \u20ac 182.957,74 \u20ac 136,06 3. 0 Fachtechnische Pr\u00fcfung Die angebotenen Fabrikate entsprechen den Qualit\u00e4tsvorgaben der Ausschreibung. 4. 0 Wirtschaftliche Pr\u00fcfung Die vorliegenden Angebote bewegen sich in einem Preisniveau von ca. 100,0% - 136,06%. Das kalkulierte Niveau deutet darauf hin, dass bei den einzelnen Bietern ein unterschiedliches Interesse bedingt durch unterschiedliche Auslastung besteht. 5. 0 Referenzen Es wurden keine besonderen Referenzen abgegeben. 6. 0 Vergabevorschlag / Gesamturteil Das g\u00fcnstigste Angebot wurde von der Firma Memmesheimer in Bockenau abgegeben. Aufgrund der nachgeforderten Referenzen der Firma Memmesheimer bestehen derzeit keine Bedenken gegen die Vergabe des Auftrags an die Firma Memmesheimer. Im Haushalt sind f\u00fcr diese Ma\u00dfnahme insgesamt 170.000,00 \u20ac eingestellt. Laut Herrn Kautz vom Ing.-B\u00fcro Reichelt sind evtl. noch Tiefbauarbeiten erforderlich. Dies w\u00fcrde sich jedoch erst nach eingehender Untersuchung durch das beauftragte Elektrounternehmen ergeben. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, der Fa. Memmesheimer, Bockenau den Auftrag zur Lieferung und Montage der LED-Beleuchtung mit einer Auftragssumme von 132.654,06 \u20ac zu erteilen. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 28.07.2016 durch: Siegel, Heike Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x I II III IV V Anlage: 4 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 04.08.2016 TOP: 2 (\u00f6ffentlich) Betreff: Umstellung der Stra\u00dfenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung, Auftragsvergabe Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass im Haushalt Mittel in H\u00f6he von 170.000 Euro eingestellt sind. Im Laufe der Umstellung k\u00f6nnen u.U. noch Kosten f\u00fcr Tiefbauarbeiten anfallen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, der Fa. Memmesheimer, Bockenau den Auftrag zur Lieferung und Montage und Wartung der LED-Beleuchtung sowie die Wartung mit einer Auftragssumme von 133.125,30 Euro zu erteilen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die Lampen bis Ende November 2016 umgestellt werden. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann schl\u00e4gt vor, als Kontrast zu den Zinkmasten einen dunklen Lampenkopf zu w\u00e4hlen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat w\u00e4hlt im Zuge der LED- Umstellung der Stra\u00dfenbeleuchtung einen dunklen Lampenkopf. Abstimmungsergebnis: ja: 13, nein: 1, Enthaltung: 1 I II III IV V Anlage: 4 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-91%7C1492806100011%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-91%7C1492806100011%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-91%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-91","number":"3","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-91%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_8_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-08-11","size":7792,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 04.08.2016 TOP: 3 (\u00f6ffentlich) Betreff: Mitteilungen und Anfragen Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann informiert \u00fcber die sehr schwierige Verkehrsbelastung aufgrund der Stra\u00dfensanierung Naheweinstra\u00dfe (B48). Er teilt mit, dass er alle M\u00f6glichkeiten ausgesch\u00f6pft habe, die Verkehrsbelastung der Anwohner zu senken bzw. ertr\u00e4glicher zu gestalten. Dazu wurden das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung, die Polizei, die Kreisverwaltung und der LBM eingeschaltet. Mittlerweile werde erheblich durch die Polizei und die Kreisverwaltung kontrolliert, wof\u00fcr er sehr dankbar sei. Bis Anfang September soll die Ma\u00dfnahme, die im Zeitplan liege, beendet sein. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann informiert, dass die alte K\u00fcche im Kindergarten ausgebaut wurde. Zwei neue Wirtschaftskr\u00e4fte aus Bretzenheim sind eingestellt und werden das Team verst\u00e4rken. Ratsmitglied Seidel fragt an, ob bekannt ist, welche Veranstaltung die T\u00fcrkisch-Islamische Union DITIB in der Bretzenheimer Halle plant? Laut Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann tritt die Vereinigung DITIB als Mieter auf; er wei\u00df nicht, was der DITIP dort genau veranstalte. Beschwerden habe es bislang keine gegeben. I II III IV V Anlage: 5 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-91%7C8%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-91%7C8%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-91%7C1008%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-91","number":"4","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-89","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"14. 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Tagesordnung: I. \u00d6ffentlicher Teil: 1. Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. Neufassung der Friedhofssatzung 3. Freistellung der Bretzenheimer Vereine von Nutzungskosten im Rahmen der Nutzungssatzung der Kronenberghalle 4. Annahme einer Spende des Kindergartenf\u00f6rdervereins (spende eines Spielbauwagens f\u00fcr das Au\u00dfengel\u00e4nde) 5. Breitbandausbau 6. Mitteilungen und Anfragen II. Nicht\u00f6ffentlicher Teil: 7. Anschaffung eines fahrbaren Abflammger\u00e4tes 8. Bauangelegenheiten 9. Einbau einer neuen K\u00fcche in der Kindertagesst\u00e4tte; Nebenarbeiten 10. 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I II III IV V Anlage: 3 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-89%7C47%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-89%7C47%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-89%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-89","number":"2","name":"Resolution zum Baugebiet \"Heideparker Hof\"","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-89%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_zt_3_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-07-21","size":177485,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 12.07.2016 TOP: 2 (\u00f6ffentlich) Betreff: Resolution zum Baugebiet Heideparker Hof Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erl\u00e4utert dem Ortsgemeinderat ausf\u00fchrlich den Sachstand und bittet, \u00fcber die Resolution abzustimmen. Ratsmitglied Seidel bittet um folgende Erg\u00e4nzung auf Seite 3 am Ende des 3. Absatzes. \u201eDer Gemeinderat f\u00fchlt sich von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach alleingelassen\u201c. Der Ortsgemeinderat sieht keine Notwendigkeit, die Resolution, wie von Frau Seidel gew\u00fcnscht, zu erg\u00e4nzen. Die Resolution hat folgenden Inhalt: \u201eDie Verfahren zur Genehmigung von Bauvorhaben und zum Erlass von Bauvorbescheiden durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach veranlasst den Ortsgemeinderat Bretzenheim zu einer Resolution zum Bauvorhaben \u201eHeideparker Hof\u201c Das Erfordernis der gesicherten Erschlie\u00dfung setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Erschlie\u00dfungsanlagen im Zeitpunkt der Fertigstellung des Vorhabens benutzbar sind, was eine Frage prognostischer Beurteilung ist. Zu den Erschlie\u00dfungsanlagen geh\u00f6rt die ausreichende wegem\u00e4\u00dfige Erreichbarkeit des Grundst\u00fccks, was voraussetzt, dass an das Baugrundst\u00fcck herangefahren werden kann, weil nur so gesichert ist, dass die Grundst\u00fccke f\u00fcr Kraftfahrzeuge, besonders auch solche der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungswesens und der Ver- und Entsorgung, erreichbar sind. So hat der Abfallwirtschaftsbetrieb aber, wie bekannt, ein Befahren der nur 4 m breiten Erschlie\u00dfungsstra\u00dfe abgelehnt. Auch der Kreisfeuerwehrinspekteur argumentiert kritisch. In diesem Zusammenhang wird behauptet, dass nur eine wassergebundene Fahrbahndecke auf der Privatstra\u00dfe geschaffen werden soll. Ob dies zutreffend ist, kann die Ortsgemeinde nicht beurteilen. In verkehrsm\u00e4\u00dfiger Hinsicht bedeutet \u201egesicherte Erschlie\u00dfung\u201c somit, dass das Baugrundst\u00fcck einen zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Nutzung geeigneten Zugang zum \u00f6ffentlichen Verkehrsnetz haben muss. Dieser \u201eZugang\u201c wird regelm\u00e4\u00dfig \u00fcber eine \u00f6ffentliche Verkehrsfl\u00e4che erfolgen. In den F\u00e4llen, in denen das Baugrundst\u00fcck nicht an eine \u00f6ffentliche Stra\u00dfe grenzt, ist es m\u00f6glich, den Zugang auch \u00fcber einen Privatweg, an dem zu Gunsten des Baugrundst\u00fccks z.B. ein dinglich gesichertes Geh- und Fahrrecht bestellt ist, herzustellen. Grundst\u00fccke im hinteren Teil des Baugebietes grenzen gerade nicht an eine \u00f6ffentliche Gemeindestra\u00dfe, andere Grundst\u00fccke nur an einen Wirtschaftsweg, der jedoch laut Entscheidung des VG Koblenz der Erschlie\u00dfung dient. Ob ein Geh- und Fahrweg oder ein sonstiges Recht der Bauwilligen besteht, um auf eine \u00f6ffentliche Stra\u00dfe zu kommen, ist nicht bekannt. In diesem Zusammenhang kann es Anlass zu der hypothetischen Frage geben, ob das VG Koblenz an seiner Rechtsauffassung aus 2012 festhalten w\u00fcrde, wenn heute zu entscheiden w\u00e4re. Das VG Koblenz hat nur einen Einzelfall seiner rechtlichen Beurteilung unterzogen und gerade nicht ber\u00fccksichtigt, dass ein Baugebiet mit offenkundig mehr als 10 Baupl\u00e4tzen an den Wirtschaftsweg angeschlossen werden soll. Weiter m\u00fcssen die Privatstra\u00dfe, der Wirtschaftsweg und die zur Erschlie\u00dfung dienenden Gemeindestra\u00dfen hinsichtlich ihrer Kapazit\u00e4t den durch die bauliche oder sonstige Nutzung zu erwartenden Verkehr bew\u00e4ltigen k\u00f6nnen. Insbesondere im nicht beplanten Innenbereich sind im Hinblick auf die Erschlie\u00dfung nur solche Vorhaben zul\u00e4ssig, f\u00fcr die die vorhandenen Verkehrsanlagen ausreichen. Bislang wurden keine Informationen dazu vorgelegt, ob die Zugangsstra\u00dfen Notgottesweg und insbesondere der schmale Eremitager Weg, der einen zum Teil schwer einsehbaren Zugang zur Naheweinstra\u00dfe (B 48) hat, f\u00fcr die Erschlie\u00dfung des Gel\u00e4ndes ausreichen. Da der Ortsgemeinde bis heute weder von der Heideparker Hof UG, den K\u00e4ufern der einzelnen Parzellen noch von offizieller Seite Unterlagen zu den Planungen vorgelegt wurden, auch die Eigentumsverh\u00e4ltnisse an der Privatstra\u00dfe nicht bekannt sind, kann das gemeindliche Einvernehmen erst dann erteilt werden, wenn die entsprechenden Informationen nachpr\u00fcfbar vorliegen. Ob der Eigent\u00fcmer bzw. Investor zur Herstellung der privaten Stra\u00dfe und der Versorgungsanlagen auch finanziell in der Lage ist, ist in keiner Weise auch nur ansatzweise festgestellt. So schreibt das VG Koblenz in seinem Urteil vom 31.05.2012, dass nach dem Stand der m\u00fcndlichen Verhandlung die Kammer keine Zweifel am Vorliegen dieser - u.a. finanziellen - Erschlie\u00dfungsvoraussetzungen hat. Auf welche Informationen sich das VG Koblenz zur Begr\u00fcndung seiner Auffassung st\u00fctzen kann, entzieht sich der Kenntnis der Ortsgemeinde. In der m\u00fcndlichen Hauptverhandlung wurde dieser Aspekt der Sicherung der Erschlie\u00dfung nach Kenntnis der Ortsgemeinde nicht thematisiert. Auf diese Entscheidung aus 2012 und die darauf folgenden Bescheide st\u00fctzt sich jedoch die Kreisverwaltung heute. Ob der Eigent\u00fcmer/Investor jedoch auch 2016 tats\u00e4chlich finanziell in der Lage ist, die Fertigstellung der Erschlie\u00dfung zu gew\u00e4hrleisten, wurde bislang in keiner Weise vorgetragen noch erschlie\u00dft sich dies von selbst. Unabh\u00e4ngig von den o.g. Fragen einer gesicherten Erschlie\u00dfung sollten auch im Rahmen des \u00a7 36 BauGB folgende Fragen thematisiert werden: M\u00fcssen im Rahmen der Bebauung nach \u00a7 34 BauGB die \u00a7\u00a7 1 und 1 a BauGB nicht ber\u00fccksichtigt werden, egal wie gro\u00df das Gebiet ist? Zu denken ist an den Naturschutz (Vorkommen des Hamsters), Bodenschutz, Verkehrsbelastung,\u00a0gesch\u00fctzter Betrieb des Reiterhofes\u00a0usw. Zu verweisen ist auf die Bedenken der KV Bad Kreuznach im Rahmen der Beteiligung gem. \u00a7\u00a7 4, 4a BauGB im Rahmen der Bauleitplanung Heideparker Hof vom 18.06.2015, die anderen Einw\u00e4nde der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange und der Nachbarn (Stichwort: \u00a7 29 Abs. 2 BauGB). Die Gemeinde muss nach hiesigem Verst\u00e4ndnis vom \u00a7 36 BauGB die M\u00f6glichkeit besitzen, die Einhaltung der Grenzen zu \u00fcberwachen, die der Bebauung durch \u00a7 34 BauGB gezogen sind. Die Gemeinde soll - nach unserer Wertung - als sachnahe und fachkundige Beh\u00f6rde in Ortsteilen, in denen sie noch nicht geplant hat, im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren an der Beurteilung der bebauungsrechtlichen Zul\u00e4ssigkeitsvoraussetzungen von Vorhaben mitentscheidend beteiligt werden. Gegenstand der Beurteilung ist dabei das Vorhaben, wie es sich nach dem Bauantrag darstellt. Diese der Ortsgemeinde in \u00a7 36 BauGB auferlegte Pflicht nimmt Bretzenheim wahr, um vermeidbaren Schaden von K\u00e4ufern und Steuerzahlern abzuwenden. Der Ortsgemeinderat hat zu Kenntnis nehmen m\u00fcssen, dass die Kreisverwaltung Bad Kreuznach das gemeindliche Einvernehmen zu einem Bauantrag, welches die Ortsgemeinde Bretzenheim versagt hatte, nunmehr ersetzt hat. Der Ortsgemeinderat nimmt mit gro\u00dfem Erstaunen seit Monaten zur Kenntnis, dass die Kreisverwaltung Bad Kreuznach leider mit keinem Wort auf die Argumente der Ortsgemeinde Bretzenheim eingeht und jeglichem Gespr\u00e4chsangebot der Ortsgemeinde offenkundig aus welchen Gr\u00fcnden auch immer aus dem Weg geht. Seit Ende August 2015 wurden Anfragen und Mitteilungen an die Kreisverwaltung gesandt und ein Gespr\u00e4ch angeboten. Seit dieser Zeit h\u00fcllt sich die Kreisverwaltung unverst\u00e4ndlicherweise in Schweigen. Der Ortsgemeinderat ist der Auffassung, dass es doch m\u00f6glich sein sollte, bei der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens zumindest jeweils einen Satz zu den Argumenten der Ortsgemeinde zu sagen, besonders wenn unterstellt werden muss, dass die Argumente der Ortsgemeinde in den Augen der Kreisverwaltung offensichtlich abwegig erscheinen. Dabei irritiert, dass die Kreisverwaltung mehrere Monate ben\u00f6tigte, um mit wenigen Worten das gemeindliche Einvernehmen in einem Bauvorbescheidsverfahren zu ersetzen. Zum wiederholten Male gibt die Ortsgemeinde Bretzenheim kund, dass sie sich nicht grunds\u00e4tzlich gegen die Bauvorhaben wendet, werden die K\u00e4ufer doch B\u00fcrger von Bretzenheim; der Ortsgemeinderat erwartet allerdings, dass die gesetzlichen Vorschriften transparent eingehalten und Entscheidungen so begr\u00fcndet werden, dass diese auch f\u00fcr ehrenamtliche Ratsmitglieder nachvollziehbar sind. Wir bedauern sehr, dass die Kreisverwaltung Bad Kreuznach an einer konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde offenbar kein sonderlich gro\u00dfes Interesse zeigt. Dies sollte zwischen kreisangeh\u00f6rigen Ortsgemeinden und der Kreisverwaltung nicht der Fall sein und f\u00f6rdert in keiner Weise das ehrenamtliche Engagement der R\u00e4te. Das gezeigte Verhalten der Bauabteilung der Kreisverwaltung Bad Kreuznach konterkariert die Forderung des Bundespr\u00e4sidenten Joachim Gauck an die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, das Leben in den Gemeinden durch die Teilnahme an der Kommunalpolitik aktiv mitzugestalten (Rede vom 23.05.2016 vor rund 700 Kommunalpolitiker in Berlin). \u201eEine Verwaltung ist f\u00fcr mich immer im selben Ma\u00dfe ein Ort der Gestaltung wie sie der Ort sein muss, an dem geltendes Recht konkret vollzogen wird\u201c, so B\u00fcrgermeister Helmut Probst, VG Cochem.\u201c Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat stimmt der vorliegenden Resolution zur Ver\u00f6ffentlichung zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 4 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-89%7Czt_3%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-89%7Czt_3%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-89%7C1490606100007%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-89","number":"3","name":"Neufassung der Friedhofssatzung","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/726","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-89%7C1490606100007%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_1490606100007_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-07-21","size":15327,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2016/BR/0008 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim) 12.07.2016 3 bereits beraten im: Friedhofsausschuss am: 01.06.2016 Betreff: Neufassung der Friedhofssatzung Begr\u00fcndung: Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben und um den aktuellen Bed\u00fcrfnissen der Gemeinde gerecht zu werden, wurde die Friedhofssatzung erneuert. Sie ist der Beschlussvorlage als Anlage beigef\u00fcgt. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Friedhofssatzung in der vorliegenden Form. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 07.06.2016 durch: Gro\u00df, Silvia Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 5 %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-89%7C1490606100007%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-89%7C1490606100007%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-89%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-89","number":"4","name":"Freistellung der Bretzenheimer Vereine von Nutzungskosten im Rahmen der Nutzungssatzung der Kronenberghalle","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-89%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-07-21","size":7998,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 12.07.2016 TOP: 4 (\u00f6ffentlich) Betreff: Freistellung der Bretzenheimer Vereine von Nutzungskosten im Rahmen der Nutzungssatzung der Kronenberghalle Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erl\u00e4utert dem Ortsgemeinderat den Tagesordnungspunkt. Aus seiner Sicht ist es zwar rechtlich gerechtfertigt, dass von den Sport treibenden Vereinen (FVS und BSV) laut Sportf\u00f6rdergesetz Rheinland-Pfalz keinerlei Kosten gezahlt werden m\u00fcssen; er ist jedoch der Auffassung, dass in diesen Genuss alle Bretzenheimer Vereine kommen sollten, die die Halle f\u00fcr \u00dcbungen regelm\u00e4\u00dfig nutzen. Bislang wurden noch keine Kosten f\u00fcr die Nutzung der Kronenberghalle angesetzt. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann schl\u00e4gt vor, jedes Jahr f\u00fcr das zur\u00fcckliegende Kalenderjahr neu \u00fcber die Kostenbefreiung zu entscheiden, heute also f\u00fcr 2015. Ratsmitglied Metz findet die Idee, j\u00e4hrlich einen solchen Beschluss zu fassen, gut. Ratsmitglied Freis befindet diesen Vorschlag ebenfalls positiv. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, die die f\u00fcr \u00dcbungsstunden die Kronenberghalle nutzenden Vereine von den laufenden Nutzungskosten im Rahmen der Nutzungssatzung der Kronenberghalle f\u00fcr das Jahr 2015 freizustellen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 6 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-89%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-89%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-89%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-89","number":"5","name":"Annahme einer Spende des Kindergartenf\u00f6rdervereins (spende eines Spielbauwagens f\u00fcr das Au\u00dfengel\u00e4nde)","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-89%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-07-21","size":8263,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 12.07.2016 TOP: 5 (\u00f6ffentlich) Betreff: Annahme einer Spende des Kindergartenf\u00f6rdervereins (spende eines Spielbauwagens f\u00fcr das Au\u00dfengel\u00e4nde) Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass es sich bei dieser Spende um die Anschaffung eines Spielbauwagens (Bausatz) in einer Gr\u00f6\u00dfe von 2,20 m x 1,30 m x 1,85 m f\u00fcr das Au\u00dfengel\u00e4nde handelt. Der Kindergartenf\u00f6rderverein m\u00f6chte diesen Spielbauwagen spenden, welche vom Ortsgemeinderat angenommen werden muss. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann schl\u00e4gt vor, die Spende jedoch nur unter einer Bedingung anzunehmen. Der Ortsgemeinderat spricht sich einhellig daf\u00fcr aus, dass der Spielbauwagen vom F\u00f6rderverein der Kindertagesst\u00e4tte den Vorschriften entsprechend zusammengebaut und aufgestellt wird. Kosten sollen keine auf die Ortsgemeinde zukommen. Der genaue Standort f\u00fcr den Spielbauwagen ist mit der Verwaltung vor Ort abzustimmen. Der Ortsgemeinde dankt dem F\u00f6rderverein f\u00fcr dessen Unterst\u00fctzung. Nach ausf\u00fchrlicher Beratung wird folgender Beschluss gefasst. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, die Spende des Kindergartenf\u00f6rdervereins f\u00fcr die Anschaffung eines Spielbauwagens f\u00fcr das Au\u00dfengel\u00e4nde des Kindergartens unter den Bedingungen anzunehmen, dass der F\u00f6rderverein den Spielbauwagen entsprechend den Vorschriften aufbaut und evtl. anfallende Folgekosten \u00fcbernimmt. Der genaue Standort f\u00fcr den Spielbauwagen ist mit dem Gemeindearbeiter vor Ort abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung I II III IV V Anlage: 7 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-89%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-89%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-89%7C1490706100008%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-89","number":"6","name":"Breitbandausbau","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/723","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-89%7C1490706100008%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_1490706100008_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-07-21","size":78190,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2016/BR/0009 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 12.07.2016 5 bereits beraten im: am: Betreff: Breitbandausbau Begr\u00fcndung: Mit dem Bundesf\u00f6rderprogramm wird der Netzausbau technologieneutral gef\u00f6rdert. Der F\u00f6rdersatz betr\u00e4gt 50 bis 70 Prozent der zuwendungsf\u00e4higen Kosten. Da das Bundesprogramm mit F\u00f6rderprogrammen der L\u00e4nder kombinierbar ist, kann der F\u00f6rderanteil auf bis zu 90 Prozent gesteigert werden. Insgesamt stehen f\u00fcr die Breitbandf\u00f6rderung aus Bundesmitteln rund 2,7 Milliarden Euro bereit. Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim hat f\u00fcr eine Bestandsaufnahme, welche aktuell l\u00e4uft, bereits einen F\u00f6rderbescheid \u00fcber maximal 50.000 \u20ac bekommen (100 % - F\u00f6rderung). Nach dieser Bestandsaufnahme wird feststehen, ob und in welchem Umfang jede Ortsgemeinde in ihr Datennetz investieren sollte. F\u00fcr die n\u00e4chste F\u00f6rdertranche der Bundesmittel (50 %) muss ein Antrag bis zum 30.09. diesen Jahres gestellt werden. Da die endg\u00fcltigen Ergebnisse der Studie erst Anfang September vorliegen, m\u00fcsste bereits heute ein Beschluss gefasst werden, welcher den Ortsb\u00fcrgermeister legitimiert, gemeinsam mit der Verbandsgemeinde zu entscheiden, ob ein daraus folgender Antrag \u00fcber den eigentlichen Breitbandausbau gestellt werden soll. Dieser Antrag w\u00e4re gleichbedeutend mit der daraus folgenden Ausf\u00fchrung der Ma\u00dfnahme bei positiver Bescheidung. Zu beachten ist zudem, das ein Antrag nur Aussicht auf Erfolg hat, wenn alle Ortsgemeinden sich an diesem Projekt beteiligen, Einzelantr\u00e4ge haben keine Chance. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verbandsgemeinde Langenlonsheim in Abstimmung mit dem Ortsb\u00fcrgermeister die sp\u00e4ter vorliegende Studie zu pr\u00fcfen und die Entscheidung \u00fcber die Vergabe zu treffen. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 07.06.2016 durch: Hoffmann, Marc Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 8 %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-89%7C1490706100008%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-89%7C1490706100008%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-89%7Czt_2%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-89","number":"7","name":"Anschaffung eines fahrbaren Abflammger\u00e4tes","public":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-89%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-89","number":"8","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-89%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_8_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-07-21","size":72799,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 12.07.2016 TOP: 8 (\u00f6ffentlich) Betreff: Mitteilungen und Anfragen Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass von Herrn Karl-Heinz Dilly eine Spende in H\u00f6he von 100,-- \u20ac f\u00fcr die Anschaffung von Gie\u00dfkannen f\u00fcr den Friedhof einging. Der Ortsgemeinderat nimmt das Engagement des Herrn Dilly dankend an. Ratsmitglied Jung erkundigt sich, ob die Wippe auf dem Kindergartengel\u00e4nde zwischenzeitlich vom GUV abgenommen wurde. Er weist darauf hin, dass es bei dieser Wippe zu Verletzungen kommen k\u00f6nnte und bittet um Pr\u00fcfung. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann verneint die Abnahme durch den GUV und veranlasst eine \u00dcberpr\u00fcfung von Herrn Uthe von der VG vor Ort. Die n\u00e4chste Ortsgemeinderatssitzung findet am 04.08.2016 mit einem Tagesordnungspunkt \u2013Vergabe LED- statt. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die Technische Hochschule Mittelhessen in Giesen mit der Erstellung eines Gutachtens von der Br\u00fccke \u00fcber den Guldenbach beauftragt wurde. Gemeinsam mit Prof. K\u00fchn erstellten ca. 20 \u2013 25 Studenten im Rahmen ihrer Masterarbeit ein ausf\u00fchrliches Gutachten \u00fcber den Zustand und die Zukunft der Br\u00fccke. Als erstes Ergebnis kann Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann berichten, dass die Br\u00fccke \u00fcber den Guldenbach weiterhin strikt gesperrt bleiben muss, so die Auffassung der Hochschule. Die Standsicherheit und damit die Nutzung der Br\u00fccke sind akut gef\u00e4hrdet. Die Arbeit der Hochschule soll im September im Rahmen einer B\u00fcrgerversammlung vorgestellt werden. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass von B\u00fcrgern gefragt wurde, wann mit der Sanierung der Baumscheiben in der K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe begonnen werde. Aufgrund personeller Engp\u00e4sse sei die Ausschreibung noch nicht erfolgt. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann gibt bekannt, dass der Abbau der K\u00fcche in der Kita am 04.08 und 05.08.2016 erfolgt. In der Zeit vom 12.08. bis 29.08.2016 wird die neue K\u00fcche im Kindergarten eingebaut. Der \u00c4ltestenrat wird gebeten, am 03.08.2016, 20.00 Uhr, die alte K\u00fcche im Kindergarten zu begutachten. Ratsmitglied Seidel erkundigt sich zum Thema Schilderaufstellung und Parken auf dem Gehweg an der Naheweinstra\u00dfe. Sie regt an, das Ordnungsamt um entsprechende Kontrollen zu bitten. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann r\u00e4t Ratsmitglied Seidel, sich mit dem Ordnungsamt in Verbindung zu setzen. Ratsmitglied Kreuzer regt an, in der Winzenheimer Stra\u00dfe ein Schild \u201eVerkehrsf\u00fchrung ge\u00e4ndert\u201c aufzustellen bzw. Striche einzuzeichnen. Ratsmitglied Metz erkundigt sich nach den Toren auf dem neuen Bolzplatz an der Kronenberghalle. Nachdem die Tore zum Einbau bereitstehen, erkl\u00e4rt sich die SPD bereit, diese Arbeiten zu \u00fcbernehmen. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann best\u00e4tigt, dass die H\u00fclsen f\u00fcr die Anbringung vorhanden sind und dankt Ratsmitglied Metz f\u00fcr die Bereitschaft der SPD. I II III IV V Anlage: 10 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-89%7C8%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-89%7C8%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-89%7C1492806100010%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-89","number":"9","name":"Bauangelegenheiten","public":false,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/754"},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-89%7C1492206100009%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-89","number":"10","name":"Einbau einer neuen K\u00fcche in der Kindertagesst\u00e4tte; \r\nNebenarbeiten","public":false,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/742"},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-89%7C1008%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-89","number":"11","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-88","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"13. 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Tagesordnung: I. \u00d6ffentlicher Teil: 1. Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. 1. Bretzenheimer Premium-Wanderweg 3. Entscheidung \u00fcber die Ausschreibung der Erneuerung der Friedhofswege 4. Haushaltsgenehmigungsschreiben 5. LED-Beleuchtung - Beschluss zur Ausschreibung 6. Mitteilungen und Anfragen II. Nicht\u00f6ffentlicher Teil: 7. Vergabe der \u00dcberplanung des Friedhofs 8. Vergabe der K\u00fcche in der Kita 9. Mitteilungen und Anfragen Bretzenheim, den 22.03.2016 Thomas Gleichmann Ortsb\u00fcrgermeister\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2016-OGBRETZ-88","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2016-OGBRETZ-88","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-88%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-88","number":"1","name":"Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde)","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-88%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_47_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-04-21","size":6442,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 06.04.2016 TOP: 1 (\u00f6ffentlich) Betreff: Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegen keine fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Anfragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) vor. I II III IV V Anlage: 3 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-88%7C47%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-88%7C47%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-88%7C1491102100001%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-88","number":"2","name":"1. 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Plaggen, Wasserturm, Schl\u00f6sser, Altes Amtshaus mit neuem Museum, Felseneremitage, Nahe, Guldenbach, Fernblick, Weinberge\u2026Bretzenheim ist ein Kleinod! Die Ausweisung eines Wanderweges, w\u00e4re eine Investition in die touristische Infrastruktur der Ortsgemeinde. Auch die einheimischen Gewerbebetriebe, wie Unterkunftsbetriebe, Gastronomen, aber auch der Einzelhandel, profitieren in nicht unerheblichen Umfang von Wanderg\u00e4sten. Und damit auch im zweiten Schritt u.a. \u00fcber die Gewerbesteuereinnahmen die Ortsgemeinde. 136 G\u00e4stebetten gibt es derzeit in Bretzenheim, 106 davon werden von der Statistik erfasst (Betriebe ab 9 Betten). Es gibt f\u00fcnf Winzer, zwei Gastst\u00e4tten, ein Imbiss, zwei B\u00e4cker, einer mit Caf\u00e9 und ein Einkaufszentrum. Es gibt einen Fahrradverleih und der Naheradweg f\u00fchrt durch Bretzenheim. Die Kronenberghalle bietet sich als Ausgangspunkt f\u00fcr Wanderungen an, da hier viele Parkpl\u00e4tze zur Verf\u00fcgung stehen. Bretzenheim hat in den letzten Jahren steigende G\u00e4ste- und \u00dcbernachtungszahlen zu verzeichnen. G\u00e4ste in Ferienwohnungen und Tagesg\u00e4ste werden nicht erfasst. G\u00e4ste 2015 \u00dcbernachtungen 2015 G\u00e4ste 2014 \u00dcbernachtungen 2014 G\u00e4ste 2013 \u00dcbernachtungen 2013 G\u00e4ste 2012 \u00dcbernachtungen 2012 G\u00e4ste 2011 \u00dcbernachtungen 2011 5237 8234 5190 10235 4280 8198 3644 6472 2593 4922 Willi Hermes, Bretzenheimer B\u00fcrger, hat sich einen Streckenverlauf ausgedacht, bei dem m\u00f6glichste viele Erlebnispunktzahlen nach dem Deutschen Wanderwegeleitfaden erreicht werden k\u00f6nnten. Das Bestreben sollte seiner Meinung nach sein, eine Zertifizierung vom Deutschen Wanderinstitut zu bekommen, damit eine professionelle Vermarktung gegeben ist und Bretzenheim sich mit vorgegebenen Qualit\u00e4tsstandards auf dem Wandermarkt behaupten kann. Herr Hermes wird seine Ideen und die Route in der Sitzung vortragen. Vor Beauftragung sollte eine Begehung und \u00dcberpr\u00fcfung der vorgeschlagenen Route sowie einer detaillierten Kostenausarbeitung und ein Zeitplan angegangen werden. Hierzu k\u00f6nnte ein kleiner Arbeitskreis, bestehend aus dem Ideengeber, wanderaffine Mitglieder des Gemeinderates unter Federf\u00fchrung der Touristinformation berufen werden. Als Fachberater empfehlen wir Dr. Feldhoff aus Bad Sobernheim, welcher die Vitaltour Wald, Wein & Horizonte mit Erfolg zur Zertifizierung gef\u00fchrt hat. Eine Ausarbeitung der Route nach Wanderwegeleitfaden durch Dr. Feldhoff kostet um die 1.000,00 \u20ac. Folgende Kosten k\u00e4men bei Installation, \u00e4hnlich der Vitaltour Wald, Wein & Horizonte, grob kalkuliert auf die Ortsgemeinde zu: 1. Markierung: Wegweisende Beschilderung bei 14 km ca. 7.500,00 \u20ac zzgl. empfohlene Vorpr\u00fcfung und Ausarbeitung durch ein Fachb\u00fcro ca. 1.000,00 \u20ac. 2. M\u00f6blierung: Dieser Punkt betrifft die B\u00e4nke/Tische/Wellenliegen. Hier empfehlen wir im Rahmen von Sponsoring die Kosten zu erwirtschaften. Als Beispiel: Eine Halbschwellenbank kostet 250 \u20ac, eine Liegebank im Wellenformat von 400,00 \u20ac - 1.200,00 \u20ac. 3. Zertifizierung: Zertifikat \u201ePremium-Wanderweg\u201c vom Deutschen Wanderinstitut kostet 2.100,00 \u20ac/g\u00fcltig f\u00fcr drei Jahre. 4. J\u00e4hrliche Unterhaltungskosten (Nachmarkierung, wir empfehlen den Aufbau eines Wegepatennetzes). Marketingm\u00e4\u00dfig w\u00fcrde der Weg auf jeden Fall \u00fcber die Verbandsgemeinde beworben werden. Aber, nur bei einer Zertifizierung k\u00f6nnte die Verbandsgemeinde den Wanderweg \u00fcberregional platzieren (\u00fcber die Naheland Touristik bzw. Rheinland-Pfalz Tourismus). Die Betreuung des Projekts k\u00f6nnte \u00fcber die Touristinformation abgewickelt werden. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Gemeinderat Bretzenheim ber\u00e4t \u00fcber die Ausweisung und Markierung eines Bretzenheimer Rundwanderweges nach Wanderwegeleitfaden. Es werden Personen f\u00fcr einen Arbeitskreis benannt. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 10.03.2016 durch: Mang, Kirsten Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 4 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 06.04.2016 TOP: 2 Betreff: 1. Bretzenheimer Premium-Wanderweg Frau Mang von der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim erl\u00e4utert dem Ortsgemeinderat ausf\u00fchrlich die Ausweisung und Markierung eines Rundwanderweges nach dem Wanderwegeleitfaden (Premium-Wanderweges). Herr Hermes aus Bretzenheim stellt den Rundweg anhand der vorliegenden Karte vor. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann begr\u00fc\u00dft die Einrichtung eines solchen Wanderweges, zumal die Ortsgemeinde Bretzenheim und Umgebung eine Vielzahl von kulturellen, geschichtlichen und landschaftlichen Besonderheiten zu bieten habe. Die \u00dcbernachtungszahlen in der Ortsgemeinde Bretzenheim sind, so die Statistik seit dem Jahr 2010 um 130 % gestiegen. Mit der Einrichtung eines solchen Wanderweges w\u00fcrde der Tourismus in der Ortsgemeinde Bretzenheim zus\u00e4tzlich gef\u00f6rdert werden. Er gibt jedoch bei der Abw\u00e4gung des F\u00fcr und Wider auch zu bedenken, dass ein solcher zertifizierter Wanderweg auch gepflegt werden m\u00fcsse, was eine gro\u00dfe Herausforderung sein werde. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann regt an, einen Arbeitskreis zu bilden und Herrn Dr. Feldhoff aus Bad Sobernheim als Fachberater mit der Ausarbeitung der Route nach Wanderwegeleitfaden zu beauftragen. B\u00fcrgermeister Cyfka teilt mit, dass die Einrichtung der Vitaltour Wald, Wein & Horizonte in Langenlonsheim sehr gut angenommen wird und viele Wanderer ihn nutzen. Beschlussfassung: a) Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Ausweisung und Markierung eines Bretzenheimer Rundwanderweges nach Wanderwegeleitfaden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschlussfassung: b) Der Ortsgemeinderat beauftragt Herrn Dr. Feldhoff aus Bad Sobernheim mit der Erstellung eines Konzeptes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschlussfassung: c) Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Einsetzung eines Arbeitskreises. An diesem Arbeitskreis nehmen teil: Herr Willi Hermes, RM Dr. Hahne, RM Wei\u00dfgerber, RM Seidel, RM, Kreuzer, RM Budde, RM Partenheimer, RM Brill Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 4 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-88%7C1491102100001%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-88%7C1491102100001%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-88%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-88","number":"3","name":"Antrag der FWL-Fraktion","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-88%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-04-21","size":7040,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 06.04.2016 TOP: 3 (\u00f6ffentlich) Betreff: Antrag der FWL-Fraktion Ratsmitglied Seidel erl\u00e4utert den Antrag der FWL-Fraktion auf Verwendung der alten Kindergartenk\u00fcchenausstattung. Diese soll, soweit verwendbar, in der K\u00fcche der Kronenberghalle aufgebaut werden, nachdem die neue K\u00fcche in der Kita installiert sei. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat nimmt den Antrag der FWL an. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 5 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-88%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-88%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-88%7C1492602100003%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-88","number":"4","name":"Haushaltsgenehmigungsschreiben","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/617","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-88%7C1492602100003%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_1492602100003_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-04-21","size":79602,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2016/BR/0004 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 06.04.2016 4 bereits beraten im: am: Betreff: Haushaltsgenehmigungsschreiben Begr\u00fcndung: Der Gemeinderat erh\u00e4lt in der Anlage die Stellungnahme der Kommunalaufsicht der Kreis-verwaltung Bad Kreuznach zum Haushalt 2016 zur Kenntnis. Der Haushalt wurde im Wesentlichen genehmigt. Im Stellenplan wurde die Ausweisung einer dritten Gemeindearbeiterstelle beanstandet. Bei Verzicht auf die Stelle w\u00fcrde die geplante Kreditaufnahme auf 5.000 \u20ac sinken und der finanzielle Handlungsspielraum der Gemeinde in den Folgejahren deutlich erh\u00f6ht. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Gemeinderat ber\u00e4t und beschlie\u00dft \u00fcber die Anpassung des Stellenplans. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 26.02.2016 durch: Meffert, Axel Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 6 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 06.04.2016 TOP: 4 (\u00f6ffentlich) Betreff: Haushaltsgenehmigungsschreiben Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bad Kreuznach den Haushalt 2016 mit einer Einschr\u00e4nkung genehmigt hat. Im Stellenplan wurde die Ausweisung einer dritten Gemeindearbeiterstelle beanstandet. Der Ortsgemeinderat einigt sich nach ausf\u00fchrlicher Beratung, auf einen dritten Gemeindearbeiter zu verzichten. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat verzichtet auf den dritten Gemeindearbeiter im Stellenplan im Haushaltsplan 2016. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 6 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-88%7C1492602100003%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-88%7C1492602100003%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-88%7C1490303100004%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-88","number":"5","name":"LED-Beleuchtung  - Beschluss zur Ausschreibung","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/628","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-88%7C1490303100004%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_1490303100004_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-04-21","size":83598,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2016/BR/0005 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 06.04.2016 5 bereits beraten im: am: Betreff:LED-Beleuchtung - Beschluss zur Ausschreibung Begr\u00fcndung: Mit Schreiben vom 22.02.2016 hat das Bundesministerium das Vorhaben \u201eKSI: Energetische Sanierung der Stra\u00dfenbeleuchtung in Bretzenheim\u201c genehmigt und einen Zuschuss in H\u00f6he von 31.009,00 \u20ac (= 25 % der Kosten) bewilligt. Es kann nun mit der weiteren Planung fortgefahren werden und die Ausschreibung der Ma\u00dfnahme erfolgen. Das Ing.-B\u00fcro Reichelt aus Langenlonsheim hatte den Auftrag zur Stellung des Antrages beim PTJ und soll nun die Ausschreibung vornehmen. Die Ma\u00dfnahme muss bis zum 31.03.2017 abgeschlossen sein. Folgender Zeitablauf ist geplant: Erstellung des Leistungsverzeichnisses bis 21. KW 2016 Versand der Leistungsverzeichnisse 22.KW 2016 Submission 25. KW 2016 Pr\u00fcfung der Bieterangebote 26.KW 2016 Vergabe 27./28. KW 2016 Materialbestellung durch Auftragnehmer bis 32. KW 2016 Ausf\u00fchrung der Arbeiten 33. \u2013 40. KW 2016 Dies w\u00fcrde bei einem reibungslosen Verlauf der Arbeiten bedeuten, dass die Stra\u00dfenbeleuchtungs-anlage bis Anfang Oktober fertiggestellt ist und die Ma\u00dfnahme bis Ende 2016 abgerechnet werden kann. Nach Aussage des Herrn Kautz vom Ing.-B\u00fcro sind bei dieser Ma\u00dfnahme auch Tiefbauarbeiten erforderlich, um Kabelverlegearbeiten ausf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Diese k\u00f6nnen beschr\u00e4nkt ausgeschrieben werden. Im Haushalt sind f\u00fcr diese Ma\u00dfnahme insgesamt 170.000,00 \u20ac eingestellt. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Ausschreibung der LED-Beleuchtung durch die Ing.-gesellschaft f\u00fcr Elektrotechnik Reichelt aus Langenlonsheim. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 18.03.2016 durch: Siegel, Heike Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 7 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 06.04.2016 TOP: 5 (\u00f6ffentlich) Betreff: LED-Beleuchtung - Beschluss zur Ausschreibung Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass durch das Bundesministerium das Vorhaben \u201eKSI: Energetische Sanierung der Stra\u00dfenbeleuchtung in Bretzenheim\u201c bewilligt wurde. Herr Kautz vom Ing.-B\u00fcro Reichelt aus Langenlonsheim wurde mit der Planung beauftragt. Die Arbeiten werden nach Plan wahrscheinlich in der 40. Kalenderwoche beendet sein. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Ausschreibung der LED-Beleuchtung durch die Ingenieurgesellschaft f\u00fcr Elektrotechnik Reichelt aus Langenlonsheim. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 7 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-88%7C1490303100004%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-88%7C1490303100004%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-88%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-88","number":"6","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-88%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_8_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-04-21","size":8417,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 06.04.2016 TOP: 6 (\u00f6ffentlich) Betreff: Mitteilungen und Anfragen Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass am 07.04.2016 zwei afghanische Fl\u00fcchtlingsfamilien (insgesamt 7 Personen) in der Kreuzstra\u00dfe 2 in Bretzenheim untergebracht werden. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die \u00e4u\u00dferst schwierigen Baumpflegema\u00dfnahmen im Naturschutzgebiet an der Nahe abgeschlossen sind und von der SGD abgenommen wurden. Aufgrund der Ma\u00dfnahmen habe der Reit- und Fahrverein sein j\u00e4hrliches Reitturnier absagen m\u00fcssen. Leider waren die durchgef\u00fchrten Ma\u00dfnahmen zur Wiederherstellung der Sicherheit des Naturschutzgebietes unumg\u00e4nglich. Die Br\u00fccke \u00fcber den Guldenbach bleibt weiterhin gesperrt. Im Sommer wird eine Begehung stattfinden, die Aufschluss \u00fcber die Zukunft der Br\u00fccke geben soll. Unabh\u00e4ngig davon steht Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann in Kontakt mit der Ortsgemeindeverwaltung von Guldental zwecks Umbaus des Wirtschaftsweges in einen wassergebundenen Radweg an der Felswand unterhalb der Eremitage. Hinsichtlich der immer wieder ge\u00e4u\u00dferten Beschwerden \u00fcber starke Geschwindigkeits\u00fcberschreitungen in der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe teilt Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann mit, dass eine durchgef\u00fchrte Geschwindigkeitskontrolle durch die Kreisverwaltung ergab, dass nur 5 % der Fahrzeuge \u00fcber 30 km/h fuhren und keine Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit \u00fcber 50 km/h gemessen wurden. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die n\u00e4chste Ortsgemeinderatssitzung am Donnerstag, den 02.06.2016 um 20.00 Uhr stattfindet. I II III IV V Anlage: 8 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-88%7C8%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-88%7C8%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-88%7Czt_0%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-88","number":"7","name":"Vergabe der \u00dcberplanung des Friedhofs ","public":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-88%7C1491703100005%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-88","number":"8","name":"Vergabe der K\u00fcche in der Kita","public":false,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/641"},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-88%7C1008%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-88","number":"9","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-87","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"12. 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Tagesordnung: I. \u00d6ffentlicher Teil: 1. Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. Haushalt 2016: Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung 3. 1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2013 2. Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten 4. 1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2014 2. Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten 5. Erweiterung/Umbau der K\u00fcche der Kita zur Essenszubereitung f\u00fcr die Betreuende Grundschule - Beschlussfassung zur Ausschreibung der K\u00fcche und der Nebenarbeiten 6. Sanierung der K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe 7. Ausbau der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe (Teilbereich zwischen Herrmann-L\u00f6ns-Weg und Naheweinstra\u00dfe)- Beschlussfassung zur Ausbauvariante 8. \u00dcberplanung Friedhof - Beschlussfassung zur Ausschreibung des Planes 9. Mitteilungen und Anfragen II. Nicht\u00f6ffentlicher Teil: 10. Grundst\u00fccksangelegenheit 11. Entscheidung \u00fcber das gemeindliche Einvernehmen gem. \u00a7 36 BauGB 12. Mitteilungen und Anfragen Bretzenheim, den 11.01.2016 Die Sitzungen finden grunds\u00e4tzlich im 1. OG statt. Sollten gebehinderte Zuschauer, die keine Treppen gehen k\u00f6nnen, an der Sitzung teilnehmen wollen, ist dies mindestens 5 Tage vor der Sitzung der Ortsgemeindeverwaltung anzuzeigen. Thomas Gleichmann Ortsb\u00fcrgermeister\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2016-OGBRETZ-87","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2016-OGBRETZ-87","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-87%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-87","number":"1","name":"Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde)","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-87%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_47_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-02-11","size":69840,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 20.01.2016 TOP: 1 (\u00f6ffentlich) Betreff: Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass eine Anfrage vom 14.11.2015 von Frau Anette Rosskopf hinsichtlich des auftretenden Stra\u00dfenl\u00e4rms in der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe vorliegt. Frau Ro\u00dfkopf stellt folgende Frage: \u201eUm den Stra\u00dfenl\u00e4rm einzuschr\u00e4nken und die Sicherheit der Anwohner der Freiherr-vom- Stein-Stra\u00dfe zu gew\u00e4hrleisten ist es zwingend erforderlich, dass sich zu jeder Tageszeit die Verkehrsteilnehmer an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km / h halten. Welche Ma\u00dfnahmen werden ergriffen, um dieses sicherzustellen?\u201c Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass grunds\u00e4tzlich die Verbandsgemeinde als Stra\u00dfenverkehrsbeh\u00f6rde die Verkehrsordnungsma\u00dfnahmen anordnet. Unabh\u00e4ngig davon wurde 2015 auf Anregung von Frau Ro\u00dfkopf eine Verkehrskontrolle in der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe durch die Kreisverwaltung durchgef\u00fchrt, die zum Ergebnis f\u00fchrte, dass keine wesentlichen Geschwindigkeits\u00fcberschreitungen gemessen wurden. Im oberen Teil der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe d\u00fcrften keine Geschwindigkeitskontrollen stattfinden, da die Mindestabst\u00e4nde zu den Einm\u00fcndungen nicht eingehalten werden k\u00f6nnen, so die Auskunft der Kreisverwaltung. Der obere Teil der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe zwischen Hermann-L\u00f6ns-Weg und Naheweinstra\u00dfe wird jedoch voraussichtlich noch 2015 ausgebaut. Im Rahmen dieser Ma\u00dfnahme sollen weitere Parkpl\u00e4tze versetzt angeordnet werden, so dass die Verwaltung sich durch die dadurch beabsichtigte Verschwenkung der Verkehrsf\u00fchrung eine Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeiten erhofft. I II III IV V Anlage: 3 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7C47%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7C47%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-87%7C1490701100000%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-87","number":"2","name":"Haushalt 2016:\r\nBeratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/570","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-87%7C1490701100000%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_1490701100000_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-02-11","size":198172,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2016/BR/0001 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 20.01.2016 2 bereits beraten im: am: Finanzausschuss 05.01.2016 Betreff: Haushalt 2016: Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung Begr\u00fcndung: Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung 1. HAUSHALTSSATZUNG DER ORTSGEMEINDE BRETZENHEIM F\u00dcR DAS JAHR 2016 VOM ____________ Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von \u00a7 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 2004, zuletzt ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 20. Dezember 2013 am _________ folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung / Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach als Aufsichtsbeh\u00f6rde vom __________ hiermit bekannt gemacht wird: \u00a7 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Ertr\u00e4ge auf 3.243.810,00 \u20ac der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.544.220,00 \u20ac Entnahme Sonderposten kommunaler Finanzausgleich 0,00 \u20ac der Jahres\u00fcberschuss / Jahresfehlbetrag auf -300.410,00 \u20ac 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 2.987.590,00 \u20ac die ordentlichen Auszahlungen auf 3.082.220,00 \u20ac der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen -94.630,00 \u20ac die au\u00dferordentlichen Einzahlungen auf 0,00 \u20ac die au\u00dferordentlichen Auszahlungen auf 0,00 \u20ac der Saldo der au\u00dferordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 \u20ac die Einzahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit auf 448.500,00 \u20ac die Auszahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit auf 888.300,00 \u20ac der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit -439.800,00 \u20ac die Einzahlungen aus Finanzierungst\u00e4tigkeit auf 534.430,00 \u20ac die Auszahlungen aus Finanzierungst\u00e4tigkeit auf 0,00 \u20ac der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungst\u00e4tigkeit 534.430,00 \u20ac der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 3.970.520,00 \u20ac der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 3.970.520,00 \u20ac \u00a7 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsf\u00f6rderungsma\u00dfnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt f\u00fcr zinslose Kredite auf 0,00 \u20ac verzinste Kredite auf 0,00 \u20ac zusammen auf 0,00 \u20ac \u00a7 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Erm\u00e4chtigungen Der Gesamtbetrag der Erm\u00e4chtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in k\u00fcnftigen Haushalten zu Auszahlungen f\u00fcr Investitionen & Investitionsf\u00f6rderungsma\u00dfnahmen (Verpflichtungserm\u00e4chtigungen) f\u00fchren k\u00f6nnen, wird festgesetzt auf 0,00 \u20ac. Die Summe der Verpflichtungserm\u00e4chtigungen, f\u00fcr die in den k\u00fcnftigen Haushalten vor- aussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden m\u00fcssen, bel\u00e4uft sich auf 0,00 \u20ac. \u00a7 4 Verbindlichkeiten zur Liquidit\u00e4tssicherung in der Einheitskasse (nachrichtlich) Neue Verbindlichkeiten zur Liquidit\u00e4tssicherung in der Einheitskasse der VG 48.430,00 \u20ac \u00a7 5 Steuers\u00e4tze Die Steuers\u00e4tze f\u00fcr die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A auf 300 v.H. - Grundsteuer B auf 365 v.H. - Gewerbesteuer auf 365 v.H. Die Hundesteuer betr\u00e4gt f\u00fcr Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: - f\u00fcr den ersten Hund 36,00 \u20ac - f\u00fcr den zweiten Hund 48,00 \u20ac - f\u00fcr jeden weiteren Hund 60,00 \u20ac - f\u00fcr jeden gef\u00e4hrlichen Hund das achtfache der vorstehend genannten S\u00e4tze \u00a7 6 Geb\u00fchren und Beitr\u00e4ge Die S\u00e4tze der Geb\u00fchren und Beitr\u00e4ge f\u00fcr st\u00e4ndige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) werden festgesetzt auf - Beitr\u00e4ge f\u00fcr den Bau und die Unterhaltung von Wirtschaftswegen der im Au\u00dfenbereich liegenden Grundst\u00fccksfl\u00e4chen je Ar 0,25 \u20ac \u00a7 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 10.135.936 \u20ac Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres 9.978.116 \u20ac Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 9.677.706 \u20ac \u00a7 8 \u00dcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen oder Auszahlungen gem\u00e4\u00df \u00a7 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 10.000,00 \u20ac \u00fcberschritten werden. \u00a7 9 Wertgrenze f\u00fcr Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000 \u20ac sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. \u00a7 10 Leistungszahlungen F\u00fcr die Bewilligung von Zahlungen nach \u00a7 18 VKA des TV\u00f6D an Arbeitnehmer/innen werden festgesetzt: Leistungspr\u00e4mien und Leistungszulagen 17.120,00 \u20ac Gemeindeverwaltung Bretzenheim, den ____________________________ Thomas Gleichmann Ortsb\u00fcrgermeister Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.01.2016 den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung intensiv beraten und empfiehlt dem Ortsgemeinderat einstimmig, die vorliegende Haushaltsatzung und den Haushaltsplan f\u00fcr das Haushaltsjahr 2016 zu beschlie\u00dfen. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft auf Empfehlung des Finanzausschuss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan entsprechend dem vorgelegten Entwurf. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 07.01.2016 durch: Meffert, Axel Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x I II III IV V Anlage: 4 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 20.01.2016 TOP: 2 (\u00f6ffentlich) Betreff: Haushalt 2016: Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann fasst den Haushalt 2016 wie folgt zusammen: Vorl\u00e4ufiges Ergebnis 2015: Der Jahresverlauf 2015 hat sich positiv entwickelt. Statt des erwarteten Defizits von 407.000 \u20ac konnte ein \u00dcberschuss in H\u00f6he von 74.000 \u20ac erzielt werden. Ursache seien Einsparungen aus der Verschiebung von Investitionsma\u00dfnahmen (insb. Kirchstra\u00dfe, Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe). Die liquiden Mittel betragen zum Jahresende noch 486.000 \u20ac. F\u00fcr 2016 k\u00f6nnen folgende Punkte festgehalten werden: Die Steuer- und Geb\u00fchrens\u00e4tze bleiben konstant. Der Haushalt ist im Ergebnis- und Finanzhaushalt ausgeglichen. Das Haushaltsvolumen betr\u00e4gt 3.970.000 \u20ac in Einnahmen und Ausgaben. Die Investitionsausgaben belaufen sich auf 888.000 \u20ac. Die Investitionseinnahmen belaufen sich auf 448.000 \u20ac. Durch die hohe Investitionsausgaben entsteht in der Planung ein Haushaltsdefizit von 534.000 \u20ac. Das Defizit wird durch die Aufl\u00f6sung der liquiden Mittel von 486.000 \u20ac und die Aufnahme eines Zwischenfinanzierungskredites \u00fcber 48.000 \u20ac finanziert. Die Gemeinde ist nach wie vor schuldenfrei. Die Zwischenfinanzierung wurde vorsorglich eingeplant. Die tats\u00e4chliche Aufnahme soll in der Haushaltsausf\u00fchrung m\u00f6glichst vermieden werden. Wesentliche geplante Investitionen in 2016: Anschaffung eines neuen Traktors: 40.000 EUR Bauma\u00dfnahme K\u00fcche Kindertagesst\u00e4tte: 45.000 EUR Ausbau Kirchstra\u00dfe: 260.000 EUR Ausbau Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe: 260.000 EUR Umstellung der Stra\u00dfenbeleuchtung auf LED-Technik: 170.000 EUR Restaufwendungen f\u00fcr Fertigstellung der Kronenberghalle: 115.000 EUR Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft auf Empfehlung des Finanzausschusses die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan entsprechend dem vorgelegten Entwurf. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 4 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7C1490701100000%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7C1490701100000%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-87%7C1412910100015%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-87","number":"3","name":"1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2013\r\n2. 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Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten - Auf die Beachtung von \u00a7 22 GemO wird hingewiesen - Begr\u00fcndung: Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.10.2015 den Jahresabschluss eingehend gepr\u00fcft. Das Pr\u00fcfungsergebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der Beschlussvorlage beigef\u00fcgt. Bei der Pr\u00fcfung der Jahresrechnung ergaben sich keine Beanstandungen, es wurden f\u00fcr die Zukunft folgende Punkte angeregt: Auf einigen Zahlungsanordnungen fehlt die Unterschrift zur Best\u00e4tigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit. Auf die Vollst\u00e4ndigkeit w\u00e4re k\u00fcnftig zu achten. F\u00fcr die Auszahlung von Sicherheitseinbehalten nach Ablauf der Gew\u00e4hrleitungszeit gibt es keinen Auszahlungsbeleg im Abschlussjahr, da die Ursprungsanordnung aus einem fr\u00fcheren Jahr stammt und dort abgelegt ist. Hier soll k\u00fcnftig ein gesonderter Nachweis erfolgen. Nach Beurteilung des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses aufgrund der bei der Pr\u00fcfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Voraussetzungen der \u00a7\u00a7 112 und 113 GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen entsprechendes Bild der Verm\u00f6gens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grunds\u00e4tze ordnungsgem\u00e4\u00dfer Buchf\u00fchrung f\u00fcr Gemeinden vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie erg\u00e4nzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat gem\u00e4\u00df \u00a7 114 Abs. 1 GemO einstimmig die Feststellung des gepr\u00fcften Jahresabschlusses, die Entlastung des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten sowie die nachtr\u00e4gliche Genehmigung der \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte. Die Beschlussfassung hier\u00fcber hat gem\u00e4\u00df \u00a7 114 Abs.1 GemO getrennt zu erfolgen. Anlagen: Jahresabschluss Pr\u00fcfbericht des Rechnungspr\u00fcfungsausschuss Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Entlastung des B\u00fcrgermeisters und des Ortsb\u00fcrgermeisters sowie der Beigeordneten, soweit diese den B\u00fcrgermeister und den Ortsb\u00fcrgermeister vertreten haben. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 29.10.2015 durch: Meffert, Axel Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen In Vertretung Elke Stern Erste Beigeordnete Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 5 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 20.01.2016 TOP: 3 (\u00f6ffentlich) Betreff: 1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2013 2. Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten Gem\u00e4\u00df \u00a7 22 GemO r\u00fccken B\u00fcrgermeister Cyfka, Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann und Beigeordneter Hollinka ab. Beigeordneter Karst \u00fcbernimmt den Vorsitz. Beigeordneter Karst teilt mit, dass der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss in seiner Sitzung am 28.10.2015 den Jahresabschluss eingehend gepr\u00fcft hat. Bei der Pr\u00fcfung der Jahresrechnung ergaben sich keine Beanstandungen. Beschlussfassung: 1. Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Feststellung des Jahresabschlusses und stimmt den \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschlussfassung: 2. Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Entlastung des B\u00fcrgermeisters und des Ortsb\u00fcrgermeisters sowie der Beigeordneten, soweit diese den B\u00fcrgermeister und den Ortsb\u00fcrgermeister vertreten haben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 5 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7C1412910100015%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7C1412910100015%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-87%7C1412910100016%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-87","number":"4","name":"1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2014\r\n2. 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Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten - Auf die Beachtung von \u00a7 22 GemO wird hingewiesen - Begr\u00fcndung: Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 28.10.2015 den Jahresabschluss eingehend gepr\u00fcft. Das Pr\u00fcfungsergebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der Beschlussvorlage beigef\u00fcgt. Bei der Pr\u00fcfung der Jahresrechnung ergaben sich keine Beanstandungen, es wurden f\u00fcr die Zukunft folgende Punkte angeregt: Auf einigen Zahlungsanordnungen fehlt die Unterschrift zur Best\u00e4tigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit. Auf die Vollst\u00e4ndigkeit w\u00e4re k\u00fcnftig zu achten. Nach Beurteilung des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses aufgrund der bei der Pr\u00fcfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Voraussetzungen der \u00a7\u00a7 112 und 113 GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen entsprechendes Bild der Verm\u00f6gens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grunds\u00e4tze ordnungsgem\u00e4\u00dfer Buchf\u00fchrung f\u00fcr Gemeinden vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie erg\u00e4nzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat gem\u00e4\u00df \u00a7 114 Abs. 1 GemO einstimmig die Feststellung des gepr\u00fcften Jahresabschlusses, die Entlastung des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten sowie die nachtr\u00e4gliche Genehmigung der \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte. Die Beschlussfassung hier\u00fcber hat gem\u00e4\u00df \u00a7 114 Abs.1 GemO getrennt zu erfolgen. Anlagen: Jahresabschluss Pr\u00fcfbericht des Rechnungspr\u00fcfungsausschuss Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Entlastung des B\u00fcrgermeisters und des Ortsb\u00fcrgermeisters sowie der Beigeordneten, soweit diese den B\u00fcrgermeister und den Ortsb\u00fcrgermeister vertreten haben. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 29.10.2015 durch: Meffert, Axel Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen In Vertretung Elke Stern Erste Beigeordnete Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 6 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 20.01.2016 TOP: 4 (\u00f6ffentlich) Betreff: 1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2014 2. Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten Gem\u00e4\u00df \u00a7 22 GemO r\u00fccken B\u00fcrgermeister Cyfka, Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann und Erster Beigeordneter Hollinka ab. Ratsmitglied Metzt \u00fcbernimmt als \u00e4ltestes Ratsmitglied den Vorsitz. Ratsmitglied Metz teilt mit, dass der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss in seiner Sitzung am 28.10.2015 den Jahresabschluss eingehend gepr\u00fcft hat. Bei der Pr\u00fcfung der Jahresrechnung ergaben sich keine Beanstandungen. Beschlussfassung: 1. Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Feststellung des Jahresabschlusses und stimmt den \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschlussfassung: 2. Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Entlastung des B\u00fcrgermeisters und des Ortsb\u00fcrgermeisters sowie der Beigeordneten, soweit diese den B\u00fcrgermeister und den Ortsb\u00fcrgermeister vertreten haben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 6 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7C1412910100016%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7C1412910100016%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-87%7C1410401100017%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-87","number":"5","name":"Erweiterung/Umbau der K\u00fcche der Kita zur Essenszubereitung f\u00fcr die Betreuende Grundschule - Beschlussfassung zur Ausschreibung der K\u00fcche und der Nebenarbeiten","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/561","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-87%7C1410401100017%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_1410401100017_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-02-11","size":87998,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2015/BR/0017 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 20.01.2016 5 bereits beraten im: am: Betreff: Erweiterung/Umbau der K\u00fcche der Kita zur Essenszubereitung f\u00fcr die Betreuende Grundschule - Beschlussfassung zur Ausschreibung der K\u00fcche und der Nebenarbeiten Begr\u00fcndung: Zur Essenszubereitung f\u00fcr die Betreuende Grundschule und zur Verbesserung in der Kindertagesst\u00e4tte soll eine neue K\u00fccheneinrichtung angeschafft werden. Der Verbandsgemeinderat hatte in der Sitzung am 14.10.2015 beschlossen, die Einrichtung einer Mittagsverpflegung in der Grundschule Bretzenheim wie in Variante 2 a) beschrieben, vorzunehmen. Bei dieser Variante k\u00f6nnen nach einer Umr\u00fcstung der Ger\u00e4tschaften in der K\u00fcche der Kindertagesst\u00e4tte in eine professionelle K\u00fcche die zus\u00e4tzlichen Mittagessen zubereitet werden. Die Essen der Schule werden dann in Thermobeh\u00e4ltern mit einem Transportwagen in die Schule gefahren. Das Geschirr wird in der Kindertagesst\u00e4tte gesp\u00fclt. Essensreste und der zus\u00e4tzlich anfallende M\u00fcll werden \u00fcber bestehende Tonnen der Schule entsorgt. F\u00fcr die Kostenbeteiligung der Verbandsgemeinde f\u00fcr die Mitnutzung der neuen K\u00fcche der Kita wurde ein Haushaltsansatz von 18.000,00 \u20ac angesetzt. Der n\u00e4chste Schritt w\u00e4re, die Ausschreibung der K\u00fccheneinrichtung vorzunehmen. Auch m\u00fcssen einige Nebenarbeiten, wie z.B. die Anschlussarbeiten an Ver- und Entsorgungs-leitungen durch Fachkr\u00e4fte sowie die evtl. \u00c4nderung/Erg\u00e4nzung der Fliesen vorgenommen werden. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Ausschreibung der K\u00fcche und der Nebenarbeiten. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: durch: Siegel, Heike Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 7 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 20.01.2016 TOP: 5 (\u00f6ffentlich) Betreff: Erweiterung/Umbau der K\u00fcche der Kita zur Essenszubereitung f\u00fcr die Betreuende Grundschule - Beschlussfassung zur Ausschreibung der K\u00fcche und der Nebenarbeiten Seitens der Verbandsgemeinde als Tr\u00e4ger der Grundschule wurde Ende 2015 offiziell der Wunsch an die Ortsgemeinde als Tr\u00e4ger der Kindertagesst\u00e4tte herangetragen, ein warmes Mittagessen f\u00fcr die Grundsch\u00fcler der Betreuenden Grundschule in der Kindertagesst\u00e4tte zuzubereiten. Dieses Ansinnen wurde mehrfach \u00f6ffentlich bekanntgemacht und war Vertretern der Ortsgemeinde bekannt, da sowohl der Ortsb\u00fcrgermeister als auch zwei Ortsgemeinder\u00e4te der CDU und ein Ortsgemeinderatsmitglied der SPD im Verbandsgemeinderat und teilweise in den Aussch\u00fcssen der Verbandsgemeinde vertreten sind. Es war bislang immer wieder \u00f6ffentlich ge\u00e4u\u00dferter Wunsch der Ortsgemeinde, die Betreuende Grundschule in Bretzenheim mit einem warmen Mittagessen aufzuwerten und die gleichen Bedingungen wie in anderen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde herzustellen. Im Verbandsgemeinderat war man sich \u00fcber Parteigrenzen hinaus einig, dass dazu gr\u00f6\u00dfere Investitionen erforderlich sind, wenn eine K\u00fcche in der Grundschule eingebaut werden muss, um die hygienischen Vorgaben zu erf\u00fcllen. Deshalb wurde schon fr\u00fchzeitig der Plan diskutiert, ob eine Essenzubereitung in der Kindertagesst\u00e4tte m\u00f6glich ist. Die Bereitstellung eines warmen Essen \u00fcber einen Caterer sollte nur im Notfall in Erw\u00e4gung gezogen werden. Einigkeit bestand zwischen Ortsgemeinde und Verbandsgemeinde, dass dies mit der vorhandenen K\u00fcche der Kindertagesst\u00e4tte aus Kapazit\u00e4tsgr\u00fcnden keinesfalls machbar ist. Dazu wurde nach Besichtigung vergleichbarer K\u00fcchen von einem versierten K\u00fcchenplaner zusammen mit dem Kindertagesst\u00e4ttenpersonal ein K\u00fcchenplan erstellt. Es sollte die Aufgabe gel\u00f6st werden, die K\u00fcche so umzugestalten, dass durch eine Optimierung der Abl\u00e4ufe die Grundschulessen ohne Beeintr\u00e4chtigung des Ablaufs in der Kindertagest\u00e4tte mitgekocht werden k\u00f6nnen. Dazu wurde auch ein Kostenvoranschlag \u00fcber rund 35.000 EUR f\u00fcr eine neue K\u00fcche, die den heutigen Anforderungen und Anspr\u00fcchen gen\u00fcgt, eingeholt. Der Verbandsgemeinderat hatte in der Folge in der Sitzung am 14.10.2015 beschlossen, die Einrichtung einer Mittagsverpflegung in der Grundschule Bretzenheim wie beschrieben, voranzubringen. Der geplante Kostenbeitrag der Verbandsgemeinde wurde in der Haushaltssitzung vor Weihnachten 2015 beschlossen und soll laut Haushaltsansatz bei 18.000 EUR liegen. An den zus\u00e4tzlich anfallenden Personalkosten der Ortsgemeinde wird sich die Verbandsgemeinde ebenfalls beteiligen, wobei noch nicht gesagt werden kann, wie der Stellenschl\u00fcssel f\u00fcr eine zus\u00e4tzliche K\u00fcchenkraft aussieht. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass bei der Entscheidung beachtet werden muss, dass die K\u00fcche der Kindertagesst\u00e4tte seinerzeit als Teek\u00fcche geplant wurde und altersbedingt einige Abnutzungsspuren aufweise. Hinzu komme, dass die Kreisverwaltung im Rahmen einer turnusm\u00e4\u00dfigen K\u00fcchenbegehung im Sommer 2015 einige M\u00e4ngel festgestellt habe, die mit der Neueinrichtung der K\u00fcche abgestellt werden k\u00f6nnten. Man gehe von einem Kostenrahmen von insgesamt bis zu 45.000 EUR (K\u00fcche und Nebenarbeiten) aus. Wie viele Grundschulkinder letztlich an dem warmen Essen teilnehmen werden, k\u00f6nne noch nicht gesagt werden, da Bedarfszahlen noch nicht genannt werden k\u00f6nnen. Letztlich gibt Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann bei der Entscheidung auch zu bedenken, dass die Verantwortung der Gemeinde f\u00fcr die Bretzenheimer Kinder nicht mit dem Eintritt in die Grundschule ende und die Gemeinde auch \u00fcber die Verbandsgemeindeumlage an der Finanzierung der Grundschule und damit auch der Essenzubereitung beteiligt sei. Von der angedachten L\u00f6sung profitieren letztlich sowohl die Verbandsgemeinde aber auch die Ortsgemeinde finanziell, da in den n\u00e4chsten Jahren eine K\u00fcchenrenovierung in der Kindertagesst\u00e4tte anstehen w\u00fcrde. Dass ein frisch zubereitetes schmackhaftes Essen, das die Grundschulkinder aus der Kindertagesst\u00e4tte kennen, die Leistungsf\u00e4higkeit und Zufriedenheit der Grundsch\u00fcler erh\u00f6he, sollte nicht vergessen werden, so Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Ausschreibung der K\u00fcche und den Nebenarbeiten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 7 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7C1410401100017%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7C1410401100017%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-87%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-87","number":"6","name":"Sanierung der K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-87%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-02-11","size":7004,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 20.01.2016 TOP: 6 (\u00f6ffentlich) Betreff: Sanierung der K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe Gem\u00e4\u00df \u00a7 22 GemO r\u00fccken die Ratsmitglieder Dietz und Br\u00fcckner ab. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass sich der Bauausschuss ausf\u00fchrlich mit diesem Thema befasst hat und bittet nunmehr eine Ausschreibung f\u00fcr die Sanierung der K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe gem\u00e4\u00df der Empfehlung des Bauausschusses zu beschlie\u00dfen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Ausschreibung f\u00fcr die Sanierung der K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 8 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-87%7C1410401100018%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-87","number":"7","name":"Ausbau der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe (Teilbereich zwischen Herrmann-L\u00f6ns-Weg und Naheweinstra\u00dfe)-\r\nBeschlussfassung zur Ausbauvariante","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/562","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-87%7C1410401100018%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_1410401100018_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-02-11","size":86903,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2015/BR/0018 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 20.01.2016 7 bereits beraten im: am: Betreff:Ausbau der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe (Teilbereich zwischen Herrmann-L\u00f6ns-Weg und Naheweinstra\u00dfe)-Beschlussfassung zur Ausbauvariante Begr\u00fcndung: In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 23.07.2015 wurden die zwei Ausbauvarianten f\u00fcr die Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe bereits durch Frau Kaufmann vom Ing.-B\u00fcro Lenhard vorgestellt, jedoch noch kein Beschluss gefasst. Da der LBM Bad Kreuznach plant, die Fahrbahndecke der B 48 in der Ortsdurchfahrt Bretzenheim zu erneuern, wurde die Ortsgemeinde angefragt, ob ihrerseits Arbeiten anstehen. Daher soll nun der Beschluss zur Wahl der Ausbauvariante gefasst werden. Auszug aus der Niederschrift der OG-Ratssitzung vom 23.07.2015: \u201eFrau Kaufmann erl\u00e4utert kurz die beiden Entwurfsvarianten des Ausbaus der \u201eFreiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe\u201c. Es handelt sich dabei um das ca. 100 m lange Teilst\u00fcck von der Naheweinstra\u00dfe bis zum Hermann-L\u00f6ns-Weg. Es besteht die Empfehlung, die bisherige Art der Asphaltausf\u00fchrung beizubehalten mit einer Trennung von Fu\u00dfg\u00e4ngern und Kraftfahrzeugen. Die Variante 1 lehnt sich an die Bestandsbebauung mit abgesenkten Rundbordsteinen an. Die freien Fl\u00e4chen sollen bis zur Ausbaugrenze fortgef\u00fchrt werden. Die Variante 1 sieht eine komplette Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege vor. Die Variante 2 lehnt sich an den Ausbau der Winzenheimer Stra\u00dfe an, mit einem h\u00f6hengleichen Ausbau der Fahrbahn und Gehwege. Da die Fahrbahn im mittleren Bereich optisch noch gut aussieht, k\u00f6nnte sie bis auf den Einm\u00fcndungsbereich der B 48 verbleiben. Im Falle dieser Vorgehensweise m\u00fcsste vorab eine Bohrkernuntersuchung pr\u00fcfen, ob der vorhandene Ausbau ausreicht. Um ein h\u00f6hengleiches Niveau zu erzielen, w\u00fcrde die neue Asphaltdecke ca. 6 cm h\u00f6her eingebracht, was optisch jedoch nicht in Erscheinung tritt. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann macht auf die eingezeichneten Parkpl\u00e4tze aufmerksam, die genaue Position ist allerdings noch nicht endg\u00fcltig entschieden. Die Kosten f\u00fcr Variante 1 werden max.190.000 Euro brutto ohne die Kosten einer m\u00f6glichen Teerbelastung gesch\u00e4tzt. Die Kosten der Variante 2 mit einem Verbleib eines Teiles der vorhandenen Fahrbahndecke belaufen sich auf ca. 170.000 Euro brutto. Es ist auch m\u00f6glich, die beiden Varianten zu kombinieren. Die lichttechnische Berechnung wird auch hier eine genaue Position der Stra\u00dfenbeleuchtung ergeben und in der Summe evtl. eine Lampe mehr erfordern.\u201c Auf Anfrage bei Frau Kaufmann hat die Bohrkernuntersuchung ergeben, dass der vorhandene Aufbau ausreichend ist. Es w\u00e4re also m\u00f6glich, die Fahrbahn zu belassen und mit einer Asphaltdeckschicht zu \u00fcberziehen und nur die Gehwege und Rinnenanlage neu herzustellen. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat ber\u00e4t und beschlie\u00dft, welche Ausbauvariante zur Ausf\u00fchrung kommen soll. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 11.01.2016 durch: Siegel, Heike Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x 10 6 1 I II III IV V Anlage: 9 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 20.01.2016 TOP: 7 (\u00f6ffentlich) Betreff: Ausbau der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe (Teilbereich zwischen Herrmann-L\u00f6ns-Weg und Naheweinstra\u00dfe)-Beschlussfassung zur Ausbauvariante Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass der LBM beabsichtigt die Naheweinstra\u00dfe (B48) vom Kreisel \u201eIn den zehn Morgen\u201c bis Eingang Langenlonsheim zu sanieren. Es sollen die Deckschicht und die Stra\u00dfeneinl\u00e4ufe erneuert werden. Diese Ma\u00dfnahmen sollen m\u00f6glichst w\u00e4hrend den Sommerferien stattfinden und ca. 2 Wochen dauern. Im Zuge dieser Ma\u00dfnahme war erwogen worden, den Ausbau des oberen Teils der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe gleichzeitig durchzuf\u00fchren. Zwischenzeitlich wurde jedoch nach R\u00fccksprache mit dem LBM und dem Ingenieurb\u00fcro IBU dieser Plan aufgegeben, da keine Synergieeffekte zu erwarten sind. Trotzdem soll bereits heute \u00fcber die Ausbauvariante entschieden werden, damit z\u00fcgig mit der Bauma\u00dfnahme begonnen werden kann, sobald der Bau des Feuerwehrhauses die Ma\u00dfnahme zul\u00e4sst. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann stellt die bereits ver\u00f6ffentlichten Varianten vor. Aus der Bev\u00f6lkerung kamen keine Anregungen. Bei allen Varianten wird die Fahrbahndecke bitumin\u00f6s erneuert und die Gehwege mit Pflaster belegt. W\u00e4hrend sich die Variante 1 an die Bestandsbebauung mit Rundbordsteinen und einem erh\u00f6hten Gehweg anlehnt, lehnt sich die Variante 2 an den Ausbau der Winzenheimer Stra\u00dfe an, d.h. mit einem h\u00f6hengleichen Ausbau der Fahrbahn und Gehwege mit einer Wasserrinne. In diesem Fall k\u00f6nnte der bisherige Unterbau der Stra\u00dfe verbleiben, da dieser noch die ausreichende Tragf\u00e4higkeit besitzt. Die Ma\u00dfnahme unter Beibehaltung des Fahrbahnuntergrundes k\u00f6nnte zu einer Kosteneinsparung von rund 20.000 EUR f\u00fchren. Im Rat wurde die Verkehrssicherheit eines h\u00f6hengleichen Gehweges wie in der Winzenheimer Stra\u00dfe diskutiert. Des Weiteren gab es Einw\u00e4nde hinsichtlich des Belassens des Untergrundes, da mit nachtr\u00e4glichen Senkungen gerechnet wird. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Ausbauvariante 2 b (Erhalt des Fahrbahnuntergrundes und h\u00f6hengleichen Gehwegs mit einer Pflasterrinne entsprechend des Ausbaus der Winzenheimer Stra\u00dfe) Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen daf\u00fcr 6 Stimmen dagegen 1 Enthaltung I II III IV V Anlage: 9 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7C1410401100018%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7C1410401100018%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-87%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-87","number":"8","name":"\u00dcberplanung Friedhof - Beschlussfassung zur Ausschreibung des Planes","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-87%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_zt_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-02-11","size":7388,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 20.01.2016 TOP: 8 (\u00f6ffentlich) Betreff: \u00dcberplanung Friedhof - Beschlussfassung zur Ausschreibung des Planes Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass in der Friedhofsausschusssitzung Einigkeit dar\u00fcber herrschte, dass der Friedhof komplett \u00fcberplant werden solle, damit k\u00fcnftige Bauma\u00dfnahmen sich an einem zukunftsf\u00e4higen Konzept orientieren k\u00f6nnen. Ratsmitglied Dietz bem\u00e4ngelt, dass kein Protokoll \u00fcber die Friedhofsausschusssitzung vorliegt (nachtr\u00e4gliche Anmerkung: jedes Ratsmitglied hat eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Friedhofsausschusses am 22.11.2015 erhalten). Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, die Vergabe einer \u00dcberplanung auszuschreiben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 10 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7Czt_2%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7Czt_2%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-87%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-87","number":"9","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2016-OGBRETZ-87%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_8_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2016-02-11","size":71779,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 20.01.2016 TOP: 9 (\u00f6ffentlich) Betreff: Mitteilungen und Anfragen Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass dringend Wohnraum f\u00fcr die Unterbringung von Fl\u00fcchtlingen ben\u00f6tigt wird. In der Verbandsgemeinde sind derzeit (Stand Januar 2016) 121 Fl\u00fcchtlinge zu betreuen. Davon sind 71 Fl\u00fcchtlinge in der Verbandsgemeinde und 50 Fl\u00fcchtlinge in Hotels in Bad Kreuznach untergebracht. In der derzeitigen Fl\u00fcchtlingssituation unter Ber\u00fccksichtigung einer weiterhin hohen Zuweisung von Fl\u00fcchtlingen an den Kreis und die Verbandsgemeinden muss damit gerechnet werden, dass dem Kreis Bad Kreuznach monatlich 200 Fl\u00fcchtlinge zugeteilt werden. Davon werden jeweils 10 % also ca. 20 Fl\u00fcchtlinge auf die Verbandsgemeinde Langenlonsheim verteilt. Die Verbandsgemeinde beabsichtigt, k\u00fcnftig die Fl\u00fcchtlinge der Einwohnerzahl entsprechend auf die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde zu verteilen. Auf die Ortsgemeinde Bretzenheim werden damit monatlich ca. 20 %, also 3 \u2013 4 Fl\u00fcchtlinge verteilt. Aus diesem Grunde wird dringend Wohnraum gesucht. Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Mietnotstandes es zu Zwangseinweisungen seitens der Verbandsgemeindeverwaltung kommen k\u00f6nne. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann ruft daher alle Ratsmitglieder auf, entsprechend Werbung f\u00fcr die Vermietung von Wohnraum an die Verbandsgemeinde zu machen und Leerstand mitzuteilen, damit die Eigent\u00fcmer seitens der Verbandsgemeinde angeschrieben werden k\u00f6nnen. B\u00fcrgermeister Cyfka teilt mit, dass der Verbandsgemeinde die Fl\u00fcchtlinge zugewiesen werden und die Verwaltung diese entsprechend auf die Ortsgemeinden verteilen muss. Sollte kein privater Wohnraum vorhanden sein, m\u00fcssen notfalls \u00f6ffentliche Geb\u00e4ude wie die Kronenberghalle oder das Feuerwehrhaus belegt werden. Sollte Wohnraum l\u00e4nger leer stehen und privat nicht genutzt werden, k\u00f6nne eine gesetzliche Zwangszuweisung per Bescheid festgelegt werden. Die Verbandsgemeinde tritt als Mieter der Wohnung auf. Evtl. Sch\u00e4den werden reguliert. Er bittet dringend, leeren Wohnraum der Verbandsgemeinde bzw. dem Ortsb\u00fcrgermeister zu melden. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann informiert, dass der Zuschuss f\u00fcr die energetische Sanierung der Stra\u00dfenbeleuchtung (LED) beantragt wurde. Der Bewilligungsbescheid ist noch nicht ergangen. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass wie schon erw\u00e4hnt, w\u00e4hrend der Sommerferien die Naheweinstra\u00dfe saniert wird. Der Verkehr wird weitr\u00e4umig umgeleitet und die Bauma\u00dfnahme soll in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Die Bauma\u00dfnahme wird ungef\u00e4hr 2 Wochen dauern. Er weist schon heute darauf hin, dass es zu erheblichen Verkehrseinschr\u00e4nkungen kommen wird. Es werde zeitnah informiert. I II III IV V Anlage: 11 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7C8%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2016-OGBRETZ-87%7C8%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-87%7Czt_0%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-87","number":"10","name":"Grundst\u00fccksangelegenheit\r\n- Verkauf des Grundst\u00fccks gegen\u00fcber Einfahrt Weingut Montigny an diesen","public":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-87%7Czt_4%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-87","number":"11","name":"Entscheidung \u00fcber das gemeindliche Einvernehmen gem. \u00a7 36 BauGB","public":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2016-OGBRETZ-87%7C1008%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2016-OGBRETZ-87","number":"12","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-85","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"10. 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Sitzung des Ortsgemeinderates Bretzenheim lade ich ein f\u00fcr Mittwoch, 16.09.2015, 20:00 Uhr, Wein- und Kulturzentrum, Gro\u00dfe Str. 12. Tagesordnung: \u00d6ffentlicher Teil: 1. Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. Entscheidung \u00fcber die Herausgabe einer Dorfchronik 3. Entscheidung und/oder Er\u00f6rterung \u00fcber die Aus\u00fcbung eines Vorkaufsrechts im Gebiet Heideparker Hof 4. Satzung \u00fcber die Aufhebung der Ver\u00e4nderungssperre 5. Mitteilungen und Anfragen Nicht\u00f6ffentlicher Teil: 6. Entscheidung und Vergabe der Arbeiten \u00fcber die Sanierung der Sandsteinmauern an der Gartenstra\u00dfe und am Alten Amtshaus 7. Personalangelegenheiten 8. Vergabe des Drucks der Dorfchronik 9. Mitteilungen und Anfragen Die Sitzungen finden grunds\u00e4tzlich im 1. OG statt. Sollten gehbehinderte Zuschauer, die keine Treppen gehen k\u00f6nnen, an der Sitzung teilnehmen wollen, ist dies mindestens 5 Tage vor der Sitzung der Ortsgemeindeverwaltung anzuzeigen Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen Thomas Gleichmann Ortsb\u00fcrgermeister\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2015-OGBRETZ-85","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2015-OGBRETZ-85","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-85%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-85","number":"1","name":"Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde)","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-85%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_47_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-09-29","size":6421,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 16.09.2015 TOP: 1 (\u00f6ffentlich) Betreff: Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegen keine schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) vor. I II III IV V Anlage: 3 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-85%7C47%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-85%7C47%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-85%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-85","number":"2","name":"Entscheidung \u00fcber die Herausgabe einer Dorfchronik","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-85%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-09-29","size":66332,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 16.09.2015 TOP: 2 (\u00f6ffentlich) Betreff: Entscheidung \u00fcber die Herausgabe einer Dorfchronik Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass der Ehrenb\u00fcrger Hans Schneider die Dorfchronik, wie vom Ortsgemeinderat gew\u00fcnscht, fertiggestellt hat. Er bittet den Rat, positiv \u00fcber den Druckauftrag zu entscheiden. Die prognostizierten Druckkosten konnten durch die intensive Arbeit von Herrn Schneider sehr stark gesenkt werden, da Herr Schneider die Layoutarbeiten komplett in Eigenleistung erstelle. Die Dorfchronik kann mit den veranschlagten Haushaltsmittel sowie mit einer gro\u00dfz\u00fcgigen Spende der Landfrauen der Ortsgemeinde Bretzenheim in H\u00f6he von 4.000,-- \u20ac finanziert werden. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat entscheidet \u00fcber den Druck der Dorfchronik. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 4 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-85%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-85%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-85%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-85","number":"3","name":"Entscheidung und/oder Er\u00f6rterung \u00fcber die Aus\u00fcbung eines Vorkaufsrechts im Gebiet \"Heideparker Hof\"","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-85%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-09-29","size":70151,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 16.09.2015 TOP: 3 (\u00f6ffentlich) Betreff: Entscheidung und/oder Er\u00f6rterung \u00fcber die Aus\u00fcbung eines Vorkaufsrechts im Gebiet Heideparker Hof Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann gibt bekannt, dass der erste Kaufvertrag \u00fcber ein Grundst\u00fcck des \u201eHeideparker Hofs\u201c vorliegt und die Ortsgemeinde \u00fcber das gemeindliche Vorkaufsrecht entscheiden m\u00fcsse. Da die Frage, ob ein Vorkaufsrecht besteht, f\u00fcr ihn sehr schwer zu beantworten sei, habe er um Rat bei der Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltung nachgesucht. Die Kreisverwaltung habe nicht geantwortet. Mit der Verbandsgemeindeverwaltung sei er mittlerweile der Auffassung, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht nicht best\u00fcnde. Die Frage sei von besonderem Interesse, da zu pr\u00fcfen sei, ob das Vorkaufsrecht zur Verbreiterung des Wirtschaftsweges auf dem Gebiet des Heideparker Hofes genutzt werden k\u00f6nne. Der zur Erschlie\u00dfung heranzuziehende Wirtschaftsweg durch das Gel\u00e4nde des Heideparker Hofes hat im mittleren Bereich lediglich eine Breite von 4 m. Auch die offensichtlich von dem Eigent\u00fcmer und Investor geplante Privatstra\u00dfe zur Erschlie\u00dfung des Heideparker Hofes sehe nur eine Stra\u00dfenbreite von 4 m vor. Aus seiner Sicht ist eine solche geringe Breite \u00e4u\u00dferst problematisch, da ein Fahrzeugbegegnungsverkehr nicht bzw. nur schlecht m\u00f6glich sei. Hinzu komme, dass der Abfallwirtschaftsbetrieb und das Entsorgungsunternehmen Veolia auf seine Anfrage hin mitgeteilt h\u00e4tten, dass ein Befahren von Stra\u00dfen solcher Breite voraussichtlich nicht in Betracht k\u00e4me. Deswegen sei voraussichtlich die Frage zu kl\u00e4ren, wo die M\u00fclltonnen am Leerungstag abgestellt werden k\u00f6nnen. Die Anfrage von Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann an den Kreisfeuerwehrinspekteur, ob Feuerwehrfahrzeuge solch schmale Stra\u00dfen problemlos anfahren k\u00f6nnten, wurde bislang nicht beantwortet. Aus Sicht von Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann sei daher die verkehrsm\u00e4\u00dfige Erschlie\u00dfung des Gebietes fraglich. Eine Ausbaubreite der Stra\u00dfen/Wege von 6 m w\u00e4re w\u00fcnschenswert, k\u00f6nne jedoch \u00fcber das gesetzliche Vorkaufsrecht nicht erreicht werden. \u00dcber die Frage der Erschlie\u00dfung entscheide letztlich die Kreisverwaltung nach Anh\u00f6rung der Ortsgemeinde. Das gemeindliche Einvernehmen k\u00f6nne aus heutiger Sicht nicht erteilt werden. Dies nahm der Ortsgemeinderat zur Kenntnis und empfahl, beim Eigent\u00fcmer der Grundst\u00fccke zwischen Wirtschaftsweg und Naheweinstra\u00dfe anzufragen, ob dieser der Ortsgemeinde einen Teil seines Grundbesitzes zur Verbreiterung des Wirtschaftsweges anbieten w\u00fcrde. I II III IV V Anlage: 5 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-85%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-85%7Czt_1%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/stanl%7Cni_2015-OGBRETZ-85%7Czt_1%7C1%7C20150908145807_zt_1_1.pdf","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Entscheidung und/oder Er\u00f6rterung \u00fcber die Aus\u00fcbung eines Vorkaufsrechts im Gebiet Heideparker Hof","fileName":"20150908145807_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","size":306892,"accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2015-OGBRETZ-85%7Czt_1%7C1%7C20150908145807_zt_1_1.pdf","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2015-OGBRETZ-85%7Czt_1%7C1%7C20150908145807_zt_1_1.pdf"}]},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-85%7C1411808100010%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-85","number":"4","name":"Satzung \u00fcber die Aufhebung der Ver\u00e4nderungssperre","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/424","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-85%7C1411808100010%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_1411808100010_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-09-29","size":81758,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2015/BR/0010 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 16.09.2015 4 bereits beraten im: am: Ortsgemeinderat 23.07.2015 Betreff: Satzung \u00fcber die Aufhebung der Ver\u00e4nderungssperre Begr\u00fcndung: -Auf die Beachtung des \u00a7 22 der Gemeindeordnung wird hingewiesen- Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 23.07.2015 einstimmig beschlossen, das Bebauungsplanverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet \u201eHeideparker Hof\u201c aufzuheben, sowie die Ver\u00e4nderungssperre aufzuheben. Gibt eine Gemeinde nach dem Erlass einer Ver\u00e4nderungssperre die zu sichernde Planung auf, entf\u00e4llt das erforderliche Sicherungsbed\u00fcrfnis und damit eine der Voraussetzungen f\u00fcr den Erlass der Ver\u00e4nderungssperre. In einem solchen Fall schreibt \u00a7 17 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) vor, dass die Gemeinde die Ver\u00e4nderungssperre aufzuheben hat. Die Sperre verliert nicht von Rechts wegen, mit dem entfallen der Voraussetzung, ihre Rechtskraft sonder nur durch einen ausdr\u00fccklichen Aufhebungsakt. Der Entwurf der Satzung \u00fcber die Aufhebung der Satzung \u00fcber den Erlass einer Ver\u00e4nderungssperre sowie der Satzung \u00fcber die Verl\u00e4ngerung der Geltungsdauer der bestehenden Ver\u00e4nderungssperre ist der Beschlussvorlage beigef\u00fcgt. Anlage Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Aufhebung der Satzung \u00fcber den Erlass einer Ver\u00e4nderungssperre vom 19.12.2012 und der Satzung \u00fcber die Verl\u00e4ngerung der Geltungsdauer der bestehenden Ver\u00e4nderungssperre vom 09.12.2014 f\u00fcr das Teilgebiet \u201eHeideparker Hof\u201c, sowie den Erlass der beigef\u00fcgten Satzung. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 31.08.2015 durch: Hermes, Yvonne Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen In Vertretung Erste Beigeordnete Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 16.09.2015 TOP: 4 (\u00f6ffentlich) Betreff: Satzung \u00fcber die Aufhebung der Ver\u00e4nderungssperre Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Aufhebung der Satzung \u00fcber den Erlass einer Ver\u00e4nderungssperre vom 19.12.2012 und der Satzung \u00fcber die Verl\u00e4ngerung der Geltungsdauer der bestehenden Ver\u00e4nderungssperre vom 09.12.2014 f\u00fcr das Teilgebiet \u201eHeideparker Hof\u201c, sowie den Erlass der beigef\u00fcgten Satzung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 6 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-85%7C1411808100010%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-85%7C1411808100010%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-85%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-85","number":"5","name":"Spendenannahme","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-85%7Czt_3%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_zt_3_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-09-29","size":65627,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 16.09.2015 TOP: 5 (\u00f6ffentlich) Betreff: Spendenannahme Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass eine Spende von den Bretzenheimern Landfrauen in H\u00f6he von 4.000,-- \u20ac vorliegt. Sie soll speziell f\u00fcr die Herausgabe der Dorfchronik verwendet werden. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat nimmt die Spende an. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Des Weiteren liegt eine Spende vom Schaustellerbetrieb Gerd Modes in H\u00f6he von 150,-- \u20ac vor, welche dem Kindergarten zukommen soll. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat nimmt die Spende an. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 7 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-85%7Czt_3%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-85%7Czt_3%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-85%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-85","number":"6","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-85%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_8_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-09-29","size":70396,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 16.09.2015 TOP: 6 (\u00f6ffentlich) Betreff: Mitteilungen und Anfragen Die n\u00e4chste Ratssitzung findet am 04.11.2015 um 20.00 Uhr im Wein- und Kulturzentrum statt. Am 17.09.2015, 16.00 Uhr, findet der Spatenstich beim Feuerwehrhaus statt. Aufgrund von gro\u00dfen Gr\u00e4berfunden verz\u00f6gert sich der Bau. In der Zeit vom 01.10.-11.10.2015 findet die 25. Kulturwoche der Verbandsgemeindeverwaltung statt. Anl\u00e4sslich dieser Kulturwoche wird am 07.10.2015 ein \u00f6ffentlicher Dialog \u00fcber die Vor- und Fr\u00fchgeschichte Bretzenheim zwischen dem Historiker Hans Schneider und Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann gef\u00fchrt. Au\u00dferdem wird der Leiter des Dokumentationszentrums f\u00fcr das Kriegsgefangenenlager Wolfgang Spietz einen Vortrag \u00fcber das ehemalige Kriegsgefangenenlager halten. Im Anschluss daran k\u00f6nnen die Dokumentationsstelle des Kriegsgefangenenlagers und das neu eingerichtete Museum der Fr\u00fchgeschichte besucht werden. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die schadhaften B\u00e4ume im Naturschutzgebiet Nahe nach der erfolgten Begutachtung in Zusammenarbeit mit der SGD in Koblenz im Winter geschnitten bzw. gef\u00e4llt werden. Hinsichtlich des Verfahrensstands der Schlie\u00dfung der Br\u00fccke \u00fcber den Guldenbach in H\u00f6he der Eremitage teilt Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann mit, dass er die Ortsgemeinde Guldental gebeten habe, sich zu der Verlegung des Fahrradweges zu \u00e4u\u00dfern, da ein gro\u00dfer Teil des Weges auf Guldentaler Gemarkung liegt. Die prognostizierten Kosten liegen bei 25.000 \u20ac. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann informiert \u00fcber die Deichbauma\u00dfnahmen. Ab Herbst 2015 soll mit den umfangreichen Pflanzarbeiten begonnen werden. Diese werden ca. ein dreiviertel Jahr in Anspruch nehmen. Des Weiteren soll ein \u00d6koring f\u00fcr Rinder und Schafe aufgebaut werden. Gleichzeitig soll der Radverkehr wieder freigegeben werden. Am 27.09.2015 wird die Vital-Tour (Premiumwanderweg) in der Verbandsgemeindeverwaltung offiziell \u00fcbergeben. In diesem Zusammenhang sollen auch die Bretzenheimer Wanderwege \u00fcberarbeitet und entsprechend ausgestattet bzw. ausgeschildert werden. Hierzu hat ein B\u00fcrger seine tatkr\u00e4ftige Hilfe angeboten, die die Gemeinde dankbar annehme. I II III IV V Anlage: 8 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-85%7C8%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-85%7C8%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-85%7C1410709100012%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-85","number":"7","name":"Entscheidung und Vergabe der Arbeiten \u00fcber die Sanierung der Sandsteinmauern an der Gartenstra\u00dfe und am Alten Amtshaus","public":false,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/443"},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-85%7C1412508100011%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-85","number":"8","name":"Personalangelegenheiten","public":false,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/430"},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-85%7Czt_2%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-85","number":"9","name":"Vergabe des Drucks der Dorfchronik","public":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-85%7Czt_4%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-85","number":"10","name":"Bauangelegenheiten","public":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-85%7C1008%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-85","number":"11","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-84","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"9. 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Sitzung des Ortsgemeinderates Bretzenheim lade ich ein f\u00fcr Donnerstag, 23.07.2015, 20:00 Uhr, Wein- und Kulturzentrum, Gro\u00dfe Str. 12. Tagesordnung: \u00d6ffentlicher Teil: 1. Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. Aufstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet Heideparker Hof a) Beschlussfassung \u00fcber die w\u00e4hrend der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen b) Ggfs. Beschlussfassung als Satzung 3. 5. \u00c4nderung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet Am Karlshof - In den Schildweiden - Im Dorf a) Beschlussfassung \u00fcber die w\u00e4hrend der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen b) Beschlussfassung als Satzung 4. Ausbau der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe (Teilabschnitt) und der Kirchstra\u00dfe; Vorstellung der Entwurfsplanung 5. \u00c4nderung der Geb\u00fchrensatzung WKZ, Kronenberghalle und Friedhof 6. Entscheidung \u00fcber die R\u00fcckzahlung von Kitageb\u00fchren f\u00fcr die Dauer des Streiks 7. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnlichen Zuwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7 94 Abs. 3 GemO 8. Mitteilungen und Anfragen Nicht\u00f6ffentlicher Teil: 9. Umstellung der Stra\u00dfenbeleuchtung auf LED-Technik, Auftragsvergabe der Planung 10. Mitteilungen und Anfragen Die Sitzungen finden grunds\u00e4tzlich im 1. Obergeschoss statt. Sollten gehbehinderte Zuschauer, die keine Treppen gehen k\u00f6nnen, an der Sitzung teilnehmen wollen, ist dies mindestens 5 Tage vor der Sitzung der Ortsgemeindeverwaltung anzuzeigen. Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen Thomas Gleichmann Ortsb\u00fcrgermeister\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2015-OGBRETZ-84","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2015-OGBRETZ-84","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-84%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-84","number":"1","name":"Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde)","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-84%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_47_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-08-10","size":6842,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 23.07.2015 TOP: 1 (\u00f6ffentlich) Betreff: Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann liegt eine Anfrage von Herrn Jens Fink vor, in der \u00fcber den Umgang mit invasiven (eingeschleppten) Pflanzen innerhalb der Ortsgemeinde nachgefragt wird. Als Beispiele sind genannt, der japanische Staudenkn\u00f6terich, die Herkulesstaude oder das dr\u00fcsige Springkraut. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann wird sich \u00fcber diese Pflanzen erkundigen und die weitere Vorgehensweise kl\u00e4ren. I II III IV V Anlage: 3 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-84%7C47%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-84%7C47%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-84%7C1411006100006%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-84","number":"2","name":"Aufstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet \"Heideparker Hof\"\r\na) Beschlussfassung \u00fcber die w\u00e4hrend der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen\r\nb) Ggfs. Beschlussfassung als Satzung","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/375","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-84%7C1411006100006%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_1411006100006_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-08-11","size":183603,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2015/BR/0007 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 23.07.2015 2 bereits beraten im: am: Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet Heideparker Hof a) Beschlussfassung \u00fcber die w\u00e4hrend der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen b) Ggfs. Beschlussfassung als Satzung Begr\u00fcndung: -Auf die Beachtung des \u00a7 22 der Gemeindeordnung wird hingewiesen- Das Gebiet des \u201eHeideparker Hofes\u201c kann auch ohne die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes (\u00a7 30 Abs. 1 BauGB) heute schon bebaut werden. Zul\u00e4ssig sind Bauvorhaben nach \u00a7 34 BauGB, die sich nach Art und Ma\u00df der baulichen Nutzung, der Bauweise und der \u00fcberbauten Grundst\u00fccksfl\u00e4che in die Eigenart der n\u00e4heren Umgebung einf\u00fcgen und deren Erschlie\u00dfung gesichert ist. Damit eine zul\u00e4ssige Bebauung und Erschlie\u00dfung nicht der Einzelfallpr\u00fcfung nach \u00a7 34 BauGB \u00fcberlassen bleibt, sieht sich die Gemeinde in der Pflicht, mit einem Mindestma\u00df an Regelungen eine Rahmenstruktur aufzustellen, mit der sich das Gebiet des \u201eHeideparker Hofes\u201c in das d\u00f6rflich gepr\u00e4gte Bild Bretzenheims eingliedern kann. Aufgrund dessen hat der Ortsgemeinderat in seiner letzten Sitzung am 28.01.2015 beschlossen, dass sich dieses Gebiet im Rahmen eines einfachen Bebauungsplanes (\u00a7 30 Abs. 3 BauGB) im Rahmen der Umgebungsbebauung gem. \u00a7 34 BauGB entwickeln soll. a) Beschlussfassung \u00fcber die w\u00e4hrend der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen Auf Beschluss des Ortsgemeinderates vom 28.01.2015 wurde der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes nebst Begr\u00fcndung und Artenschutzpr\u00fcfung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats, in der Zeit vom 18.05.2015 bis einschlie\u00dflich 18.06.2015 \u00f6ffentlich ausgelegt. Hierauf wurde durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde, Ausgabe vom 08.05.2015, hingewiesen. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 13.05.2015 hier\u00fcber informiert, mit dem Hinweis, dass w\u00e4hrend dieser Frist die M\u00f6glichkeit besteht, eine Stellungnahme zur beabsichtigten Planung vorzubringen. In dieser Zeit gingen seitens der B\u00fcrgerschaft sowie seitens der Beh\u00f6rden und Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange Stellungnahmen ein. Planerin, Frau Dipl.-Ing. Simic hat hierzu Beschlussempfehlungen ausgearbeitet, welche dem Gemeinderat als Entscheidungshilfe f\u00fcr die Abw\u00e4gung gem. \u00a7 1 Abs. 7 BauGB dienen sollen. Der Ortsgemeinderat w\u00e4gt die \u00f6ffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet \u00fcber die vorliegenden Stellungnahmen im Einzelnen. /2 -2- b) Ggfs. Beschlussfassung als Satzung Alternative 1: Der Ortsgemeinderat ber\u00e4t und beschlie\u00dft, dass wenn sich der Bebauungsplanentwurf \u00e4ndern sollte, diesen erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen. Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft f\u00fcr diesen Fall, die Frist f\u00fcr die Auslegung und Einholung der Stellungnahmen auf 2 Wochen zu verk\u00fcrzen sowie, dass Stellungnahmen nur zu den ge\u00e4nderten Teilen abgegeben werden k\u00f6nnen. Alternative 2: Sofern die Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die vorgebrachten Stellungnahmen nicht zu einer \u00c4nderung des Planes f\u00fchren, beschlie\u00dft der Ortsgemeinderat den Bebauungsplan f\u00fcr das Teilgebiet \u201eHeideparker Hof\u201c gem \u00a7 10 BauGB als Satzung. Der Entwurf der Satzung ist der Beschlussvorlage beigef\u00fcgt. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat fasst die in der Beschlussvorlage aufgef\u00fchrten Beschl\u00fcsse. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 10.06.2015 durch: Hermes, Yvonne Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 4 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 23.07.2015 TOP: 2 (\u00f6ffentlich) Betreff: Aufstellung eines Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet Heideparker Hof a) Beschlussfassung \u00fcber die w\u00e4hrend der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen b) Ggfs. Beschlussfassung als Satzung Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann macht auf die Tischvorlage einer Aufstellung der vorgebrachten Stellungnahmen aufmerksam und gibt das Wort an die Architektin Frau Simic weiter. Frau Simic fasst die vorliegenden Stellungnahmen zusammen. Sie geht kurz auf die vorgetragenen Bedenken der Eheleute Christian ein. Demnach ist der vorliegende Entwurf eines einfachen Bebauungsplanes mit dem BauGB nicht zu vereinbaren, da sich das gesamte Planungsgebiet im Alleineigentum von zwei Personen befindet. \u00c4hnliche Bedenken liegen auch seitens der Kreisverwaltung vor, die auf Grund der Gr\u00f6\u00dfe des Gebietes keine pr\u00e4gende und ma\u00dfstabbildende Umgebung f\u00fcr die angrenzende Bebauung sieht. Ein einfacher Bebauungsplan sei als Steuerungsinstrument f\u00fcr die vorhandene st\u00e4dtebauliche Situation nicht geeignet. Unklar ist auch die weitere Nutzung des Heideparker Hofes. Hier liegen verschiedene Optionen vor, die von der Errichtung von Wohngeb\u00e4uden bei Nutzungs\u00e4nderung der Reithalle zur Lagerhalle, als auch von der Errichtung von Wohngeb\u00e4uden bei gleichzeitigem Abriss der Reithalle ausgehen. Die Empfehlung der Kreisverwaltung lautet, den vorliegenden Bebauungsplanentwurf nicht als Satzung zu beschlie\u00dfen. Nach Vorlage konkreter Entwicklungsabsichten bez\u00fcglich des bestehenden Reiterhofes und unter Mitwirkung der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer kann die Bebaubarkeit des Areals im Zuge der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes untersucht und festgesetzt werden. Das Abwasserwerk Langenlonsheim lehnt eine Erschlie\u00dfung ab. Nach ihrer Darstellung sind fachliche Planungen und finanzielle Investitionen erforderlich, um einen Anschluss an die \u00f6ffentliche Versorgung zu erm\u00f6glichen. Weitere Stellungnahmen gehen auch auf die Verkehrsanbindung an die B 48 ein, hier werden Gutachten erforderlich. Ein weiterer Punkt sind der Umgang mit m\u00f6glichen Altlasten und ihre Bewertung. Aus naturschutzfachlicher Sicht besitzt das Areal eine geringe Wertigkeit, allerdings wird auch hier ein Artenschutzgutachten gefordert. Grunds\u00e4tzlich sieht Frau Simic die Aufstellung eines Bebauungsplanes als problematisch, da es keine Planungssicherheit wegen des Reiterhofes gibt. Weiterhin besteht noch das Problem der Bodenlasten und des zugesch\u00fctteten Kellers, was noch genauer zu pr\u00fcfen w\u00e4re. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann verliest folgende Beschlussempfehlung der Verwaltung: \u201eNach Art. 28 Abs. 2 GG besitzt die Gemeinde die durch die Verfassung gesch\u00fctzte Planungshoheit, im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich \u00fcber die st\u00e4dtebauliche Entwicklung ihres Gemeindegebietes zu entscheiden. Die Gemeinden m\u00fcssen dabei Bauleitpl\u00e4ne aufzustellen, sobald und soweit es f\u00fcr die st\u00e4dtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitpl\u00e4nen und st\u00e4dtebaulichen Satzungen besteht jedoch kein Anspruch. Eine Planungspflicht besteht grunds\u00e4tzlich ebenfalls nicht. Mit dieser Planungsaufgabe ist die Ortsgemeinde Bretzenheim in der Vergangenheit immer verantwortungsvoll und mit dem notwenigen Augenma\u00df umgegangen. So lag und liegt es selbstverst\u00e4ndlich im Interesse der Gemeinde, auch das Gebiet des Heideparker Hofes einer neuen Nutzung zuzuf\u00fchren. Wir erinnern uns: Am 11.05.2006 wurde zum ersten Mal der Gemeinderat mit der Bebauung des Heideparker Hofes befasst, da der Eigent\u00fcmer mit seinem Reiterhof aus der bebauten Ortslage aussiedeln wollte. Der Rat sah zun\u00e4chst Beratungsbedarf. In der Sitzung am 01.06.2006 wurde dann der Grundsatzbeschluss gefasst, dass der Umwandlung des Reiterhofes in Bauland zugestimmt wird. In der Folge wurde am 27.07.2006 einstimmig entschieden, dass die notwendige \u00c4nderung des Fl\u00e4chennutzungsplanes f\u00fcr einen Teil des Reiterhofes beantragt wird, damit der ganze Hof einer Wohnbebauung zug\u00e4nglich gemacht wird. Der Fl\u00e4chennutzungsplan wurde in der Folge von der Verbandsgemeinde antragsgem\u00e4\u00df ge\u00e4ndert. Dass ein qualifizierter Bebauungsplan als Grundlage einer Bebauung beschlossen werden sollte, war zu dieser Zeit in keiner Weise streitig. Der erste Entwurf eines Bebauungsplanes lag der Verwaltung am 18.12.2006 vor. In sechs Ratssitzungen war der Bebauungsplan immer wieder Gegenstand zum Teil sehr hitziger Debatten. Erst in der Ratssitzung am 28.05.2008 war es in Anwesenheit der Eigent\u00fcmer m\u00f6glich, den damaligen Planer zur Vorlage eines zustimmungsf\u00e4higen Planes zu gewinnen. Dieser legte den mit der Ortsgemeinde abgestimmten Plan zur Ratssitzung am 17.06.2008 vor. Zu einer Beschlussfassung kam es jedoch nicht, da die Ratssitzung abgesagt wurde. Hintergrund war der R\u00fcckzug des Planes seitens des - damals alleinigen - Eigent\u00fcmers. Kurz vorher war es offensichtlich zu einem Wechsel der Planer gekommen. Mit Verwunderung mussten die Ratsmitglieder zu Kenntnis nehmen, dass am Morgen des 18.06.2008 der neue Planer einen nicht mit der Gemeinde abgestimmten Plan der Verbandsgemeinde vorstellte, wohl wissend, dass diese keinerlei Planungskompetenz hat. Den Mitgliedern des Rates wurde dieser, einem einfachen Bebauungsplan \u00e4hnelnde Plan, der au\u00dfer einer Aufteilung der Grundst\u00fccke und der Erschlie\u00dfungsstra\u00dfe keinerlei Festsetzungen enthielt, nebst einem Entwurf eines st\u00e4dtebaulichen Erschlie\u00dfungsvertrages mit Schreiben vom 24.07.2008 \u00fcbersandt. Obwohl der Gemeinderat \u00fcber diese Verfahrensweise mehr als nur verwundert war, bestand trotzdem weitgehend Einigkeit, grunds\u00e4tzlich die Erschlie\u00dfung mittels eines Erschlie\u00dfungsvertrages zu regeln. Parallel zu den Vertragsverhandlungen konnte einer der zwischenzeitlich zwei Eigent\u00fcmer des Gel\u00e4ndes mehrere positive Bauvorbescheide erlangen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat am 31.05.2012 (7 K 1119/11.KO) entschieden, dass auch ein Grundst\u00fcck in westlicher Richtung des Wirtschaftsweges bebaut werden k\u00f6nne. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz best\u00e4tigte am 22.11.2012 die Entscheidung der Vorinstanz (1 A 10730/12.OVG). Die Ortsgemeinde hat die Auffassung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Kenntnis genommen, dass entgegen der in der Klage der Gemeinde gegen die Bauvorbescheide ge\u00e4u\u00dferten Auffassung das Gel\u00e4nde des Heideparker Hofes ein Gel\u00e4nde \u201eder im Zusammenhang bebauten Ortsteile\u201c ist, welches gem. \u00a7 34 BauGB auch ohne einen (einfachen oder qualifizierten) Bebauungsplan grunds\u00e4tzlich einer Bebauung zug\u00e4nglich ist. Exkurs \u00a7 34 BauGB: \u00a7 34 Zul\u00e4ssigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (1) 1Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zul\u00e4ssig, wenn es sich nach Art und Ma\u00df der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundst\u00fccksfl\u00e4che, die \u00fcberbaut werden soll, in die Eigenart der n\u00e4heren Umgebung einf\u00fcgt und die Erschlie\u00dfung gesichert ist. 2Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverh\u00e4ltnisse m\u00fcssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeintr\u00e4chtigt werden. (2-6)\u2026.. Seit der Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz wurden mehrmals geringf\u00fcgig abge\u00e4nderte st\u00e4dtebauliche Vertr\u00e4ge zur Erschlie\u00dfung des Gel\u00e4ndes der Gemeinde vorgelegt, die jedoch mangels wesentlicher Vertragsinhalte nicht zustimmungsf\u00e4hig waren. Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde erkl\u00e4rte dabei, dass sie im Rahmen der Frage der \u00dcbernahme der Entw\u00e4sserungs- bzw. Abwasserleitungen im auszubauenden Teil der K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe nicht bereit sei, dem Vertragsentwurf beizutreten. Im Ergebnis hat einer der Eigent\u00fcmer Ende des Jahres 2012 mitgeteilt, dass eine Entscheidung zur Erschlie\u00dfung seitens der Ortsgemeinde bis zum 03.12.2012 vorliegen m\u00fcsse, da ansonsten die Privaterschlie\u00dfung und Bebauung des Gel\u00e4ndes gem. \u00a7 34 BauGB erfolgen werde. Die Ortsgemeinde sah sich deshalb aufgrund der langen und letztlich nicht mehr zielf\u00fchrenden Verhandlungen und Gespr\u00e4che mit den Eigent\u00fcmern in der Pflicht, die Entwicklung des Heideparker Hofes aktiv zu steuern. Sie leitete deshalb ein Planaufstellungsverfahren ein und erlie\u00df zum Schutz der Planung erlie\u00df die Gemeinde eine Ver\u00e4nderungssperre. Die folgenden Diskussionen, Pr\u00fcfungen und Bewertungen im Rahmen einer vorgezogenen B\u00fcrgerbeteiligung f\u00fchrten zu dem Ergebnis, dass zumindest ein qualifizierter Bebauungsplan an verschiedenen, kaum l\u00f6sbaren Fragen zu scheitern drohte. Grundlegend war dabei die Tatsache, dass die Eigent\u00fcmer sich hinsichtlich der Nutzung des Gel\u00e4ndes nicht ausreichend genug erkl\u00e4rten (noch im Mai 2015 wurde eine Bauvoranfrage zum Bau von Wohnh\u00e4usern und Umnutzung der Reithalle in eine Lagerhalle beantragt und damit gleichzeitig der Bestandsschutz der Reithalle betont). Au\u00dferdem war die wegem\u00e4\u00dfige Erschlie\u00dfung des Gel\u00e4ndes an die B 48 mehr als problematisch. Eine direkte Erschlie\u00dfung des Gebietes an die Naheweinstra\u00dfe konnte der Gemeinderat nach Gespr\u00e4chen mit dem Landesbetrieb Mobilit\u00e4t nicht empfehlen. Auch trug das Vorhandensein eines offenbar mit Abraum zugesch\u00fctteten Kellers unter der abgerissenen Lagerhalle, der nach Informationen der Verwaltung auch nicht verdichtet wurde, nicht zur Kl\u00e4rung der tats\u00e4chlichen wie rechtlichen Probleme bei. Deswegen entschied der Gemeinderat nach ausf\u00fchrlicher Diskussion im Fr\u00fchjahr 2015 im Rahmen eines einfachen Bebauungsplanes nur die Stra\u00dfenf\u00fchrung im Gebiet vorzugeben. Die Bebauung selbst sollte sich, der gesetzlichen Regelung aus \u00a7 34 BauGB folgend, entwickeln. Es bestand Einigkeit, dass gerade dieses, im Innenbereich des Dorfes gelegene exponierte Gebiet nicht mittels eines qualifizierten Bebauungsplanes vollst\u00e4ndig \u00fcberplant werden sollte. Es war Wunsch der Gemeinde, gerade nicht den Eindruck eines durchgeplanten Neubaugebietes entstehen zu lassen. Im Rahmen des anschlie\u00dfenden formellen Bebauungsplanverfahrens wurden verfahrensgem\u00e4\u00df die Einw\u00e4nde der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange, der Eigent\u00fcmer und vor allem der B\u00fcrger von Bretzenheim eingeholt und einer tiefgreifenden Pr\u00fcfung und Bewertung unterzogen. Das heute durch die Fachplanerin vorgestellte Ergebnis unterst\u00fctzt die Gemeindeverwaltung in der Auffassung, dass die meisten Einw\u00e4nde durchaus als fundiert anzusehen sind, auch wenn die Bedenken hinsichtlich der m\u00f6glichen Bodenbelastung und der St\u00f6rung der Flora und Fauna nicht vollends nachvollzogen werden k\u00f6nnen. Die Gemeindeverwaltung ist jedoch der Meinung, dass die Einreden nicht in \u201eGutsherrenmanier\u201c vom Tisch gewischt werden d\u00fcrfen, wie dies durchaus bei anderen Projekten der \u00f6ffentlichen Verwaltung immer wieder zu Recht oder Unrecht moniert wird. Bei der Aufstellung des \u2013 einfachen wie qualifizierten - Bebauungsplanes problematisch sind die Fragen der Verkehrsanbindung an die B 48, der m\u00f6glichen Bodenbelastung durch den jahrzehntelang bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betrieb, der Immissionsbelastung durch die Weiterf\u00fchrung des mit Bestandsgarantie ausgestatteten Reiterhofs, der m\u00f6glichen St\u00f6rung der eventuell neu entwickelten Flora und Fauna, der \u00dcberbaubarkeit des ehemaligen Kellers unter der abgerissenen Halle, der Abf\u00fchrung des Oberfl\u00e4chenwassers aus dem Gebiet und wie die Eigent\u00fcmer das Gel\u00e4nde k\u00fcnftig nutzen wollen. Gerade ohne Beantwortung dieses Punktes k\u00f6nnen Gutachten z.B. zur Verkehrsbelastung und zur Oberfl\u00e4chenwasserbeseitigung ohne tragf\u00e4hige Ansatzpunkte nicht in Auftrag gegeben werden. Die Gemeindeverwaltung sieht bei der Bebauung des relativ gro\u00dfen Gebietes des Heideparker Hofes im Rahmen des \u00a7 34 BauGB die Problematik der eventuellen Erschlie\u00dfung des Eigent\u00fcmers durch Privatstra\u00dfen, wenn eine Einigung mit den Eigent\u00fcmern auch k\u00fcnftig nicht zustande kommt. Die Gemeinde ist sich auch der Tatsache bewusst, dass die Fortf\u00fchrung des Reiterhofes aufgrund des Bestandschutzes mit und ohne Wohnbebauung m\u00f6glich ist. Auf der anderen Seite sind die Fragen der Art und des Ma\u00dfes der Bebauung, der Gesundheit, der Abwasserbeseitigung, der wegem\u00e4\u00dfigen Erschlie\u00dfung (dazu geh\u00f6ren auch das Befahren mit Feuerwehr-, M\u00fcll- und Rettungsfahrzeugen auf Privatstra\u00dfen) im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ausreichend zu kl\u00e4ren. Das gemeindliche Einvernehmen ist in diesem Verfahren durch die Kreisverwaltung als Baugenehmigungsbeh\u00f6rde bei jedem Bauantrag und jeder Bauvoranfrage einzuholen, so dass die Beteiligung der Gemeinde an der k\u00fcnftigen Entwicklung ausreichend gesichert erscheint. Da nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 31.05.2012 das Gebiet des Heideparker Hofes ein Baugebiet des unbeplanten Innenbereichs darstellt, das \u2013 wie bereits ausgef\u00fchrt - grunds\u00e4tzlich bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen eine Bebauung im Rahmen des \u00a7 34 BauGB auch ohne einen qualifizierten oder einfachen Bebauungsplan erm\u00f6glicht, fehlt aus heutiger Sicht die Erforderlichkeit der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Die Gemeindeverwaltung ist zwischenzeitlich zu der Auffassung gelangt, dass selbst ein einfacher Bebauungsplan, der lediglich die wegem\u00e4\u00dfige Erschlie\u00dfung regelt, ein Zeichen an die Eigent\u00fcmer und k\u00fcnftigen Bauherren setzen kann, dass eine Bebauung des Heideparker Hofes mit (mehreren) Geb\u00e4uden problemlos m\u00f6glich ist. Ein solches Zeichen kann die Gemeinde nicht bedenkenlos setzen. Sie tr\u00e4gt dabei einerseits ihrer Verantwortung gegen\u00fcber den k\u00fcnftigen Eigent\u00fcmern und Bauwilligen Rechnung; andererseits muss sie sich aber auch gegen\u00fcber eventuellen Schadensersatzanspr\u00fcchen absichern, wenn Bauwillige nicht wie erhofft bauen k\u00f6nnen. Die Gemeindeverwaltung r\u00e4t deswegen grunds\u00e4tzlich allen Bauwilligen, sich \u00fcber die Voraussetzungen einer Bebauung auf dem Gebiet des Heideparker Hofes intensiv zu erkundigen. Eine durchaus m\u00f6gliche Planungspflicht der Gemeinde wird \u2013 noch - nicht gesehen, da dies nur dann der Fall w\u00e4re, wenn die Genehmigungspraxis der Kreisverwaltung auf der Grundlage von \u00a7 34 bzw. \u00a7 35 BauGB \u2013 also ohne Bauleitplanung \u2013 st\u00e4dtebauliche Konflikte ausl\u00f6st oder auszul\u00f6sen droht, die eine Gesamtkoordination der widerstreitenden \u00f6ffentlichen und privaten Belange in einem f\u00f6rmlichen Planungsverfahren dringend erfordern. Klarstellend stellt die Gemeindeverwaltung ausdr\u00fccklich fest, dass nach wie vor der gro\u00dfe Wunsch gehegt wird, dass der momentan unhaltbare Zustand des Gel\u00e4ndes des Heideparker Hofes beendet wird. Das beklagenswerte Bild, das der Reiterhof in exponierter Lage momentan zeigt, ist mehr als abtr\u00e4glich f\u00fcr unser Weindorf. Die Aufstellung eines Bebauungsplans ist jedoch sowohl unter wirtschaftlichen als auch rechtlichen Gesichtspunkten aus heutiger Sicht in keiner Weise mehr zu verantworten. Die Gemeinde ist sich dabei ihrer grunds\u00e4tzlichen Verantwortung f\u00fcr die Bauleitplanung bewusst. Sie ber\u00fccksichtigt dabei jedoch abschlie\u00dfend auch, dass es der Gemeinde untersagt ist, sich zum Vehikel f\u00fcr die Durchsetzung privater Belange, insbesondere der Eigent\u00fcmer, zu machen. Nach Abw\u00e4gung aller f\u00fcr und gegen eine Planung sprechenden Gr\u00fcnde, die in der heutigen Sitzung durch die Fachplanerin aufgrund der B\u00fcrgerbeteiligung und der Beteiligung der Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange vorgestellt wurden, empfiehlt die Gemeindeverwaltung, das Bebauungsplanverfahren \u201eHeideparker Hof\u201c heute zu beenden und die Ver\u00e4nderungssperre mit sofortiger Wirkung aufzuheben.\u201c Beschlussfassung: Die Ortsgemeinde beendet das Bebauungsplanverfahren \u00fcber das Gebiet des Heideparker Hofes und hebt mit sofortiger Wirkung die Ver\u00e4nderungssperre auf. Abstimmung: Abstimmungsergebnis: einstimmig I II III IV V Anlage: 4 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-84%7C1411006100006%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-84%7C1411006100006%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-84%7C1410805100003%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-84","number":"3","name":"5. \u00c4nderung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet \"Am Karlshof - In den Schildweiden - Im Dorf\"\r\na) Beschlussfassung \u00fcber die w\u00e4hrend der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen\r\nb) Beschlussfassung als Satzung","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/346","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-84%7C1410805100003%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_1410805100003_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-08-11","size":157801,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2015/BR/0004 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 23.07.2015 3 bereits beraten im: am: Betreff: 5. \u00c4nderung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet Am Karlshof - In den Schildweiden - Im Dorf a) Beschlussfassung \u00fcber die w\u00e4hrend der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen b) Beschlussfassung als Satzung Begr\u00fcndung: -Auf die Beachtung des \u00a7 22 der Gemeindeordnung wird hingewiesen- Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 15.10.2014 beschlossen, aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden keine Investitionen mehr im jetzigen Feuerwehrhaus Bretzenheim vorzunehmen. Es ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses auf dem Gel\u00e4nde der Grundschule geplant, welches, auch bei geplanter Aufstockung des Fahrzeugbestandes, noch den Richtlinien f\u00fcr die Unterbringung von Feuerwehrfahrzeugen entspricht. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet \u201eAm Karlshof \u2013 In den Schildweiden \u2013 Im Dorf\u201c. Zur Umsetzung des Vorhabens ist es erforderlich, den Bebauungsplan wie im dargestellten Plan zu \u00e4ndern. Erweiterung der Gemeinbedarfsfl\u00e4che um die Fl\u00e4che des derzeit festgesetzten Spielplatzes. Erweiterung des Geltungsbereiches um das Grundst\u00fcck, Flur 5, Parzelle 52/6 zugunsten der Umsetzung des Bauvorhabens Erg\u00e4nzung der Zweckbestimmung \u201eFeuerwehr\u201c im Bereich der Gemeinbedarfsfl\u00e4che a) Beschlussfassung \u00fcber die w\u00e4hrend der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen Auf Beschluss des Ortsgemeinderates vom 26.11.2014 wurde der Entwurf der Bebauungsplan\u00e4nderung nebst Begr\u00fcndung und landespflegerischer Bewertung gem\u00e4\u00df \u00a7 13a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB i.V.m. \u00a7 13 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB i.V.m. \u00a7 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats, in der Zeit vom 07.04.2015 bis einschlie\u00dflich 07.05.2015 \u00f6ffentlich ausgelegt. Hierauf wurde durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde, Ausgabe vom 27.03.2015, hingewiesen. Die Beh\u00f6rden und sonstigen Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.04.2015 hier\u00fcber informiert, mit dem Hinweis, dass w\u00e4hrend dieser Frist die M\u00f6glichkeit besteht, eine Stellungnahme zur beabsichtigten Planung vorzubringen. /2 -2- In dieser Zeit gingen keine Anregungen seitens der \u00d6ffentlichkeit, der Beh\u00f6rden und Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange ein, sodass eine Abw\u00e4gung entfallen kann. b) Beschlussfassung als Satzung Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die 5. \u00c4nderung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet \u201eAm Karlshof \u2013 In den Schildweiden \u2013 Im Dorf\u201c gem\u00e4\u00df \u00a7 10 BauGB als Satzung. Der Entwurf der Satzung ist der Beschlussvorlage beigef\u00fcgt. Anlage Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters: Der Ortsgemeinderat fasst den in der Beschlussvorlage aufgef\u00fchrten Beschluss. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 08.05.2015 durch: Hermes, Yvonne Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 5 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 23.07.2015 TOP: 3 (\u00f6ffentlich) Betreff: 5. \u00c4nderung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet Am Karlshof - In den Schildweiden - Im Dorf a) Beschlussfassung \u00fcber die w\u00e4hrend der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen b) Beschlussfassung als Satzung Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann berichtet, dass w\u00e4hrend der Offenlage keine Stellungnahmen eingingen. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die 5. \u00c4nderung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet \u201eAm Karlshof \u2013 In den Schildweiden \u2013 Im Dorf\u201c gem\u00e4\u00df \u00a7 10 BauGB als Satzung. 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Der Ortsb\u00fcrgermeister wurde erm\u00e4chtigt, ein Ing.-B\u00fcro zu beauftragen und beauftragte das Ing.-B\u00fcro Lenhard, Bad Kreuznach. In der Sitzung wird das Ing.-B\u00fcro die Entwurfsplanung vorstellen, \u00fcber die abgestimmt werden soll. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat ber\u00e4t \u00fcber die vom Ing.-B\u00fcro Lenhard vorgestellte Entwurfsplanung zum Ausbau der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe (Teilabschnitt) und der Kirchstra\u00dfe und beschlie\u00dft, welche Variante zur Ausf\u00fchrung kommen soll. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am:12.06.2015 durch: Siegel, Heike Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) I II III IV V Anlage: 6 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 23.07.2015 TOP: 4 (\u00f6ffentlich) Betreff: Ausbau der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe (Teilabschnitt) und der Kirchstra\u00dfe; Vorstellung der Entwurfsplanung Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann begr\u00fc\u00dft Frau Kaufmann vom Ingenieurb\u00fcro Lenhard aus Bad Kreuznach und gibt das Wort weiter. Frau Kaufmann verteilt vier Tischvorlagen mit Vorentw\u00fcrfen und fasst die beiden vorgelegten Varianten f\u00fcr die Kirchstra\u00dfe zusammen. Der geplante Ausbau der Kirchstra\u00dfe umfasst ca. 116 m. Der betreffende Abschnitt hat eine Fahrbahnbreite von ca. 6,37 m bis hin zu \u00fcber 20 m direkt vor dem Portal der katholischen Kirchen. Die Stra\u00dfe verf\u00fcgt \u00fcber sichtbare Sch\u00e4den und ist heute mit Bordsteinen ausgebaut. Das Ingenieurb\u00fcro Lenhard hat eine Vermessung durchgef\u00fchrt und die Versorgungstr\u00e4ger \u00fcber den geplanten Ausbau informiert; hier fehlen noch R\u00fcckmeldungen mit m\u00f6glichen Stellungnahmen. Bei beiden Varianten soll Betonsteinpflaster mit h\u00f6hengleichen Natursteinb\u00e4ndern zum Einsatz kommen. Die beidseitigen Rinnen sind ebenfalls in Betonsteinpflaster ausgef\u00fchrt und reichen bis ca. 70 cm zu den Geb\u00e4uden. Dies entspricht der Fortf\u00fchrung der Gestaltung im alten Ortskern. Die zweite Variante unterscheidet sich von der ersten Variante in der Ausf\u00fchrung der rechteckigen Pflasterb\u00e4nder im Stra\u00dfenverlauf und vor dem Kirchenportal. (im Plan blau markiert). Unabh\u00e4ngig von der gew\u00e4hlten Variante muss noch ein Bodengutachten erstellt werden; eine m\u00f6gliche Teerentsorgung ist in den Kosten bereits einkalkuliert. Beide Varianten gehen von einer Ausbaugrenze bis zu den Geb\u00e4uden aus, was optisch besser aussieht, auch wenn man dazu auf private Fl\u00e4che zugreifen muss, insbesondere vor der Kirche und der Kapelle. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erg\u00e4nzt, dass er bei der Vorgabe f\u00fcr den Vorentwurf aus optischen Gr\u00fcnden eine komplette Bepflasterung der Stra\u00dfe vorgegeben hat. Dies sollte auch die kirchlichen Fl\u00e4chen bis zum Mauerende in Verl\u00e4ngerung der Missionskapelle und im Bereich der Zufahrt zum Parkplatz am Pfarrheim einbeziehen. Damit ergibt sich aus der Sichtachse vom Plaggen ein einheitliches Bild. Eine entsprechende R\u00fccksprache mit der katholischen Kirche wird noch erfolgen. Ratsmitglied Seidel regt an, im Zuge des Stra\u00dfenausbaus gleich einen behindertengerechten seitlichen Zugang zur Kirche einzuplanen. Laut Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann ist dies eine Entscheidung der katholischen Kirche und nicht der Ortsgemeinde. Heute sollen nur die Vorentwurfspl\u00e4ne vorgestellt werden, damit man sich innerhalb der Fraktionen Gedanken \u00fcber die Art der Umsetzung machen kann. Frau Kaufmann erg\u00e4nzt noch, dass sich die geplante Beleuchtung der k\u00fcnftigen LED-Beleuchtung im Ortskern anpasst. Laut Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann entsprechen die roten Kreise auf den Pl\u00e4nen, den geplanten Standleuchten. Es gibt die \u00dcberlegung direkt vor der Kirche eine H\u00e4ngeleuchte mit zwei Leuchtk\u00f6rpern anzubringen, um den Platz besser auszuleuchten. Eine genaue lichttechnische Berechnung folgt noch, die eingezeichneten Standorte basieren auf Erfahrungswerten. Ratsmitglied Seidel regt an die geplante Leuchte vor der Privatfl\u00e4che \u201e103\u201c evtl. gegen\u00fcber zu platzieren. Frau Kaufmann wird die endg\u00fcltige Position nach der lichttechnischen Berechnung vorschlagen. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann hat schon eine R\u00fccksprache mit dem dortigen Anlieger gef\u00fchrt und wird dies noch im Bauausschuss zur Diskussion stellen. Frau Kaufmann r\u00e4t, vor dem Beginn der Ma\u00dfnahme ein Beweissicherungsverfahren durchzuf\u00fchren, um m\u00f6gliche Vorsch\u00e4den an den Geb\u00e4uden zu dokumentieren. Sie wird noch ein zweites Angebot f\u00fcr ein Beweissicherungsverfahren einholen. Der Ausbau der Kirchstra\u00dfe wird auf max. 245.000 Euro brutto inkl. der Nebenkosten gesch\u00e4tzt. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erinnert daran, dass hierf\u00fcr erstmals die wiederkehrenden Beitr\u00e4ge eingesetzt werden, die Ausbaubetr\u00e4ge werden also auf alle Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer in Bretzenheim umgelegt. Frau Kaufmann erl\u00e4utert kurz die beiden Entwurfsvarianten des Ausbaus der \u201eFreiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe\u201c. Es handelt sich dabei um das ca. 100 m lange Teilst\u00fcck von der Naheweinstra\u00dfe bis zum Hermann-L\u00f6ns-Weg. Es besteht die Empfehlung, die bisherige Art der Asphaltausf\u00fchrung beizubehalten mit einer Trennung von Fu\u00dfg\u00e4ngern und Kraftfahrzeugen. Die Variante 1 lehnt sich an die Bestandsbebauung mit abgesenkten Rundbordsteinen an. Die freien Fl\u00e4chen sollen bis zur Ausbaugrenze fortgef\u00fchrt werden. Die Variante 1 sieht eine komplette Erneuerung der Fahrbahn und der Gehwege vor. Die Variante 2 lehnt sich an den Ausbau der Winzenheimer Stra\u00dfe an, mit einem h\u00f6hengleichen Ausbau der Fahrbahn und Gehwege. Da die Fahrbahn im mittleren Bereich optisch noch gut aussieht, k\u00f6nnte sie bis auf den Einm\u00fcndungsbereich der B 48 verbleiben. In Falle dieser Vorgehensweise m\u00fcsste vorab eine Bohrkernuntersuchung pr\u00fcfen, ob der vorhandene Ausbau ausreicht. Um ein h\u00f6hengleiches Niveau zu erzielen, w\u00fcrde die neue Asphaltdecke ca. 6 cm h\u00f6her eingebracht, was optisch jedoch nicht in Erscheinung tritt. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann macht auf die eingezeichneten Parkpl\u00e4tze aufmerksam, die genaue Position ist allerdings noch nicht endg\u00fcltig entschieden. Die Kosten f\u00fcr Variante 1 werden max.190.000 Euro brutto ohne die Kosten einer m\u00f6glichen Teerbelastung gesch\u00e4tzt. Die Kosten der Variante 2 mit einem Verbleib eines Teiles der vorhanden Fahrbahndecke belaufen sich auf ca. 170.000 Euro brutto. Es ist auch m\u00f6glich, die beiden Varianten zu kombinieren. Die lichttechnische Berechnung wird auch hier eine genaue Position der Stra\u00dfenbeleuchtung ergeben und in der Summe evtl. eine Lampe mehr erfordern. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann rechnet mit einer Vergabe der Arbeiten nach der Ausschreibung nicht vor Mitte 2016. Die Arbeiten zum Ausbau beider Stra\u00dfen soll im Anschluss an den Umzug des Feuerwehrger\u00e4tehauses von der Kirchstra\u00dfe in die Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe erfolgen. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann dankt Frau Kaufmann f\u00fcr ihre Ausf\u00fchrungen. I II III IV V Anlage: 6 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-84%7C1411206100007%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-84%7C1411206100007%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-84%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-84","number":"5","name":"\u00c4nderung der Geb\u00fchrensatzung WKZ, Kronenberghalle und Friedhof","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-84%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-08-11","size":124310,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 23.07.2015 TOP: 5 (\u00f6ffentlich) Betreff: \u00c4nderung der Geb\u00fchrensatzung WKZ, Kronenberghalle und Friedhof Die einstimmige Beschlussempfehlung des Finanzausschusses lautet: Grabaushubkosten f\u00fcr den Aushub eines Urnengrabes durch die Gemeinde: 180,00 \u20ac Einebnungskosten: Rasengrab: 50,00 \u20ac Urnengrab: 90,00 \u20ac Anonymes Grab: keine Geb\u00fchren Raseneinsaat bei Selbstr\u00e4umung des Grabberechtigten: 25,00 \u20ac Tiefgrab und Reihengrab ohne Ber\u00fccksichtigung der Zahl der Belegung: 180,00 \u20ac zuz\u00fcglich 50,00 \u20ac bei R\u00e4umung einer oder mehrerer Platten Familiengrab ohne Ber\u00fccksichtigung der Zahl der Belegung: 360,00 \u20ac zuz\u00fcglich 50,00 \u20ac bei R\u00e4umung einer Platte oder mehrerer Platten Urnenwand: tats\u00e4chliche Kosten f\u00fcr die Erneuerung der Grabplatte Kronenberghalle Vermietung des Gastraumes Mit K\u00fcche und Geschirr: 320,00 \u20ac incl. Reinigung f\u00fcr Bretzenheimer B\u00fcrger 420,00 \u20ac incl. Reinigung f\u00fcr ausw\u00e4rtige B\u00fcrger Ohne K\u00fcche: jeweils 70,00 \u20ac weniger Wein- und Kulturzentrum Anpassung der Geb\u00fchr wegen Erh\u00f6hung der Reinigungskosten auf 220,00 \u20ac Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat Bretzenheim beschlie\u00dft die Anpassung der Geb\u00fchren. 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Seitens der Eltern wurde beanstandet, dass sie es f\u00fcr ungerecht halten, wenn man f\u00fcr eine Leistung bezahlen muss, die man nicht bekommt. Die betroffenen Eltern beantragen die hierf\u00fcr f\u00e4lligen Krippenbeitr\u00e4ge zur\u00fcckzuerstatten. Es besteht kein Rechtsanspruch der Eltern, die Krippenbeitr\u00e4ge aufgrund von streikbedingten Schlie\u00dfungen zu reduzieren. Die Kreisverwaltung stellt es den Tr\u00e4gern frei, hier\u00fcber im Einzelfall zu entscheiden. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat Bretzenheim beschie\u00dft eine anteilige Erstattung der angefallenen Krippenbeitr\u00e4ge f\u00fcr die Dauer des Streiks. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 07.07.2015 durch: Meffert, Silke Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 8 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 23.07.2015 TOP: 6 (\u00f6ffentlich) Betreff: Entscheidung \u00fcber die R\u00fcckzahlung von Kitageb\u00fchren f\u00fcr die Dauer des Streiks Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass ihm Antr\u00e4ge auf R\u00fcckerstattung der Kitageb\u00fchren vorliegen. Dies betrifft nur die Geb\u00fchren f\u00fcr Kinder unter zwei Jahren, da f\u00fcr Kinder \u00fcber zwei Jahren die Kita geb\u00fchrenfrei ist. Er findet die Ortsgemeinde sei moralisch dazu verpflichtet, da w\u00e4hrend des Streiks auch keine Leistungen erbracht wurden. W\u00e4hrend dieser Zeit sind auch keine Personalkosten angefallen. Ratsmitglied Dr. Hahne schl\u00e4gt vor, allen Eltern den Beitrag zu erstatten und sich nicht nur auf die vorliegenden Antr\u00e4ge zu beschr\u00e4nken. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat Bretzenheim beschlie\u00dft eine anteilige Erstattung der angefallenen Krippenbeitr\u00e4ge an alle betroffenen Eltern f\u00fcr die Dauer des Streiks. Abstimmungsergebnis: einstimmig I II III IV V Anlage: 8 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-84%7C1410307100009%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-84%7C1410307100009%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-84%7C1412605100005%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-84","number":"7","name":"Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnlichen Zuwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7 94 Abs. 3 GemO","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/360","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-84%7C1412605100005%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_1412605100005_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-08-11","size":189976,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2015/BR/0006 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 23.07.2015 7 bereits beraten im: am: Betreff: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnlichen Zuwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7 94 Abs. 3 GemO Begr\u00fcndung: Mit dem Landesgesetz zur \u00c4nderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2007 ist mit Wirkung vom 11.01.2008 folgender Abs. 3 in \u00a7 94 GemO in Kraft getreten: \u201e(3) Die Gemeinde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach \u00a7\u00a02 Abs.\u00a01 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erf\u00fcllung von Aufgaben nach \u00a7\u00a02 Abs.\u00a01 beteiligen. Nicht zul\u00e4ssig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz\u00a01 in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein b\u00f6ser Anschein f\u00fcr eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschlie\u00dflich dem B\u00fcrgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich anzuzeigen. \u00dcber die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbeh\u00f6rde sind s\u00e4mtliche f\u00fcr die Entscheidung ma\u00dfgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu geh\u00f6rt insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverh\u00e4ltnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die f\u00fcr die Entscheidung ma\u00dfgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes\u00a06 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten.\u201c Hinweis: Gem\u00e4\u00df 24 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), in Kraft seit 30.04.2010, kommt die vorg. Regelung erst zur Anwendung, wenn das Angebot der Zuwendung die Wertgrenze von 100,00 \u20ac \u00fcbersteigt. Spenden bis 100,00 \u20ac werden daher dem Rat nicht mehr zur Zustimmung der Annahme vorgelegt. 2015 Lfd. Nr. Angebot von / vom \u00fcber \u20ac Zweck 1 Frau Irene Werner, Zweibr\u00fccken 200,00 Spende f\u00fcr das Mahnmal \u201eFeld des Jammers\u201c \u00dcber die Annahme dieser Spenden muss der Ortsgemeinderat beschlie\u00dfen. Die Anzeige der Spenden an die Aufsichtsbeh\u00f6rde (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Kommunalaufsicht) erfolgt durch die VG. /2 - 2 - Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Annahme der Spende. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 26.05.2015 durch: Wirfs, Corina Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 9 %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-84%7C1412605100005%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-84%7C1412605100005%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-84%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-84","number":"8","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-84%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_8_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-08-11","size":121080,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 23.07.2015 TOP: 8 (\u00f6ffentlich) Betreff: Mitteilungen und Anfragen Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann verliest einen Brief der Kreisverwaltung an Ratsmitglied Metz bez\u00fcglich des Brandschutzes im Weinkulturzentrum. Darin wird festgehalten, dass die SPD-Fraktion beantragt hatte \u201edie erteilte Baugenehmigung f\u00fcr das oben genannte Anwesen (Anm.: das Wein- und Kulturzentrum,), sowie die Beantwortung der Frage, wie die brandschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere betreffend des zweiten Rettungsweges, f\u00fcr \u00f6ffentliche Ratssitzungen in der dritten Ebene des Wein- und Kulturzentrums sichergestellt wird\u201c. Dazu h\u00e4lt die Kreisverwaltung fest: \u201eUnsere Feststellung vor Ort ergab, dass in der Ebene 3...der 2. Rettungsweg gegeben ist. Auch von der Ebene 1 ist der 2. Rettungsweg ... gegeben. Gegen die bestimmungsgem\u00e4\u00dfe Nutzung bestehen daher keine Bedenken, was auch klarstellend gegen\u00fcber der Gemeinde kommuniziert wurde. Soweit Sie die Barrierefreiheit ger\u00fcgt haben, haben wir...eine Empfehlung gegen\u00fcber der Gemeinde ausgesprochen... Eine rechtliche Verpflichtung f\u00fcr eine Umsetzung besteht allerdings nicht. Der Angelegenheit wurde unsererseits nunmehr ausreichend Rechnung getragen und gilt als abgeschlossen.\u201c Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt dazu erg\u00e4nzend mit, dass auch der B\u00fcrgerbeauftragte und der Landesbehindertenbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz in die Angelegenheit involviert waren. Aus Sicht von Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann ist damit die Angelegenheit \u201eSperrung des WKZ\u201c abgeschlossen. Er w\u00fcnscht sich die R\u00fcckkehr zur sachgerechten Arbeit im Gemeinderat f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger von Bretzenheim. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann dankt insofern den r\u00fcstigen Rentnern f\u00fcr die Gr\u00fcnpflege im Dorf und das Streichen von B\u00e4nken. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann hat zwei Antr\u00e4ge der SPD-Fraktion vorliegen. In n\u00e4chster Zeit k\u00fcmmern sich der Friedhofs- und der Bauausschuss um mehrere Vorhaben: Dem Bauausschuss befasst sich mit dem Antrag der FWL zur Frage der Errichtung eines Spielplatzes auf der Gemeinbedarfsfl\u00e4che an der Kronenberghalle, dem sich die SPD anschloss, der Errichtung eines Beachvolleyballplatzes an der Kronenberghalle (hier wurden erste Gespr\u00e4che mit dem BSV gef\u00fchrt), der Beschriftung der Kronenberghalle, der Sanierung der Sandsteinmauern am Alten Amtshaus und an der Gartenstra\u00dfe, der Sanierung der K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe (hier bem\u00fcht sich die SPD) und der Sanierung der gesperrten Br\u00fccke \u00fcber den Guldenbach in H\u00f6he der Eremitage. Der Friedhofsausschuss wird sich mit der Sanierung der Leichenhalle (hier bem\u00fchen sich die CDU und die FWL) und der \u00dcberpr\u00fcfung der Friedhofssatzung (hier bringt sich die FWL ein) besch\u00e4ftigen. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann geht auf die Abfrage der SPD nach dem Grund der Sperrung der Br\u00fccke \u00fcber den Guldenbach in H\u00f6he der Eremitage ein. Er erkl\u00e4rt dazu, dass zwar die Ortsgemeinde im Jahr 2006 schon einmal eine Sanierung der Br\u00fccke durchgef\u00fchrt habe; allerdings sei die Stiftung Kreuznacher Diakonie Eigent\u00fcmerin der Br\u00fccke. Aufgrund des nach deren Ansicht schlechten Zustands wurde die Br\u00fccke f\u00fcr jeglichen Verkehr gesperrt. Nach intensiven Gespr\u00e4chen mit der Kreuznacher Diakonie habe Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann den Vorschlag entwickelt, im Zuge des Baus des Radweges Bretzenheim-Stromberg diesen an der Eremitage vorbei an der Sandsteinwand zur Betonbr\u00fccke in H\u00f6he des Campingplatzes zu f\u00fchren. Durch diesen Weg sei die besch\u00e4digte Br\u00fccke \u00fcber den Guldenbach nicht mehr notwendig und k\u00f6nne abgebaut werden. Dieser Vorschlag und die Frage der Kostenverteilung f\u00fcr den notwendigen Fahrradwegebau werden diskutiert. Ratsmitglied Dietz teilt dazu mit, dass sich der Tourismusausschuss der Verbandsgemeinde auch mit dem Thema Radweg besch\u00e4ftigt. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass ab Herbst die Neuvermietung des gemeindeeigenen Hauses Kreuzstra\u00dfe 2 ansteht. Nach einer Begehung wird \u00fcber die weitere Verwendung des Hauses entschieden. Er weist jedoch schon jetzt darauf hin, dass eine Vermietung an die Verbandsgemeinde zwecks Aufnahme von Fl\u00fcchtlingen, ernsthaft gepr\u00fcft werden m\u00fcsse. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann berichtet \u00fcber die Bem\u00fchungen der Verbandsgemeinde, im Schuljahr 2016/17 im Rahmen der Betreuenden Grundschule ein warmes Mittagessen anzubieten. Es laufen derzeit entsprechende Gespr\u00e4che zwischen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinde mit dem Ziel, die Versorgung der Schulkinder mit einem warmen Mittagessen \u00fcber die auszubauende K\u00fcche der Kita sicherzustellen. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann berichtet, dass der Skaterplatz auf Grund der vorhandenen Sch\u00e4den gesperrt ist. Ein ortsans\u00e4ssiges Unternehmen habe den Auftrag zur Reparatur erhalten. Die Kosten belaufen sich auf ca. 4.500 Euro. Er bittet in diesem Zusammenhang alle B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sorgsam mit dem Gemeindeeigentum umzugehen. Weitere Sch\u00e4den sind auf dem Reitplatz an der Nahe im Naturschutzgebiet aufgetreten. Dort sei eine gr\u00f6\u00dfere Anzahl Pappeln/Weiden stark besch\u00e4digt. Es handelt sich dabei nicht nur um Sturmsch\u00e4den. Von den ca. 75 B\u00e4umen geh\u00f6ren der Ortsgemeinde ca. 35, der Rest sei Eigentum des Landes. Dies wurde durch einen Grenzbestimmungstermin festgestellt. Die Ortsgemeinde wird in den Wintermonaten zusammen mit der SGD, nach \u00dcberpr\u00fcfung durch einen beauftragten Sachverst\u00e4ndigen, die B\u00e4ume soweit wie n\u00f6tig sanieren. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass innerhalb der Ortsgemeinde verst\u00e4rkt Radarkontrollen durch die Kreisverwaltung durchgef\u00fchrt werden. Zur Verbesserung der Verkehrssituation im Dorf habe der dem Ordnungsamt die Einrichtung einer 30er Zone in der Winzenheimer Stra\u00dfe vorgeschlagen. Das Ordnungsamt nehme sich des Vorschlages der Ortsgemeinde an. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann bittet den Ortsgemeinderat um besonnenen Umgang mit den anvertrauten Steuergeldern. Nach seiner Vorstellung stehen folgende Ma\u00dfnahmen, die er Agenda 2020 nennt, in den n\u00e4chsten Jahren an Stra\u00dfensanierung Kirchstra\u00dfe M\u00fchlenstra\u00dfe Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe (Teil) Teichstra\u00dfe Am Schlo\u00dfgarten Kleine Stra\u00dfe Kreuzstra\u00dfe K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe LED-Stra\u00dfenbeleuchtungsumstellung Sanierung Haus Flurweg 6 Sanierung ehemaliges Feuerwehrhaus/ev. Schulgeb\u00e4ude Sanierung Kreuzstra\u00dfe 2 Sanierung/Ausbau Leichenhalle Sanierung der Mauer AA und Gartenstra\u00dfe Gehweg zur Kronenberghalle Ausbau der Hauptwirtschaftswege Wanderwegekonzept und dessen Umsetzung Baumpflege an Nahe und Flutgraben Spielpl\u00e4tze/Sporteinrichtungen auf Gemeinbedarfsfl\u00e4che Halle, die erhebliche Steuermittel binden werden: Ratsmitglied Brill fragt an, ob die M\u00fcllablagerung am Wasserauffangbecken beseitigt ist. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt dazu mit, dass der M\u00fcll absichtlich liegenblieb, da das Verfahren zur Bestrafung des mutma\u00dflichen T\u00e4ters abgewartet werden sollte. Dieses Verfahren wurde zwischenzeitlich von der Kreisverwaltung eingestellt, da ein Tatnachweis nicht zu f\u00fchren sei. Die n\u00e4chste Ratssitzung findet am 16.09.2015 um 20.00 Uhr im OG des Wein- und Kulturzentrums statt. Ende des \u00f6ffentlichen Teils um 21.40 Uhr I II III IV V Anlage: 10 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-84%7C8%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-84%7C8%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-84%7Czt_1%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-84","number":"9","name":"Umstellung der Stra\u00dfenbeleuchtung auf LED-Technik, \r\nAuftragsvergabe der Planung","public":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-84%7C1008%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-84","number":"10","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-83","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"8. 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Sitzung des Ortsgemeinderates Bretzenheim lade ich ein f\u00fcr Mittwoch, 29.04.2015, 20:00 Uhr, Wein- und Kulturzentrum, Gro\u00dfe Str. 12. Tagesordnung: \u00d6ffentlicher Teil: 1. Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. Ausbau der Kirchstra\u00dfe und der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe zwischen Naheweinstra\u00dfe und Herrmann-L\u00f6ns-Weg; a) Grundsatzbeschluss b) Beschluss zur Beauftragung der Stra\u00dfenbauplanung durch ein Ing.-B\u00fcro 3. Antrag der SPD-Fraktion bez. Baumfeld f\u00fcr Urnenbestattungen 4. Ortschronik Bretzenheim 5. Mitteilungen Nicht\u00f6ffentlicher Teil: 6. Antrag der SPD- Fraktion bez. Erstattung von Unkosten 7. Bauangelegenheiten 8. Mitteilungen und Anfragen Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen Thomas Gleichmann Ortsb\u00fcrgermeister\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2015-OGBRETZ-83","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2015-OGBRETZ-83","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-83%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-83","number":"1","name":"Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde)","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-83%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_47_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-05-11","size":6411,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 29.04.2015 TOP: 1 (\u00f6ffentlich) Betreff: Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegen keine schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) vor. I II III IV V Anlage: 3 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-83%7C47%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-83%7C47%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-83%7C1411601100000%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-83","number":"2","name":"Ausbau der Kirchstra\u00dfe und der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe zwischen Naheweinstra\u00dfe und Herrmann-L\u00f6ns-Weg;\r\na) Grundsatzbeschluss\r\nb) Beschluss zur Beauftragung der Stra\u00dfenbauplanung durch ein Ing.-B\u00fcro","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/234","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-83%7C1411601100000%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_1411601100000_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-05-11","size":21377,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2015/BR/0001 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 29.04.2015 2 bereits beraten im: am: Betreff: Ausbau der Kirchstra\u00dfe und der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe zwischen Naheweinstra\u00dfe und Herrmann-L\u00f6ns-Weg; a) Grundsatzbeschluss b) Beschluss zur Beauftragung der Stra\u00dfenbauplanung durch ein Ing.-B\u00fcro Begr\u00fcndung: Sowohl die Kirchstra\u00dfe als auch die Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe zwischen Naheweinstra\u00dfe und Herrmann-L\u00f6ns-Weg sind in einem schlechten Zustand. Der vorhandene Bestand der Stra\u00dfen ist durch eine Vielzahl von Sch\u00e4den an Fahrbahn, Bordanlagen und Nebenfl\u00e4chen gepr\u00e4gt, die sowohl als Verschlei\u00df, als auch auf mangelhafte Wiederherstellung von Aufbr\u00fcchen verschiedener Versorgungstr\u00e4ger beruhen. Reparaturen machen hier keinen Sinn, so dass ein Komplettausbau vorgesehen ist. Da in diesem Jahr mit dem Bau des Feuerwehrger\u00e4tehauses begonnen wird, welches im Fr\u00fchjahr 2016 fertiggestellt werden soll, sollten die Stra\u00dfenbauarbeiten erst im Anschluss daran vorgesehen werden. Die Planung kann jedoch schon beauftragt und soweit vorangetrieben werden, dass Anfang 2016 die Ausschreibungen versendet werden k\u00f6nnen. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, die Kirchstra\u00dfe und die Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe zwischen Naheweinstra\u00dfe und Herrmann-L\u00f6ns-Weg auszubauen. Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, f\u00fcr die Stra\u00dfenbauplanung der Stra\u00dfen zu a) ein Ing.-B\u00fcro zu beauftragen. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am:14.04.2015 durch: Siegel, Heike Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 4 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 29.04.2015 TOP: 2 (\u00f6ffentlich) Betreff: Ausbau der Kirchstra\u00dfe und der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe zwischen Naheweinstra\u00dfe und Herrmann-L\u00f6ns-Weg; a) Grundsatzbeschluss b) Beschluss zur Beauftragung der Stra\u00dfenbauplanung durch ein Ing.-B\u00fcro Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erl\u00e4utert dem Ortsgemeinderat den Sachverhalt dieses Tagesordnungspunktes. Beschlussfassung: a) Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, die Kirchstra\u00dfe und die Freiherr- vom-Stein-Stra\u00dfe zwischen Naheweinstra\u00dfe und Herrmann-L\u00f6ns- Weg auszubauen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschlussfassung: b) Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, f\u00fcr die Stra\u00dfenbauplanung der Stra\u00dfen zu a) ein Ingenieurb\u00fcro zu beauftragen. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann wird erm\u00e4chtigt, ein Ingenieurb\u00fcro zu bestimmen. 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Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 5 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-83%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-83%7Czt_0%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/stanl%7Cni_2015-OGBRETZ-83%7Czt_0%7C1%7C20150401145816_zt_0_1.pdf","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Antrag der SPD-Fraktion bez. 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Angefragt wurde: Gebundenes Buch, Hardcover, Umfang: ca. 400 Seiten, 4/4 farbig \u2013 alternativ schwarz/wei\u00df, Ma\u00dfe: ca. 24 cm hoch, 17 cm breit, Auflagenh\u00f6he: 250 St\u00fcck, Satz und Layout wird seitens des Autors in digitaler Form (DOC, PDF, JPG) erstellt, kleinere Nachbearbeitungen sind erforderlich (z.B. Seitenumbruch, Bildbearbeitung). Herstellungskosten Zwei Druckereien und eine Buchbinderei haben Angebote abgegeben. Der Vergleichbarkeit halber wurde die Angebote gegen\u00fcber gestellt: 400 Seiten, 250 Exemplare, Inhalt durchgehend schwarz/wei\u00df, Umschlag farbig, inkl. Layout Druckerei: St\u00fcckpreis Gesamt netto Gesamt brutto Netto netto (inkl. 7 % MWSt) Geiger-Verlag 37,86 \u20ac 9.465,00 \u20ac 10.127,55 \u20ac -Fadenbindung- Geiger-Verlag 35,86 \u20ac 8.965,00 \u20ac 9.592,55 \u20ac -Klebebindung- Team-Druck 21,40 \u20ac 5.350,00 \u20ac 5.724,50 \u20ac -Klebebindung- Team-Druck 24,40 \u20ac 6.100,00 \u20ac 6.527,00 \u20ac -Fadenbindung Buchbinderei Brumm 28,50 \u20ac 7.125,00 \u20ac 7.623,75 \u20ac -Klebebindung- Zusatzkosten Layout/Korrektur: Zus\u00e4tzlich zu den Herstellungskosten k\u00f6nnten Kosten dazu kommen f\u00fcr die \u00dcberarbeitung des Layouts, der Bilddaten sowie dem Korrekturlesen. Diese werden separat abgerechnet. Je mehr Vorarbeit geleistet wird, desto geringer werden dieser Kosten. Au\u00dfer beim Geiger-Verlag ist bei keinem anderen Bieter das Layout mit im Angebot enthalten. Der Preis reduziert sich beim Geiger-Verlag, wenn das Layout wenig bearbeitet werden muss. a) Geiger-Verlag: Korrektur auf Wunsch, 1,50 \u20ac je \u00ba/\u00ba\u00ba Anschl\u00e4ge, 4,50 pro reine Textseite, max. 900,00 \u20ac zzgl. 19 % MwSt., Satz/Layout im Preis inklusive b) Teamdruck 60,00 \u20ac/Std. netto, zzgl. 19 % MwSt., im Schnitt laut Aussage Teamdruck 30-50 Arbeitsstunden f\u00fcr Layout notwendig (50 Std./3.000 \u20ac netto) c) Buchbinderei Brumm 48,00 \u20ac/Std. netto zzgl. 19 % MwSt.; je nach Vorlage ca. 30-50 Stunden (50 Std./2.400,00 \u20ac netto) Preisvergleich brutto inkl. Zusatzkosten Layout: Geiger-Verlag 9.592,55 \u20ac Team-Druck 9.294,50 \u20ac Brumm 10.479,75 \u20ac Bei diesen Preisen m\u00fcsste der Verkaufspreis bei 40 \u20ac liegen. Klebe- oder Fadenbindung Rein technisch ist die Fadenbindung der Klebebindung vorzuziehen, sie hat eine l\u00e4ngere Haltbarkeit und das Buch liegt plan auf. Der Gemeinde liegen entsprechende Muster vor. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Gemeinderat ber\u00e4t \u00fcber die Herstellungskosten zur Ortschronik und entscheidet \u00fcber die Art der Herstellung und wer den Auftrag erh\u00e4lt. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 21.04.2015 durch: Mang, Kirsten Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) 18 2 x I II III IV V Anlage:3 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 29.04.2015 TOP: 4 Betreff: Ortschronik Bretzenheim Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erl\u00e4utert dem Ortsgemeinderat den Sachverhalt dieses Tagesordnungspunktes und teilt mit, dass der Ehrenb\u00fcrger und Historiker Hans Schneider an der Erstellung einer Ortschronik von Bretzenheim arbeitet. Er bittet den Ortsgemeinderat um Fassung eines Grundsatzbeschlusses, dass die Ortsgemeinde eine solche Chronik w\u00fcnscht. Nach ausf\u00fchrlicher Diskussion bei der es im Wesentlichen um die Koster der Herstellung ging, stellt Ratsmitglied Dr. Hahne den Antrag, zum einen den Grundsatzbeschluss zu fassen und Herrn Schneider mit der Erstellung einer Dorfchronik zu beauftragen und zum anderen in einer der n\u00e4chsten Ratssitzung dar\u00fcber zu beraten, welche Alternativen es gibt, diese Chronik zu finanzieren. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann bittet um Abstimmung. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, Herrn Schneider den Auftrag zur Erstellung einer Dorfchronik zu erteilen. \u00dcber die Kosten der Herstellung der Chronik wird gesondert entschieden. Abstimmungsergebnis: 18 Stimmen daf\u00fcr 2 Enthaltungen I II III IV V Anlage: Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-83%7C1410804100001%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-83%7C1410804100001%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-83%7C50%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-83","number":"5","name":"Mitteilungen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-83%7C50%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_50_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-05-11","size":82429,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 29.04.2015 TOP: 5 (\u00f6ffentlich) Betreff: Mitteilungen Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann dankt Herrn Gerhard Bischof f\u00fcr die regelm\u00e4\u00dfige Pflege des Bogenkreisels und der CDU-Fraktion, f\u00fcr den Anstrich des alten Sitzungssaales, der nunmehr f\u00fcr die Einrichtung des Museums zur Fr\u00fchgeschichte von Bretzenheim fertiggestellt ist. Ein weiterer Dank gilt den Eheleuten Ute und Wolfgang Spietz, denen es zu verdanken ist, dass die Landeszentrale f\u00fcr Politische Bildung das Dokumentationszentrum f\u00fcr das Kriegsgefangenenlager in den Kontext der Verbrechen der Nationalsozialisten im Dritten Reich eingebunden habe. Dazu fand eine ansprechende Informationsveranstaltung der Landeszentrale in der Kronenberghalle statt. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass in der n\u00e4chsten Woche die bereits angek\u00fcndigte neugestaltete Homepage www.bretzenheim.de freigeschaltet wird. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass nunmehr alle im Eigentum der Ortsgemeinde zum Verkauf stehenden Grundst\u00fccke (am alten Sportplatz und an der Friedenstra\u00dfe) vergeben sind. Die Notartermine stehen im Juni an. Der Bebauungsplan \u201eHeideparker Hof\u201c steht zur Offenlage an. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann gibt seiner Freude Ausdruck, dass die Heizkosten in der Kronenberghalle unter den Heizkosten der alten Halle und in diesem Jahr schon 35 % unter der Prognose liegen. Die Stromkosten fallen jedoch bedingt durch die Vielzahl der Leuchten h\u00f6her aus. Eine weitere sehr gute Nachricht sei, dass die Kosten f\u00fcr den Anbau, die energetische Sanierung und die Sanierung der Sanit\u00e4rr\u00e4ume der Kita um 15.000 EUR unterschritten wurden. In der Ortsgemeinde Bretzenheim steigt die Anzahl der \u00dcbernachtungen. Bretzenheim liegt nunmehr auf Platz 1 der \u00dcbernachtungen in der Verbandsgemeinde. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann dankt dem Engagement der \u00f6rtlichen Beherbergungsbetriebe. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan wurde von der Kommunalaufsicht von der Kreisverwaltung Bad Kreuznach ohne Einschr\u00e4nkung genehmigt. In der Zeit vom 01.10.2015 bis 11.10.2015 findet die 25. Kulturwoche der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim statt. Am 07.10.2015 findet in der Ortsgemeinde Bretzenheim ein Geschichtsabend mit einem Gespr\u00e4ch zwischen dem Ehrenb\u00fcrger und Historiker Hans Schneider und Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann statt. Der Leiter des Dokumentationszentrums f\u00fcr das Kriegsgefangenenlager Wolfgang Spietz wird an diesem Abend vom Gefangenenkriegslager in Bretzenheim berichten. Anschlie\u00dfend soll eine Besichtigung der Dokumentationsstelle nebst Ausstellung des Kriegsgefangenenlagers und des neu eingerichteten Museums der Fr\u00fchgeschichte erfolgen. Am 06.06.2015 findet der Seniorennachmittag der VG in der Kronenberghalle statt. Die n\u00e4chste Ratssitzung findet am 03.06.2015 und die \u00fcbern\u00e4chste Ratssitzung am 23.07.2015 statt. Ratsmitglied Seidel erkundigt sich nach dem Stand des Rechtsstreits hinsichtlich der zeitweisen Sperrung des Wein- und Kulturzentrums. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann verweist auf die Hinweise in der Presse. Aufgrund einer \u00fcberholten Baugenehmigung wurde auf Veranlassung der SPD-Fraktion im Ortsgemeinderat, vertreten durch den Fraktionsvorsitzenden Metz und Ratsmitglied und Beigeordneter Br\u00fcckner wohl die Entscheidung von der Kreisverwaltung getroffen, ohne vorab einen Ortstermin durchzuf\u00fchren oder die Stellungnahme des Ortsb\u00fcrgermeisters einzuholen. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann best\u00e4tigt nochmals, dass seitens der KV nach einer Ortsbesichtigung keinerlei M\u00e4ngel im Bau und Betrieb des WKZ festgestellt wurden. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann bekundet jedoch sein Befremden \u00fcber das aus seiner Sicht \u00e4u\u00dferst befremdliche Verhalten der SPD-Fraktion. Er hat keinerlei Verst\u00e4ndnis, dass die SPD-Fraktion nach \u00c4u\u00dferung des Fraktionsvorsitzenden Metz zwar keinen vorgezogenen Landtagswahlkampf f\u00fchre, jedoch in seinen Bem\u00fchungen fortfahren werde, gegen die von der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung best\u00e4tigte Auffassung von Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann vorgehen werde, solange dieser zu Sitzungen im Dachgeschoss des Wein- und Kulturzentrum einlade. Der Fraktionsvorsitzende Metz bestreite zudem das Recht des Ortsb\u00fcrgermeisters, Ort und Zeit von Rats- und Ausschusssitzungen festzulegen. Ratsmitglied Seidel verliest daraufhin nachfolgende Stellungnahme: \u201eRatssitzung am Mittwoch 29. April 2015 \u2013 Stellungnahme Freie W\u00e4hler Liste betreffs Vorgehensweise der SPD in Sachen Wein- und Kulturzentrum Keinerlei Verst\u00e4ndnis bringen die Fraktion der Freien W\u00e4hlerliste und mit ihr viele B\u00fcrger von Bretzenheim f\u00fcr das Vorgehen der SPD Fraktion, vertreten durch Herrn Metz und den 3. Beigeordneten Herrn Br\u00fcckner und deren Gang zur Kreisverwaltung sprich Bauamt auf. 2001 Jahren wurde das Wein- und Kulturzentrum gebaut, genehmigt, abgenommen und seiner Zweckbestimmung \u00fcbergeben. Involviert waren in das ganze Verfahren und mit den Pl\u00e4nen bestens vertraut als Ratsmitglieder Herr Metz und als zust\u00e4ndiger Sicherheitsbeauftragter Herr Br\u00fcckner. Und 2015, nach 14 Jahren f\u00e4llt Ihnen auf, dass dort die erforderliche Sicherheit bez\u00fcglich Treppe zum OG und Notausgang nicht gegeben ist. Nach 14 Jahren, in denen die SPD selbst gr\u00f6\u00dfere Wahlveranstaltungen dort ausgerichtet hat und bei vielen Veranstaltungen zu Gast war, f\u00e4llt Ihnen das auf. Wie man in Facebook lesen konnte, stellen Sie sogar in Frage ob die Verbandsgemeindeverwaltung ihre Arbeit damals richtig gemacht hat. Bekanntlich l\u00f6st ein Stein den man ins Rollen bringt unter Umst\u00e4nden eine Lawine aus. Siehe, die zum Gl\u00fcck nur vor\u00fcbergehende Schlie\u00dfung des Wein-und Kulturzentrums. Die R\u00fccknahme der Schlie\u00dfung erfolgte ohne jegliche Auflagen. Nur um Ihre Forderung nach Verlegung der Ratssitzungen aus dem oberen Stock in den unteren Stock durchzubringen suchen Sie solange bis Sie glauben etwas gefunden zu haben. Und mit Tunnelblick, ohne zu bedenken welchen Schaden sie der Ortsgemeinde und den Familien die bereits die R\u00e4umlichkeiten gebucht hatten bereiten, nehmen Sie billigend in Kauf, dass das Wein- und Kulturzentrum geschlossen wird. Sehr befremdet hat uns das Verhalten des 3.Beigeordneten Herrn Br\u00fcckner in dieser Angelegenheit. Der B\u00fcrgermeister und die Beigeordneten sollen versuchen Einvernehmen herzustellen. Die Tatsache, dass Herr Br\u00fcckner ohne vorher den B\u00fcrgermeister \u00fcber sein Vorhaben zu informieren zum Bauamt marschiert halten wir f\u00fcr eine klare Treuepflichtverletzung und einen Vertrauensbruch. Allerdings m\u00f6chten wir auch unserer Verwunderung Ausdruck geben, dass die Kreisverwaltung einen solch folgenschweren Entscheid ohne vorherige Anberaumung eines Ortstermins telefonisch \u00fcbermittelt hat. Wer nun denkt, die Sache hat ein Ende und ist vom Tisch, der irrt. Herr Metz hat angek\u00fcndigt, dass er bzw. die SPD sich im Recht f\u00fchlt und er weiter in dieser Sache t\u00e4tig sein wird. F\u00fcr diesen Starrsinn haben wir Null-Verst\u00e4ndnis! Wenn die SPD das unter Opposition versteht darf sie sich nicht wundern, dass sie im Gemeinderat alleine steht\u201c. Nach spontanem Beifall der Fraktionen von FWL und CDU weist Ratsmitglied Metz darauf hin, dass Herr Br\u00fcckner sowohl Beigeordneter als auch Ratsmitglied ist und weiterhin f\u00fcr die Fraktion t\u00e4tig sein k\u00f6nne. Man m\u00fcsse unterscheiden, was ein Ratsmitglied als Beigeordneter und als normales Ratsmitglied sage und tue. Beigeordnete m\u00fcssen nicht die \u201eNicker\u201c vom B\u00fcrgermeister sein. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann gibt seine gro\u00dfe Entt\u00e4uschung kund, dass die SPD-Fraktion das bislang sehr gute Arbeitsklima im Rat nachhaltig gest\u00f6rt habe und auch weiterhin offenbar nicht zur bisherigen Normalit\u00e4t zur\u00fcckkehren wolle. Er bittet die SPD, deren Verhalten zu \u00fcberdenken, da Richtschnur f\u00fcr das Handeln im Rat nur das Wohl der Ortsgemeinde sein k\u00f6nne. Aufgrund der von Ratsmitglied Seidel gew\u00fcnschten Stellungnahme zum Bau des Feuerwehrhauses auf dem Gel\u00e4nde der Grundschule verweist Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann auf die aus seiner Sicht bislang erfolgten Gespr\u00e4che und Sitzungen, die von der Erste VG-Beigeordneten Stern erg\u00e4nzt werden. I II III IV V Anlage: 7 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-83%7C50%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-83%7C50%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-83%7Czt_1%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-83","number":"6","name":"Antrag der SPD- Fraktion bez. 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Sitzung des Ortsgemeinderates Bretzenheim lade ich ein f\u00fcr Mittwoch, 28.01.2015, 20:00 Uhr, Wein- und Kulturzentrum, Gro\u00dfe Str. 12. Tagesordnung: \u00d6ffentlicher Teil: 1. Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. Haushalt 2015: Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung 3. Aufstellung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet Heideparker Hof a) Beschlussfassung \u00fcber die w\u00e4hrend der vorgezogenen Beteiligung gem. \u00a7 3 Abs. 1 BauGB und \u00a7 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Beschlussfassung \u00fcber die Offenlage 4. Mitteilungen und Anfragen Nicht\u00f6ffentlicher Teil: 5. Entscheidung \u00fcber Anh\u00f6rung der betroffenen Bev\u00f6lkerungsteile gem. \u00a7 35 Abs. 2 GemO 6. Mitteilungen und Anfragen Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen Thomas Gleichmann Ortsb\u00fcrgermeister\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2015-OGBRETZ-81","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2015-OGBRETZ-81","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-81%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-81","number":"1","name":"Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde)","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-81%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_47_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-02-17","size":6426,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 28.01.2015 TOP: 1 (\u00f6ffentlich) Betreff: Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegen keine schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) vor. I II III IV V Anlage: 3 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-81%7C47%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-81%7C47%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-81%7C1331201100038%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-81","number":"2","name":"Haushalt 2015:\r\nBeratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/225","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-81%7C1331201100038%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_1331201100038_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-02-17","size":195972,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2014/BR/0039 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 28.01.2015 2 bereits beraten im: am: Finanzausschuss 15.01.2015 Betreff: Haushalt 2015: Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung Begr\u00fcndung: Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung 1. HAUSHALTSSATZUNG DER ORTSGEMEINDE BRETZENHEIM F\u00dcR DAS JAHR 2015 VOM ____________ Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von \u00a7 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 2004, zuletzt ge\u00e4ndert durch Gesetz vom 20. Dezember 2013 am _________ folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung / Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach als Aufsichtsbeh\u00f6rde vom __________ hiermit bekannt gemacht wird: \u00a7 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Ertr\u00e4ge auf 3.050.400,00 \u20ac der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 3.338.270,00 \u20ac Entnahme Sonderposten kommunaler Finanzausgleich 130.050,00 \u20ac der Jahres\u00fcberschuss / Jahresfehlbetrag auf -157.820,00 \u20ac 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 2.814.310,00 \u20ac die ordentlichen Auszahlungen auf 2.964.510,00 \u20ac der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen -150.200,00 \u20ac die au\u00dferordentlichen Einzahlungen auf 0,00 \u20ac die au\u00dferordentlichen Auszahlungen auf 0,00 \u20ac der Saldo der au\u00dferordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 \u20ac die Einzahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit auf 760.500,00 \u20ac die Auszahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit auf 1.017.300,00 \u20ac der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionst\u00e4tigkeit -256.800,00 \u20ac die Einzahlungen aus Finanzierungst\u00e4tigkeit (liquide Mittel) auf 407.000,00 \u20ac die Auszahlungen aus Finanzierungst\u00e4tigkeit auf 0,00 \u20ac der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungst\u00e4tigkeit 407.000,00 \u20ac der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 3.981.810,00 \u20ac der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 3.981.810,00 \u20ac \u00a7 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsf\u00f6rderungsma\u00dfnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt f\u00fcr zinslose Kredite auf 0,00 \u20ac verzinste Kredite auf 0,00 \u20ac zusammen auf 0,00 \u20ac \u00a7 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Erm\u00e4chtigungen Der Gesamtbetrag der Erm\u00e4chtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in k\u00fcnftigen Haushalten zu Auszahlungen f\u00fcr Investitionen & Investitionsf\u00f6rderungsma\u00dfnahmen (Verpflichtungserm\u00e4chtigungen) f\u00fchren k\u00f6nnen, wird festgesetzt auf 0,00 \u20ac. Die Summe der Verpflichtungserm\u00e4chtigungen, f\u00fcr die in den k\u00fcnftigen Haushalten vor- aussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden m\u00fcssen, bel\u00e4uft sich auf 0,00 \u20ac. \u00a7 4 Verbindlichkeiten zur Liquidit\u00e4tssicherung in der Einheitskasse (nachrichtlich) Neue Verbindlichkeiten zur Liquidit\u00e4tssicherung in der Einheitskasse der VG 0,00 \u20ac \u00a7 5 Steuers\u00e4tze Die Steuers\u00e4tze f\u00fcr die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: - Grundsteuer A auf 300 v.H. - Grundsteuer B auf 365 v.H. - Gewerbesteuer auf 365 v.H. Die Hundesteuer betr\u00e4gt f\u00fcr Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: - f\u00fcr den ersten Hund 36,00 \u20ac - f\u00fcr den zweiten Hund 48,00 \u20ac - f\u00fcr jeden weiteren Hund 60,00 \u20ac - f\u00fcr jeden gef\u00e4hrlichen Hund das achtfache der vorstehend genannten S\u00e4tze \u00a7 6 Geb\u00fchren und Beitr\u00e4ge Die S\u00e4tze der Geb\u00fchren und Beitr\u00e4ge f\u00fcr st\u00e4ndige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175) werden festgesetzt auf - Beitr\u00e4ge f\u00fcr den Bau und die Unterhaltung von Wirtschaftswegen der im Au\u00dfenbereich liegenden Grundst\u00fccksfl\u00e4chen je Ar 0,25 \u20ac \u00a7 7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 10.216.602 \u20ac Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres 10.141.302 \u20ac Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 9.983.482 \u20ac 8 \u00dcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen oder Auszahlungen gem\u00e4\u00df \u00a7 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 10.000,00 \u20ac \u00fcberschritten werden. \u00a7 9 Wertgrenze f\u00fcr Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000 \u20ac sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen. \u00a7 10 Leistungszahlungen F\u00fcr die Bewilligung von Zahlungen nach \u00a7 18 VKA des TV\u00f6D an Arbeitnehmer/innen werden festgesetzt: Leistungspr\u00e4mien und Leistungszulagen 12.960,00 \u20ac Gemeindeverwaltung Bretzenheim, den ____________________________ Thomas Gleichmann Ortsb\u00fcrgermeister Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 15.01.2015 den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung intensiv beraten und empfiehlt dem Ortsgemeinderat einstimmig, die vorliegende Haushaltsatzung und den Haushaltsplan f\u00fcr das Haushaltsjahr 2015 zu beschlie\u00dfen. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft auf Empfehlung des Finanzausschuss die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan entsprechend dem vorgelegten Entwurf. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 19.01.2015 durch: Meffert, Axel Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 4 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 28.01.2015 TOP: 2 (\u00f6ffentlich) Betreff: Haushalt 2015: Beratung des Haushaltsplanes und Beschlussfassung \u00fcber die Haushaltssatzung Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die Ortsgemeinde Bretzenheim 2014 einen sehr positiven Haushalt hatte. Der Haushalt sei auch in der Planung f\u00fcr 2015 ausgeglichen und schuldenfrei. F\u00fcr 2015 sind vom Finanzausschuss u.a. folgende Ma\u00dfnahmen in den Haushalt eingestellt worden: - Beginn der Stra\u00dfensanierungen Ausbau Kirchstra\u00dfe Ausbau oberen Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe Umstellung der Stra\u00dfenbeleuchtung auf die LED-Technik - Sanierung der Friedhofskapelle Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann weist darauf hin, dass die Haushaltsmittel f\u00fcr die vorgenannten Ma\u00dfnahmen vorgesehen sind, so dass die Ortsgemeinde keine Kredite f\u00fcr geplanten Investitionen aufnehmen muss. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung f\u00fcr das Jahr 2015. Abstimmungsergebnis: Einstimmig ohne Enthaltung I II III IV V Anlage: 4 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-81%7C1331201100038%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-81%7C1331201100038%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-81%7C1332705100015%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-81","number":"3","name":" Aufstellung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet \"Heideparker Hof\"\r\na) Beschlussfassung \u00fcber die w\u00e4hrend der vorgezogenen Beteiligung gem. \u00a7 3 Abs. 1 BauGB und \u00a7 4      Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen\r\nb) Beschlussfassung \u00fcber die Offenlage","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/70","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-81%7C1332705100015%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_1332705100015_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-02-17","size":96032,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2014/BR/0016 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 28.01.2015 3 bereits beraten im: am: Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet Heideparker Hof a) Beschlussfassung \u00fcber die w\u00e4hrend der vorgezogenen Beteiligung gem. \u00a7 3 Abs. 1 BauGB und \u00a7 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Beschlussfassung \u00fcber die Offenlage Begr\u00fcndung: -Auf die Beachtung des \u00a7 22 der Gemeindeordnung wird hingewiesen- Die Gemeinden haben Bauleitpl\u00e4ne aufzustellen, sobald und soweit es f\u00fcr die st\u00e4dtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der Ortsgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass im Gebiet des \u201eHeideparker Hofes\u201c auch ohne die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes (\u00a7 30 Abs. 1 BauGB) heute schon gebaut werden kann. Zul\u00e4ssig sind Bauvorhaben nach \u00a7 34 BauGB, die sich nach Art und Ma\u00df der baulichen Nutzung, der Bauweise und der \u00fcberbauten Grundst\u00fccksfl\u00e4che in die Eigenart der n\u00e4heren Umgebung einf\u00fcgen und deren Erschlie\u00dfung gesichert ist. Damit eine zul\u00e4ssige Bebauung und Erschlie\u00dfung nicht der Einzelfallpr\u00fcfung nach \u00a7 34 BauGB \u00fcberlassen bleibt, sieht sich die Gemeinde in der Pflicht, mit einem Mindestma\u00df an Regelungen eine Rahmenstruktur aufzustellen, mit der sich das Gebiet des \u201eHeideparker Hofes\u201c in das d\u00f6rflich gepr\u00e4gte Bild Bretzenheims eingliedern kann. Eingedenk dieser Tatsache m\u00f6chte der Ortsgemeinderat nach l\u00e4ngeren Beratungen \u00fcber das F\u00fcr und Wider der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes nur die wegem\u00e4\u00dfige Erschlie\u00dfung festlegen. Der Ortsgemeinderat ist der Auffassung, dass das Gebiet des \u201eHeideparker Hofes\u201c in der N\u00e4he des Ortsmittelpunktes nicht mit weitreichenden Festsetzungen im Rahmen eines qualifizierten Bebauungsplanes, der neben der wegem\u00e4\u00dfigen Erschlie\u00dfung auch umfangreiche Festsetzungen des Umfangs der Bebauung und der baulichen Nutzung erh\u00e4lt, belegt werden soll. Dieses Gebiet soll sich im Rahmen eines einfachen Bebauungsplanes (\u00a7 30 Abs. 3 BauGB) im Rahmen der Umgebungsbebauung gem. \u00a7 34 BauGB entwickeln k\u00f6nnen. Aus diesem Grund muss nur auf die im Rahmen der vorgezogenen B\u00fcrgerbeteiligung eingegangenen Einwendungen hinsichtlich der verkehrsm\u00e4\u00dfigen Erschlie\u00dfung des Baugebietes eingegangen werden. Hierzu hat sich der Ortsgemeinderat bereits in seiner Sitzung am 03.09.2014 ausf\u00fchrlich ge\u00e4u\u00dfert und eine verkehrsm\u00e4\u00dfige Erschlie\u00dfung des Baugebietes \u00fcber den Eremitager- und Notgottesweg beschlossen. Hintergrund dieser Entscheidung waren folgende \u00dcberlegungen: Eine zus\u00e4tzliche Erschlie\u00dfung \u00fcber die Naheweinstra\u00dfe (B 48) kann nur mit Zustimmung des Landesbetriebes Mobilit\u00e4t (LBM) erfolgen. Dieser hat seine Zustimmung vom Bau einer Linksabbiegespur oder eines (Mini-)Kreisels abh\u00e4ngig gemacht. Unabh\u00e4ngig von der Tatsache, dass eine solche Anbindung aufgrund des Bestandschutzes des dortigen Wohngeb\u00e4udes auf absehbare Zeit nicht m\u00f6glich ist, fordert der LBM des Weiteren aufgrund der bestehenden /2 -2- r\u00e4umlichen Enge auf der B 48 zwischen dem Notgottes- und Eremitager Weg und der dort bereits heute herrschenden nicht optimalen Verkehrsverh\u00e4ltnisse eine verkehrsm\u00e4\u00dfige Beschr\u00e4nkung der Einfahrten dieser Stra\u00dfen in die B 48. Dies kann nach Auffassung des Ortsgemeinderates nur durch eine Einbahnstra\u00dfenregelung erfolgen. Dies w\u00fcrde aber bedeuten, dass z.B. der Landwirtschaftsverkehr und der Verkehr zur Eremitage zwar \u00fcber den Eremitager Weg erfolgen k\u00f6nne, der aus Richtung Eremitage kommende Verkehr jedoch \u00fcber die K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe durch das Baugebiet \u00fcber den neuen Zugang oder \u00fcber den Notgottesweg zur B 48 geleitet werden m\u00fcsste. Dies w\u00e4re gerade f\u00fcr den Schwerlastverkehr (Belieferung der Eremitage mit Holzhackschnitzeln) und dem starken Verkehr im Rahmen des monatlichen B\u00fccherflohmarktes sehr konflikttr\u00e4chtig. Gleiches gelte f\u00fcr den landwirtschaftlichen Verkehr zu den Weinbergen oberhalb und den Zulieferverkehr zu den Wirtschaftsbetrieben am Ende des Notgottesweges. Im Ortsgemeinderat besteht Einigkeit, dass eine solche Verkehrsf\u00fchrung nicht gewollt sein kann, da mit wesentlich mehr Konflikten gerechnet werden muss. Der Ortsgemeinderat ist sich mit dem LBM einig, dass eine Erschlie\u00dfung des Baugebietes \u201eHeideparker Hof\u201c \u00fcber die genannten Stra\u00dfen zwar nicht optimal, jedoch unter Abw\u00e4gung des F\u00fcr und Wider sachgerecht erscheint. Aufgrund dessen beschlie\u00dft der Ortsgemeinderat im Rahmen der Abw\u00e4gung der Einwendungen der Anlieger des Eremitager Weges zur wegem\u00e4\u00dfigen Erschlie\u00dfung des Baugebietes \u201eHeideparker Hof\u201c diese zur\u00fcckzuweisen. Beschluss \u00fcber die Offenlage gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft den ge\u00e4nderten Bebauungsplanentwurf gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats bei der Verbandsgemeindeverwaltung \u00f6ffentlich auszulegen. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 26.01.2015 durch: Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x I II III IV V Anlage: 5 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 28.01.2015 TOP: 3 (\u00f6ffentlich) Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet Heideparker Hof a) Beschlussfassung \u00fcber die w\u00e4hrend der vorgezogenen Beteiligung gem. \u00a7 3 Abs. 1 BauGB und \u00a7 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Beschlussfassung \u00fcber die Offenlage Gem\u00e4\u00df \u00a7 22 GemO r\u00fcckt Ratsmitglied Dr. Hahne ab. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erl\u00e4utert dem Ortsgemeinderat ausf\u00fchrlich den Sachverhalt dieses Tagesordnungspunktes. Er schl\u00e4gt vor, nur die wegem\u00e4\u00dfige Erschlie\u00dfung festzulegen. Das Teilgebiet \u201eHeideparker Hof\u201c soll sich im Rahmen eines einfachen Bebauungsplanes im Rahmen der Umgebungsbebauung gem\u00e4\u00df \u00a7 34 Baugesetzbuch entwickeln k\u00f6nnen, wobei nur die verkehrsm\u00e4\u00dfige Erschlie\u00dfung geregelt werden solle. Die Vorgaben des \u00a7 34 BauGB k\u00f6nnten eine Bebauung gesichern, die sich gerade in die bestehende d\u00f6rfliche Struktur einbinden werde. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass eine zus\u00e4tzliche Erschlie\u00dfung \u00fcber die Naheweinstra\u00dfe (B 48) nur mit Zustimmung des Landesbetriebes Mobilit\u00e4t (LBM) erfolgen kann. Dieser hat seine Zustimmung vom Bau einer Linksabbiegespur oder eines (Mini-)Kreisels abh\u00e4ngig gemacht. Unabh\u00e4ngig von der Tatsache, dass eine solche Anbindung aufgrund des Bestandschutzes des dortigen Wohngeb\u00e4udes auf absehbare Zeit nicht m\u00f6glich ist, fordert der LBM des Weiteren aufgrund der bestehenden r\u00e4umlichen Enge auf der B 48 zwischen dem Notgottes- und Eremitager Weg und der dort bereits heute herrschenden nicht optimalen Verkehrsverh\u00e4ltnisse eine verkehrsm\u00e4\u00dfige Beschr\u00e4nkung der Einfahrten dieser Stra\u00dfen in die B 48. Dies kann nach Auffassung des Ortsgemeinderates nur durch eine Einbahnstra\u00dfenregelung erfolgen. Dies w\u00fcrde aber bedeuten, dass z.B. der Landwirtschaftsverkehr und der Verkehr zur Eremitage zwar \u00fcber den Eremitager Weg erfolgen k\u00f6nne, der aus Richtung Eremitage kommende Verkehr jedoch \u00fcber die K\u00f6nigsberger Stra\u00dfe durch das geplante Baugebiet \u00fcber den neuen Zugang oder \u00fcber den Notgottesweg zur B 48 geleitet werden m\u00fcsste. Dies w\u00e4re gerade f\u00fcr den Schwerlastverkehr (Belieferung der Eremitage mit Holzhackschnitzeln) und dem starken Verkehr im Rahmen des monatlichen B\u00fccherflohmarktes sehr konflikttr\u00e4chtig. Des Weiteren m\u00fcsste fast der gesamte landwirtschaftliche Verkehr oberhalb Bretzenheim durch das Neubaugebiet geleitet werden. Gleiches gelte den Zulieferverkehr zu den Wirtschaftsbetrieben am Ende des Notgottesweges. Im Ortsgemeinderat besteht Einigkeit, dass eine solche Verkehrsf\u00fchrung nicht gewollt sein kann, da mit wesentlich mehr Konflikten gerechnet werden muss. Der Ortsgemeinderat ist sich mit dem LBM einig, dass eine Erschlie\u00dfung des Baugebietes \u201eHeideparker Hof\u201c \u00fcber die genannten Stra\u00dfen zwar nicht optimal, jedoch unter Abw\u00e4gung des F\u00fcr und Wider sachgerecht erscheint. Aufgrund dessen wird vorgeschlagen, im Rahmen der Abw\u00e4gung der Einwendungen der Anlieger des Eremitager Weges zur wegem\u00e4\u00dfigen Erschlie\u00dfung des Baugebietes \u201eHeideparker Hof\u201c diese zur\u00fcckzuweisen. Ratsmitglied Partenheimer schl\u00e4gt vor, an der Einfahrt Notgottesweg Poller anzubringen. Ratsmitglied Seidel erkundigt sich, ob es sp\u00e4ter m\u00f6glich sei, diese Einfahrt dicht zu machen. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann weist darauf hin, dass heute nur \u00fcber die verkehrsm\u00e4\u00dfige Erschlie\u00dfung des Baugebietes Heideparker Hof entschieden werde. Verkehrspolizeiliche Ma\u00dfnahmen, f\u00fcr die die Verbandsgemeindeverwaltung Verantwortung trage, k\u00f6nnten zu gegebener Zeit gepr\u00fcft werden. Dies gelte f\u00fcr Poller, Einbahnstra\u00dfenregelungen, sonstige verkehrslenkende Ma\u00dfnahmen und Geschwindigkeitsbeschr\u00e4nkungen. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann regt an, die tats\u00e4chliche Bebauung des Gebietes abzuwarten und dann \u00fcber verkehrspolizeiliche Anregungen an die Verbandsgemeindeverwaltung zu beraten. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft im Rahmen der Abw\u00e4gung der Einwendungen der Anlieger des Eremitager Weges zur wegem\u00e4\u00dfigen Erschlie\u00dfung des Baugebietes \u201eHeideparker Hof\u201c diese zur\u00fcckzuweisen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, ohne Enthaltung. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft den ge\u00e4nderten Bebauungsplanentwurf gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats bei der Verbandsgemeindeverwaltung \u00f6ffentlich auszulegen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, ohne Enthaltung. I II III IV V Anlage: 5 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-81%7C1332705100015%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-81%7C1332705100015%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-81%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-81","number":"4","name":"Grundst\u00fccksverkauf","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-81%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-02-17","size":65841,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 28.01.2015 TOP: 4 (\u00f6ffentlich) Betreff: Grundst\u00fccksverkauf Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass es einen Interessenten f\u00fcr das Grundst\u00fcck in der Friedenstra\u00dfe zum Kaufpreis in H\u00f6he von 100.000,-- \u20ac gibt. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann bittet den Ortsgemeinderat um Entscheidung, ob er dieses Grundst\u00fcck in H\u00f6he von 100.000,-- \u20ac ver\u00e4u\u00dfern darf. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat stimmt dem Grundst\u00fccksverkauf in der Friedenstra\u00dfe in H\u00f6he von 100.000,-- \u20ac zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 6 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-81%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-81%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-81%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-81","number":"5","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2015-OGBRETZ-81%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_8_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2015-02-17","size":73305,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 28.01.2015 TOP: 5 (\u00f6ffentlich) Betreff: Mitteilungen und Anfragen Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erinnert an die Kritik der SPD-Fraktion, dass durch die Verlegung des Sitzungssaales in das Obergeschoss des Wein- und Kulturzentrums f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen die erforderliche \u00d6ffentlichkeit nicht gew\u00e4hrleistet sei. Nachdem Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann in der Sitzung vom 26.11.2014 seine Stellungsnahme dahingehend abgegeben habe, dass die Sitzungs\u00f6ffentlichkeit gew\u00e4hrleistet sei, teile die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Bad Kreuznach aufgrund einer Aussichtsbeschwerde durch Ratsmitglied Metz mit Schreiben vom 07.01.2015 mit, dass \u201eein aufsichtsbeh\u00f6rdliches Einschreiten...nicht geboten\u201c sei. Die Kommunalaufsicht teile uneingeschr\u00e4nkt die bereits in der Sitzung vom 26.11.2014 durch Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann m\u00fcndlich mitgeteilte Rechtsauffassung. Danach obliegt dem Ortsb\u00fcrgermeister ausschlie\u00dflich die Festsetzung des Sitzungsortes nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen. Danach, so die KV, \u201ekann allein das Vorhandenseins eines Treppenaufgangs, wie es vorliegend im Wein- und Kulturzentrum Bretzenheim der Fall ist um das 1. Obergeschoss zu erreichen, bereits die generelle Ungeeignetheit eines Sitzungsortes\u201c nicht herbeif\u00fchren. Eine andere Auffassung k\u00f6nne auch nicht aus dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen hergeleitet werden. Auch liege eine Baugenehmigung f\u00fcr den Aufenthaltsraum im Obergeschoss vor. Ratsmitglied Metz k\u00fcndigt an, diese Rechtsauffassung \u00fcberpr\u00fcfen zu wollen. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass auf dem Wasserturm durch Vodafone LTE installiert wird. Da Ratsmitglied Karst als Schiedsmann in Ruhestand gehe, sei die Stelle neu ausgeschrieben worden. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann gibt bekannt, dass am 06.06.2015, in der Zeit von 15.00 \u2013 18.00 Uhr, der allj\u00e4hrliche Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde stattfindet und bittet alle Ratsmitglieder ausdr\u00fccklich um Mithilfe. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass seitens der VG Wohnraum f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge zur Verf\u00fcgung gestellt werden soll. In 2015 werde wieder der Wettbewerb \u201eUnser Dorf hat Zukunft\u201c durchgef\u00fchrt. Die Ortsgemeinde Bretzenheim werde hieran nicht teilnehmen. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die Kreisverwaltung regelm\u00e4\u00dfig Geschwindigkeitskontrollen in Bretzenheim durchf\u00fchrt. Aufgrund massiver Beschwerden durch Anwohner der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe habe die Kreisverwaltung am 16.12.2014 in der Zeit von 06.00 \u2013 09.15 Uhr eine Kontrolle durchgef\u00fchrt. Es h\u00e4tten 177 Fahrzeuge die Messanlage in der Freiherr-vom-Stra\u00dfe passiert. Aufgrund der Ergebnisse werde die KV eine weitere anonyme Z\u00e4hlung durchf\u00fchren. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass der neue Zaun am Kindergarten zwischenzeitlich fertiggestellt wurde. Ratsmitglied Wagner bedankt sich bei der VG f\u00fcr die Unterst\u00fctzung beim Schneiden bzw. F\u00e4llen der B\u00e4ume auf dem Kita-Gel\u00e4nde. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt dazu mit, dass er k\u00fcnftig verst\u00e4rkt eine Zusammenarbeit zwischen den Ortsgemeinden anstrebe. I II III IV V Anlage: 7 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-81%7C8%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2015-OGBRETZ-81%7C8%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-81%7Czt_0%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-81","number":"6","name":"Entscheidung \u00fcber Anh\u00f6rung der betroffenen Bev\u00f6lkerungsteile gem. \u00a7 35 Abs. 2 GemO","public":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2015-OGBRETZ-81%7C1008%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2015-OGBRETZ-81","number":"7","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-80","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"5. 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Sitzung des Ortsgemeinderates Bretzenheim lade ich ein f\u00fcr Montag, 08.12.2014, 20:00 Uhr, Wein- und Kulturzentrum, Gro\u00dfe Str. 12. Tagesordnung: 1. Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr das Baugebiet Heideparker Hof , Verl\u00e4ngerung der Geltungsdauer Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen Thomas Gleichmann Ortsb\u00fcrgermeister\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2014-OGBRETZ-80","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2014-OGBRETZ-80","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2014-OGBRETZ-80","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Gesamtprotokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-12-15","size":135380,"accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=7&meeting_id=ni_2014-OGBRETZ-80","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=7&meeting_id=ni_2014-OGBRETZ-80","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2014-OGBRETZ-80","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Gesamtprotokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-12-15","size":135380,"accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=7&meeting_id=ni_2014-OGBRETZ-80","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=7&meeting_id=ni_2014-OGBRETZ-80","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-80%7C1332711100037%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-80","number":"1","name":"Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr das Baugebiet \"Heideparker Hof\", Verl\u00e4ngerung der Geltungsdauer","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/209","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-80%7C1332711100037%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_1332711100037_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-12-15","size":85891,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2014/BR/0038 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim) 08.12.2014 1 bereits beraten im: am: Betreff: Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr das Baugebiet Heideparker Hof , Verl\u00e4ngerung der Geltungsdauer Begr\u00fcndung: Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 13.12.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet \u201eHeideparker Hof\u201c beschlossen. Um diese Planungsabsicht zu sichern, hat der Ortsgemeinderat f\u00fcr genannten Bereich eine Satzung \u00fcber den Erlass einer Ver\u00e4nderungssperre gem. \u00a7 14 BauGB beschlossen. Im r\u00e4umlichen Geltungsbereich der Satzung ist es unzul\u00e4ssig, - Vorhaben im Sinne des \u00a7 29 BauGB durchzuf\u00fchren, - bauliche Anlagen zu beseitigen, - erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Ver\u00e4nderungen von Grundst\u00fccken und baulichen Anlagen, deren Ver\u00e4nderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorzunehmen. Die Satzung trat mit Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde am 21.12.2012 in Kraft. Gem. \u00a7 17 Abs. 1 S. 1 BauGB tritt die Ver\u00e4nderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren au\u00dfer Kraft, wonach die Geltungsdauer der vorliegenden Satzung am 22.12.2014 endet. Gem\u00e4\u00df \u00a7 17 Abs. 1 S. 3 BauGB kann die Gemeinde die Frist \u00fcber die Geltungsdauer der Ver\u00e4nderungssperre um ein Jahr verl\u00e4ngern. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet \u201eHeideparker Hof\u201c ist noch nicht abgeschlossen. Zur weiteren Sicherung der Bauleitplanung, der st\u00e4dtebaulichen Ziele und Nutzungen des Plangebietes sollte die Frist \u00fcber die Geltungsdauer der Ver\u00e4nderungssperre gem. \u00a7 17 Abs. 1 BauGB um 1 Jahr verl\u00e4ngert werden. Der Entwurf der Satzung \u00fcber die Verl\u00e4ngerung der Geltungsdauer der bestehenden Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr das Teilgebiet \u201eHeideparker Hof\u201c ist der Beschlussvorlage beigef\u00fcgt. Anlage. /2 -2- Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters: Zur Sicherung der Planung des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes beschlie\u00dft der Ortsgemeinderat die Geltungsdauer der Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr das Teilgebiet \u201eHeideparker Hof\u201c, gem. \u00a7 17 Abs. 1 BauGB, um ein Jahr zu verl\u00e4ngern, sowie den Erlass der beigef\u00fcgten Satzung. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 17.11.2014 durch: Hermes, Yvonne Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 08.12.2014 TOP: 1 (\u00f6ffentlich) Betreff: Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr das Baugebiet Heideparker Hof , Verl\u00e4ngerung der Geltungsdauer Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die Satzung mit Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde am 21.12.2012 in Kraft trat. Gem\u00e4\u00df \u00a7 17 Abs. 1 S. 1 BauGB tritt die Ver\u00e4nderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren au\u00dfer Kraft, wonach die Geltungsdauer der vorliegenden Satzung am 22.12.2014 endet. Gem\u00e4\u00df \u00a7 17 Abs. 1 S. 3 BauGB kann die Gemeinde die Frist \u00fcber die Geltungsdauer der Ver\u00e4nderungssperre um ein Jahr verl\u00e4ngern. Beschlussfassung: Zur Sicherung der Planung des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes beschlie\u00dft der Ortsgemeinderat die Geltungsdauer der Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr das Teilgebiet \u201eHeideparker Hof\u201c, gem. \u00a717 Abs. 1 BauGB, um ein Jahr zu verl\u00e4ngern, sowie den Erlass der beigef\u00fcgten Satzung. Es wird klargestellt, dass das Flurst\u00fcck 30 infolge Neuvermessung nunmehr in die Flurst\u00fccke 30/1 und 30/2 aufgeteilt wurde. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 3 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-80%7C1332711100037%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-80%7C1332711100037%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-79","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"4. 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Sitzung des Ortsgemeinderates Bretzenheim lade ich ein f\u00fcr Mittwoch, 26.11.2014, 20:00 Uhr, Wein- und Kulturzentrum, Gro\u00dfe Str. 12. Tagesordnung: 1. Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) 2. Ver\u00e4nderungssperre; Verl\u00e4ngerung der Geltungsdauer 3. 5. \u00c4nderung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet Am Karlshof - In den Schildweiden - Im Dorf a) Fassung des formellen \u00c4nderungsbeschlusses b) Beschlussfassung \u00fcber die Durchf\u00fchrung des Verfahrens gem\u00e4\u00df \u00a7 13a BauGB c) Verzicht auf die Durchf\u00fchrung der vorgezogenen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 1 BauGB und der Beh\u00f6rdenbeteiligung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 1 BauGB d) Beschlussfassung \u00fcber die Offenlage 4. 1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2011 2. Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten 5. 1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2012 2. Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten 6. Mitteilungen und Anfragen Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen Ortsb\u00fcrgermeister/-in\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=1&meeting_id=ni_2014-OGBRETZ-79","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=1&meeting_id=ni_2014-OGBRETZ-79","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"resultsProtocol":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2014-OGBRETZ-79","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Gesamtprotokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-12-11","size":287879,"accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=7&meeting_id=ni_2014-OGBRETZ-79","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=7&meeting_id=ni_2014-OGBRETZ-79","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"verbatimProtocol":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/ni%7Cni_2014-OGBRETZ-79","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Gesamtprotokoll","fileName":"niederschrift.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-12-11","size":287879,"accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=7&meeting_id=ni_2014-OGBRETZ-79","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=7&meeting_id=ni_2014-OGBRETZ-79","created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},"agendaItem":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-79%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-79","number":"1","name":"Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde)","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-79%7C47%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 1","fileName":"be_47_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-12-10","size":6418,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 26.11.2014 TOP: 1 (\u00f6ffentlich) Betreff: Beantwortung der fristgem\u00e4\u00df eingereichten schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) Es liegen keine schriftlichen Fragen der Einwohner gem\u00e4\u00df \u00a7 21 der Gesch\u00e4ftsordnung (Einwohnerfragestunde) vor. I II III IV V Anlage: 3 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-79%7C47%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-79%7C47%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-79%7C1332010100033%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-79","number":"2","name":"Ver\u00e4nderungssperre; Verl\u00e4ngerung der Geltungsdauer","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/45","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-79%7C1332010100033%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_1332010100033_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-12-10","size":81843,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2014/BR/0034 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim) 26.11.2014 2 bereits beraten im: am: Betreff: Ver\u00e4nderungssperre; Verl\u00e4ngerung der Geltungsdauer Begr\u00fcndung: Der Ortsgemeinderat hat in der Sitzung am 13.12.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet \u201eHeideparker Hof\u201c beschlossen. Um diese Planungsabsicht zu sichern, hat der Ortsgemeinderat f\u00fcr genannten Bereich eine Satzung \u00fcber den Erlass einer Ver\u00e4nderungssperre gem. \u00a7 14 BauGB beschlossen. Im r\u00e4umlichen Geltungsbereich der Satzung ist es unzul\u00e4ssig, - Vorhaben im Sinne des \u00a7 29 BauGB durchzuf\u00fchren, - bauliche Anlagen zu beseitigen, - erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Ver\u00e4nderungen von Grundst\u00fccken und baulichen Anlagen, deren Ver\u00e4nderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, vorzunehmen. Die Satzung trat mit Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde am 21.12.2012 in Kraft. Gem. \u00a7 17 Abs. 1 S. 1 BauGB tritt die Ver\u00e4nderungssperre nach Ablauf von zwei Jahren au\u00dfer Kraft, wonach die Geltungsdauer der vorliegenden Satzung am 22.12.2014 endet. Gem\u00e4\u00df \u00a7 17 Abs. 1 S. 3 BauGB kann die Gemeinde die Frist \u00fcber die Geltungsdauer der Ver\u00e4nderungssperre um ein Jahr verl\u00e4ngern. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet \u201eHeideparker Hof\u201c ist noch nicht abgeschlossen. Zur weiteren Sicherung der Bauleitplanung, der st\u00e4dtebaulichen Ziele und Nutzungen des Plangebietes sollte die Frist \u00fcber die Geltungsdauer der Ver\u00e4nderungssperre gem. \u00a7 17 Abs. 1 BauGB um 1 Jahr verl\u00e4ngert werden. Der Entwurf der Satzung \u00fcber die Verl\u00e4ngerung der Geltungsdauer der bestehenden Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr das Teilgebiet \u201eHeideparker Hof\u201c ist der Beschlussvorlage beigef\u00fcgt. Anlage. /2 -2- Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters: Zur Sicherung der Planung des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes beschlie\u00dft der Ortsgemeinderat die Geltungsdauer der Ver\u00e4nderungssperre f\u00fcr das Teilgebiet \u201eHeideparker Hof\u201c, gem. \u00a7 17 Abs. 1 BauGB, um ein Jahr zu verl\u00e4ngern, sowie den Erlass der beigef\u00fcgten Satzung. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 17.11.2014 durch: Hermes, Yvonne Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 4 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-79%7C1332010100033%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-79%7C1332010100033%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-79%7C1332010100034%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-79","number":"3","name":"5. \u00c4nderung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet \"Am Karlshof - In den Schildweiden - Im Dorf\"\r\na) Fassung des formellen \u00c4nderungsbeschlusses\r\nb) Beschlussfassung \u00fcber die Durchf\u00fchrung des Verfahrens gem\u00e4\u00df \u00a7 13a BauGB\r\nc) Verzicht auf die Durchf\u00fchrung der vorgezogenen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 1 BauGB und der Beh\u00f6rdenbeteiligung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 1 BauGB\r\nd) Beschlussfassung \u00fcber die Offenlage","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/44","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-79%7C1332010100034%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_1332010100034_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-12-10","size":108442,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2014/BR/0035 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim) 26.11.2014 3 bereits beraten im: am: Betreff: 5. \u00c4nderung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet Am Karlshof - In den Schildweiden - Im Dorf a) Fassung des formellen \u00c4nderungsbeschlusses b) Beschlussfassung \u00fcber die Durchf\u00fchrung des Verfahrens gem\u00e4\u00df \u00a7 13a BauGB c) Verzicht auf die Durchf\u00fchrung der vorgezogenen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 1 BauGB und der Beh\u00f6rdenbeteiligung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 1 BauGB d) Beschlussfassung \u00fcber die Offenlage Begr\u00fcndung: -Auf die Beachtung des \u00a7 22 der Gemeindeordnung wird hingewiesen- Der Verbandsgemeinderat hat in der Sitzung am 15.10.2014 beschlossen, aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden keine Investitionen mehr im jetzigen Feuerwehrhaus Bretzenheim vorzunehmen. Es ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses auf dem Gel\u00e4nde der Grundschule geplant, welches, auch bei geplanter Aufstockung des Fahrzeugbestandes, noch den Richtlinien f\u00fcr die Unterbringung von Feuerwehrfahrzeugen entspricht. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet \u201eAm Karlshof \u2013 In den Schildweiden \u2013 Im Dorf\u201c. Zur Umsetzung des Vorhabens ist es erforderlich, den Bebauungsplan wie im dargestellten Plan zu \u00e4ndern. Erweiterung der Gemeinbedarfsfl\u00e4che um die Fl\u00e4che des derzeit festgesetzten Spielplatzes. Erweiterung des Geltungsbereiches um das Grundst\u00fcck, Flur 5, Parzelle 52/6 zugunsten der Umsetzung des Bauvorhabens Erg\u00e4nzung der Zweckbestimmung \u201eFeuerwehr\u201c im Bereich der Gemeinbedarfsfl\u00e4che Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft ein Planungsb\u00fcro mit den \u00c4nderungsarbeiten zu beauftragen. a) Fassung des formellen \u00c4nderungsbeschlusses Der Ortsgemeinderat fasst unter Beachtung des \u00a7 22 der Gemeindeordnung f\u00fcr Rheinland-Pfalz (GemO) in der zur Zeit geltenden Fassung, aufgrund des \u00a7 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. \u00a7 1 Abs 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung, den formellen Beschluss zur \u00c4nderung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet \u201eAm Karlshof \u2013 In den Schildweiden \u2013 Im Dorf\u201c. -2- Der Geltungsbereich der Bebauungsplan\u00e4nderung erfasst folgende Grundst\u00fccke: Flur: 3 Flurst\u00fccke: 3/3 tw. und 4/4 tw. Flur: 5 Flurst\u00fcck: 52/6 b) Beschlussfassung \u00fcber die Durchf\u00fchrung des Verfahrens gem\u00e4\u00df \u00a7 13a BauGB Gem\u00e4\u00df \u00a7 13a BauGB kann ein Bebauungsplan f\u00fcr die Wiedernutzbarmachung von Fl\u00e4chen, die Nachverdichtung oder andere Ma\u00dfnahmen der Innenentwicklung (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden wenn die Voraussetzungen des \u00a7 13a Abs. 1 Ziff. 1 und 2 BauGB gegeben sind. Da diese vorliegen, kann f\u00fcr die 5. \u00c4nderung des Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren angewandt werden. Gem. \u00a7 13a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB gelten f\u00fcr das beschleunigte Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach \u00a7 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wonach u.a. von der fr\u00fchzeitigen Unterrichtung und Er\u00f6rterung nach \u00a7 3 Abs. 1 BauGB und \u00a7 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden kann. Ebenfalls kann auf die Durchf\u00fchrung einer Umweltpr\u00fcfung nach \u00a7 2 Abs. 4 BauGB und der zusammenfassenden Erkl\u00e4rung nach \u00a7 6 Abs. 5 Satz 3 und \u00a7 10 Abs. 4 BauGB verzichtet werden. Der Ortsgemeinderat, beschlie\u00dft die 5. \u00c4nderung des Bebauungsplanes \u201eAm Karlshof \u2013 In den Schildweiden \u2013 Im Dorf\u201c im beschleunigten Verfahren gem\u00e4\u00df \u00a7 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) i.V.m. \u00a7 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB durchzuf\u00fchren. c) Verzicht auf die Durchf\u00fchrung der vorgezogenen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 1 BauGB und der Beh\u00f6rdenbeteiligung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 1 BauGB Gem. \u00a7 13a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB i.V.m. \u00a7 13 BauGB kann von der Durchf\u00fchrung der vorgezogenen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 1 BauGB und der vorgezogenen Beh\u00f6rdenbeteiligung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden, wenn ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt. Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft auf die Durchf\u00fchrung der vorgezogenen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung und der vorgezogenen Beh\u00f6rdenbeteiligung zu verzichten, da die beabsichtigte \u00c4nderung nur unwesentliche Auswirkungen auf das Plangebiet hat. d) Beschlussfassung \u00fcber die Offenlage Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft den \u00c4nderungsentwurf nebst Begr\u00fcndung gem. \u00a7 13a Abs. 2 Ziff. 1 BauGB i.V.m. \u00a7 13 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB i.V.m \u00a7 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats, bei der Verbandsgemeindeverwaltung \u00f6ffentlich auszulegen sowie die betroffenen Beh\u00f6rden, mit der M\u00f6glichkeit zur Stellungnahme gem. \u00a7 4 Abs. 2 BauGB, zu beteiligen. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters: Der Ortsgemeinderat fasst die in der Beschlussvorlage aufgef\u00fchrten Beschl\u00fcsse. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 17.11.2014 durch: Hermes, Yvonne Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 5 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 26.11.2014 TOP: 3 (\u00f6ffentlich) Betreff: 5. \u00c4nderung des Bebauungsplanes f\u00fcr das Teilgebiet Am Karlshof - In den Schildweiden - Im Dorf a) Fassung des formellen \u00c4nderungsbeschlusses b) Beschlussfassung \u00fcber die Durchf\u00fchrung des Verfahrens gem\u00e4\u00df \u00a7 13a BauGB c) Verzicht auf die Durchf\u00fchrung der vorgezogenen \u00d6ffentlichkeitsbeteiligung gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 1 BauGB und der Beh\u00f6rdenbeteiligung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Abs. 1 BauGB d) Beschlussfassung \u00fcber die Offenlage Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann richtet zun\u00e4chst dem Rat den Dank des B\u00fcrgermeisters Cyfka, ge\u00e4u\u00dfert w\u00e4hrend des Feuerwehrkameradschaftsabends am 22.11.2014 in Windesheim, aus. B\u00fcrgermeister Cyfka dankt dem Rat f\u00fcr dessen unkomplizierte Bereitstellung des gemeindeeigenen Grundst\u00fccks, welches zum Bau des neuen Feuerwehrhauses in der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe ben\u00f6tigt wird. Sodann r\u00fccken gem\u00e4\u00df \u00a7 22 GemO die Ratsmitglieder Wei\u00dfgerber und Kreuzeder ab. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses auf dem Gel\u00e4nde der Grundschule geplant ist. Zur Umsetzung des Vorhabens ist es erforderlich, den Bebauungsplan wie im dargestellten Plan zu \u00e4ndern. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erl\u00e4utert den Ratsmitgliedern anhand des Plans. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, ein Planungsb\u00fcro mit den \u00c4nderungsarbeiten zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 5 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-79%7C1332010100034%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-79%7C1332010100034%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-79%7C1331011100035%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-79","number":"4","name":"1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2011\r\n2. 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Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten Begr\u00fcndung: - Auf die Beachtung von \u00a7 22 GemO wird hingewiesen - Begr\u00fcndung: Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2014 den Jahresabschluss eingehend gepr\u00fcft. Das Pr\u00fcfungsergebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der Beschlussvorlage beigef\u00fcgt. Bei der Pr\u00fcfung der Jahresrechnung wurden keine Beanstandungen festgestellt. Nach Beurteilung des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses aufgrund der bei der Pr\u00fcfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Voraussetzungen der \u00a7\u00a7 112 und 113 GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen entsprechendes Bild der Verm\u00f6gens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grunds\u00e4tze ordnungsgem\u00e4\u00dfer Buchf\u00fchrung f\u00fcr Gemeinden vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie erg\u00e4nzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat gem\u00e4\u00df \u00a7 114 Abs. 1 GemO einstimmig die Feststellung des gepr\u00fcften Jahresabschlusses, die Entlastung des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten sowie die nachtr\u00e4gliche Genehmigung der \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte. Die Beschlussfassung hier\u00fcber hat gem\u00e4\u00df \u00a7 114 Abs.1 GemO getrennt zu erfolgen. Anlagen: Jahresabschluss Pr\u00fcfbericht des Rechnungspr\u00fcfungsausschuss Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Entlastung des B\u00fcrgermeisters und des Ortsb\u00fcrgermeisters sowie der Beigeordneten, soweit diese den B\u00fcrgermeister und den Ortsb\u00fcrgermeister vertreten haben. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 10.11.2014 durch: Meffert, Axel Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 6 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 26.11.2014 TOP: 4 (\u00f6ffentlich) Betreff: 1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2011 2. Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten Gem\u00e4\u00df \u00a7 22 GemO r\u00fccken Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann, Erster Beigeordneter Hollinka und Ratsmitglied Freis ab. Beigeordneter Karst \u00fcbernimmt den Vorsitz und erteilt Ratsmitglied Dr. Hahne als Vorsitzender des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses das Wort. Ratsmitglied Dr. Hahne teilt mit, dass bei der stichprobenartigen Pr\u00fcfung der Jahresrechnung keine Beanstandungen festgestellt wurden und der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss dem Pr\u00fcfungsbericht einstimmig zustimmte. I II III IV V Anlage: 6 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-79%7C1331011100035%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-79%7C1331011100035%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-79%7C1331011100036%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-79","number":"5","name":"1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2012\r\n2. 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Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten Begr\u00fcndung: - Auf die Beachtung von \u00a7 22 GemO wird hingewiesen - Begr\u00fcndung: Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2014 den Jahresabschluss eingehend gepr\u00fcft. Das Pr\u00fcfungsergebnis ist in einer besonderen Niederschrift festgehalten und der Beschlussvorlage beigef\u00fcgt. Bei der Pr\u00fcfung der Jahresrechnung wurden keine Beanstandungen festgestellt. Nach Beurteilung des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses aufgrund der bei der Pr\u00fcfung gewonnen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Voraussetzungen der \u00a7\u00a7 112 und 113 GemO. Danach wird festgestellt, dass der Jahresabschluss ein den tats\u00e4chlichen Verh\u00e4ltnissen entsprechendes Bild der Verm\u00f6gens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grunds\u00e4tze ordnungsgem\u00e4\u00dfer Buchf\u00fchrung f\u00fcr Gemeinden vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie erg\u00e4nzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden. Der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat gem\u00e4\u00df \u00a7 114 Abs. 1 GemO einstimmig die Feststellung des gepr\u00fcften Jahresabschlusses, die Entlastung des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten sowie die nachtr\u00e4gliche Genehmigung der \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige Aufwendungen und Auszahlungen, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte. Die Beschlussfassung hier\u00fcber hat gem\u00e4\u00df \u00a7 114 Abs.1 GemO getrennt zu erfolgen. Anlagen: Jahresabschluss Pr\u00fcfbericht des Rechnungspr\u00fcfungsausschuss Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Feststellung des Jahresabschluss und stimmt den \u00fcber- und au\u00dferplanm\u00e4\u00dfigen Aufwendungen und Auszahlungen zu, soweit dies nicht bereits geschehen ist. Der Gemeinderat beschlie\u00dft die Entlastung des B\u00fcrgermeisters und des Ortsb\u00fcrgermeisters sowie der Beigeordneten, soweit diese den B\u00fcrgermeister und den Ortsb\u00fcrgermeister vertreten haben. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 10.11.2014 durch: Meffert, Axel Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 7 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 26.11.2014 TOP: 5 (\u00f6ffentlich) Betreff: 1. Feststellung des Jahresabschluss f\u00fcr das Haushaltsjahr 2012 2. Entlastung des B\u00fcrgermeisters, des Ortsb\u00fcrgermeisters und der Beigeordneten Gem\u00e4\u00df \u00a7 22 GemO r\u00fccken Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann, Erster Beigeordneter Hollinka und Ratsmitglied Freis ab. Beigeordneter Karst \u00fcbernimmt den Vorsitz und erteilt Ratsmitglied Dr. Hahne als Vorsitzender des Rechnungspr\u00fcfungsausschusses das Wort. Ratsmitglied Dr. Hahne teilt mit, dass bei der stichprobenartigen Pr\u00fcfung der Jahresrechnung keine Beanstandungen festgestellt wurden und der Rechnungspr\u00fcfungsausschuss dem Pr\u00fcfungsbericht einstimmig zustimmte. I II III IV V Anlage: 7 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-79%7C1331011100036%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-79%7C1331011100036%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-79%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-79","number":"6","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-79%7C8%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_8_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-12-10","size":129744,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 26.11.2014 TOP: 6 (\u00f6ffentlich) Betreff: Mitteilungen und Anfragen Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann informiert den Ortsgemeinderat dar\u00fcber, dass bei der Verbandsgemeindeverwaltung Langenlonsheim am 10.12.2014 ein Vortrag \u00fcber den Bau der Nahedeichert\u00fcchtigung durch Herrn Wolfgang R\u00fccker aus Langenlonsheim stattfindet. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die alte Halle am Moritz-Schweig-Weg zwischenzeitlich abgerissen wurde, so dass die Grundst\u00fccke nun in die Vermarktung gehen und wahrscheinlich Anfang Januar 2015 verkauft werden k\u00f6nnen. Ratsmitglied Metz erinnert an seinen Antrag hinsichtlich der Verlegung der Ortsgemeinderatssitzungen an einen anderen Ort und verliest folgenden Text: \u201eBeanstandung der SPD-Fraktion \u00fcber den neuen Sitzungsraum im Wein- und Kulturzentrum Bretzenheim Die SPD-Fraktion ist der Meinung, dass durch die Verlegung des Sitzungssaales auf die dritte Ebene des Wein- und Kulturzentrums, f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Gemeinderats- und Ausschusssitzungen die erforderliche \u00d6ffentlichkeit nicht gew\u00e4hrleistet ist. Das Gebot der \u00d6ffentlichkeit der Sitzungen bedeutet, dass die Sitzungen in R\u00e4umen stattfinden m\u00fcssen, die auch w\u00e4hrend der laufenden Sitzung f\u00fcr Jedermann der Zutritt offen steht. Das bedeutet wiederum, dass \u00f6ffentliche Sitzungen in einem der Allgemeinheit zug\u00e4nglichen Raum stattzufinden hat. Die Sitzungs\u00f6ffentlichkeit ist nicht gew\u00e4hrleistet, wenn der Zugang zum Sitzungsraum nicht unter normalen Umst\u00e4nden (z.B. Treppen) m\u00f6glich ist. In dem vorhandenen und bisher genutzten Raum im Erdgeschoss sind die Voraussetzungen gegeben. Es kann kein Argument f\u00fcr die Verlegung sein, dass der B\u00fcrgermeister nicht bereit ist, die eventuell erforderliche Bestuhlung und Tische zu stellen vorzunehmen. Genauso wenig kann er verlangen, dass B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger oder auch Ratsmitglieder ein \u00e4rztliches Attest vorlegen, dass das Treppensteigen nur unter erschwerten Bedingungen oder nicht m\u00f6glich ist. Bei meinem fr\u00fcheren Arbeitgeber war ich als Schwerbehindertenvertreter und Sicherheitsbeauftragter t\u00e4tig. F\u00fcr Schwerbehinderte ist der Zugang nur unter erschwerten Bedingungen bzw. \u00fcberhaupt nicht m\u00f6glich. Somit ist die Sitzungs\u00f6ffentlichkeit nicht gew\u00e4hrleistet, denn es ist unerheblich, ob. Z.B. ein Rollstuhlfahrer oder Personen mit Gehilfen an der Sitzung teilnehmen will, die M\u00f6glichkeit muss auch diesem Personenkreis gegeben werden. In allen Gemeinden und Verbandsgemeinden ist man bem\u00fcht, \u00f6ffentliche Geb\u00e4ude barrierefrei zu gestalten, nur in Bretzenheim ist das ein Fremdwort. Aus der Sicht des Sicherheitsbeauftragten bestehen erhebliche Bedenken. Das f\u00e4ngt schon bei der Treppe an, die nicht die erforderliche Breite hat. Die Treppenstufen sind nicht rutschsicher. Die Absicherung bzw. Markierung des Geb\u00e4lks fehlt. Die Beleuchtung ist f\u00fcr einen Sitzungssaal nur bedingt bzw. nicht geeignet. Es fehlt eine zweite Treppe als Fluchtweg. Was an weiteren Brandschutzvorschriften nicht vorhanden ist, k\u00f6nnen unsere Feuerwehrleute bestimmt noch besser erkl\u00e4ren. Aus den vorgenannten Gr\u00fcnden werde ich durch die Kommunalaufsicht \u00fcberpr\u00fcfen lassen, ob die in dieser Sitzung gefassten Beschl\u00fcsse wegen der fehlenden \u00d6ffentlichkeit g\u00fcltig sind.\u201c Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann nimmt diesen Antrag zur Kenntnis und teilt mit, dass die Auswahl des Sitzungsortes grunds\u00e4tzlich alleinige Angelegenheit des Ortsb\u00fcrgermeisters ist. Trotzdem nimmt er wie folgt Stellung: \u201eDie Festsetzung des Sitzungsortes und des Sitzungsraumes in der Einladung zur Ortsgemeinderatsitzung obliegt nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen ausschlie\u00dflich dem Ortsb\u00fcrgermeister als Vorsitzenden des Gemeinderates. Grenzen seiner Organisationsbefugnis ergeben sich aus dem Willk\u00fcrverbot und dem \u00d6ffentlichkeitsgrundsatz. Der Grundsatz der Sitzungs\u00f6ffentlichkeit gebietet es, dass jeder interessierte Einwohner und B\u00fcrger grunds\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit des freien Zugangs zur Sitzung haben muss. Dabei hat der Ortsb\u00fcrgermeister einen weiten Ermessensspielraum. Im Falle des WKZ ist der freie Zugang nat\u00fcrlich gew\u00e4hrleistet. Pers\u00f6nliche Einschr\u00e4nkungen einzelner Besucher m\u00fcssen nicht ber\u00fccksichtigt werden und k\u00f6nnen es oftmals nicht. Dabei geht es nicht darum, Menschen mit Einschr\u00e4nkungen auszuschlie\u00dfen; es muss aber der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz gewahrt werden. Die gebotene R\u00fccksichtnahme gilt n\u00e4mlich f\u00fcr alle Menschen mit Einschr\u00e4nkungen und nicht nur f\u00fcr Gehbehinderte, also auch f\u00fcr Blinde und Taube. Daneben w\u00e4re zu ber\u00fccksichtigen, dass viele Menschen mit Einschr\u00e4nkungen schon Probleme haben d\u00fcrften, in die Gro\u00dfe Stra\u00dfe zu kommen. Au\u00dferdem k\u00f6nnten die Sitzungen auch barrierefrei in der Kronenberghalle stattfinden. Ob dies dem Gedanken der B\u00fcrgern\u00e4he und des \u00d6ffentlichkeitsgrundsatzes dienen w\u00fcrde, sei dahingestellt. Deswegen finden sich auch im Behindertengleichstellungsgesetz und in der Landesbauordnung keine anderen Vorgaben. Grunds\u00e4tzlich ist es nat\u00fcrlich so, dass allen B\u00fcrgern der Zugang zu Gemeinderatsitzungen gew\u00e4hrt wird. Es ist allerdings bei der Auswahl des Raumes abzuw\u00e4gen. Der Raum im 1.OG ist f\u00fcr Ratssitzungen besser nutzbar. So haben die R\u00e4te und auch Mitarbeiter der Verwaltung und Sachverst\u00e4ndige mehr Platz. Auch haben die Besucher bessere Sicht auf die R\u00e4te, was im EG aufgrund der Sitzordnung nicht der Fall ist. Weiter ber\u00fccksichtigt werden muss bei der Abw\u00e4gung, dass bislang erst ein \u2013 eingeladener - Besucher mit einem Rollstuhl in den vergangenen 15 Jahren eine Ratssitzung besuchte, obwohl der Sitzungssaal im Alten Amtshaus f\u00fcr jedermann zug\u00e4nglich war. Auf der anderen Seite muss der enorme Aufwand gegen\u00fcbergestellt werden, der bei einer Ratssitzung im EG entsteht und nicht verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig erscheint. Ein \u00e4rztliches Attest wurde zu keinem Zeitpunkt gefordert. Ich habe lediglich um ein Attest gebeten, wenn tats\u00e4chlich der Antragsteller Ratsmitglied Metz keine Treppen gehen kann, obwohl er solche zu Hause gehen muss. In diesem Falle w\u00fcrde erneut entschieden werden.\u201c Der Neujahrsempfang findet am 14.01.2014, 19.30 Uhr, im Weinkulturzentrum statt. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die n\u00e4chste Ortsgemeinderatssitzung am 28.01.2015, 20.00 Uhr, stattfindet. Die weiteren Sitzungstermine sind f\u00fcr den 11.03.2015, 29.04.2015 und 03.06.2015 vorgesehen. Beigeordneter Karst weist darauf hin, dass die 30 km/h Hinweisschilder auf der Naheweinstra\u00dfe/Richtung Binger Stra\u00dfe stark verblast sind. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die Schilder evtl. renoviert oder ausgetauscht werden. I II III IV V Anlage: 8 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-79%7C8%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-79%7C8%7C1"}}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-78","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"3. 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I II III IV V Anlage: 3 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-78%7C4711%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-78%7C4711%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-78%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-78","number":"2","name":"Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr die Kronenberghalle","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-78%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-10-30","size":6573,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 16.10.2014 TOP: 2 (\u00f6ffentlich) Betreff: Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr die Kronenberghalle Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erl\u00e4utert dem Ortsgemeinderat die Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr die Kronenberghalle. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat nimmt die Geb\u00fchrenordnung wie vorgelegt an. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 4 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-78%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-78%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-78%7C1330610100030%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-78","number":"3","name":"Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnlichen Zuwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7 94 Abs. 3 GemO","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/8","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-78%7C1330610100030%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_1330610100030_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-10-30","size":172515,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2014/BR/0031 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 16.10.2014 3 Betreff: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnlichen Zuwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7 94 Abs. 3 GemO Begr\u00fcndung: Mit dem Landesgesetz zur \u00c4nderung kommunal- und dienstrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2007 ist mit Wirkung vom 11.01.2008 folgender Abs. 3 in \u00a7 94 GemO in Kraft getreten: \u201e(3) Die Gemeinde darf zur Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben nach \u00a7\u00a02 Abs.\u00a01 Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erf\u00fcllung von Aufgaben nach \u00a7\u00a02 Abs.\u00a01 beteiligen. Nicht zul\u00e4ssig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung nach Satz\u00a01 in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein b\u00f6ser Anschein f\u00fcr eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. Bei der Auswahl von Sponsoringpartnern ist die Chancengleichheit konkurrierender Sponsoren zu wahren. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschlie\u00dflich dem B\u00fcrgermeister sowie den Beigeordneten; ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbeh\u00f6rde unverz\u00fcglich anzuzeigen. \u00dcber die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Dem Gemeinderat und der Aufsichtsbeh\u00f6rde sind s\u00e4mtliche f\u00fcr die Entscheidung ma\u00dfgeblichen Tatsachen offen zu legen. Dazu geh\u00f6rt insbesondere ein anderweitiges Beziehungsverh\u00e4ltnis zwischen der Gemeinde und dem Geber. Die f\u00fcr die Entscheidung ma\u00dfgeblichen Tatsachen im Sinne des Satzes\u00a06 sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und vorzuhalten.\u201c Hinweis: Gem\u00e4\u00df 24 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), in Kraft seit 30.04.2010, kommt die vorg. Regelung erst zur Anwendung, wenn das Angebot der Zuwendung die Wertgrenze von 100,00 \u20ac \u00fcbersteigt. Spenden bis 100,00 \u20ac werden daher dem Rat nicht mehr zur Zustimmung der Annahme vorgelegt. 2014 Lfd. Nr. Angebot von / vom \u00fcber \u20ac Zweck 2 Freie W\u00e4hlerliste Bretzenheim e.V. 195,74 Spende von Weingl\u00e4sern f\u00fcr Kronenberghalle 3 Ortsvereinsring Bretzenheim 5.578,72 Spende von Porzellan f\u00fcr Kronenberghalle 4 Schaustellerbetrieb Gerd Modes, Bad Kreuznach 150,00 Spende f\u00fcr Kindertagesst\u00e4tte Bretzenheim \u00dcber die Annahme der Spenden muss der Ortsgemeinderat abschlie\u00dfend entscheiden. /2 - 2 - Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft \u00fcber die Annahme der Spenden. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 06.10.2014 durch: Jung, Corina Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 5 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 16.10.2014 TOP: 3 (\u00f6ffentlich) Betreff: Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und \u00e4hnlichen Zuwendungen gem\u00e4\u00df \u00a7 94 Abs. 3 GemO Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann gibt bekannt, dass die Freie W\u00e4hlerliste Bretzenheim e.V. f\u00fcr die Kronenberghalle Weingl\u00e4ser im Wert von 195,74 \u20ac gespendet hat. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat nimmt die Spende an. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Der Ortsvereinsring hat f\u00fcr die Kronenberghalle Porzellan und Bestecke im Wert von 5.578,72 \u20ac gespendet. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat nimmt die Spende an. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Der Schaustellerbetrieb Gerd Modes spendete 150,00 \u20ac f\u00fcr die Kindertagesst\u00e4tte Bretzenheim. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat nimmt die Spende an. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt erg\u00e4nzend mit, dass die Bretzenheimer Winzer f\u00fcr die Er\u00f6ffnungsfeier der Kronenberghalle den Wein und die Firma REWE das Mineralwasser gespendet habe. Er dankt allen Spendern f\u00fcr ihre gro\u00dfz\u00fcgigen Gaben und dankt den Helferinnen und Helfern nochmals f\u00fcr ihren Einsatz zu Gelingen des Festes. I II III IV V Anlage: 5 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-78%7C1330610100030%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-78%7C1330610100030%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-78%7C1330610100031%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-78","number":"4","name":"Grundst\u00fccksangelegenheiten","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/7","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-78%7C1330610100031%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_1330610100031_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-10-30","size":22003,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2014/BR/0032 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 16.10.2014 4 bereits beraten im: am: Betreff: Grundst\u00fccksangelegenheiten Begr\u00fcndung: Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim m\u00f6chte ein neues Feuerwehrhaus in der Ortsgemeinde Bretzenheim auf dem Grundst\u00fcck der Grundschule errichten. Die Zu- und Ausfahrt soll \u00fcber die Freiherr- von stein Stra\u00dfe erfolgen. Vor dem Gel\u00e4nde der Grundschule befindet sich eine Parzelle Flur 3 52/6 395m\u00b2 der Ortsgemeinde. Diese ist als Parkfl\u00e4che und Rasenfl\u00e4che genutzt. Die Fl\u00e4che soll im Zuge des Neubaus zur Ausfahrt, Gehweg, zus\u00e4tzliche Parkpl\u00e4tze und Gr\u00fcnfl\u00e4che umgestaltet werden. Das Ger\u00e4tehaus in der Kirchstra\u00dfe wird nach dem Umzug in den Neubau an die Ortsgemeinde \u00fcbergeben. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Die Ortsgemeinde \u00fcbertr\u00e4gt das f\u00fcr den Neubau des Feuerwehrhauses notwendige Grundst\u00fcck der Verbandsgemeinde. Die durch die \u00dcbertragung entstehenden Kosten werden durch die Verbandsgemeinde \u00fcbernommen. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 06.10.2014 durch: Hoffmann, Marc Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 6 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 16.10.2014 TOP: 4 (\u00f6ffentlich) Betreff: Grundst\u00fccksangelegenheiten Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die f\u00fcr die Feuerwehr zust\u00e4ndige Verbandsgemeinde Langenlonsheim festgestellt habe, dass das im Eigentum der Ortsgemeinde stehende Feuerwehrhaus in der Kirchstra\u00dfe nicht mehr den gesetzlichen Bestimmungen entspreche. Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim plane daher ein neues Feuerwehrhaus in der Ortsgemeinde auf dem verbandsgemeindeeigenen Grundst\u00fcck der Grundschule zu errichten. Die Zu- und Ausfahrt m\u00fcsse \u00fcber die Freiherr-von-Stein-Stra\u00dfe erfolgen. Dazu ben\u00f6tige die Verbandsgemeinde das zwischen der Grundschule und der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe gelegene Grundst\u00fcck, das momentan als Parkplatz, Containerstellplatz und Wiese genutzt werde. B\u00fcrgermeister Cyfka teilt dazu erg\u00e4nzend mit, dass im Bauausschuss der Verbandsgemeinde beschlossen wurde, kein Geld in das bestehende Feuerwehrhaus mehr zu investieren, zumal es sich bei diesem Geb\u00e4ude und der angrenzenden Feuerwehrhalle nicht um Eigentum der Verbandsgemeinde handele. Zusch\u00fcsse vom Land w\u00fcrden ebenfalls nur f\u00fcr eine Neuerrichtung und nicht f\u00fcr eine Sanierung gew\u00e4hrt. Das Grundst\u00fcck an der Grundschule sei f\u00fcr ein solches Geb\u00e4ude geeignet. Auch der Feuerwehrausschuss, die Bretzenheimer Wehr, der Finanzausschuss und der Verbandsgemeinderat h\u00e4tten einem Neubau an der Freiherr-vom-Stein-Stra\u00dfe zugestimmt. Des Weiteren habe die ADD Zusch\u00fcsse in Aussicht gestellt, so dass mit dem Baubeginn Ende 2015 gerechnet werden k\u00f6nne. Ratsmitglied Dr. Hahne weist darauf hin, dass das Schulgel\u00e4nde so wenig wie m\u00f6glich in Mitleidenschaft gezogen werden sollte und schl\u00e4gt vor, die Beschlussempfehlung mit dem Zusatz zu erg\u00e4nzen, dass die Detailplanung mit der Schule und der Ortsgemeinde abzustimmen ist. Beschlussfassung: Die Ortsgemeinde \u00fcbertr\u00e4gt das f\u00fcr den Neubau des Feuerwehrhauses notwendige Grundst\u00fcck der Verbandsgemeinde. Die durch die \u00dcbertragung entstehenden Kosten werden durch die Verbandsgemeinde \u00fcbernommen. Die Detailplanung soll mit der Schule und der Ortsgemeinde abgestimmt werden, damit m\u00f6glichst wenig Pausenraum verloren geht. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 6 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-78%7C1330610100031%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-78%7C1330610100031%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-78%7C1330210100029%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-78","number":"5","name":"Vergabe des Stabgitterzaunes an der Kindertagesst\u00e4tte;\r\nErm\u00e4chtigung des Ortsb\u00fcrgermeisters","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/56","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-78%7C1330210100029%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_1330210100029_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-10-30","size":78774,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2014/BR/0030 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 16.10.2014 5 bereits beraten im: am: Betreff: Vergabe des Stabgitterzaunes an der Kindertagesst\u00e4tte; Erm\u00e4chtigung des Ortsb\u00fcrgermeisters Begr\u00fcndung: Da die jetzige Zaunanlage aus Maschendraht an der Kindertagesst\u00e4tte defekt ist, soll hier eine neue, stabilere Zaunanlage aus Stabgitterzaun errichtet werden. Auf einer L\u00e4nge von ca. 130 m ist beabsichtigt, einen Doppelstabmattenzaun 6/8 in einer H\u00f6he von 1,83 m in RAL Gr\u00fcn zu liefern und zu montieren. Es werden weiterhin zwei Toranlagen ben\u00f6tigt mit den Ma\u00dfen 3,0 x 1,80 m und 4,0 x 1,80 m. Die Angebote beinhalten auch die Demontage und Entsorgung des alten Zaunes. Die Kosten werden vom Architektur-B\u00fcro Faber auf ca. 16.500,- \u20ac brutto gesch\u00e4tzt. Folgende Firmen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert: Fa. Budde Bretzenheim, Fa. Lenhart, Bad Sobernheim Fa. Kehl, Bad Sobernheim Fa. Lang, Bad Kreuznach Fa. Eschborn, Horrweiler Da die Submission wegen der Einhaltung von Angebotsfristen erst Ende Oktober stattfinden kann, soll der Ortsb\u00fcrgermeister dazu erm\u00e4chtigt werden, dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsb\u00fcrgermeister wird erm\u00e4chtigt, den Auftrag f\u00fcr die Lieferung und Montage des Stabgitterzaunes an der Kindertagesst\u00e4tte an die wirtschaftlichste Firma zu erteilen. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 06.10.14 durch: Siegel, Heike Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-78%7C1330210100029%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-78%7C1330210100029%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-78%7C1330610100032%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-78","number":"6","name":"Vergabe Gaskonzession","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/4","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-78%7C1330610100032%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_1330610100032_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-10-30","size":121466,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2014/BR/0033 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 16.10.2014 6 bereits beraten im: am: Betreff: Vergabe Gaskonzession Begr\u00fcndung: Die Gaskonzessionsvertr\u00e4ge der Ortsgemeinden Bretzenheim, Langenlonsheim, Laubenheim und Windesheim laufen zum 30.10.2014 aus, der Gaskonzessionsvertrag der Ortsgemeinde Guldental zum 30.11.2014. Inhalt der Vertr\u00e4ge ist gem\u00e4\u00df \u00a7 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG das Recht auf \u201edie Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet geh\u00f6ren\u201c. Die Gemeinde erh\u00e4lt f\u00fcr das einger\u00e4umte Wegenutzungsrecht eine Konzessionsabgabe. Von der Verwaltung wurde das vorgeschriebene Ausschreibungsverfahren eingeleitet und es liegen 2 Angebote vor. Bei einer Grundsatzentscheidung wurde festgelegt, das eine Neuvergabe der Gaskonzession erfolgen soll und keine Rekommunalisierung gew\u00fcnscht ist. Nachdem sich die beteiligten Ortsgemeinder\u00e4te alle f\u00fcr eine Neuvergabe der Gaskonzession ausgesprochen hatten, wurde die Vergabe entsprechend ausgeschrieben und die daraufhin eingegangenen Angebote mit einem von der Verwaltung erarbeiteten Auswahlkriterienkatalog gepr\u00fcft und bewertet. Letztlich war es so, dass alle Bewerber grunds\u00e4tzlich gute Angebote vorgelegt haben, die sich in vielen Punkten auch nicht wesentlich voneinander unterschieden haben. F\u00fcr den erfolgreichen Bewerber sprachen letztlich das beste Gesamtpaket und hierbei insbesondere die zugesagten k\u00fcnftigen Investitionen in die Netze, die nach \u00dcberzeugung der Ortsgemeinder\u00e4te eine sichere und effiziente Versorgung im Netzgebiet auch f\u00fcr die Zukunft am besten gew\u00e4hrleisten. Angesichts der von den Ortsgemeinden zu beachtenden Ziele des \u00a7 1 EnWG empfiehlt die Verwaltung einen Vertragsabschluss mit dem Unternehmen RWE. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Verl\u00e4ngerung des Gaskonzessionsvertrages mit dem Unternehmen RWE. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: durch: Hoffmann, Marc Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 8 %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-78%7C1330610100032%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-78%7C1330610100032%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-78%7C2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-78","number":"7","name":"Mitteilungen und Beantwortung der fristgerecht eingereichten schriftlichen Anfragen der Ratsmitglieder gem. \u00a7 19 der Gesch\u00e4ftsordnung","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-78%7C2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-10-30","size":68782,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 16.10.2014 TOP: 7 (\u00f6ffentlich) Betreff: Mitteilungen und Beantwortung der fristgerecht eingereichten schriftlichen Anfragen der Ratsmitglieder gem. \u00a7 19 der Gesch\u00e4ftsordnung Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass die Ortsgemeinde Bretzenheim nach wie vor wegen den Ausbaubeitr\u00e4gen in der Winzenheimer Stra\u00dfe im Streit ist. Dem vom VG Koblenz vorgeschlagen Vergleich wurde zugestimmt. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann dankt dem Beigeordneten Karst f\u00fcr seine Arbeit in der Kita sowie den \u201eR\u00fcstigen Rentnern\u201c f\u00fcr die Bearbeitung der Gr\u00fcnfl\u00e4chen im Baugebiet \u201eHinter der Kirche II\u201c und auf dem Friedhof. Ein weiterer Dank gilt dem ehrenamtlichen Engagement der Ausrichter des Kindersachenbasars. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann schl\u00e4gt vor, dass k\u00fcnftig Vereine das Weinkulturzentrum f\u00fcr Zusammenk\u00fcnfte nutzen k\u00f6nnen und bittet um Erlaubnis, solche Treffen zu genehmigen. Diese Erlaubnis wurde erteilt. Die n\u00e4chste Ortsgemeinderatssitzung findet am 26.11.2014 um 20.00 Uhr statt. I II III IV V Anlage: 9 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-78%7C2%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-78%7C2%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-78%7C1332309100027%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-78","number":"8","name":"Verl\u00e4ngerung des Pflegevertrages f\u00fcr den L\u00e4rmschutzwall","public":false,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/13"},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-78%7C1332309100028%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-78","number":"9","name":"Vergabe des Abrisses der alten Gemeindehalle an der Stra\u00dfe \"Am Schlossgarten\"","public":false,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/12"},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-78%7C1050%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-78","number":"10","name":"Mitteilungen","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-77","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"2. 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I II III IV V Anlage: 3 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7C47%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7C47%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-77%7C1331707100023%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-77","number":"2","name":"Wahl eines/einer Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Amtseinf\u00fchrung","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/128","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-77%7C1331707100023%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_1331707100023_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-10-02","size":122836,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2014/BR/0024 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 03.09.2014 2 bereits beraten im: am: Betreff: Wahl eines/einer Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Amtseinf\u00fchrung Begr\u00fcndung: In der Sitzung des Ortsgemeinderates Bretzenheim am 16.07.2014 wurden gem\u00e4\u00df den Bestimmungen der damals g\u00fcltigen Hauptsatzung zwei Beigeordnete gew\u00e4hlt. Durch die Neufassung der Hauptsatzung vom 17.07.2014 betr\u00e4gt die Zahl der Beigeordneten 3, sodass ein/e weitere/r Beigeordnete/r in an dritter Stelle in der Vertretungsbefugnis zu w\u00e4hlen ist. Die Reihenfolge der Vertretungsbefugnis ist vor der Wahl zu bestimmen. Die Beigeordneten sind Ehrenbeamte. Sie werden durch Ernennungsurkunde berufen, vereidigt und in ihr Amt eingef\u00fchrt. Es wird darauf hingewiesen, dass Beigeordnete gem\u00e4\u00df \u00a7 40 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung zu w\u00e4hlen sind, \u00a7 22 GemO \u00fcber den Ausschluss bei Sonderinteresse gem\u00e4\u00df Abs. 2 a.a.O keine Anwendung findet und nur solche Personen gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen, die dem Gemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen wurden. Bei mehreren Bewerbern/Bewerberinnen ist gew\u00e4hlt, wer mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erh\u00e4lt. Erh\u00e4lt beim ersten Wahlgang niemand mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, ist die Wahl mit einem zweiten Wahlgang zu wiederholen. Erh\u00e4lt auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, so findet zwischen den beiden Personen, die die h\u00f6chste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl (dritter Wahlgang) statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erreichten, entscheidet das Los, wer in die Stichwahl kommt. Ergibt sich in der Stichwahl ebenfalls Stimmengleichheit, entscheidet ebenfalls das Los. Das Los ist von der/vom Vorsitzenden zu ziehen. Wird nur ein/e Bewerber/in vorgeschlagen, so kann mit Ja oder Nein abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebenso viele Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen, so ist die Wahl mit demselben Wahlvorschlag zu wiederholen (zweiter Wahlgang). Erh\u00e4lt auch beim zweiten Wahlgang die Person nicht die erforderliche Stimmenmehrheit, ist sie abgelehnt. Der Rat kann in derselben Sitzung aufgrund neuer Wahlvorschl\u00e4ge eine Wahl durchf\u00fchren; die abgelehnte Person kann erneut vorgeschlagen werden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten, Stimmzettel, aus denen der W\u00e4hlerwille nicht unzweifelhaft erkennbar ist und Stimmzettel die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, ung\u00fcltig sind. Stimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen z\u00e4hlen bei Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. W\u00e4hlbar ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangeh\u00f6riger eines anderen Mitgliedstaates der Europ\u00e4ischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der W\u00e4hlbarkeit im Sinne des \u00a7 4 Abs. 2 der Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, dass er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt (\u00a7 53 a GemO i.V.m. \u00a7 53 Abs. 3 und 4 GemO). Gem\u00e4\u00df \u00a7 25 Abs. 8 Satz1 der (Muster)Gesch\u00e4ftsordnung erfolgt die Ausz\u00e4hlung der Stimmen durch die/den Vorsitzende/n und mindestens zwei von ihr/ihm beauftragte Ratsmitglieder. Vor Beginn der Wahlhandlung bestimmt daher die Ortsb\u00fcrgermeisterin mindestens zwei Ratsmitglieder zur Stimmenausz\u00e4hlung. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat w\u00e4hlt die/den ehrenamtliche/n Beigeordnete/n. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 17.07.2014 durch: Zuck, Gerhard Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x I II III IV V Anlage: 4 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 03.09.2014 TOP: 2 (\u00f6ffentlich) Betreff: Wahl eines/einer Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Amtseinf\u00fchrung Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann ernennt die Ratsmitglieder Marcel Kreuzer und Dirk Weisgerber als Wahlhelfer. Wahl 3. Beigeordneter\u00a0 Ratsmitglied Metz schl\u00e4gt Ratsmitglied Ernst Br\u00fcckner f\u00fcr die Wahl zum 3. Beigeordneten vor. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht. \u00a0 Hinweis: Es k\u00f6nnen nur solche Personen gew\u00e4hlt werden, die dem Rat vor der Wahl vorgeschlagen worden sind! Erster Wahlgang: Der Vorsitzende forderte die Ratsmitglieder zur Stimmabgabe einzeln und nacheinander in (alphabetischer Reihenfolge) auf. Den Ratsmitgliedern wurden je ein f\u00fcr die Abstimmung bereitgehaltener Stimmzettel und ein Briefumschlag ausgeh\u00e4ndigt,\u00a0die den Stimmzettel nach unbeobachteter Kennzeichnung in einer Wahlkabine in einen Umschlag steckten und in die Wahlurne warfen. Die Schriftf\u00fchrerin vermerkte in einer f\u00fcr diese Wahl erstellten Liste der Ratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Der Vorsitzende stellte sodann fest, dass bei der Abstimmung _19_ Ratsmitglieder anwesend waren und sich __19_ Ratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten. Die abgegebenen Briefumschl\u00e4ge wurden der Wahlurne entnommen und unge\u00f6ffnet gez\u00e4hlt. Ihre Zahl stimmte mit der Zahl der Personen \u00fcberein, die abgestimmt haben. Erl\u00e4uterungen bei evtl. Abweichungen.. \u00a0 Der Vorsitzende entnahm mit Hilfe der von ihm bestimmten Personen die Stimmzettel einzeln aus den Briefumschl\u00e4gen und las den Inhalt jedes Stimmzettels laut vor. Die Schriftf\u00fchrerin vermerkte die auf die einzelnen f\u00fcr die Wahl Benannten entfallenen Stimmen. \u00a0 Ergebnis der Abstimmung: \u00a0 Zahl der abgegebenen Stimmen: _19___ Zahl der f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rten Stimmen: _ --__ Zahl der Stimmenthaltungen: ___--__ Demnach g\u00fcltige Stimmen: __19__\u00a0 Von den g\u00fcltigen Stimmen entfielen auf: \u00a0 ____18___________ Stimmen / JA-Stimmen (bei nur einem Vorschlag) _____1__________\u00a0 Stimmen / NEIN-Stimmen (bei nur einem Vorschlag) \u00a0 _______________ Stimmen. \u00a0 Der Vorsitzende erkl\u00e4rte, dass damit \u00a0 _Ratsmitglied Ernst Br\u00fcckner mehr als die H\u00e4lfte der Stimmen erreicht hat und somit zum\u00a0\u00a03. Beigeordneten gew\u00e4hlt ist. Ratsmitglied Ernst Br\u00fcckner nimmt die Wahl zum 3. Beigeordneten an. Nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetztes wurde der Vorgenannte durch Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann durch Aush\u00e4ndigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Bretzenheim ernannt. Sodann vereidigte Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann den Beigeordneten. Dieser wiederholte dabei unter Erhebung der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel: \u201eIch schw\u00f6re Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erf\u00fcllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gotte helfe.\u201c Im Anschluss daran f\u00fchrte der Ortsb\u00fcrgermeister den Beigeordneten in dessen Amt ein (Handschlag). I II III IV V Anlage: 4 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7C1331707100023%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7C1331707100023%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-77%7C1331707100022%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-77","number":"3","name":"Beschlussfassung \u00fcber die Bestimmung einer Zeitung als Bekanntmachungsorgan der Ortsgemeinde gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 1 der Hauptsatzung","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/127","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-77%7C1331707100022%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 3","fileName":"be_1331707100022_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-10-02","size":76554,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2014/BR/0023 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 03.09.2014 3 bereits beraten im: am: Betreff: Beschlussfassung \u00fcber die Bestimmung einer Zeitung als Bekanntmachungsorgan der Ortsgemeinde gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 1 der Hauptsatzung Begr\u00fcndung: Gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 1 der Hauptsatzung, entscheidet der Ortsgemeinderat durch Beschluss, in welcher Zeitung \u00f6ffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen. Die Verbandsgemeinde Langenlonsheim ist Vertragspartner des Linus-Wittich-Verlages, der in Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde das w\u00f6chentlich erscheinende Mitteilungsblatt \u201eDas Rathaus\u201c herausgibt. Die Ortsgemeinden k\u00f6nnen ihre Bekanntmachungen hierin kostenlos ver\u00f6ffentlichen. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, dass \u00f6ffentliche Bekanntmachungen gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 1 der Hauptsatzung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Langenlonsheim \u201eDas Rathaus\u201c, erfolgen. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 17.07.2014 durch: Zuck, Gerhard Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 5 %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7C1331707100022%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7C1331707100022%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-77%7C1331707100021%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-77","number":"4","name":"Bildung der Aussch\u00fcsse, Wahl der Ausschussmitglieder","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/126","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-77%7C1331707100021%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 4","fileName":"be_1331707100021_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-10-02","size":195666,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2014/BR/0022 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 03.09.2014 4 bereits beraten im: am: Betreff: Bildung der Aussch\u00fcsse, Wahl der Ausschussmitglieder Begr\u00fcndung: Die Mitglieder der Aussch\u00fcsse und ihre Stellvertreter werden gem\u00e4\u00df \u00a7 45 Abs. 1 Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) aufgrund von Vorschl\u00e4gen der im Ortsgemeinderat vertretenen politischen Gruppen gew\u00e4hlt. Es kommen 3 Wahlsysteme in Betracht: 1. Verh\u00e4ltniswahl (Listenwahl) Werden mehrere Wahlvorschl\u00e4ge gemacht, ist gem\u00e4\u00df \u00a7 45 Abs. 1 Satz 3 GemO nach dem System der Verh\u00e4ltniswahl zu w\u00e4hlen; f\u00fcr die Zuteilung der Sitze gilt \u00a7 41 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes entsprechend. 2. \u201eUnechte Mehrheitswahl\u201c Liegt nur ein Wahlvorschlag vor, wird hier\u00fcber abgestimmt. Gem\u00e4\u00df \u00a7 45 Abs. 1 Satz 2 GemO sind die in dem Wahlvorschlag benannten Personen gew\u00e4hlt, wenn der Ortsgemeinderat mit der Mehrheit seiner Mitglieder die Annahme beschlie\u00dft. 3. Mehrheitswahl (Personenwahl) Kommt es zu keinem Wahlvorschlag, wird gem\u00e4\u00df \u00a7 45 Abs. 2 GemO nach den in \u00a7 33 Abs. 3 KWG geregelten Grunds\u00e4tzen der Mehrheitswahl gew\u00e4hlt. Es wird vorgeschlagen, entsprechend dem bisherigen Verfahren einen einheitlichen Wahlvorschlag entsprechend dem St\u00e4rkeverh\u00e4ltnis der im Rat vertretenen Parteien und Gruppen und der Ausschussst\u00e4rke gem\u00e4\u00df Hauptsatzung nach interfraktioneller Abstimmung einzubringen. Hier\u00fcber wird, unabh\u00e4ngig von der Anwesenheit einzelner Ratsmitglieder, durch absolute Mehrheit (System 2 \u2013 Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder) abgestimmt. Hierdurch wird die Ausschussbesetzung nicht durch Fehlen einzelner Ratsmitglieder beeinflusst. Gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bretzenheim vom 17.07.2014 haben die Aussch\u00fcsse 8 Mitglieder und f\u00fcr jedes Mitglied 1 Stellvertreter. Die Sitzverteilung sieht aufgrund des St\u00e4rkeverh\u00e4ltnisses der im Ortsgemeinderat vertretenen Parteien und W\u00e4hlergruppen wie folgt aus: Anfangsdivisor: 2,5000 (= 20 Gesamtstimmen / 8 Sitze) Partei/W\u00e4hlergruppe Stimmen Division Sitzanteil Sitze SPD 5 5 / 2,5000 2,0000 2 CDU 10 10 / 2,5000 4,0000 4 Freie W\u00e4hlerliste Bretzenheim e.V. 5 5 / 2,5000 2,0000 2 Sitze gesamt 8 Die Aussch\u00fcsse setzen sich aus Ratsmitgliedern und sonstigen w\u00e4hlbaren B\u00fcrgern der Gemeinde zusammen; mindestens die H\u00e4lfte der Ausschussmitglieder und Stellvertreter soll jedoch Ratsmitglied sein. Die von den im Rat vertretenen politischen Gruppierungen eingereichten Wahlvorschl\u00e4ge werden sp\u00e4testens bis zur Sitzung nachgereicht. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: 1. Die von den politischen Gruppierungen eingereichten Personenbenennungen f\u00fcr die Bildung der Aussch\u00fcsse werden jeweils als einheitliche Wahlvorschl\u00e4ge erkl\u00e4rt. 2. Die Wahl der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter erfolgt jeweils offen durch Handzeichen. 3. \u00dcber die einheitlichen Wahlvorschl\u00e4ge wird durch Einzelbeschl\u00fcsse f\u00fcr jeden zu bildenden Ausschuss abgestimmt (erforderlich ist die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder. Das Stimmrecht der/des Vorsitzenden, die/der nicht gew\u00e4hltes Ratsmitglied ist, ruht). Die Wahlvorschl\u00e4ge sind Bestandteil des Beschlusses. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 17.07.2014 durch: Zuck, Gerhard Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 6 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 03.09.2014 TOP: 4 (\u00f6ffentlich) Betreff: Bildung der Aussch\u00fcsse, Wahl der Ausschussmitglieder Haupt- und Finanzausschuss 8 Mitglieder (davon 4 CDU, 2 SPD, 2 FWB) Ausschussmitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter Dr. Hahne, Michael Wagner, Martin Hollinka, Hardy Piroth, J\u00fcrgen Freis, Kurt Unger, Steffen Weisgerber, Dirk Seifert, Andreas Metz, Heinz-J\u00fcrgen Br\u00fcckner, Ernst Dietz, Herbert Jung, Erich Seidel, Angelika Partenheimer, Rainer Budde, Nicole Kreuzer, Marcel Abstimmungsergebnis: Einstimmig Rechnungspr\u00fcfungsausschuss 8 Mitglieder (davon 4 CDU, 2 SPD, 2 FWB) Ausschussmitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter Dr. Hahne, Michael Freis, Kurt Piroth, J\u00fcrgen Seifert, Andreas Weisgerber, Dirk Kreuzeder, Siegfried Unger, Steffen Wagner, Martin Metz, Heinz-J\u00fcrgen Brill, Hans-Berthold Dietz, Herbert Jung, Erich Budde, Nicole Kreuzer, Marcel Partenheimer Rainer Seidel, Angelika Abstimmungsergebnis: Einstimmig Friedhofsausschuss 8 Mitglieder (davon 4 CDU, 2 SPD, 2 FWB) Ausschussmitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter Hollinka, Hardy Dr. Hahne, Michael Wagner, Martin Weisgerber, Dirk Freis, Kurt Seifert, Andreas Kreuzeder, Siegfried Michaelski, Brigitte Brill, Hans-Berthold Dietz, Herbert Bernhard, Siegfried Jung, Erich Karst, Ursula Klein, Erich Seidel, Angelika Partenheimer, Rainer Abstimmungsergebnis: Einstimmig Wegebauausschuss 8 Mitglieder (davon 4 CDU, 2 SPD, 2 FWB) Ausschussmitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter Wagner, Martin Dr. Hahne, Michael Piroth, J\u00fcrgen Freis, Kurt Kreuzeder, Siegfried Markus, Alexandra Meurer, Michael Weber, J\u00f6rg Jung, Erich Brill, Hans-Berthold Bernhard, Siegfried Metz, Heinz-J\u00fcrgen Kreuzer, Marcel Budde, Nicole Klein, Erich Bischof, Michael Abstimmungsergebnis: Einstimmig Dorfentwicklung f\u00fcr Kultur- und Fremdenverkehr 8 Mitglieder (davon 4 CDU, 2 SPD, 2 FWB) Ausschussmitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter Unger, Steffen Dr. Hahne, Michael Markus, Alexandra Weisgerber, Dirk Weber, J\u00f6rg Budde, Olaf Von der Weiden, Jens Piroth, Michaela Brill, Hans-Berthold Dietz, Herbert Metz, Heinz-J\u00fcrgen Br\u00fcckner, Ernst Gerdemann, Gunnar Lent, Birgit Partenheimer, Rainer Karst, Udo Abstimmungsergebnis: Einstimmig Bauausschuss 8 Mitglieder (davon 4 CDU, 2 SPD, 2 FWB) Ausschussmitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter Freis, Kurt Wagner, Martin Weisgerber, Dirk Unger Steffen Seifert, Andreas Kreuzeder, Siegfried Von der Weiden, Jens Budde, Olaf Dietz, Herbert Metz, Heinz-J\u00fcrgen Br\u00fcckner, Ernst Jung, Erich Budde, Thilo Kreuzer, Michael Kreuzer, Marcel Seidel, Peter Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 6 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7C1331707100021%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7C1331707100021%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-77%7C1332107100024%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-77","number":"5","name":"Ab- und Aufstufung der Kreisstra\u00dfe 49 und Gemeindestra\u00dfe \"In den zehn Morgen\";\r\nBeschlussfassung","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/131","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-77%7C1332107100024%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_1332107100024_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-10-02","size":81682,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2014/BR/0025 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 03.09.2014 5 bereits beraten im: am: Betreff: Ab- und Aufstufung der Kreisstra\u00dfe 49 und Gemeindestra\u00dfe In den zehn Morgen ; Beschlussfassung Begr\u00fcndung: Mit Schreiben vom 14. Juli 2014 hat der Landesbetrieb Mobilit\u00e4t Bad Kreuznach Unterlagen \u00fcbersendet f\u00fcr die Umstufung der Kreisstra\u00dfe 49 zur Gemeindestra\u00dfe und der Gemeindestra\u00dfe \u201eIn den zehn Morgen\u201c zur Kreisstra\u00dfe. Diese sollen im Mitteilungsblatt der Ortsgemeinde Bretzenheim ver\u00f6ffentlicht und zwei Wochen zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung sowie bei der Ortsgemeinde ausgelegt werden. Hierzu hat der Ortsgemeinderat einen Beschluss zu fassen. Die Abstufung der Strecke der Kreisstra\u00dfe 49 zur Gemeindestra\u00dfe erfolgt von NK. 6113 083 Stat. 2,555 nach NK. 6113 007 Stat. 3,476 = 0,921 km. Die Gesamtl\u00e4nge der abzustufenden Strecke betr\u00e4gt 0,921 km. Die K 49 in der OD Bretzenheim, beginnend Ortsmitte Fahrtrichtung Winzenheim bis Einm\u00fcndung Gemeindestra\u00dfe \u201eIn den zehn Morgen\u201c wird mit Wirkung zum 01.01.2015 gem\u00e4\u00df Landesstra\u00dfengesetz (LStrG) zur Gemeindestra\u00dfe abgestuft. Die Aufstufung der Gemeindestra\u00dfe \u201eIn den zehn Morgen\u201c zur Kreisstra\u00dfe 49 erfolgt von NK. 6113 083 Stat. 2,555 nach NK. 6113 077 Stat. 3,233 = 0,678 km. Die Gesamtl\u00e4nge der aufzustufenden Strecke betr\u00e4gt 0,678 km. Die Gemeindestra\u00dfe \u201eIn den zehn Morgen\u201c der Ortsgemeinde Bretzenheim verl\u00e4uft zwischen Der Kreisstra\u00dfe 49 und der Bundesstra\u00dfe 48 und wird mit Wirkung vom 01.01.2015 gem\u00e4\u00df Landestra\u00dfengesetz (LStrG) zur Kreisstra\u00dfe aufgestuft. Zwischenzeitlich wurden die Kosten der erforderlichen Unterhaltungsma\u00dfnahmen f\u00fcr die Kreisstra\u00dfe sowie f\u00fcr die Gemeindestra\u00dfe ermittelt. F\u00fcr die Kreisstra\u00dfe wurden unterlassene Unterhaltungsleistungen in H\u00f6he von 1.915,63 \u20ac und f\u00fcr die Gemeindestra\u00dfe 15.094,57 \u20ac ermittelt. Unter Aufrechnung der beiden Summen ergeben sich f\u00fcr die Gemeinde Kosten in H\u00f6he von13.178,94 \u20ac. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft der Ab- und Aufstufung der Kreisstra\u00dfe 49 und Gemeindestra\u00dfe \u201eIn den zehn Morgen\u201c, wie in der Beschlussvorlage beschrieben, zuzustimmen. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 22.07.2014 durch: Siegel, Heike Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 7 %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7C1332107100024%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7C1332107100024%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-77%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-77","number":"6","name":"Beschlussfassung \u00fcber die Anstellung eines Hallenwartes ","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-77%7Czt_1%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 6","fileName":"be_zt_1_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-10-02","size":6766,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 03.09.2014 TOP: 6 (\u00f6ffentlich) Betreff: Beschlussfassung \u00fcber die Anstellung eines Hallenwartes Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass ein Hallenwart eingestellt werden soll, welcher mit 6 Wochenarbeitsstunden die Kronenberghalle betreut. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Anstellung eines Hallenwartes. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 8 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7Czt_1%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7Czt_1%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-77%7C1330508100025%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-77","number":"7","name":"Reinigung der Kronenberghalle","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/138","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-77%7C1330508100025%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_1330508100025_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-10-02","size":15713,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2014/BR/0026 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim) 03.09.2014 7 bereits beraten im: am: Betreff: Reinigung der Kronenberghalle Begr\u00fcndung: Die Kronenberghalle soll durch ein Geb\u00e4udereinigungsunternehmen gereinigt werden. Die Unterhaltsreinigung soll zweimal in der Woche, die Glasfl\u00e4chen zweimal im Jahr durchgef\u00fchrt werden. F\u00fcr die Reinigung nach Mehrzweckveranstaltung ist eine besondere Position in der Ausschreibung vorgesehen. Diese Leistungen sollen beschr\u00e4nkt ausgeschrieben werden. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters/der Verwaltung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, die Verbandsgemeindeverwaltung mit der beschr\u00e4nkten Ausschreibung zu beauftragen. Er erm\u00e4chtigt der Ortsb\u00fcrgermeister den Auftrag im Benehmen mit den Beigeordneten zu vergeben. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 05.08.2014 durch: Bicking, Roland Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 9 %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7C1330508100025%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7C1330508100025%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-77%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-77","number":"8","name":"Beschlussfassung \u00fcber eine Benutzungsordnung f\u00fcr die Kronenberghalle ","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-77%7Czt_2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 8","fileName":"be_zt_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-10-02","size":89348,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 03.09.2014 TOP: 8 (\u00f6ffentlich) Betreff: Beschlussfassung \u00fcber eine Benutzungsordnung f\u00fcr die Kronenberghalle Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann informiert den Ortsgemeinderat \u00fcber evtl. \u00c4nderungen der Benutzungsordnung und geht die einzelnen \u00a7\u00a7 gemeinsam durch. B e n u t z u n g s o r d n u n g f\u00fcr die Kronenberghalle (Mehrzweckhalle) der Ortsgemeinde Bretzenheim \u00a7 1 Allgemeines (1) Die Mehrzweckhalle steht in der Tr\u00e4gerschaft der Ortsgemeinde. Soweit sie nicht f\u00fcr eigene Zwecke der Ortsgemeinde ben\u00f6tigt wird, steht sie nach Ma\u00dfgabe dieser Benutzungsordnung und im Rahmen des Benutzerplans f\u00fcr den \u00dcbungs- und Wettkampfbetrieb den Schulen, den Bretzenheimer Vereinen und Gruppierungen zur Verf\u00fcgung. (2) Die Mehrzweckhalle steht dar\u00fcber hinaus im Rahmen der Verf\u00fcgbarkeit f\u00fcr sonstige, auch gewerbliche Veranstaltungen zur Verf\u00fcgung. \u00dcber die hier\u00fcber zu erteilende Gestattung entscheidet die Ortsgemeindeverwaltung. (3) Soweit in dieser Benutzungsordnung von \u201eMehrzweckhalle\u201c die Rede ist, geh\u00f6ren dazu auch die Neben- und Sanit\u00e4rr\u00e4ume im Umfang der festgelegten Nutzungsberechtigung. \u00a7 2 Art und Umfang der Gestattung (1) Die Gestattung der Benutzung der Mehrzweckhalle ist beim Ortsb\u00fcrgermeister oder Beauftragten zu beantragen. Ein Anspruch auf Nutzung besteht nicht. Die regelm\u00e4\u00dfige Nutzung erfolgt durch Aufnahme in den Benutzerplan (\u00a7 5). (2) Mit der Inanspruchnahme erkennen die Benutzer der Mehrzweckhalle die Bedingungen dieser Benutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen an. (3) Aus wichtigen Gr\u00fcnden und f\u00fcr die Zeiten, die f\u00fcr den Auf- und Abbau und die Durchf\u00fchrung von nicht regelm\u00e4\u00dfigen Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Vereinsfeste) ben\u00f6tigt werden, wird die Gestattung zur\u00fcckgenommen oder eingeschr\u00e4nkt; das gilt auch bei nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfer Benutzung der Mehrzweckhalle, insbesondere bei einem Versto\u00df gegen diese Benutzungsordnung. (4) Benutzer, die wiederholt einen unsachgem\u00e4\u00dfen Gebrauch von der Mehrzweckhalle machen und gegen die Benutzungsordnung erheblich versto\u00dfen, werden von der Benutzung ausgeschlossen. (5) Die Ortsgemeinde hat das Recht, die Mehrzweckhalle aus Gr\u00fcnden der Pflege und Unterhaltung vor\u00fcbergehend ganz oder teilweise zu schlie\u00dfen. (6) Ma\u00dfnahmen der Ortsgemeinde nach Abs. 3-5 l\u00f6sen keine Entsch\u00e4digungsverpflichtung aus. Sie haftet auch nicht f\u00fcr einen evtl. Einnahmeausfall. \u00a7 3 Hausrecht Das Hausrecht an der Mehrzweckhalle steht der Ortsgemeinde sowie den von ihr Beauftragten zu; ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. \u00a7 4 Umfang der Benutzung (1) Die regelm\u00e4\u00dfige Benutzung der Mehrzweckhalle wird von der Ortsgemeinde in einem f\u00fcr alle verbindlichen Benutzerplan geregelt (\u00a7 5). (2) Eine Abtretung von bereits zugesprochenen Benutzungszeiten durch den Benutzer an Dritte ist nur mit Zustimmung der Ortsgemeinde zul\u00e4ssig. (3) \u00dcber die Benutzbarkeit im Einzelfall entscheidet die Ortsgemeindeverwaltung. (4) Die Veranstalter und Benutzer sind verpflichtet, die R\u00e4ume und Einrichtungen jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgem\u00e4\u00dfe Beschaffenheit f\u00fcr den gewollten Zweck durch ihre Beauftragten zu pr\u00fcfen. Sie m\u00fcssen sicherstellen, dass schadhafte Ger\u00e4te und Anlagen nicht benutzt werden. F\u00fcr die Dauer der Nutzung hat der Veranstalter einen vollj\u00e4hrigen Verantwortlichen zu benennen. Der Verantwortliche muss in der Lage sein, die Abwicklung eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Betriebes, die Aus\u00fcbung der Aufsichtspflicht und die Einhaltung der Hallenordnung zu gew\u00e4hrleisten. Dies setzt eine Anwesenheit des jeweiligen Verantwortlichen bei der Veranstaltung voraus. \u00a7 5 Benutzerplan (1) Die Ortsgemeinde stellt einen verbindlichen Benutzerplan auf, in dem neben dem Eigenbedarf die Bretzenheimer Vereine und Gruppierungen im Rahmen des \u00a7 1 zeitlich und dem Umfang nach festgelegt wird. (2) Die Benutzer sind zur Einhaltung des Benutzerplans verpflichtet. Sie sollen den Ausfall einer nach dem Benutzerplan vorgesehenen Inanspruchnahme der Ortsgemeinde oder ihrem Beauftragten unverz\u00fcglich mitzuteilen. Der Ausfall f\u00fchrt nicht zur Reduzierung der nach \u00a7 8 zu zahlenden Nutzungsgeb\u00fchr. (3) Der Benutzerplan wird im Hinblick auf einen etwaigen zus\u00e4tzlichen Eigenbedarf und m\u00f6gliche neue Antr\u00e4ge von Interessenten jeweils zum 01.01. \u00fcberpr\u00fcft. Um diesem Erfordernis Rechnung tragen zu k\u00f6nnen, wird die Erlaubnis widerruflich auf 1 Jahr befristet. \u00a7 6 Pflichten der Benutzer (1) Soweit die Pflichten der Benutzer nicht Gegenstand anderer Regelungen dieser Benutzungsordnung sind, ergeben sie sich aus den folgenden Abs\u00e4tzen dieser Bestimmung. (2) Die Benutzer m\u00fcssen die Mehrzweckhalle pfleglich behandeln und bei ihrer Benutzung die gleiche Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten anwenden. Auf die schonende Behandlung, insbesondere des Bodens und der W\u00e4nde sowie aller Einrichtungsgegenst\u00e4nde, ist besonders zu achten. Die Benutzer m\u00fcssen dazu beitragen, dass die Kosten f\u00fcr die Unterhaltung und den Betrieb der Mehrzweckhalle so gering wie m\u00f6glich gehalten werden. Bei einem Versto\u00df kann die Nutzung eingeschr\u00e4nkt und nach einer Abmahnung ganz aufgehoben werden. (3) Zur Entlastung der Ortsgemeinde benennt jeder Verein bzw. Gruppierung, die die Mehrzweckhalle im Rahmen des Benutzungsplanes regelm\u00e4\u00dfig nutzen, Vertrauensleute, die die Aufsicht wahrnehmen und im Besitz eines Schl\u00fcssels zu den jeweiligen R\u00e4umen sind. Die Vertrauensleute haben f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Schlie\u00dfung der Mehrzweckhalle Sorge zu tragen und gelten als Ansprechpartner der Ortsgemeinde. (4) Besch\u00e4digungen und Verluste auf Grund der Benutzung sind sofort der Ortsgemeinde oder ihren Beauftragten zu melden. (5) Die Benutzung der Mehrzweckhalle und ihrer Einrichtungen ist auf die R\u00e4ume, Einrichtungen und Ger\u00e4te zu beschr\u00e4nken, die zur Durchf\u00fchrung der erlaubten Nutzung erforderlich sind. (6) Untersagt ist das Mitbringen von Tieren. Im Einzelfall k\u00f6nnen Ausnahmen zugelassen werden. (7) Entstehender M\u00fcll ist ordnungsgem\u00e4\u00df zu entsorgen. Im Falle der Zuwiderhandlung wird der M\u00fcll seitens der Ortsgemeinde auf Kosten des Benutzers entsorgt. (8) Nach Abschluss der Benutzung sind die Halle und die Nebenr\u00e4ume in einen ordnungsgem\u00e4\u00dfen Zustand zu versetzen. Sofern ausnahmsweise Verunreinigungen durch Tiere verursacht werden, sind zus\u00e4tzliche Desinfektionsarbeiten durch die Benutzer auf eigene Kosten durchzuf\u00fchren. (9) Der Benutzer hat alle gesetzlichen Vorschriften und beh\u00f6rdlichen Auflagen, die mit einer Veranstaltung in der Halle in unmittelbarem Zusammenhang stehen (z.B. GEMA-Anmeldung, Hygienevorschriften, Sicherheitsbestimmungen, Schankgenehmigung usw.) in eigener Verantwortung zu beachten und die Ortsgemeinde von diesen frei zustellen. (10) Alle Ger\u00e4te und Einrichtungen der Mehrzweckhalle sowie ihre Nebenr\u00e4ume d\u00fcrfen nur ihrer Bestimmung gem\u00e4\u00df benutzt werden. (11) Matten d\u00fcrfen nur getragen bzw. mit dem Mattenwagen bef\u00f6rdert werden. (12) Verstellbare Ger\u00e4te sind nach der Benutzung tief- und festzustellen. Fahrbare Ger\u00e4te m\u00fcssen von den Rollen entlastet werden. (13) Benutzte Ger\u00e4te sind nach der Benutzung auf ihren Aufbewahrungsplatz zur\u00fcckzubringen. (14) Untersagt ist das Rauchen in der Mehrzweckhalle sowie in ihren Nebenr\u00e4umen. (15) Der Hallenraum darf zu Sportzwecken nur geeigneten Sportschuhen betreten werden. (16) Fundsachen sind umgehend bei der Ortsgemeindeverwaltung oder dem Hallenwart abzugeben. \u00a7 7 Umfang und Voraussetzungen der kostenfreien Benutzung (1) Die Mehrzweckhalle und die sanit\u00e4ren Anlagen stehen den Bretzenheimer Sportorganisationen kostenfrei zur Verf\u00fcgung, soweit sie f\u00fcr den \u00dcbungs- und Wettkampfbetrieb benutzt wird. (2) Voraussetzung f\u00fcr das Recht auf kostenfreie Benutzung ist, dass eigene Sportanlagen der Benutzer nicht vorhanden sind bzw. die Kapazit\u00e4t vorhandener Anlagen ersch\u00f6pft ist. (3) Die Kosten f\u00fcr die Beseitigung au\u00dfergew\u00f6hnlicher Verunreinigungen, nicht gerechtfertigten Strom- und Wasserverbrauch oder von fahrl\u00e4ssig oder vors\u00e4tzlich herbeigef\u00fchrten Sch\u00e4den, die nicht durch den allgemeinen Sportbetrieb erfasst sind, sind von den Benutzern zu tragen. \u00a7 8 Festsetzung einer Nutzungsgeb\u00fchr (1) In den F\u00e4llen, in denen die Benutzung aufgrund dieser Benutzungsordnung nicht kostenfrei ist (\u00a7 7), wird f\u00fcr die Benutzung eine Miete erhoben. Dies gilt generell auch f\u00fcr Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgeld erhoben wird und f\u00fcr gewerbliche Veranstaltungen. (2) Die Miete f\u00fcr die Bretzenheimer Vereine und Gruppierungen, f\u00fcr die regelm\u00e4\u00dfige nicht gewerbliche Nutzung wird pauschal festgesetzt. Die Miete wird j\u00e4hrlich nachtr\u00e4glich abgerechnet und richtet sich nach den regelm\u00e4\u00dfigen Nutzungen. Ma\u00dfgeblich hierbei sind die j\u00e4hrlichen Betriebskosten der Mehrzweckhalle im Verh\u00e4ltnis zu der jeweiligen Nutzungsdauer. (3) Die Miete f\u00fcr sonstige Nutzungen wir durch den Ortsgemeinderat durch Satzung festgelegt. (4) Mit der Miete sind auch die Auslagen f\u00fcr Heizung, Beleuchtung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme des Hausmeisters, nicht jedoch sonstige Kosten, insbesondere gegen\u00fcber der GEMA, abgegolten. (5) Bei der Berechnung der Miete gilt als Benutzungszeit der Zeitpunkt vom Betreten bis zum Verlassen der Mehrzweckhalle bzw. die Zeiten des Benutzerplanes. In die Zeiten eingeschlossen sind die Zeiten f\u00fcr Aus- und Ankleiden einschlie\u00dflich Duschen. (6) Die Miete ist auf Anforderung durch die Ortsgemeinde innerhalb von 14 Tagen auf das Konto der Ortsgemeinde bei der Verbandsgemeindekasse Langenlonsheim zu \u00fcberweisen. \u00a7 9 Haftung (1) Die Ortsgemeinde \u00fcberl\u00e4sst dem Benutzer die Mehrzweckhalle sowie die Ger\u00e4te zur Benutzung in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Der Benutzer ist verpflichtet, die Ger\u00e4te jeweils vor der Benutzung auf ihre ordnungsgem\u00e4\u00dfe Beschaffenheit f\u00fcr den gewollten Zweck durch seine Beauftragten zu \u00fcberpr\u00fcfen; er muss sicherstellen, dass schadhafte Ger\u00e4te oder Anlagen nicht benutzt werden. Eine Haftung f\u00fcr Unf\u00e4lle oder Diebst\u00e4hle (Entwendung von Kleidungsst\u00fccken usw.) \u00fcbernimmt die Ortsgemeinde nicht. (2) Der Benutzer stellt die Ortsgemeinde von etwaigen Haftpflichtanspr\u00fcchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter f\u00fcr Sch\u00e4den frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der \u00fcberlassenen R\u00e4ume und Ger\u00e4te und der Zug\u00e4nge zu den R\u00e4umen und Anlagen stehen. (3) Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftpflichtanspr\u00fcche gegen die Ortsgemeinde und f\u00fcr den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von R\u00fcckgriffsanspr\u00fcchen gegen die Ortsgemeinde und deren Bedienstete oder Beauftragte. (4) Der Benutzer hat bei Vertragsabschluss nachzuweisen, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht, durch welche auch die Freistellungsanspr\u00fcche gedeckt werden. (5) Die Haftung der Ortsgemeinde als Grundst\u00fcckseigent\u00fcmerin f\u00fcr den sicheren Bauzustand von Geb\u00e4uden gem. \u00a7 836 BGB bleibt hiervon unber\u00fchrt. (6) Der Benutzer haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die der Ortsgemeinde an den \u00fcberlassenen Einrichtungen, am Geb\u00e4ude, den Zugangswegen und den Ger\u00e4ten durch die Benutzung entstehen. \u00a7 7 Abs. 3 bleibt unber\u00fchrt. (7) Mit der Inanspruchnahme der Mehrzweckhalle erkennen die benutzungsberechtigten Personen diese Benutzungsordnung und die damit verbundenen Verpflichtungen ausdr\u00fccklich an (vgl. \u00a7 2 Abs. 2). Vor der ersten regelm\u00e4\u00dfigen Benutzung ist eine entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen. \u00a7 11 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt am 08.09.2014 in Kraft. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft die Benutzungsordnung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig I II III IV V Anlage: 10 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7Czt_2%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7Czt_2%7C1"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/stanl%7Cni_2014-OGBRETZ-77%7Czt_2%7C1%7C20140826071858_zt_2_1.pdf","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"TOP 8 - Benutzungsordnung Kronenberghalle","fileName":"20140826071858_zt_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"1970-01-01","size":23572,"accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7Czt_2%7C1%7C20140826071858_zt_2_1.pdf","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=14&agenda_item_attachment_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7Czt_2%7C1%7C20140826071858_zt_2_1.pdf"}]},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-77%7C1332108100026%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-77","number":"9","name":"Bebauungsplan f\u00fcr das Teilgebiet \"Heideparker Hof\"","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/147","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-77%7C1332108100026%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 9","fileName":"be_1332108100026_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-10-02","size":84504,"text":"Beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2014/BR/0027 Gremium: Sitzung am: Nr. der Tagesordnung: Ortsgemeinderat Bretzenheim (beschlie\u00dfend) 03.09.2014 9 bereits beraten im: am: Betreff: Bebauungsplan f\u00fcr das Teilgebiet Heideparker Hof Begr\u00fcndung: - Auf die Beachtung des \u00a7 22 der Gemeindeordnung wird hingewiesen- Aufgrund der hohen Frequentierungszahlen der B 48 stimmt der Landesbetrieb Mobilit\u00e4t, Bad Kreuznach, einer Anbindung des Neubaugebietes an die B 48, nur bei entsprechend verkehrssicherer Ausbildung des Anbindungspunktes zu. Vorstellbar f\u00fcr den LBM w\u00e4re die Errichtung einer Linksabbiegespur oder eines \u201eMini-Kreisels\u201c. Bzgl. der Machbarkeit einer solchen L\u00f6sung sollte eine Studie in Auftrag gegeben werden. Beschlussempfehlung des Ortsb\u00fcrgermeisters: Der Ortsgemeinderat ber\u00e4t und beschlie\u00dft das Ingenieurb\u00fcro Lenhard, Bad Kreuznach, mit einer Machbarkeitsstudie, bzgl. der Errichtung eines Kreisels oder einer Linksabbiegespur, zur Anbindung des Baugebietes \u201eHeideparker Hof\u201c an die B 48, zu beauftragen. Beratungsergebnis/Abweichende Beschlussfassung: x siehe Folgeseite Ausgearbeitet am: 21.08.2014 durch: Hermes, Yvonne Gesehen: Ortsb\u00fcrgermeister/-in Verbandsvorsteher FB-Leiter Finanzen B\u00fcrgermeister Fachbereichsleiter Einstimmig Mit Stimmen- Beschlussergebnis Laut Beschluss- Abweichender mehrheit vorschlag Beschluss Ja Nein Enthaltung (Folgeseite) x x I II III IV V Anlage: 11 Folgeseite Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 03.09.2014 TOP: 9 (\u00f6ffentlich) Betreff: Bebauungsplan f\u00fcr das Teilgebiet Heideparker Hof Gem\u00e4\u00df \u00a7 22 GemO r\u00fcckt Ratsmitglied Dr. Hahne ab. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erl\u00e4utert dem Ortsgemeinderat die Beschlussvorlage, wonach aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens der B 48 der Landesbetrieb Mobilit\u00e4t, Bad Kreuznach einer Anbindung des Neubaugebietes an die B 48 nur bei entsprechend verkehrssicherer Ausbildung des Anbindungspunktes zustimmt. Vorstellbar f\u00fcr den LBM w\u00e4re die Errichtung einer Linksabbiegespur oder eines \u201eMini-Kreisels\u201c. Eine Zustimmung zu dieser L\u00f6sung k\u00e4me allerdings nur dann in Betracht, wenn verkehrsbeschr\u00e4nkende Ma\u00dfnahmen an den Knotenpunkten des Eremitager Weges und des Notgottesweges in die B 48 vorgenommen werden w\u00fcrden. Dies k\u00f6nnte in Form einer Einbahnstra\u00dfenregelung erfolgen. Bez\u00fcglich der Machbarkeit einer Anbindung des Baugebietes direkt an die B 48 soll eine Studie in Auftrag gegeben werden. Beschlussfassung: Der Ortsgemeinderat beschlie\u00dft, das Ingenieurb\u00fcro Lenhard, Bad Kreuznach mit einer Machbarkeitsstudie bez\u00fcglich der Errichtung eines Kreisels oder eine Linksabbiegespur zur Anbindung des Baugebietes \u201eHeideparker Hof\u201c an die B 48, zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt I II III IV V Anlage: 11 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7C1332108100026%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7C1332108100026%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-77%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-77","number":"10","name":"Wahl eines Vertreters der Gemeinde in der Kindertagesst\u00e4tte","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-77%7Czt_0%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 10","fileName":"be_zt_0_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-10-02","size":6975,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 03.09.2014 TOP: 10 (\u00f6ffentlich) Betreff: Wahl eines Vertreters der Gemeinde in der Kindertagesst\u00e4tte Ratsmitglied Budde schl\u00e4gt Ratsmitglied Angelika Seidel als Vertreter der Gemeinde in der Kindertagesst\u00e4tte vor. Ratsmitglied Metz schl\u00e4gt Ratsmitglied Erich Jung als Vertreter der Gemeinde in der Kindertagesst\u00e4tte vor. Der Ortsgemeinderat spricht sich gegen eine geheime Wahl aus. B\u00fcrgermeister Gleichmann enth\u00e4lt sich. Vorschlag 1: Ratsmitglied Seidel erh\u00e4lt 8 Ja-Stimmen Vorschlag 2: Ratsmitglied Jung erh\u00e4lt 7 Ja-Stimmen Ratsmitglied Angelika Seidel nimmt die Wahl an. I II III IV V Anlage: 12 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-77%7C2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-77","number":"11","name":"Mitteilungen und Beantwortung der fristgerecht eingereichten schriftlichen Anfragen der Ratsmitglieder gem. \u00a7 19 der Gesch\u00e4ftsordnung","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-77%7C2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 11","fileName":"be_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-10-02","size":71603,"text":"Beschlussprotokoll Gremium: Ortsgemeinderat Bretzenheim Sitzung am: 03.09.2014 TOP: 11 (\u00f6ffentlich) Betreff: Mitteilungen und Beantwortung der fristgerecht eingereichten schriftlichen Anfragen der Ratsmitglieder gem. \u00a7 19 der Gesch\u00e4ftsordnung Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann dankt den \u201eR\u00fcstigen Rentnern\u201c f\u00fcr den R\u00fcckschnitt der Friedhofshecke sowie den Anstrich der Br\u00fccke \u00fcber den Guldenbach. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass eine weitere Bezuschussung der Kronenberghalle im Juli 2014 aufgrund der sehr guten finanziellen Situation der Ortsgemeinde abgelehnt wurde. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann gibt bekannt, dass die Inbetriebnahme des Kindergartenanbaus am 15.09.2014 erfolgen soll. Die feierliche Er\u00f6ffnung wird voraussichtlich am 10.10.2014 stattfinden. Die Ortsgemeinde Bretzenheim wird beim allj\u00e4hrlichen \u201eDreck-Weg-Tag\u201c am 14.03.2015 wahrscheinlich nicht teilnehmen. Die Er\u00f6ffnungsfeier der Kronenberghalle findet am 06.09.2014 um 11.00 Uhr statt. Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann teilt mit, dass er heute Nachmittag von den RWE erfahren habe, dass diese entgegen den bisherigen Bekundungen und Bauma\u00dfnahmen keinen Ausbau des VDSL-Netzes in Bretzenheim vornehmen w\u00fcrde. Der Grund hierf\u00fcr liegt in technischen Restriktionen f\u00fcr den Ausbau der zukunftsf\u00e4higen Vectoring-Technologie in Bretzenheim, die Internetzug\u00e4nge mit bis zu 100Mbit/s erm\u00f6glicht. Dieser kann aus technischen Gr\u00fcnden in einem Versorgungsgebiet nur von einem Netzbetreiber durchgef\u00fchrt werden. Da in Bretzenheim die Deutsche Telekom t\u00e4tig ist, habe sich RWE entschlossen, das RWE-Netz nicht auszubauen und damit der Deutschen Telekom technisch die M\u00f6glichkeit einzur\u00e4umen, den Bretzenheimer B\u00fcrgern Internetzug\u00e4nge auf der Basis von Vectoring-Technologie anzubieten. Die RWE teilte dazu Ortsb\u00fcrgermeister Gleichmann erg\u00e4nzend mit, dass die Netzagentur der Deutschen Telekom bereits die Genehmigung zum Einsatz der Vectoring-Technologie erteilt habe. Die n\u00e4chste Ortsgemeinderatssitzung findet am 16.10.2014, 20.00 Uhr im Wein- und Kulturzentrum statt. I II III IV V Anlage: 13 Seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7C2%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-77%7C2%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-77%7C1008%7C2","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-77","number":"12","name":"Mitteilungen und Anfragen","public":false}],"created":"2026-09-25T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-25T00:00:00+02:00","deleted":false},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-76","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Meeting","name":"1. 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einem kleinen pr\u00e4sent verabschiedet. ortsb\u00fcrgermeister gleichmann dankt allen ratsmitglieder f\u00fcr die geleistete gute zusammenarbeit in den letzten 5 jahren. dazu h\u00e4lt er folgende ansprache: \u201evor f\u00fcnf jahren habe ich in der konstituierenden sitzung die rhetorische frage gestellt, ob ich als ortsb\u00fcrgermeister in anlehnung an eine fernsehunterhaltungsendung \u201ebretzenheims next dorftrottel\u201c bin. 2009 konnte ich diese frage nur theoretisch mit \u201enein\u201c beantworten, heute kann ich diese bewusst stark ironisch gepr\u00e4gte frage klar verneinen. meine damen und herren, ich habe in den letzten f\u00fcnf jahren sehr viel lernen m\u00fcssen und sehr viel lernen d\u00fcrfen. heute kann ich sagen, dass der \u201ejob ortsb\u00fcrgermeister von bretzenheim\u201c sehr viel von einem selbst und der familie abverlangt, aber auch h\u00f6chst interessant ist - und auch sehr sch\u00f6n sein kann. gleiches d\u00fcrfte f\u00fcr die arbeit als ratsmitglied gelten. die f\u00fclle der fragen und aufgaben ist \u00fcberw\u00e4ltigend, besonders dann, wenn mehr oder weniger jeder eine antwort auf seine frage oder die l\u00f6sung seines problems m\u00f6glichst umgehend w\u00fcnscht oder gar erwartet. meine damen und herren, die letzten 5 jahre waren sehr gute jahre f\u00fcr bretzenheim. wir sind auf dauerhaft \u00fcber 2500 einwohner gegen einen weitl\u00e4ufigen trend gewachsen und damit so gro\u00df wie nie zuvor, was sich auch an dem auf 20 mitglieder gewachsenen gemeinderat ablesen l\u00e4sst. wir haben sehr viel erreicht. neben den vielen kleineren ma\u00dfnahmen m\u00fcssen genannt werden: die sanierung des bahnhaltepunktes; die sanierung der au\u00dfenfassade des alten amtshauses; die erschlie\u00dfung des baugebietes \u201emoritz-schweig-weg\u201c; der verkauf aller baugrundst\u00fccke; die erweiterung und sanierung des kindergartens \u201eflitz-kids; die verbesserung der internetversorgung durch lte und durch vdsl; der baubeginn des neuen nahedeiches; und nat\u00fcrlich der bau der neuen mehrzweckhalle, der kronenberghalle, deren einweihung wir am 06.09.2014 um 11.00 uhr feiern k\u00f6nnen. meine damen und herren, bretzenheim wird damit unter einrechnung des neuen kunstrasensportplatzes in den letzten 7 jahren mehr als 5,2 mio. in unsere zukunft investiert haben. dies ist eine gro\u00dfartige leistung, wenn man bedenkt, dass wir trotz dieser sehr hohen summe unter ber\u00fccksichtigung der gezahlten zusch\u00fcsse strukturell schuldenfrei sind! welche gemeinde kann dies bei dieser gro\u00dfen investitionssumme behaupten. wir leisten damit auch einen sehr wichtigen beitrag zur generationengerechtigkeit. dass dies \u00fcberhaupt m\u00f6glich war, ist auch der vorausschauenden arbeit meiner vorg\u00e4nger und der jeweiligen gemeinder\u00e4te zu verdanken. nur so konnte die waage zwischen florierendem gewerbe auf der einen seite und dem charakter eines weindorfs mit gro\u00dfer geschichte auf der anderen seite gehalten werden. wer h\u00e4tte vor f\u00fcnf jahren geglaubt, dass wir in zwei monaten die kronenberghalle als dem leuchtturmprojekt von bretzenheim einweihen k\u00f6nnen? ich habe damit gerade nach den vielen schwierigkeiten in der planungsphase nicht gerechnet. diese genannten ma\u00dfnahmen waren, meine damen und herren, jedoch nur m\u00f6glich, weil hinter mir zwei beigeordnete, vier fraktionsvorsitzende, ein gemeinderat, eine verbandsgemeindeverwaltung und viele vereine standen, die meine bem\u00fchungen durchaus kritisch, aber vollinhaltlich und konstruktiv unterst\u00fctzten. zudem m\u00f6chte ich meine familie besonders erw\u00e4hnen, denn diese - und andere - m\u00fcssen allzu oft meine ungeduld ertragen, wenn es um die bew\u00e4ltigung der gestellten aufgaben geht. weil die arbeit der letzten 5 jahre so erfolgreich f\u00fcr bretzenheim war, biete ich auch heute wieder allen ratsmitgliedern an, auch in den n\u00e4chsten f\u00fcnf jahren gemeinsam f\u00fcr unser bretzenheim und seine bev\u00f6lkerung zu arbeiten, denn nur daf\u00fcr wurden wir gew\u00e4hlt. nehmen wir den erfolg bei der fu\u00dfballweltmeisterschaft zum anlass zu sagen: wir sind bretzenheim, nur gemeinsam sind wir stark und erfolgreich! in den neujahrsansprachen erw\u00e4hne ich bewusst immer wieder das ehrenamtliche engagement von vereinen und einzelpersonen, ohne die bretzenheim nicht da w\u00e4re, wo es jetzt ist. heute allerdings steht der gemeinderat im mittelpunkt: ich wei\u00df wie vielschichtig und kompliziert mittlerweile die arbeit im rat geworden ist. nicht selten zweifeln sie an der flut von komplizierten aufgaben \u2013 auch ich. wie oft haben wir uns mit gesetzen und verordnungen und nicht selten unverst\u00e4ndlichen gerichtsentscheidungen auseinandersetzen m\u00fcssen, ohne diese materie gelernt oder gar studiert zu haben und nicht selten konnten wir nicht immer weit genug die sachlage \u00fcberblicken. trotzdem wurden und werden entscheidungen mit oft weit reichenden folgen f\u00fcr alle von den gemeinder\u00e4ten erwartet - und wir hoffen, dass unsere entscheidungen richtig waren. es sollte nicht selbstverst\u00e4ndlich sein, dass ehrenamtliche ratsmitglieder dies trotz einer sie unterst\u00fctzenden verwaltung leisten. meine damen und herren, zur konstituierenden sitzung sollten deswegen auch durchaus kritische anmerkungen erlaubt sein. nicht alles w\u00fcnschenswerte konnte leider umgesetzt werden. so ist es mir als ortsb\u00fcrgermeister nicht gelungen, die b\u00fcrger ausreichend zur freiwilligen stra\u00dfenreinigung zu ermuntern, auch laufen noch zu viele hunde und pferde im ortsgebiet herum und k\u00f6nnen es nicht abwarten, ihr \u201egesch\u00e4ft\u201c auf den wegen und auf den spielpl\u00e4tzen zu verrichten. leider konnte ich auch nicht erreichen, dass der verkehr im ort abnimmt und nicht behindernd geparkt wird. auch werden nur zu oft die geschwindigkeitsbeschr\u00e4nkungen von den verkehrsteilnehmern nur als frommer wunsch der polizei angesehen. und, meine damen und herren, gestatten sie mir noch eine ironische bemerkung: es ist leider mir auch nicht gelungen, die b\u00e4ume davon zu \u00fcberzeugen, dass diese im herbst keine bl\u00e4tter und im fr\u00fchjahr keine bl\u00fctenreste herabfallen lassen. ich habe durchaus viel verst\u00e4ndnis f\u00fcr einzelne beschwerden, allerdings sollten wir auf der anderen seite auch besonders froh sein, dass wir in einem gr\u00fcnen dorf leben k\u00f6nnen. ich wei\u00df, dass ich bei der bew\u00e4ltigung der aufgez\u00e4hlten probleme oft mit wenig verst\u00e4ndnis bei den betroffenen rechnen darf und trotzdem muss ich dieses verst\u00e4ndnis immer wieder von den einwohnern einfordern. verst\u00e4ndnis muss ich auch einfordern, wenn unsere gemeindearbeiter nicht jeden tag an jeder stelle zeitnah sein k\u00f6nnen, um m\u00fcll zu entsorgen oder hecken und gr\u00fcnfl\u00e4chen zu pflegen; von den vielf\u00e4ltigen sonstigen arbeiten ganz zu schweigen. sch\u00f6n w\u00e4re es deshalb, wenn es uns gel\u00e4nge, in dieser hinsicht mehr eigeninitiative f\u00fcr unser bretzenheim zu entwickeln, denn letztlich sind wir alle gemeinde. ich denke, ich bin mit den meisten b\u00fcrgern einer meinung, wenn ich feststellen darf, dass bretzenheim ein sehr begehrter ort ist. nicht umsonst werden wir immer wieder f\u00fcr unser dorf gelobt und werden immobilien so hoch und so schnell gehandelt. nicht umsonst f\u00fchlen wir uns hier so wohl und haben dazu auch allen grund! aber schauen wir in die zukunft: folgendes arbeitsprogramm f\u00fcr die n\u00e4chsten f\u00fcnf jahre m\u00f6chte ich dem gemeinderat zur entscheidung vorlegen: durch die einf\u00fchrung der wiederkehrenden stra\u00dfenbaubeitr\u00e4ge werden wir in die lage versetzt, dringend notwendige stra\u00dfenausbauten in angriff zu nehmen. beginnen m\u00f6chte ich mit der kirchstra\u00dfe als einer wichtigen verbindung zwischen plaggen und katholischer kirche und des weiteren aus unfallverh\u00fctungsgesichtspunkten mit dem teil der freiherr-vom-stein-stra\u00dfe zwischen naheweinstra\u00dfe und hermann-l\u00f6ns-weg. zeitgleich soll ein ausbauprogramm den weiteren sanierungsbedarf festhalten. dieses ausbauprogramm soll dann in den kommenden jahren je nach haushaltslage abgearbeitet werden. ich m\u00f6chte den schon gut florierenden tourismus in bretzenheim durch die schaffung von sch\u00f6nen wanderwegen mit einer entsprechenden beschilderung unterst\u00fctzen. die gemeindeeigenen h\u00e4user flurweg 6 und kreuzstra\u00dfe 2 sollten energetisch saniert werden. das baugebiet \u201eheideparker hof\u201c soll zur erschlie\u00dfung vorbereitet werden, damit dieses herausragende gebiet mitten im dorf endlich einer guten st\u00e4dteplanerischen zukunft entgegensehen kann. die stra\u00dfenbeleuchtung soll auf led umgestellt werden, um energiekosten zu sparen und die umwelt zu sch\u00fctzen und der leichenhalle soll ein wetterschutzdach vorgebaut werden, damit trauernde eine w\u00fcrdige m\u00f6glichkeit zum abschiednehmen gegeben werden kann. meine damen und herren, wichtig bei allen ma\u00dfnahmen wird wie in den letzten jahren auch k\u00fcnftig sein, dass wir unseren langj\u00e4hrigen und einvernehmlichen kurs fortsetzen, der da hei\u00dft: geld nur ausgeben, das man hat. ich w\u00fcnsche uns, dass es uns durch unser auftreten und durch unser handeln gelingen m\u00f6ge, bei der n\u00e4chsten kommunalwahl 2019 mehr als nur gut die h\u00e4lfte der wahlberechtigten an die urnen zu bringen. zum abschluss meiner ausf\u00fchrungen darf ich sie alle nach der sitzung schon jetzt zu einem kleinen imbiss einladen. die zusammenstellung des imbisses hat symbolcharakter: die brezel, unser \u201ewappentier\u201c, als zeichen, wof\u00fcr wir arbeiten wein und bier, die produkte unserer kulturlandschaft schmalzbrote, als zeichen unseres wohlergehens und kosteng\u00fcnstiges wasser als zeichen, dass es uns auch k\u00fcnftig gutgehen wird, wenn wir die bodenhaftung nicht verlieren. ich danke ihnen f\u00fcr ihre aufmerksamkeit.\u201c i ii iii iv v anlage: 3 seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-76%7Czt_0%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-76%7Czt_0%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-76%7C1331106100016%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-76","number":"2","name":"Verpflichtung der Ratsmitglieder","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/93","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-76%7C1331106100016%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 2","fileName":"be_1331106100016_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-08-13","size":48775,"text":"beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2014/br/0017 gremium: sitzung am: nr. der tagesordnung: ortsgemeinderat bretzenheim (zur kenntnis) 16.07.2014 2 bereits beraten im: am: betreff: verpflichtung der ratsmitglieder begr\u00fcndung: der (gesch\u00e4ftsf\u00fchrende) ortsb\u00fcrgermeister verpflichtet gem\u00e4\u00df \u00a7 30 abs. 2 der gemeindeordnung f\u00fcr rheinland-pfalz (gemo) die ratsmitglieder, auch die wiedergew\u00e4hlten, vor ihrem amtsantritt in \u00f6ffentlicher sitzung namens der gemeinde durch handschlag auf die gewissenhafte erf\u00fcllung ihrer pflichten. die pflichten der ratsmitglieder ergeben sich insbesondere aus den \u00a7\u00a7 20 (schweigepflicht), 21 (treuepflicht) und 30 (rechte und pflichte der ratsmitglieder) gemo. die verpflichtung der ratsmitglieder hat keine konstitutive bedeutung, sondern ist eine formale bekr\u00e4ftigung und feierliche deklaration, die die besondere bedeutung des amtes eines ratsmitgliedes zum ausdruck bringt. verweigert ein ratsmitglied die verpflichtung, gilt dies als verzicht auf den amtsantritt. beschlussempfehlung des ortsb\u00fcrgermeisters/der verwaltung: der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende ortsb\u00fcrgermeister nimmt die verpflichtung per handschlag vor. beratungsergebnis/abweichende beschlussfassung: siehe folgeseite ausgearbeitet am: 11.06.2014 durch: zuck, gerhard gesehen: ortsb\u00fcrgermeister/-in verbandsvorsteher fb-leiter finanzen b\u00fcrgermeister fachbereichsleiter einstimmig mit stimmen- beschlussergebnis laut beschluss- abweichender mehrheit vorschlag beschluss ja nein enthaltung (folgeseite) x i ii iii iv v anlage: 4 %anl%; 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\u00f6ffentlich 2014/br/0018 gremium: sitzung am: nr. der tagesordnung: ortsgemeinderat bretzenheim (beschlie\u00dfend) 16.07.2014 3 bereits beraten im: am: betreff: ernennung des ortsb\u00fcrgermeisters begr\u00fcndung: der urgew\u00e4hlte ehrenamtliche ortsb\u00fcrgermeister ist in der konstituierenden sitzung des neu gew\u00e4hlten ortsgemeinderates zu ernennen. die ernennung obliegt dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden ersten beigeordneten. hinweis: aufgrund wiederwahl entfallen vereidigung und amtseinf\u00fchrung. beschlussempfehlung des ortsb\u00fcrgermeisters/der verwaltung: der erste beigeordnete nimmt die ernennung vor und \u00fcberreicht die von ihm ausgefertigte ernennungsurkunde. beratungsergebnis/abweichende beschlussfassung: x siehe folgeseite ausgearbeitet am: 12.06.2014 durch: zuck, gerhard gesehen: ortsb\u00fcrgermeister/-in verbandsvorsteher fb-leiter finanzen b\u00fcrgermeister fachbereichsleiter einstimmig mit stimmen- beschlussergebnis laut beschluss- abweichender mehrheit vorschlag beschluss ja nein enthaltung (folgeseite) x i ii iii iv v anlage: 5 folgeseite gremium: ortsgemeinderat bretzenheim sitzung am: 16.07.2014 top: 3 (\u00f6ffentlich) betreff: ernennung des ortsb\u00fcrgermeisters der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende erste beigeordnete hardy hollinka \u00fcbernimmt den vorsitz und nimmt die ernennung vor. beigeordneter hollinka h\u00e4lt dazu folgende ansprache: \u201esehr geehrte damen und herren; es gibt anl\u00e4sse, bei denen der beigeordnete einer ortsgemeinde t\u00e4tig wird, die mehr oder weniger lustlos abgearbeitet werden m\u00fcssen, es gibt auch solche, die man lieber wahrnimmt. eine besondere ehre und gro\u00dfe freunde f\u00fcr mich ist es jedoch, wenn ich heute dem wiedergew\u00e4hlten ortsb\u00fcrgermeister von bretzenheim die ernennungsurkunde \u00fcberreichen darf. der heutige tag schlie\u00dft f\u00fcnf jahre erfolgreiches wirken f\u00fcr unsere dorfgemeinschaft ab und \u00f6ffnet gleichsam die t\u00fcr f\u00fcr neues schaffen und gestalten in den kommenden f\u00fcnf jahren. dass es nicht selbstverst\u00e4ndlich ist, dass sich menschen finden, die ehrenamtlich bereit sind, ihre freizeit in den dienst der gemeinschaft zu stellen, m\u00fcssen wir immer wieder vor den wahlen lesen und h\u00f6ren. auch in rheinland-pfalz gab es wieder zahlreiche ortsgemeinden, in denen sich trotz intensiver suche und bem\u00fchungen von allen seiten, keine kandidaten fanden, die verantwortung f\u00fcr die gemeinschaft \u00fcbernehmen wollten. (2009: 339 \u2013 2014: 406) in bretzenheim sind wir in der gl\u00fccklichen lage einen kompetenten und arbeitssamen menschen an unserer spitze gefunden und mit gro\u00dfer mehrheit gew\u00e4hlt zu haben. es ist ein mensch, den ich pers\u00f6nlich sehr sch\u00e4tze und den ich \u2013 so denke ich \u2013 zu meinen freunden z\u00e4hlen darf: thomas gleichmann verlesung der ernennungsurkunde ich darf unserem wiedergew\u00e4hlten ortsb\u00fcrgermeister thomas gleichmann in seinem amt gl\u00fcck und gottes segen f\u00fcr die kommenden f\u00fcnf jahre w\u00fcnschen, zum wohle unserer ortsgemeinde und aller ihrer b\u00fcrger. b\u00fcrgermeister cyfka gratuliert ortsb\u00fcrgermeister gleichmann f\u00fcr die erneute amtsernennung im namen der verbandsgemeindeverwaltung. i ii iii iv v anlage: 5 seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-76%7C1331106100017%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-76%7C1331106100017%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-76%7C1331106100018%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-76","number":"4","name":"Beratung und Beschlussfassung \u00fcber eine \u00c4nderung bzw. 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die getrennte abstimmung ist in der niederschrift festzuhalten. bei etwaigen \u00e4nderungen der hauptsatzung, die nicht die oben bezeichneten bestimmungen betreffen, hat der/die vorsitzende volles stimmrecht. als anlage erhalten sie eine neufassung der hauptsatzung. folgende \u00e4nderungen sind eingearbeitet: \u00e4nderung von \u00a7 1 abs. 1 und abs.4: in der derzeit g\u00fcltigen hauptsatzung der ortsgemeinde bretzenheim vom 18.09.2009, lautet vorg. regelung: \u00f6ffentliche bekanntmachungen der ortsgemeinde erfolgen im mitteilungsblatt der verbandsgemeinde langenlonsheim\u201c das mitteilungsblatt \u201edas rathaus\u201c der verbandsgemeinde langenlonsheim ist eine wochenzeitung und kein amtsblatt. daher ist gem\u00e4\u00df \u00a7 7 der dvo zu \u00a7 27 gemo folgende formulierung des abs. 1, satz 1 + 2, erforderlich: \u00f6ffentliche bekanntmachungen der ortsgemeinde erfolgen in einer zeitung. der ortsgemeinderat entscheidet durch beschluss, in welcher zeitung die bekanntmachungen erfolgen. der beschluss ist \u00f6ffentlich bekanntzumachen. in abs. 4 wurde die bekanntmachungstafel \u201erieslingweg/ecke elsa-brandstr\u00f6m-stra\u00dfe\u201c gestrichen. \u00e4nderung von \u00a7 2: in abs. 1 wurde unter ziffer 7 der ausschuss f\u00fcr sportplatz, freizeitgel\u00e4nde und mehrzweckhalle gestrichen sowie unter ziffern 4+5+6 die bezeichnungen der aussch\u00fcsse erg\u00e4nzt bzw. modifiziert. in abs. 2 wurde die zahl der ausschussmitglieder auf 8 festgesetzt (vorher7). \u00e4nderung in \u00a7 5: die zahl der beigeordneten wurde von 2 auf 3 ge\u00e4ndert. \u00e4nderung in \u00a7 7a: die ziffern 4 + 5 wurden neu eingef\u00fcgt. anlage beschlussempfehlung des ortsb\u00fcrgermeisters/der verwaltung: der ortsgemeinderat beschlie\u00dft die neufassung der hauptsatzung. beratungsergebnis/abweichende beschlussfassung: x siehe folgeseite ausgearbeitet am: 11.06.2014 durch: zuck, gerhard gesehen: ortsb\u00fcrgermeister/-in verbandsvorsteher fb-leiter finanzen b\u00fcrgermeister fachbereichsleiter einstimmig mit stimmen- beschlussergebnis laut beschluss- abweichender mehrheit vorschlag beschluss ja nein enthaltung (folgeseite) i ii iii iv v anlage: 6 folgeseite gremium: ortsgemeinderat bretzenheim sitzung am: 16.07.2014 top: 4 (\u00f6ffentlich) betreff: beratung und beschlussfassung \u00fcber eine \u00e4nderung bzw. neufassung der hauptsatzung ortsb\u00fcrgermeister gleichmann informiert den ortsgemeinderat, dass \u00fcber die hauptsatzung zweimal abgestimmt werden muss, da er bei der abstimmung \u00fcber die bestimmung der bez\u00fcge des ortsb\u00fcrgermeister in \u00a7\u00a7 8 und 9 gem\u00e4\u00df \u00a7 22 gemo nicht teilnimmt. beschlussfassung: der ortsgemeinderat beschlie\u00dft \u00a7\u00a7 8 und 9 der hauptsatzung. abstimmungsergebnis: einstimmig ortsb\u00fcrgermeister gleichmann erl\u00e4utert dem ortsgemeinderat die vorgesehenen \u00e4nderungen bzw. neufassungen der hauptsatzung. im wesentlichen soll die zahl der beigeordneten von zwei auf drei erh\u00f6ht werden. die verwaltung m\u00f6chte mit dieser ma\u00dfnahme alle parteien/gruppierungen des gemeinderates in die verwaltung mit einbeziehen und so ein vertrauensvolles arbeitsklima schaffen. des weiteren f\u00e4llt der hallenausschuss weg und die ausschussgr\u00f6\u00dfe soll auf 8 mitglieder erh\u00f6ht werden. das sitzungsgeld soll nicht erh\u00f6ht, sondern bei 10,00 eur pro sitzung gleichbleiben. ortsb\u00fcrgermeister gleichmann teilt mit, dass der 3. beigeordnete in der n\u00e4chsten ratssitzung gew\u00e4hlt wird, da zun\u00e4chst die hauptsatzung beschlossen werden muss. beschlussfassung: der ortsgemeinderat beschlie\u00dft die neufassung der hauptsatzung (ausgenommen \u00a7\u00a7 8 und 9). abstimmungsergebnis: einstimmig i ii iii iv v anlage: 6 seite %anl%; 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Vereidigung und Einf\u00fchrung in das Amt\r\na) Erste/r Beigeordnete/r\r\nb) zweite/r Beigeordnete/r","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/96","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-76%7C1331106100019%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 5","fileName":"be_1331106100019_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-08-13","size":103002,"text":"beschlussvorlage \u00f6ffentlich 2014/br/0020 gremium: sitzung am: nr. der tagesordnung: ortsgemeinderat bretzenheim (beschlie\u00dfend) 16.07.2014 5 bereits beraten im: am: betreff: wahl der beigeordneten, ernennung und ggfls. vereidigung und einf\u00fchrung in das amt a) erste/r beigeordnete/r b) zweite/r beigeordnete/r begr\u00fcndung: die zahl der ehrenamtlichen beigeordneten betr\u00e4gt gem\u00e4\u00df \u00a7 50 gemeindeordnung (gemo) in verbindung mit \u00a7 5 der hauptsatzung der ortsgemeinde bretzenheim vom 18.09.2009, in der fassung der \u00e4nderungssatzung vom 06.06.2012, zwei. die/der erste beigeordnete ist die allgemeine vertreterin/der allgemeine vertreter der ortsb\u00fcrgermeisterin / des ortsb\u00fcrgermeisters. die weiteren beigeordneten sind zu allgemeinen vertretung nur berufen, wenn ortsb\u00fcrgermeister/-in oder erste/r beigeordnete/r verhindert sind. die reihenfolge der vertretung ist vor der wahl durch den ortsgemeinderat festzulegen. die beigeordneten sind ehrenbeamte. sie werden durch ernennungsurkunde berufen, vereidigt und in ihr amt eingef\u00fchrt. dies soll im rahmen der konstituierenden sitzung des neu gew\u00e4hlten ortsgemeinderates erfolgen. bei wiederwahl in dasselbe amt entfallen vereidigung und einf\u00fchrung (\u00a7 54 abs. 1 satz 3 gemo). eine erneute ernennung ist jedoch erforderlich. es wird darauf hingewiesen, dass die beigeordneten gem\u00e4\u00df \u00a7 40 abs. 5 gemo durch stimmzettel in geheimer abstimmung zu w\u00e4hlen sind, \u00a7 22 gemo \u00fcber den ausschluss bei sonderinteresse gem\u00e4\u00df abs. 2 gemo keine anwendung findet und nur solche personen gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen, die dem gemeinderat vor der wahl vorgeschlagen wurden. bei mehreren bewerbern / bewerberinnen ist gew\u00e4hlt, wer mehr als die h\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen stimmen erh\u00e4lt. erh\u00e4lt beim ersten wahlgang niemand mehr als die h\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen stimmen, ist die wahl mit einem zweiten wahlgang zu wiederholen. erh\u00e4lt auch beim zweiten wahlgang niemand mehr als die h\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen stimmen, so findet zwischen den beiden personen, die die h\u00f6chste stimmenzahl erreichten, eine stichwahl (dritter wahlgang) statt. falls mehr als zwei personen im zweiten wahlgang die gleiche stimmenzahl erreichten, entscheidet das los, wer in die stichwahl kommt. ergibt sich in der stichwahl ebenfalls stimmengleichheit, entscheidet ebenfalls das los. das los ist von der/vom vorsitzenden zu ziehen. wird nur ein/e bewerber/in vorgeschlagen, so kann mit ja oder nein abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebenso viele ja-stimmen wie nein-stimmen, so ist die wahl mit demselben wahlvorschlag zu wiederholen (zweiter wahlgang). erh\u00e4lt auch beim zweiten wahlgang die person nicht die erforderliche stimmenmehrheit, ist sie abgelehnt. der rat kann in derselben sitzung aufgrund neuer wahlvorschl\u00e4ge eine wahl durchf\u00fchren; die abgelehnte person kann erneut vorgeschlagen werden. weiter wird darauf hingewiesen, dass unbeschrieben abgegebene stimmzettel als stimmenthaltung gelten, stimmzettel, aus denen der w\u00e4hlerwille nicht unzweifelhaft erkennbar ist und stimmzettel die einen zusatz, eine verwahrung oder einen vorbehalt enthalten, ung\u00fcltig sind. stimmenthaltungen und ung\u00fcltige stimmen z\u00e4hlen bei feststellung der stimmenmehrheit nicht mit. w\u00e4hlbar ist jeder deutsche im sinne des artikels 116 abs. 1 des grundgesetzes oder staatsangeh\u00f6riger eines anderen mitgliedstaates der europ\u00e4ischen union mit wohnsitz in der bundesrepublik deutschland ist, am tag der wahl das 23. lebensjahr vollendet hat, nicht von der w\u00e4hlbarkeit im sinne des \u00a7 4 abs. 2 der kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die gew\u00e4hr daf\u00fcr bietet, dass er jederzeit f\u00fcr die freiheitliche demokratische grundordnung im sinne des grundgesetzes eintritt (\u00a7 53 a gemo i.v.m. \u00a7 53 abs. 3 und 4 gemo). gem\u00e4\u00df \u00a7 25 abs. 8 satz1 der gesch\u00e4ftsordnung erfolgt die ausz\u00e4hlung der stimmen durch den vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragte ratsmitglieder. vor beginn der wahlhandlung bestimmt daher der ortsb\u00fcrgermeister mindestens zwei ratsmitglieder zur stimmenausz\u00e4hlung. beschlussempfehlung des ortsb\u00fcrgermeisters/der verwaltung: der ortsgemeinderat w\u00e4hlt die ehrenamtlichen beigeordneten nach vorheriger festlegung der reihenfolge der vertretungsbefugnis. beratungsergebnis/abweichende beschlussfassung: x siehe folgeseite ausgearbeitet am: 11.06.2014 durch: zuck, gerhard gesehen: ortsb\u00fcrgermeister/-in verbandsvorsteher fb-leiter finanzen b\u00fcrgermeister fachbereichsleiter einstimmig mit stimmen- beschlussergebnis laut beschluss- abweichender mehrheit vorschlag beschluss ja nein enthaltung (folgeseite) i ii iii iv v anlage: 7 folgeseite gremium: ortsgemeinderat bretzenheim sitzung am: 16.07.2014 top: 5 (\u00f6ffentlich) betreff: wahl der beigeordneten, ernennung und ggfls. vereidigung und einf\u00fchrung in das amt a) erste/r beigeordnete/r b) zweite/r beigeordnete/r ortsb\u00fcrgermeister gleichmann ernennt die ratsmitglieder marcel kreuzer und dirk weisgerber als wahlhelfer. wahl erster beigeordneter\u00a0 ratsmitglied dr. hahne schl\u00e4gt ratsmitglied hardy hollinka f\u00fcr die wahl zum ersten beigeordneten vor. \u201enach gutem brauch ist es \u00fcblich, dass die st\u00e4rkste fraktion im rat den ersten beigeordneten stellt. und die cdu ist wieder die st\u00e4rkste fraktion im ortsgemeinderat bretzenheim. in der letzten legislatur haben der b\u00fcrgermeister thomas gleichmann und sein beigeordneter hardy hollinka sehr erfolgreich zusammen gearbeitet. ein so gutes team sollte auch weiterhin zusammen f\u00fcr bretzenheim arbeiten. daher schl\u00e4gt die cdu fraktion herrn hardy hollinka als 1. beigeordneten vor und ich bitte um ihre unterst\u00fctzung f\u00fcr diesen vorschlag.\u201c das stimmrecht des vorsitzenden ruht. \u00a0 hinweis: es k\u00f6nnen nur solche personen gew\u00e4hlt werden, die dem rat vor der wahl vorgeschlagen worden sind! erster wahlgang: der vorsitzende forderte die ratsmitglieder zur stimmabgabe einzeln und nacheinander in (alphabetischer reihenfolge) auf. den ratsmitgliedern wurden je ein f\u00fcr die abstimmung bereitgehaltener stimmzettel und ein briefumschlag ausgeh\u00e4ndigt,\u00a0die den stimmzettel nach unbeobachteter kennzeichnung in einer wahlkabine in einen umschlag steckten und in die wahlurne warfen. die schriftf\u00fchrerin vermerkte in einer f\u00fcr diese wahl erstellten liste der ratsmitglieder die erfolgte stimmabgabe. der vorsitzende stellte sodann fest, dass bei der abstimmung _20_ ratsmitglieder anwesend waren und sich __20_ ratsmitglieder an der abstimmung beteiligten. die abgegebenen briefumschl\u00e4ge wurden der wahlurne entnommen und unge\u00f6ffnet gez\u00e4hlt. ihre zahl stimmte mit der zahl der personen \u00fcberein, die abgestimmt haben. \u00a0 der vorsitzende entnahm mit hilfe der von ihm bestimmten personen die stimmzettel einzeln aus den briefumschl\u00e4gen und las den inhalt jedes stimmzettels laut vor. die schriftf\u00fchrerin vermerkte die auf die einzelnen f\u00fcr die wahl benannten entfallenen stimmen. \u00a0 ergebnis der abstimmung: zahl der abgegebenen stimmen: _20_ zahl der f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rten stimmen: _--__ zahl der stimmenthaltungen: _--__ demnach g\u00fcltige stimmen: _20_ von den g\u00fcltigen stimmen entfielen auf: hardy hollinka \u00a0 20 ja-stimmen 0 nein-stimmen \u00a0\u00a0 der vorsitzende erkl\u00e4rte, dass damit ratsmitglied hardy hollinka mehr als die h\u00e4lfte der stimmen erreicht hat und somit zum\u00a0\u00a0ersten beigeordneten gew\u00e4hlt ist. \u00a0 ratsmitglied hardy hollinka nimmt die wahl zum ersten beigeordneten an. nach den vorschriften des landesbeamtengesetztes wurde der vorgenannte durch ortsb\u00fcrgermeister gleichmann durch aush\u00e4ndigung der ernennungsurkunde zum ehrenbeamten der ortsgemeinde bretzenheim ernannt. im anschluss daran f\u00fchrte der ortsb\u00fcrgermeister den ersten beigeordneten in dessen amt ein (handschlag). wahl (zweiter) beigeordneter\u00a0 ratsmitglied angelika seidel schl\u00e4gt f\u00fcr die wahl zum 2. beigeordneten ratsmitglied udo karst vor. \u201edie freie w\u00e4hlerliste schl\u00e4gt herrn udo karst f\u00fcr das amt des 2. beigeordneten vor. herr karst ist seit fast 10 jahren ratsmitglied und seit vielen jahren in verschiedenen aussch\u00fcssen der verbandsgemeinde t\u00e4tig. wie sicher bekannt ist \u00fcbt herr karst auch das amt des schiedsmannes aus, nicht zuletzt aus diesem grund halten wir ihn f\u00fcr bestens geeignet und m\u00f6chten ihn f\u00fcr dieses amt vorschlagen.\u201c das stimmrecht des vorsitzenden ruht. \u00a0 hinweis: es k\u00f6nnen nur solche personen gew\u00e4hlt werden, die dem rat vor der wahl vorgeschlagen worden sind! erster wahlgang: der vorsitzende forderte die ratsmitglieder zur stimmabgabe einzeln und nacheinander in (alphabetischer reihenfolge) auf. den ratsmitgliedern wurden je ein f\u00fcr die abstimmung bereitgehaltener stimmzettel und ein briefumschlag ausgeh\u00e4ndigt,\u00a0die den stimmzettel nach unbeobachteter kennzeichnung in einer wahlkabine in einen umschlag steckten und in die wahlurne warfen. die schriftf\u00fchrerin vermerkte in einer f\u00fcr diese wahl erstellten liste der ratsmitglieder die erfolgte stimmabgabe. der vorsitzende stellte sodann fest, dass bei der abstimmung _20_ ratsmitglieder anwesend waren und sich __20_ ratsmitglieder an der abstimmung beteiligten. die abgegebenen briefumschl\u00e4ge wurden der wahlurne entnommen und unge\u00f6ffnet gez\u00e4hlt. ihre zahl stimmte mit der zahl der personen \u00fcberein, die abgestimmt haben. \u00a0 der vorsitzende entnahm mit hilfe der von ihm bestimmten personen die stimmzettel einzeln aus den briefumschl\u00e4gen und las den inhalt jedes stimmzettels laut vor. die schriftf\u00fchrerin vermerkte die auf die einzelnen f\u00fcr die wahl benannten entfallenen stimmen. \u00a0 ergebnis der abstimmung: \u00a0 zahl der abgegebenen stimmen: __20_ zahl der f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rten stimmen: __---_ zahl der stimmenthaltungen: _ ---_ demnach g\u00fcltige stimmen: _ 20_\u00a0 von den g\u00fcltigen stimmen entfielen auf: udo karst 19 ja-stimmen 1 nein-stimme\u00a0 der vorsitzende erkl\u00e4rte, dass udo karst mehr als die h\u00e4lfte der stimmen erreicht hat und somit zum\u00a0\u00a0(zweiten) beigeordneten gew\u00e4hlt ist. \u00a0 ratsmitglied udo karst nimmt die wahl zum beigeordneten an. nach den vorschriften des landesbeamtengesetztes wurde der vorgenannte durch ortsb\u00fcrgermeister gleichmann durch aush\u00e4ndigung der ernennungsurkunde zum ehrenbeamten der ortsgemeinde bretzenheim ernannt. sodann vereidigte ortsb\u00fcrgermeister gleichmann den beigeordneten. dieser wiederholte dabei unter erhebung der rechten hand die ihm vorgesprochene eidesformel: \u201eich schw\u00f6re treue dem grundgesetz der bundesrepublik deutschland und der verfassung des landes rheinland-pfalz, gehorsam den gesetzen und gewissenhafte erf\u00fcllung meiner amtspflichten, so wahr mir gotte helfe.\u201c im anschluss daran f\u00fchrte der ortsb\u00fcrgermeister den beigeordneten in dessen amt ein (handschlag). i ii iii iv v anlage: 7 seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-76%7C1331106100019%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-76%7C1331106100019%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-76%7C1331106100020%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-76","number":"6","name":"Beratung und Beschlussfassung \u00fcber eine neue Gesch\u00e4ftsordnung","public":true,"consultation":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/consultation/97","resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-76%7C1331106100020%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 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vorsitzende, der/die nicht gew\u00e4hltes ratsmitglied ist, hat ebenfalls stimmrecht (\u00a7 36 abs. 3 satz 1 gemo) und ist bei der ermittlung der zweidrittelmehrheit der gesetzlichen zahl der ratsmitglieder mitzurechnen. kommt bis zum 24.11.2014 ein beschluss \u00fcber die gesch\u00e4ftsordnung nicht zustande, so gilt kraft gesetzes die mustergesch\u00e4ftsordnung. die gesch\u00e4ftsordnung gilt, anders wie bei satzungen, sofort mit der beschlussfassung. verfahrensregelungen in der gesch\u00e4ftsordnung k\u00f6nnen nur im rahmen der bestimmungen der gemeindeordnung getroffen werden. hiervon abweichende regelungen sind nur zul\u00e4ssig, soweit die gemo hierzu erm\u00e4chtigt (\u00a7\u00a7 16 a, 33 abs. 4, 35 abs. 1 satz 2, 38 abs. 1 satz 3, 40 abs. 1 satz 3 und 41 abs. 2 gemo). der beiliegende entwurf der neuen gesch\u00e4ftsordnung entspricht der mustergesch\u00e4ftsordnung des ministeriums des innern und f\u00fcr sport vom 21. november 1994, zuletzt ge\u00e4ndert durch verwaltungsvorschrift vom 05. mai 2009 und entspricht auch der bisher g\u00fcltigen gesch\u00e4ftsordnung des ortsgemeinderates bretzenheim einschl. der zul\u00e4ssigen \u00e4nderungen/erg\u00e4nzungen (\u00a7 1a). in \u00a7 29 abs. 2 wurde bezgl. der vertretungsregelung in den aussch\u00fcssen ein satz 2 eingef\u00fcgt. anlage beschlussempfehlung des ortsb\u00fcrgermeisters/der verwaltung: der ortsgemeinderat beschlie\u00dft die gesch\u00e4ftsordnung f\u00fcr die neue wahlperiode. beratungsergebnis/abweichende beschlussfassung: x siehe folgeseite ausgearbeitet am: durch: zuck, gerhard gesehen: ortsb\u00fcrgermeister/-in verbandsvorsteher fb-leiter finanzen b\u00fcrgermeister fachbereichsleiter einstimmig mit stimmen- beschlussergebnis laut beschluss- abweichender mehrheit vorschlag beschluss ja nein enthaltung (folgeseite) x i ii iii iv v anlage: 8 folgeseite gremium: ortsgemeinderat bretzenheim sitzung am: 16.07.2014 top: 6 (\u00f6ffentlich) betreff: beratung und beschlussfassung \u00fcber eine neue gesch\u00e4ftsordnung ortsb\u00fcrgermeister gleichmann teilt mit, dass \u00a7 27 (7) der gesch\u00e4ftsordnung nunmehr folgenden wortlaut hat: \u00a7 27 (7) \u00e4ndert sich das st\u00e4rkeverh\u00e4ltnis der im rat vertretenden politischen gruppen, so sind die mitglieder der aussch\u00fcsse neu zu w\u00e4hlen, bei denen sich auf grund des neuen st\u00e4rkeverh\u00e4ltnisses eine andere verteilung der ausschusssitze ergeben w\u00fcrde. ortsb\u00fcrgermeister gleichmann bittet um abstimmung. beschlussfassung: der ortsgemeinderat beschlie\u00dft die vorgeschlagene gesch\u00e4ftsordnung mit den beratenden \u00e4nderungen f\u00fcr die neue wahlperiode. abstimmungsergebnis: einstimmig i ii iii iv v anlage: 8 seite %anl%; %anl%;\r\n\r\n","accessUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-76%7C1331106100020%7C1","downloadUrl":"https://langenlonsheim.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=5&agenda_item_id=ni_2014-OGBRETZ-76%7C1331106100020%7C1"}},{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2014-OGBRETZ-76%7C2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/AgendaItem","meeting":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/meeting/ni_2014-OGBRETZ-76","number":"7","name":"Mitteilungen und Beantwortung der fristgerecht eingereichten schriftlichen Anfragen der Ratsmitglieder gem. \u00a7 19 der Gesch\u00e4ftsordnung","public":true,"resolutionFile":{"id":"https://langenlonsheim.gremien.info/oparl/file/be%7Cni_2014-OGBRETZ-76%7C2%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"Beschluss - Top 7","fileName":"be_2_1.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2014-08-13","size":38964,"text":"beschlussprotokoll gremium: ortsgemeinderat bretzenheim sitzung am: 16.07.2014 top: 7 (\u00f6ffentlich) betreff: mitteilungen und beantwortung der fristgerecht eingereichten schriftlichen anfragen der ratsmitglieder gem. \u00a7 19 der gesch\u00e4ftsordnung ortsb\u00fcrgermeister gleichmann teilt mit, dass keine antr\u00e4ge vorliegen. ortsb\u00fcrgermeister gleichmann gibt bekannt, dass die n\u00e4chste ratssitzung am 03.09.2014 stattfindet. in dieser sitzung wird der 3. beigeordnete gew\u00e4hlt sowie die aussch\u00fcsse neu besetzt. ebenso soll ein kita-vertreter gew\u00e4hlt werden. ortsb\u00fcrgermeister gleichmann teilt mit, dass die neue halle (kronenberghalle) am 06.09.2014 um 11.00 uhr er\u00f6ffnet wird. hierzu werden alle ratsmitglieder und alle b\u00fcrgerinnen und b\u00fcrger der ortsgemeinde bretzenheim eingeladen. weitere ortsgemeinderatssitzungen sind f\u00fcr den 16.10.2014 und 26.11.2014 anberaumt. ortsb\u00fcrgermeister gleichmann teilt mit, dass frau angelika seidel fraktionsvorsitzende der fwl ist. ihre stellvertreterin ist frau nicole budde. vorsitzender der cdu-fraktion ist dr. michael hahne, sein stellvertreter ist herr kurt freis. vorsitzender der spd-fraktion ist heinz-j\u00fcrgen metz, sein stellvertreter herbert dietz. i ii iii iv v anlage: 9 seite %anl%; 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